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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: meli28 am 25. Januar 2012, 11:24:30

Titel: Heizkostenabrechnung
Beitrag von: meli28 am 25. Januar 2012, 11:24:30
Hallo!

Wir haben heute unsere Heizkostenabrechnung bekommen,müssen sollen Nachzahlen:-(
Jetzt meine Frage:
Die Heizkostenabrechnung ist vom Zeitraum 1.7.2010 bis 30.06.2011.
Wir haben sonst die Heizkostenabrechnug immer 2 Wochen nachdem Ablesen bekommen und jetzt erst über ein halbes Jahr später.
Müssen wir für 2010 auch nachzahlen oder ist die Frist dafür abgelaufen??


LG
Melanie
Titel: Antw:Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Claudia78 am 25. Januar 2012, 11:44:59
hallo

also ich denke wen der abrechnungszeitraum immer vom mitte jahr zu mitte jahr reicht müsst ihr auch für das halbe jahr das in 2010 berechnet wird nachzahlen.

also so kenn ich das ... wird das vom vermieter abgerechnet oder von einer firma?
Titel: Antw:Heizkostenabrechnung
Beitrag von: myja78 am 25. Januar 2012, 11:52:30
Soweit ich weiß verjähren Ansprüche nach dam allgemeinen Verjährungsfristen erst nach 3 Jahren zum Jahresende, die Ansprüche von 2010 also erst zum 31.12.2013 heißt ab 2014 bräuchtet ihr nicht mehr zahlen
Titel: Antw:Heizkostenabrechnung
Beitrag von: guest1707 am 25. Januar 2012, 12:02:28
verjährt erst nach 3 jahren... also Zahlemann und Söhne :P
Titel: Antw:Heizkostenabrechnung
Beitrag von: shiri am 25. Januar 2012, 12:36:10
Wenn es die reguläre Nebenkostenabrechnung ist, diese muss doch bis Ende Folgejahr vorliegen, oder nicht?

Gemäß § 556 Abs.3 S.2 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Die Nebenkostenabrechnung muss deshalb dem Mieter bis spätestens zum letzten Tag der Frist zugehen. Problematisch ist für den Vermieter vor allem der Beweis des Zugangs; gegebenenfalls könnte er sich den Empfang der Abrechnung vom Mieter quittieren lassen.
da sindse natürlich noch voll drin!!!
Titel: Antw:Heizkostenabrechnung
Beitrag von: Januar2012 am 25. Januar 2012, 14:28:11
Sie sind gesetzlich voll in der Frist und ihr müsst zahlen.


Ich frage mich aber grad eh, wie man auf die Idee kommen kann, dass man da eventuell etwas nicht mehr bezahlen muss??? Es sind doch Verbrauchskosten und es wird euch da etwas in Rechnung gestellt, was ihr in Anspruch genommen habt. Da ist es doch nur logisch, dass man das bezahlen muss???
Titel: Antw:Heizkostenabrechnung
Beitrag von: meli28 am 25. Januar 2012, 17:46:42
Okay, danke.

@ Januar 2012

Ich hatte was im Kopf,von einer Frist von einem Jahr in der der Vermieter die Abrechnung machen muss, wusste jetzt aber nicht genau wie das mit der Frist gemeint ist.