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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Peppeline am 08. Januar 2013, 11:08:35

Titel: Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Peppeline am 08. Januar 2013, 11:08:35
Hallo,

mein Sohn hat im Dezember eine Autotür bei einem fremden Fahrzeug beschädigt. Er hat auf einem Parkplatz unsere Autotür aufgemacht und dabei das andere Auto beschädigt.
Eigentlich dachten wir, kein Problem, wir sind ja versichert. Wir haben auch in unserer Haftpflichtversicherung eine Klausel drin, dass die Versicherung für Schäden bezahlt, auch wenn wir unsere Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

So, nun rief gestern die Fahrzeughalterin des beschädigten Fahrzeuges an, dass es Probleme gäbe. Mein Mann hat bei unserer Versicherung angerufen und zu hören bekommen, dass sie nicht zahlen, weil Felix noch nicht 7 Jahre alt ist.  :( Ja und nun?
Ich weiß nicht, wie wir den Schaden bezahlen sollen, wir haben uns grade ein Haus gekauft und es kommen noch etliche Kosten auf uns zu.  :-\

Hat jemand mal vergleichbare Erfahrungen gemacht? Wozu ist man denn versichtert, wenn die dann doch nicht zahlen.  s-motz

LG Peppel
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: mausebause am 08. Januar 2013, 11:17:52
Kinder unter 7 gelten als "deliktunfähig" (ich glaube so heißt es) und müssen daher in einer normalen Haftpflicht extra mit aufgenommen werden soweit ich informiert bin!
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Meph am 08. Januar 2013, 11:18:45
Wir haben extra die Haftpflicht erweitert für unter 7 Jahre und zusätztlich für unsere Tageskinder...

Fakt ist: wenn ihr nicht versichert seid hat der Halter des Autos Pech gehabt... ihr müsst theoretisch nicht zahlen. Ich könnte es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren und versuchen eine Einigung zu erzielen.
Und in Zukunft wäre die Kindersicherung drin ;)
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Mamba am 08. Januar 2013, 11:24:44
aber hast du nicht streng genommen deine Aufsichtspflicht "verletzt", wenn du nicht neben der Tür gestanden hast? Dann müsste die Versicherung ja auch zahlen?

Aber was hilft euch denn die Klausel für Kinder unter 7, wenn sie sich jetzt darauf berufen dass das Kind unter 7 ist?  ???
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Dannichen am 08. Januar 2013, 11:30:12
Ich wusste auch nix davon, mein Berater hat mich dann darauf hingewiesen und nun wir haben eine extra Haftpflicht für die Kids.
Die mussten wir sogar schon mal in Anspruch nehmen als mein Sohn mit dem Kopf durch die Haustür (Glas) meiner Eltern gedonnert ist. Wären sonst auch mal eben knapp 500€ gewesen. (Zum Glück hat mein Großer "nur" ein paar Kratzer und ne Beule davon getragen, hätte auch schlimmer kommen können und da bringt die beste Versicherung nix)
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: toki am 08. Januar 2013, 11:35:25
...
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: myja78 am 08. Januar 2013, 11:35:55
Seid ihr euch ganz sicher, das die Klausel für deliktunfähige Kinder drin ist? Dann würde ich die Versicherung drauf hinweisen.

Euch persönlich kann die Geschädigte eigentlich nicht in die Pflicht nehmen (da das Kind deliktunfähig ist), außer sie kann nachweisen, dass ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt. Und dann wiederum müßte ja eure Versicherung normalerweise sowieso zahlen.

Ich persönlich würde dann aber die Versicherung wechseln (die Möglichkeit hat man nach jedem Schadensfall innerhalb einer gewissen Frist, unabhängig davon ob die Versicherung gezahlt hat oder nicht und drauf achten, dass die Klausel dann drin ist) und versuchen eine Einigung mit der Geschädigten zu finden - evtl. Ratenzahlung, Teilung der Kosten oder ähnlich, denn im Zweifel würde sie ja komplett auf den Kosten sitzen bleiben :-\
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 08. Januar 2013, 11:40:48
seh ich das jetzt falsch? dein sohn saß doch im auto und hat mit eurer autotür die tür des anderen autos beschädigt. muss dann nicht die kfz-haft zahlen? natürlich würdest du dann mit den prozenten hochgehen, das ist klar.
aber der kollege meines mannes hat mal mit seiner autotür unser auto beschädigt (der wind hat ihm die tür aus der hand gerissen) und das hat er ganz normal der kfz haftpflicht als schaden/unfall gemeldet.

ansonsten hatte ich so einen fall auch schon. meine tochter war bei einer klassenkameradin spielen. diese lebte in einem kinderheim. meine tochter fuhr anscheinend mit dem rad etwas gegen das auto einer erzieherin und das auto hatte einen kratzer. ich hab das meiner haftpflicht gemeldet und die haben nicht gezahlt, da die erzieher die kinder dort nicht hätten spielen lassen dürfen. (gerade mit rad und go kart usw) wir haben alles probiert, aber es wurde abgelehnt und letztlich haben wir uns geeinigt. ich hab den schaden aber nicht voll bezahlt (es ging um über 1500 DM)
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Mondlaus am 08. Januar 2013, 12:20:00
Zitat von: Peppeline am 08. Januar 2013, 11:08:35

Eigentlich dachten wir, kein Problem, wir sind ja versichert. Wir haben auch in unserer Haftpflichtversicherung eine Klausel drin, dass die Versicherung für Schäden bezahlt, auch wenn wir unsere Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.



