Helft Ihr mir mal?Kündigungsfrist Aushilfe OHNE schrift. Vertrag

Begonnen von Ina+Finn, 30. September 2013, 23:53:13

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Ina+Finn

Ach Mädels,
nach Wochen,die ich mich hier zurückgezogen habe,komme ich gleich damit :-\

Ich möchte aus meinem Betrieb,bzw. ich MUSS,Nervlich bin ich mittlerweile echt am Ende und für das,was ich leisten MUSS in den letzten Monat,werde ich nicht bezahlt :-[
Ich bin ja NUR AUSHILFE :-X

Naja,ich hab im Internet den § gefunden,der besagt,dass ich,da ich mittlerweile 1 Jahr dort arbeite,Schriftlich 4 Wochen zum 1. oder 15. kündigen muss.
Urlaub würde mir doch auch zustehen,oder?

Ich bin gerade echt etwas doof,was das angeht,weil noch so viele andere Sachen hier liegen,die abgearbeitet werden müssen.

Ausserdem,wie ist das dann mit Bezahlung?Ich bekomme ja nur die Stunden bezahlt,die ich arbeite,wenn ich aber Urlaub nehme,weil er mir vom Gesetz her zusteht,dann geh ich leer aus?

Ach,alles Mist gerade....

Danke trotzdem,wenn es jemand liest und mir Antwortet :)

LG
Ina

jewa

Oh je, das klingt ja nicht paradiesisch.  s-druecken :-*

Die Kündigungsfristen laut § 622 BGB kennst du ja schon mit vier Wochen zum 15. bzw. Monatsletzten.
Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, sondern nur ein mündlicher, hat im Endeffekt jede Seite das Beweisproblem, es sei denn es ist gesetzlich geregelt (Kündigungsfrist) oder man hat Nachweise (z.B. Gehaltsabrechnung mit den dortigen Daten).
Mit dem Rest kann ich dir leider (vorerst) nicht weiterhelfen, das ist nicht mein Thema (hab ich nur Randerfahrungen und die möchte ich dir nicht antun), aber ich kann meinen Mann gerne fragen. Wird dann allerdings heute Nachmittag, da ich heute auch arbeiten muss.

Vielleicht kann dir ja bis dahin ein anderer User weiterhelfen, ansonsten melde ich mich heute Nachmittag.

Klingt aber so, als wenn du zur Durchsetzung deiner Rechte ein ordentliches Schreiben eines Rechtsanwaltes brauchst...  :-\
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Es wäre nur nicht mein Leben.

Ines_Celina

Hallo Ina,

dass klingt fast so ein bissel wie bei mir... Und ich habe Mitte September auch gekündigt..

Ich war unregelmäßige Aushilfe (400€-Basis), ich hatte zwar eine "Art Vertrag", also nur ein Blatt mit Stempel vom Arbeitgeber, mit meinen Daten und meinem Stundenlohn.

Wenn wir krank waren oder Urlaub hatten gab es auch kein Geld und das obwohl das auch einem Minijobber zusteht, wie ich jetzt weiß.

Ich habe meine Kündigung fristgerecht abgegeben, (jeweils mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. bzw. Monatsletzten) und meinen bezahlten Urlaub eingefordert. Meine Chefin hat mich auch erstmal runtergeputzt. Was ich mir denn einbilden würde usw. Dann hat sie mir eine fristlose Kündigung zugeschickt und hat geschrieben, dass ich ja von ... bis .... Urlaub hatte und ich somit keinen Anspruch mehr habe.

Ich habe mich dann nochmal beim Arbeitsgericht erkundigt, die haben mir bestätigt, dass mir bezahlter Urlaub von 4 Wochen zusteht und das ich auch noch rückwirkend meine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einfordern kann.

Am nächsten Tag kam noch ein Brief von meiner Chefin, da stand drin, dass der Inhalt des anderen Briefes hinfällig ist. Sie hat mich dann bis zum Ende meiner Kündigungsfrist unter Anrechnung von Urlaub freigestellt.

Ich bekomme also jetzt für dieses Jahr meine 4 Wochen Urlaub ausbezahlt. Dazu hat meine Chefin meine durchschnittliche monatliche Arbeitszeit genommen. Da kommt sie auch noch gut weg, weil hätte ich nicht Urlaub gehabt bzw. wäre mal krank gewesen, dann läge mein Durchschnitt bei 60 Stunden und so nur bei 53. Aber sei es drum.

Und als ich das von meiner Chefin schriftlich hatte, habe ich ihr nochmal einen Brief geschrieben und meine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingefordert. Wir mußten bei Krankheit einen Krankenschein vorlegen und haben es nicht bezahlt bekommen.
Von meinem Hausarzt habe ich mir eine Übersicht über meine AU-Bescheinigungen ausdrucken lassen. Orientiert an den 53 durchschnittlich gearbeiteten Stunden bekomme ich jetzt nochmal 60 Stunden Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für 2012 und 2013 bezahlt.

Erkundige Dich doch auch mal beim Arbeitsgericht, wie Du Dich am besten verhalten sollst. Und anhand Deiner Lohnzettel kannst Du doch auch Deine durchschnittlichen monatlichen Stunden ausrechnen. In Deiner Kündigung würde ich auch um die Gewährung Deines Dir zustehenden bezahlten Urlaubs innerhalb der Kündigungsfrist bitten. Und dann erstmal abwarten, wie Dein Arbeitgeber reagiert. Dann könntest Du ja noch die Zahlung mit Fristsetzung anmahnen und wenn dann immer noch nichts passiert, kannst Du ja dann zum Arbeitsgericht gehen, wo Du nicht zwingend einen Anwalt brauchst.

Aber wie schon oben geschrieben, bei uns am Arbeitsgericht gibt es die Rechtsantragsstelle und die haben mir auch Auskunft gegeben, was ich von meinem Arbeitgeber noch einfordern kann und wie ich es am besten machen soll. Und bei mir hat es ja auch ohne größere Probleme geklappt.

Ich drück Dir die Daumen.

LG Ines

jewa

Hab meinen Mann erreicht und dir seine Antwort per PN geschickt.  :-*
Aber jetzt muss ich weg, wenn noch was ist, ich bin ab heute Nachmittag wieder erreichbar.
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