Hallo,
da im Juli meine Elternzeit ausläuft, muss ich nun kündigen. Laut Arbeitsvertrag ist das Arbeitsverhältnis nach den gesetzlichen Kündigungsfristen kündbar. Ich habe nachgeschaut und komme auf 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. So weit so gut, nun bin ich aber darauf gestoßen, dass man während der Elternzeit immer eine 3-monatige Kündigungsfrist hat? Ich weiß aber nicht zu wann, zum Ende der Elternzeit, zum 15. oder zu. Monatsende.
Kann mir jemand helfen?
Liebe Grüße
"...Demgegenüber hat Ihr Elternzeitnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Er darf das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, § 19 BErzGG. Dabei handelt es sich jedoch um eine Höchstkündigungsfrist. Kürzere tarifliche, gesetzliche oder einzelvertragliche Fristen gehen dieser 3MonatsFrist vor. ..."
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/769_gesetzliche-kuendigungsfristen-hier-gelten-diese-regelungen/
D.h. die 3 Monate gelten zum Ende der Elternzeit. Sollte dein Tarifvertrag eine kürzere Kündigungsfrist beinhalten, gilt diese.
Das hilft mir weiter, danke dir :D
Eine Frage noch, kann ich denn zum Ende der Elternzeit kündigen (3.7.) oder muss ich zum Monatsende kündigen? Dazu finde ich nichts :-\
Ich würde einfach meinen AG anrufen und da nachfragen :)
Wenn ich das richtig lese, zum Ende der Elternzeit, also zum 03.07.
Aber dazu kann dir sicherlich auch dein AG eine Auskunft geben, falls in deinem Tarifvertrag etwas anderes stehen sollte. :)
Ich hab genau zum 3. Geburtstag meines Sohnes gekündigt, das war dann auch mitten im März. In meinem Arbeitsvertrag stand drin das ich eine Frist von 4 Wochen hätte und so hab ich Anfang Februar dann gekündigt.
Passt alles, der Wisch ist weg. :)
Super! :)