LG Peppel

Wenn so eine Klausel drin ist - dann habt ihr doch den Extra-Schutz für Kinder unter sieben? Oder wie ist das? Ist so eine Klausel immer drin? ??? Mache mir gerade ein bisschen Sorgen, ich habe die Zusatzversicherung auch, und es wäre schon blöd, wenn trotzdem nicht gezahlt wird.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: SarkanaM am 08. Januar 2013, 12:25:08
Peppeline, aber er ist doch deliktunfähig. Selbst WENN die Versicherung nicht zahlt, dann bleibt nicht ihr, sondern der Geschädigte auf den Kosten sitzen.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Januar2012 am 08. Januar 2013, 12:42:40
Doof gelaufen, ich würde da noch mal genau nachschauen was im Vertrag steht.

Dass es eine Regelung wg Aufsichtspflichtverletzung extra gibt, ist mir neu. Was man dazu versichern kann, ist eben die Versicherungserweiterung für Schäden, die Kinder unter 7 (also Delikunfähige) verursachen.


Rein rechtlich braucht ihr euch keine Gedanken machen. Kind unter 7 heißt eben auch, dass der Geschädigte im Ernstfall auf den Kosten sitzen bleibt. Wir hatten ein Haus in einer Spielstraße und dummerweise waren die Parkplätze nicht seperat, sondern mittendrin. Da gabs so Probleme öfter. Wir haben dann extra bei unserer Versicherung eine Schadenausfalldeckung abgeschlossen. Wenn also die Eltern des Kindes, welches unser Auto evtl. beschädigt hätte, dieses Risiko nicht versichert hätten, hätte unsere Haftpflicht den Schaden reguliert. Ist nicht teuer, je nach Wohnsituation aber total ratsam.

@mondlaus: Keine Sorge, wir haben Kinder U7 mit drin. Unser Zwerg hat letztens das I Phone meiner Mutter vom Tisch gefegt (sie mit den Hunden, ich kurz zur Tür, weil der Paketbote klingelte). Wurde anstandslos reguliert.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Conny am 08. Januar 2013, 12:54:50
.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Glucke1975 am 08. Januar 2013, 13:13:13
Die Begründung der Ablehnung der Schadensübernahme lautet ungefähr wie folgt:
Ein Kind bis zum Alter von 7 Jahren ist gem. § 828 Abs. 1 für den von ihm angerichteten Schaden nicht verantwortlich.
Eine Aufsichtspflichtverletzung ist hier ebenfalls nicht gegeben. Zumindest für die Versicherung nicht.
Die Eltern müssen hier ebenfalls nicht haften; der Geschädigte wird den Schaden auf eigene Kosten beheben müssen.
So ist die Rechtssprechung.

Evtl. kann man auf Kulanz plädieren. Manche Versicherer sind da je nach Schadenhöhe sehr großzügig. Bis 500,- Euro sind  selten ein echtes Problem für den VR.
Vielleicht kann man auch auf dem Wege etwas versuchen, wenn die Eltern die Verletzung der Aufsichtspflicht ( § 832 BGB ) nachweisen können. Dann haften sie für ihr Kind, auch wenn es noch keine 7 Jahre alt ist.

Natürlich kann man auch mit Kündigung drohen. Aber das nützt nur etwas, wenn man  zum Ablauf kündigt (mit Einhaltung von der 3-monatigen Kündigungsfrist).
Denn es ist ein Irrtum, wenn hier geschrieben wird, dass man aufgrund eines unbezahlten Schadens ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Nur nach einem bezahlten Schaden, kann man bis zu 1 Monat nach Erhalt der Zahlung den Vertrag fristlos kündigen.

Und ich denke, dem VR wird das auch ziemlich egal sein. Denn eine Haftpflichtversicherung ist eine der günstigeren. Da lohnt es sich höchstens, alle anderen Versicherungen gleich mit zu kündigen (zum Ablauf).
Aber lohnt der Aufwand wirklich? Andere Versicherer haben in dem Fall ja dieselbe Regelung, da sie auch gesetzlich so vorgegeben ist.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: zuz am 08. Januar 2013, 14:02:03
Zitat von: Mamba am 08. Januar 2013, 11:24:44
Aber was hilft euch denn die Klausel für Kinder unter 7, wenn sie sich jetzt darauf berufen dass das Kind unter 7 ist?  ???

Weil sie selbst nicht zahlen müssen. Nur das interessiert ja Versicherer - wer hat das Risiko. Dem Versicherungsnehmer kann man es nehmen, Dritte interessieren ja da nicht. Moral schon gar nicht.

Allerdings ist es mit unter 7 eh so ne Sache. Man kann das versichern, ist aber recht teuer. Dazu kommt eine recht hohe Eigenbeteiligung (ich meine, bei uns wären das so 200 Euro gewesen) UND eine Maximalsumme, die lächerlich war, ich glaub  nur 2000, bin nicht mehr ganz sicher. Daraufhin haben wir es gelassen, denn wirklich relevant sind ja eher die Beträge darüber. Sprich, hätte eines der Kinder z.B. ein teures Rad demoliert, von sagen wir 800 Euro, hätten wir immer noch 600 zahlen müssen, trotz teurer Beiträge, die vermutlich über die Jahre auch auf 600 gekommen wären. Und bei einem Auto ist der Schaden schnell über 2000, da hätte das schon nichts mehr genützt.

Wie hoch ist denn der tatsächliche Schaden? Oft zahlt ja die Versicherung, wenn sie zahlt, wesentlich mehr als nötig ist, sprich der ganze Kotflügel wird ausgetauscht, in der Vertragswerkstatt. Wenn man es selbst machen muss, kann man ja vielleicht mit nem Lackstift und ein wenig ausbeulen klarkommen, das wäre ja wesentlich günstiger. Vielleicht könnt Ihr Euch mit dem Halter auf sowas in der Art einigen?
Kennt irgendjemand im Bekanntenkreis einen Bastler, der das für nen Freundschaftspreis macht?
Ich würde wohl ganz offen mit den Betroffenen reden, vielleicht gibt's ja so ne Lösung.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Mondlaus am 08. Januar 2013, 14:13:03
Ich habe nochmal meine Versicherung angerufen, zur Sicherheit.

Also ich habe die Extraversicherung für 15 Euro mehr im Jahr (sind aber noch ein paar andere Extra-Sachen dabei für diese 15 Euro). Ich habe ebenfalls die Klausel drin, dass sie auch zahlen, wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe. Denn wenn ich sie nicht verletzt habe, greift ja die Zusatzversicherung für Kinder über 7.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: zuz am 08. Januar 2013, 14:21:23
Mondlaus: Das verstehe ich irgendwie nicht.
Also die Vers. zahlt für deliktunfähige Kinder unter 7, wenn Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast?
Aber das tut man ja normalerweise nicht? Also die Sache mit der Autotür ist ja nur fahrlässig, keine Aufsichtspflichtverletzung. Da würde sie doch dann nicht zahlen?
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Januar2012 am 08. Januar 2013, 14:21:42
@zuz: Da kann was nicht stimmen. Oder die Versicherung ist super teuer. Ich war vorher als Einzelperson normal versichert und wir haben es jetzt in eine Familienpremiumhaftpflicht mit der Versicherung U7 geändert. Beitrag hat sich um 48 € im Jahr verändert. Da sind aber noch einige andere Sachen in den 48 € mit drin. Grenze für Schäden von Kindern: 60000 €, Selbstbeteiligung 0 €. Kostet im Monat inkl der Ausfalldeckung 10,40 €. Wir sind bei der D*E*V*K und ich kann nur Gutes berichten. Hatten da früher die Autos und fast alles Andere versichert und wirklich nie nie nie Probleme, wenn mal etwas passiert ist. Zu letzt das Handy meiner Mutter, was unsere Kleine runtergeschmissen hat. Kein Theater, nichts. Und wirklich immer erreichbar.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Januar2012 am 08. Januar 2013, 14:24:10
@zuz: Mondlaus hat sich da verschrieben. Da steht ein "über" statt eines "unter" 7.

Wobei ich mich frage, was das mit der Aufsichtspflicht zu tun hat? Bei uns ist jeder Schaden versichert, den das Kind anrichtet. Egal ob Aufsichtspflicht verletzt oder nicht.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Mondlaus am 08. Januar 2013, 14:26:18
Also anscheinend zahlt MEINE Haftpflicht nur für Kinder unter sieben, wenn ich meine Aufsichtspflicht grob verletzt habe. Dann zahlen sie mehr oder weniger nicht, was das Kind angestellt hat, sondern mein Fehlverhalten. Das gilt dann auch für Kinder über 7 Jahren.

Sonst, wenn ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, zahlen sie für Kinder unter 7 nicht, da eben nicht deliktfähig. Und ich bin dann ja auch nicht Schuld, ich habe ja beaufsichtigt. Da muss man dann die Zusatzversicherung haben, sonst bleibt der Geschädigte darauf sitzen.

So hat mir das die Frau am Telefon erklärt.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Glucke1975 am 08. Januar 2013, 14:26:39
Zitat von: Mondlaus am 08. Januar 2013, 14:13:03
Ich habe nochmal meine Versicherung angerufen, zur Sicherheit.

Also ich habe die Extraversicherung für 15 Euro mehr im Jahr (sind aber noch ein paar andere Extra-Sachen dabei für diese 15 Euro). Ich habe ebenfalls die Klausel drin, dass sie auch zahlen, wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe. Denn wenn ich sie nicht verletzt habe, greift ja die Zusatzversicherung für Kinder über 7.

Kinder über 7 sind automatisch (ganz ohne Klausel) über die Familienversicherung versichert. Kinder unter 7 sind deliktunfähig. Daher muss da weder die Versicherung noch die Eltern zahlen. Handeln sie als Eltern allerdings fahrlässig, tritt die Versicherung doch in Kraft, da Eltern für Ihre Kinder haften.
Etwas kompliziert.

Die Ausage, ob man nun selber etwas versichert hat oder nicht, nutzt ja aber derjenigen nicht, die hier das Ausgangspost erstellt hat. Denn sie hat ja offensichtlich Kinder unter 7 Jahren nicht extra mitversichert (was auch kein Muss ist).

Die Extraversicherung für Kinder unter 7 Jahren kommen auch immer nur den Geschädigten zugute. Man zahlt sozusagen extra, damit die Geschädigten nicht leer ausgehen, was im Normalfall eben leider der Fall ist.
Und so viel teurer ist das tatsächlich nicht, wie Januar bereits schrieb.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Januar2012 am 08. Januar 2013, 14:27:10
Bzw: Ich verstehe es doch. Wenn man seine Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Versicherung immer für die Schäden, egal ob U7 mit abgesichert wurde oder nicht. Da liegt ja das Problem bei deiner Haftung als Aufsichtspflicht habende Person, also haftest du und demnach die Versicherung.

Wenn dein Kind U7 allerdings etwas kaputt macht und du hast die Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann wird es interessant, weil man dann den Passus mit U7 mit versichert haben muss, damit die Versicherung den Schaden übernimmt. Da die Aufsichtspflicht nicht verletzt wird, haftest du nicht und dein Kind U7 ja eh nicht, weil deliktunfähig.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: zuz am 08. Januar 2013, 14:28:32
Mondlaus, ah, ok, jetzt verstehe sogar ich das.
Genau, das ist ja das Problem. Um aber unter 7 zu versichern, muss man recht tief in die Tasche greifen
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Januar2012 am 08. Januar 2013, 14:31:57
aber @brittchen: Doch, man schließt sie auch für sich ab. Ich könnte nicht einfach jemandem sagen: "Sorry, mein Kind hat zwar den Lack ihres Autos (3000 €Schaden) demoliert, aber es ist deliktunfähig und deshalb haben wir nichts damit zu tun". Einfach für mein Gefühl ist es gut, dass wir das versichert haben. Ich sehe da nämlich schon eine moralische Verantwortung und wenn wirklich mein Kind etwas beschädigt, dann reguliere ich den Schaden auch.

Genau in dieser doofen Situation ist doch die TE, sie fühlt sich emotional verpflichtet (was sie gesetzlich zwar nicht ist) den Schaden zu regulieren und kann die Kosten aber nicht tragen.

Ich würde übrigens explodieren, wenn mir ein Kind mein Auto oder what ever demoliert und es interessiert dann niemanden und meine Kosten darf ich selber tragen. (aber dafür gibts dann ja diese Kostenausfalldeckung)

@mondlaus: Ja so ists richtig!
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Januar2012 am 08. Januar 2013, 14:33:16
@zuz: Findest du 15 € pro Jahr bei Mondlaus viel? Oder unsere 48 € (die aber den Premiumschutz beinhalten)?
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Fliegenpilz am 08. Januar 2013, 14:50:43
Zitat von: zuz am 08. Januar 2013, 14:28:32Um aber unter 7 zu versichern, muss man recht tief in die Tasche greifen

Also das waren bei uns wirklich Cent-Beträge.
Wir zahlen monatlich keine 2,50€ mehr in die Haftpflichtversicherung ein als in der kinderlosen Zeit, haben dafür aber beide Kinder (U7) mit abgesichert für Schadensfälle.
Macht auf das Jahr gerechnet keine 25€ -  ohne Selbstbeteiligung und mit hoher Schadenssumme.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: liadan am 08. Januar 2013, 14:59:25
Zitat von: Christiane am 08. Januar 2013, 14:50:43
Zitat von: zuz am 08. Januar 2013, 14:28:32Um aber unter 7 zu versichern, muss man recht tief in die Tasche greifen

Also das waren bei uns wirklich Cent-Beträge.
Wir zahlen monatlich keine 2,50€ mehr in die Haftpflichtversicherung ein als in der kinderlosen Zeit, haben dafür aber beide Kinder (U7) mit abgesichert für Schadensfälle.
Macht auf das Jahr gerechnet keine 25€ -  ohne Selbstbeteiligung und mit hoher Schadenssumme.

Ist bei uns ähnlich, nur das wir nur ein Kind unter 7 mitversichert haben. Soooo tief in die Tasche greifen muss man nicht und ehrlich gesagt finde ich es echt total bescheuert sich darauf zu berufen das Kind wäre nicht diliktfähig. Wenn man selber dann mal einen Schaden hat der von einem U7 Kinder verusacht worden ist und dessen Eltern zeigen einem dann die lange Nase, den Aufschrei möchte ich nicht hören. Das klingt ja so als gäbe es einen Freifahrtscheind wenn die Kinder unter 7 sind.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Paula am 08. Januar 2013, 15:55:58
Zitat von: ~Netti~ am 08. Januar 2013, 11:40:48
seh ich das jetzt falsch? dein sohn saß doch im auto und hat mit eurer autotür die tür des anderen autos beschädigt. muss dann nicht die kfz-haft zahlen? natürlich würdest du dann mit den prozenten hochgehen, das ist klar.
aber der kollege meines mannes hat mal mit seiner autotür unser auto beschädigt (der wind hat ihm die tür aus der hand gerissen) und das hat er ganz normal der kfz haftpflicht als schaden/unfall gemeldet.


ansonsten hatte ich so einen fall auch schon. meine tochter war bei einer klassenkameradin spielen. diese lebte in einem kinderheim. meine tochter fuhr anscheinend mit dem rad etwas gegen das auto einer erzieherin und das auto hatte einen kratzer. ich hab das meiner haftpflicht gemeldet und die haben nicht gezahlt, da die erzieher die kinder dort nicht hätten spielen lassen dürfen. (gerade mit rad und go kart usw) wir haben alles probiert, aber es wurde abgelehnt und letztlich haben wir uns geeinigt. ich hab den schaden aber nicht voll bezahlt (es ging um über 1500 DM)

Netti das siehst du richtig, normaleweise muß die Kfz-Haftpflicht greifen
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Glucke1975 am 08. Januar 2013, 16:36:18
Zitat von: Januar2012 am 08. Januar 2013, 14:31:57
aber @brittchen: Doch, man schließt sie auch für sich ab. Ich könnte nicht einfach jemandem sagen: "Sorry, mein Kind hat zwar den Lack ihres Autos (3000 €Schaden) demoliert, aber es ist deliktunfähig und deshalb haben wir nichts damit zu tun". Einfach für mein Gefühl ist es gut, dass wir das versichert haben. Ich sehe da nämlich schon eine moralische Verantwortung und wenn wirklich mein Kind etwas beschädigt, dann reguliere ich den Schaden auch.

Genau in dieser doofen Situation ist doch die TE, sie fühlt sich emotional verpflichtet (was sie gesetzlich zwar nicht ist) den Schaden zu regulieren und kann die Kosten aber nicht tragen.

Ich würde übrigens explodieren, wenn mir ein Kind mein Auto oder what ever demoliert und es interessiert dann niemanden und meine Kosten darf ich selber tragen. (aber dafür gibts dann ja diese Kostenausfalldeckung)

Mein Geschriebenes schließt doch nicht aus, dass man dadurch auch sein eigenes Gewissen gleichzeitig beruhigt. ??? ;)
Man schließt diese Versicherung ab, um den Geschädigten den Schaden zahlen zu können/wollen. Ich hatte da keine Wertung eingebracht, sondern nur klären wollen, wofür diese Zusatzversicherung nötig ist.
Denn im Schadenfall geht ja nun einmal in der o.g. Situation der Geschädigte leer aus, wenn man eben diese Versicherung nicht hat und auch nicht selber zahlen kann und will.
Für ein paar Cent mehr im Monat kann man aber genau das.

Jede Haftpflichtversicherung gilt doch genau nach dieser Regel. Man schließt sie ab, um andere nicht mit ihrem Schaden im Regen stehen zu lassen.
Und natürlich suggeriert dies gleichzeitig auch ein gutes Gewissen, weil man (davon gehe ich jetzt mal aus) niemandem gern wissentlich schadet, ohne ihn dafür zu entschädigen. ;)

Würde ich jemandem wissentlich schaden wollen, hätte ich nicht einmal für mich selber eine Haftpflichtversicherung. Denn im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht ist die Privathaftpflicht kein MUSS.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Glucke1975 am 08. Januar 2013, 16:37:41
Zitat von: Paula am 08. Januar 2013, 15:55:58
Zitat von: ~Netti~ am 08. Januar 2013, 11:40:48
seh ich das jetzt falsch? dein sohn saß doch im auto und hat mit eurer autotür die tür des anderen autos beschädigt. muss dann nicht die kfz-haft zahlen? natürlich würdest du dann mit den prozenten hochgehen, das ist klar.
aber der kollege meines mannes hat mal mit seiner autotür unser auto beschädigt (der wind hat ihm die tür aus der hand gerissen) und das hat er ganz normal der kfz haftpflicht als schaden/unfall gemeldet.


ansonsten hatte ich so einen fall auch schon. meine tochter war bei einer klassenkameradin spielen. diese lebte in einem kinderheim. meine tochter fuhr anscheinend mit dem rad etwas gegen das auto einer erzieherin und das auto hatte einen kratzer. ich hab das meiner haftpflicht gemeldet und die haben nicht gezahlt, da die erzieher die kinder dort nicht hätten spielen lassen dürfen. (gerade mit rad und go kart usw) wir haben alles probiert, aber es wurde abgelehnt und letztlich haben wir uns geeinigt. ich hab den schaden aber nicht voll bezahlt (es ging um über 1500 DM)

Netti das siehst du richtig, normaleweise muß die Kfz-Haftpflicht greifen

Das würde ich allerdings tatsächlich auch noch mal abklären lassen.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Peppeline am 08. Januar 2013, 17:02:53
Also, das mit der Aufsichtspflicht und dem Alter sind wohl 2 paar Schuhe. Mit der Aufsichtspflicht habe ich das so im Kopf, dass unsere Versicherung bezahlt, wenn wir die Aufsichtspflicht verletzt haben und wir eine Klausel mit in die Versicherung genommen haben, dass sie auch zahlt, wenn wir die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Das hatten wir damals gemacht, als unser Großer geboren wurde, mein Vater hatte uns dazu geraten.
Ich wusste allerdings nicht, dass Kinder unter 7 Jahre deliktunfähig sind, da müssen wir unbedingt nochmal mit unserer Versicherung sprechen.

Die Kfz-Haftpflicht schiebt das zur privaten Haftpflicht und die Private sagt, sie zahlen nicht, weil Kind unter 7 Jahre alt ist.

Das ist doch total beknackt, wenn ich oder mein Mann das auf unsere Kappe genommen hätten, würde die Versicherung anstandslos zahlen  s-:)

Naja, wir gucken mal, wie wir uns einigen, ich weiß jetzt nicht, wie hoch genau der Schaden ist, weil wir gleich die Versicherung eingeschaltet hatten.

Unser nächstes Auto wird Schiebetüren haben  :P
Titel: -
Beitrag von: lisa81 am 08. Januar 2013, 19:25:51
-
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Fliegenpilz am 08. Januar 2013, 19:30:21
Richtig!
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Mondlaus am 08. Januar 2013, 19:46:55
@lisa genau, so hat es mir die Frau am Telefon erklärt.

Das mit dem tief in die Tasche greifen verstehe ich nicht ganz - ich zahle 10 Euro mehr pro Jahr, für eine Familienhaftpflicht.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Meph am 08. Januar 2013, 19:49:31
ich zahle  32 euro mehr- für meine und die Erweiterung tageskinder....
ebenfalls ohne sb und mit hoher schadenssumme
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Mondlaus am 08. Januar 2013, 19:54:38
Tageskinder hab ich nicht dabei. Meine liegt insgesamt bei 90 pro Jahr
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Meph am 08. Januar 2013, 19:58:09
brauchst du ja auch nicht ;-)
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 08. Januar 2013, 20:02:20
aber bei der kfz haftpflicht müsste es doch egal sein, ob das kind das andere auto beschädigt hat oder nicht? ich muss sagen ich wäre gar nicht auf die idee mit der privathaftpflicht gekommen, ich hätte direkt gedacht das sei ein fall für die kfz haftpflichtversicherung. das würde ich abklären. damals bei uns war das kein thema, der kollege hat das seiner versicherung gemeldet, die haben gezahlt, alles tutti. man geht halt in den prozenten hoch, weil man eben einen unfall meldet. aber bezahlt müsste das doch werden.  :-\ 
Titel: -
Beitrag von: lisa81 am 08. Januar 2013, 20:33:13
-
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Bomelo am 08. Januar 2013, 20:43:03
Huhu.

Nur die Ausgangsfrage gelesen:

Die Versicherung handelt korrekt. Kinder unter 7 sind schuldunfähig, d. h. sie können nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursachen. Eine Haftpflicht zahlt immer dann, wenn jemand "einem Dritten schuldhaft einen Schaden zufügt". Da ein Kind unter 7 nichts schuldhaft machen kann, hat der andere Autofahrer leider Pech gehabt. Ihr müsst NICHTS zahlen! Die Versicherung hat nicht den Schaden als solchen abgelehnt. Sie hat für euch und in eurem Namen einen ungerechtfertigten Anspruch abgelehnt. D. h. wenn z. B. der Gegner klagen möchte, dann muss er die Versicherung verklagen und die geht für euch und in eurem Namen vor Gericht.

Allerdings muss ich sagen, dass bei 7Jährigen, die allein eine Autotür öffnen, durchaus eine Verletzung der Aufsichtspflicht gegeben ist. Ich meine das positiv für euch! Nicht als Vorwurf! Denn wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt, dann habt ihr "einem Dritten schuldhaft einen Schaden zugefügt". Ihr habt dann die Schuld und eure Haftpflicht muss dann für eure Schuldhaftigkeit den Schaden zahlen.

Warum eure Versicherung jedoch davon ausgeht, dass ein 7Jähriger alleine auf einem Parkplatz aussteigen darf und ihr keine Aufsichtspflicht verletzt haben sollt ist mir ein Rätsel. Normalerweise wird man hier automatisch wegen Aufsichtspflichtsverletzung anerkennen.

LG
Bomelo
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Brombeere am 08. Januar 2013, 21:47:34
Zitat von: Bomelo am 08. Januar 2013, 20:43:03
D. h. wenn z. B. der Gegner klagen möchte, dann muss er die Versicherung verklagen und die geht für euch und in eurem Namen vor Gericht.

Nein.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Nipa am 08. Januar 2013, 22:33:46
Ich würde ganz klar noch mal meine Aufsichtspflichtverletzung beschreiben.

z.B. Eben sagen dass Du gerade im Kofferraum gekramt hast um das Leergut rauszuräumen.
Das Kind war in der Zeit angeschnallt im Wagen. Du hast gedacht er bleibt sitzen - hast ihm aber diesbezüglich keine Anweisung gegeben. Er hat dann - ohne dass Du es bemerkt hast - die Autotür geöffnet.

Evtl. habt Ihr das einfach unklar beschrieben.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Bomelo am 09. Januar 2013, 07:16:48
Zitat von: Brombeere am 08. Januar 2013, 21:47:34
Zitat von: Bomelo am 08. Januar 2013, 20:43:03
D. h. wenn z. B. der Gegner klagen möchte, dann muss er die Versicherung verklagen und die geht für euch und in eurem Namen vor Gericht.

Nein.

Also da genau DAS seit 12 Jahren mein Job ist, würd ich sagen: doch.

Ansonsten schließe ich mich Nipa an.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: toki am 09. Januar 2013, 08:44:04
...
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: moni am 09. Januar 2013, 08:45:11
Zitat von: Paula am 08. Januar 2013, 15:55:58
Zitat von: ~Netti~ am 08. Januar 2013, 11:40:48
seh ich das jetzt falsch? dein sohn saß doch im auto und hat mit eurer autotür die tür des anderen autos beschädigt. muss dann nicht die kfz-haft zahlen? natürlich würdest du dann mit den prozenten hochgehen, das ist klar.
aber der kollege meines mannes hat mal mit seiner autotür unser auto beschädigt (der wind hat ihm die tür aus der hand gerissen) und das hat er ganz normal der kfz haftpflicht als schaden/unfall gemeldet.


ansonsten hatte ich so einen fall auch schon. meine tochter war bei einer klassenkameradin spielen. diese lebte in einem kinderheim. meine tochter fuhr anscheinend mit dem rad etwas gegen das auto einer erzieherin und das auto hatte einen kratzer. ich hab das meiner haftpflicht gemeldet und die haben nicht gezahlt, da die erzieher die kinder dort nicht hätten spielen lassen dürfen. (gerade mit rad und go kart usw) wir haben alles probiert, aber es wurde abgelehnt und letztlich haben wir uns geeinigt. ich hab den schaden aber nicht voll bezahlt (es ging um über 1500 DM)

Netti das siehst du richtig, normaleweise muß die Kfz-Haftpflicht greifen

dito

war bei uns auch der fall. dabei muss man überlegen ob das was bringt. man wird nach einem schadensfall höhergestuft.

Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 09. Januar 2013, 08:48:48
ich nehme jetzt mal an wegen der höherstufung wird das nicht zur debatte stehen?
aber ich würde es so machen, trotz höherstufung, denn dann bekommt der andere seinen schaden bezahlt und gut is. außer der schaden beläuft sich nicht so hoch, dass es unproblematisch wäre das selber zu tragen. wegen 200€ schaden als beispiel würde ich nun nicht mit meiner versicherung hochgehen.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: myja78 am 09. Januar 2013, 08:52:49
Zitat von: brittchen am 08. Januar 2013, 13:13:13
Natürlich kann man auch mit Kündigung drohen. Aber das nützt nur etwas, wenn man  zum Ablauf kündigt (mit Einhaltung von der 3-monatigen Kündigungsfrist).
Denn es ist ein Irrtum, wenn hier geschrieben wird, dass man aufgrund eines unbezahlten Schadens ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Nur nach einem bezahlten Schaden, kann man bis zu 1 Monat nach Erhalt der Zahlung den Vertrag fristlos kündigen.

Dies stimmt so nicht - wir haben unsere Versicherung gekündigt, nachdem ein Schaden NICHT übernommen wurde - unser Versicherungsmakler sagte uns, dass ein Schaden gemeldet worden sein muss, ob die Versicherung zahlt oder nicht ist unerheblich. Die Versicherung hat uns anstandslos aus dem Vertrag entlassen.
Was ich allerdings nicht sagen kann, ob dieses Regelung seit dem geändert wurde (ist bei uns schon ein paar Jahre her) und/oder ob das nur bei bestimmten Verträgen geht. Es handelte sich aber auch um die Haftpflichtversicherung.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Glucke1975 am 09. Januar 2013, 09:32:03
Zitat von: myja78 am 09. Januar 2013, 08:52:49
Zitat von: brittchen am 08. Januar 2013, 13:13:13
Natürlich kann man auch mit Kündigung drohen. Aber das nützt nur etwas, wenn man  zum Ablauf kündigt (mit Einhaltung von der 3-monatigen Kündigungsfrist).
Denn es ist ein Irrtum, wenn hier geschrieben wird, dass man aufgrund eines unbezahlten Schadens ein außerordentliches Kündigungsrecht hat. Nur nach einem bezahlten Schaden, kann man bis zu 1 Monat nach Erhalt der Zahlung den Vertrag fristlos kündigen.

Dies stimmt so nicht - wir haben unsere Versicherung gekündigt, nachdem ein Schaden NICHT übernommen wurde - unser Versicherungsmakler sagte uns, dass ein Schaden gemeldet worden sein muss, ob die Versicherung zahlt oder nicht ist unerheblich. Die Versicherung hat uns anstandslos aus dem Vertrag entlassen.
Was ich allerdings nicht sagen kann, ob dieses Regelung seit dem geändert wurde (ist bei uns schon ein paar Jahre her) und/oder ob das nur bei bestimmten Verträgen geht. Es handelte sich aber auch um die Haftpflichtversicherung.

Dann ist euer Makler falsch informiert. Es war noch nie anders. Ein Vertrag kann nur dann außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn ein bezahlter Schaden vorhergeht. Die Meldung des Schadens alleine reicht dazu nicht.
Ansonsten würde ich es seit 17 Jahren falsch bearbeiten. ;)

Es gibt aber die Möglichkeit der Kulanz seitens der Versicherung. Bei solchen Verträgen wie der PHV, wo minimalste Beiträge nur eingenommen werden, und manchmal horrende Zahlungen erfolgen müssen, kann es durchaus passieren, dass man im gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag vorzeitig beendet und somit die außerordentliche Kündigung annimmt. Nicht zuletzt auch dann, wenn bereits viele Schäden gemeldet worden sind und man den VN eh loswerden will. :P
Es gibt unheimlich viele Möglichkeiten, aus Kulanz vom "normalen" Vorgehen abzuweichen. Ihr hattet in eurem Fall Glück und wahrscheinlich einen sehr kulanten Sachbearbeiter erwischt. ;)
Nichts desto troz gilt offiziell eine andere Regel. Also bitte hier keine falschen Hoffnungen aufkommen lassen.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: myja78 am 09. Januar 2013, 09:50:53
Also in unserer Kündigung stand schon drin, dass wir vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ich meine auch, das in der Ablehnung der Schadenszahlung drin stand, dass uns dieses Sonderkündigungsrecht zustehen würde.
An der Anzahl der Schäden kann es bei uns nicht gelegen haben es war seit Jahren der erste ;)
Aber du bringst mich grad ins Grübeln, wie es wirklich war, ich glaub, wir wollten von dem Sonderrecht Gebrauch machen, waren aber minimal zu spät, dadurch wurde die Kündigung nicht anerkannt und haben dann nach Hinweis auf die verspätete Kündigung erneut zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt.

Ich dachte halt es wäre generell so, dass man nach einem Schaden, egal ob beglichen oder nicht, kündigen kann. Sorry, wenn ich da falsch informiert war!

Aber wenn ein Sonderkündigungsrecht greifen könnte, dann müßte das ja im Vertrag oder auf der Schadensablehnung drauf stehen, oder?
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Glucke1975 am 09. Januar 2013, 10:04:44
Zitat von: myja78 am 09. Januar 2013, 09:50:53
Also in unserer Kündigung stand schon drin, dass wir vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ich meine auch, das in der Ablehnung der Schadenszahlung drin stand, dass uns dieses Sonderkündigungsrecht zustehen würde.
An der Anzahl der Schäden kann es bei uns nicht gelegen haben es war seit Jahren der erste ;)

Ich hoffe, das ist nicht falsch rübergekommen. Ich wollte nicht ausdrücken, dass ihr zu viele Schäden eingereicht habt. :)
Ich wollte lediglich darstellen, welche Gründe dazu führen können, dass man ausnahmsweise die Kündigung annimmt, obwohl die Richtlinien etwas anderes aussagen.
In der Ablehnung der Schadenzahlung ist in den seltensten Fällen der Hinweis darauf gegeben, dass man kündigen kann. Man will die Kunden ja nicht auf "dumme Gedanken" bringen. ;) :P

Zitat
Aber du bringst mich grad ins Grübeln, wie es wirklich war, ich glaub, wir wollten von dem Sonderrecht Gebrauch machen, waren aber minimal zu spät, dadurch wurde die Kündigung nicht anerkannt und haben dann nach Hinweis auf die verspätete Kündigung erneut zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt.

Das klingt schon eher nach dem, wie man vorgeht.
Hier geht z.B. ein Schreiben raus, in dem steht, dass kein Sonderkündigungsrecht vorliegt, da kein bezahlter Schaden (natürlich ausführlich und verständlich ausgedrückt ;)). Und danach gibt es noch den Hinweis, dass man den Vertrag aber zum Ablauf kündigen kann, mit Einhaltung der 3-Monats-Frist. Dazu müsste man dann erneut ein Kündigungsschreiben schicken, natürlich rechtzeitig. ;)

Wie gesagt schließt das aber nicht aus, dass man aus Kulanz und im gegenseitigen Einvernehmen auch schon mal (je nach Fall) anders entscheidet und vorgeht. :)

Zitat
Ich dachte halt es wäre generell so, dass man nach einem Schaden, egal ob beglichen oder nicht, kündigen kann. Sorry, wenn ich da falsch informiert war!

Kein Problem. :)
Wenn ich nicht zufällig in dieser Branche arbeiten würde, hätte ich es sicherlich auch nicht gewusst. Dafür weiß ich viele andere Dinge halt nicht. ;)

Zitat
Aber wenn ein Sonderkündigungsrecht greifen könnte, dann müßte das ja im Vertrag oder auf der Schadensablehnung drauf stehen, oder?

Das steht in den Bedingungen. Wie gesagt macht man meist erst dann darauf aufmerksam, wenn der VN eh schon gekündigt hat. Im Schadenfall selber stoßen wir den Kunden da selten drauf, außer, wie wollen ihn eh "loswerden". ;)
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Brombeere am 09. Januar 2013, 10:20:14
Zitat von: Bomelo am 09. Januar 2013, 07:16:48
Zitat von: Brombeere am 08. Januar 2013, 21:47:34
Zitat von: Bomelo am 08. Januar 2013, 20:43:03
D. h. wenn z. B. der Gegner klagen möchte, dann muss er die Versicherung verklagen und die geht für euch und in eurem Namen vor Gericht.

Nein.

Also da genau DAS seit 12 Jahren mein Job ist, würd ich sagen: doch.

Ansonsten schließe ich mich Nipa an.

Bei einer Kfz-Haftpflicht-PFlichtversicherung?

Bei einer anderen Versicherung (also wie hier normale Haftpflicht) würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren :)
Titel: -
Beitrag von: lisa81 am 09. Januar 2013, 10:28:21
-
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: myja78 am 09. Januar 2013, 10:55:21
:o - wo ist mein letzter Beitrag hin? ???

Also nochmal @brittchen:

Ich habe NICHT angenommen, dass du mir viele Schäden unterstellen wolltest, wollte aber dennoch klarstellen, dass dies bei uns kein Grund gewesen sein kann.

Das Sonderrecht stand bei uns im Ablehnungsschreiben, von allein wären wir da wohl auch nicht drauf gekommen, wir waren dann aber zu spät dran mit der Kündigung.

Die Thread-Erstellerin müsste da wohl in ihren Bedingungen nachsehen ob ihr ein Sonderkündigungsrecht zusteht oder unter welchen Bedingungen sie kündigen kann.

Sinnvoll kann es sein die Versicherung zu kündigen, wenn man woanders Punkte (wie deliktunfähige Kinder) mitversichert hat, die in der alten Versicherung nicht drin sind. Und scheinbar scheint ihre jetzige Versicherung das ja doch nicht abzudecken.



Und Verletzung der Aufsichtspflicht - das ist doch sowieso mitversichert (auch in Uralt-Verträgen) - also wenn man die Aufsichtspflicht verletzt, dann ist das doch schuldhaft verursacht, eben nicht durchs Kind, sondern durch die Eltern. Nur bei Einhaltung der Aufsichtspflicht muss die Versicherung ohne Zusatzklausel eben nicht zahlen.
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Januar2012 am 09. Januar 2013, 11:51:17
Ich kenne es auch so, dass die Versicherung ungerechtfertigte Ansprüche von anderen Parteien im Notfall abschmettert und einen auch vor Gericht vertritt. War hier mal so bei meiner Tierhalterhaftpflicht. Ging um mein Pferd, der Anspruch war nicht gerechtfertigt und vor Gericht wurde das alles von meiner Versicherung geklärt.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Bomelo am 09. Januar 2013, 13:35:53
Zitat von: Brombeere am 09. Januar 2013, 10:20:14

Bei einer Kfz-Haftpflicht-PFlichtversicherung?

Bei einer anderen Versicherung (also wie hier normale Haftpflicht) würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren :)

Nein, in der privaten Haftpflichtversicherung. Ergibt sich aus den AHB, der § ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, meist jedoch innerhalb der ersten 5.
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: LILA am 10. Januar 2013, 15:14:35
Das ist definitiv ein KfZ-Haftpflichtschaden und hat somit mit der Deliktunfähigkeit in der PHV nichts zu tun.
Ich habe extra gerade nochmal meine Chefin (Maklerin) gefragt.

Bei Fragen kannst du dich gerne melden.  :-*

LG, kathrin
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: Peppeline am 16. Januar 2013, 21:58:16
Thema erledigt, die Halterin hat sich gemeldet und gesagt, dass der Schaden nur ne Kleinigkeit war und in der Werkstatt beseitigt wurde. Was weiß ich, mit Lackstift drüber oder so. Und dafür die Aufregung  s-:)

Naja, wir haben aus der Geschichte gelernt, Felix übrigens auch, der macht die Tür nicht mehr alleine auf, sondern fragt immer vorher  :)
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: LILA am 16. Januar 2013, 22:12:07
das freut mich zu hören, dass alles glimpflich ausgegangen ist.  :D
Titel: Antw:Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre
Beitrag von: myja78 am 18. Januar 2013, 11:21:27
Oh das ist ja schön :) Und was macht ihr jetzt mit der Versicherung? Ergänzen, wechseln?
Titel: -
Beitrag von: lisa81 am 20. Januar 2013, 21:36:45
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