Haftpflicht bei Kindern unter 7 Jahre

Begonnen von Peppeline, 08. Januar 2013, 11:08:35

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lisa81

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myja78

:o - wo ist mein letzter Beitrag hin? ???

Also nochmal @brittchen:

Ich habe NICHT angenommen, dass du mir viele Schäden unterstellen wolltest, wollte aber dennoch klarstellen, dass dies bei uns kein Grund gewesen sein kann.

Das Sonderrecht stand bei uns im Ablehnungsschreiben, von allein wären wir da wohl auch nicht drauf gekommen, wir waren dann aber zu spät dran mit der Kündigung.

Die Thread-Erstellerin müsste da wohl in ihren Bedingungen nachsehen ob ihr ein Sonderkündigungsrecht zusteht oder unter welchen Bedingungen sie kündigen kann.

Sinnvoll kann es sein die Versicherung zu kündigen, wenn man woanders Punkte (wie deliktunfähige Kinder) mitversichert hat, die in der alten Versicherung nicht drin sind. Und scheinbar scheint ihre jetzige Versicherung das ja doch nicht abzudecken.



Und Verletzung der Aufsichtspflicht - das ist doch sowieso mitversichert (auch in Uralt-Verträgen) - also wenn man die Aufsichtspflicht verletzt, dann ist das doch schuldhaft verursacht, eben nicht durchs Kind, sondern durch die Eltern. Nur bei Einhaltung der Aufsichtspflicht muss die Versicherung ohne Zusatzklausel eben nicht zahlen.
Oder bin ich da auf dem Holzweg?

Januar2012

Ich kenne es auch so, dass die Versicherung ungerechtfertigte Ansprüche von anderen Parteien im Notfall abschmettert und einen auch vor Gericht vertritt. War hier mal so bei meiner Tierhalterhaftpflicht. Ging um mein Pferd, der Anspruch war nicht gerechtfertigt und vor Gericht wurde das alles von meiner Versicherung geklärt.

Bomelo

Zitat von: Brombeere am 09. Januar 2013, 10:20:14

Bei einer Kfz-Haftpflicht-PFlichtversicherung?

Bei einer anderen Versicherung (also wie hier normale Haftpflicht) würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren :)

Nein, in der privaten Haftpflichtversicherung. Ergibt sich aus den AHB, der § ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, meist jedoch innerhalb der ersten 5.
der beste große Bruder der Welt :-*
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2620 Gramm, 47 cm, 100% Wunder :-*
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LILA

Das ist definitiv ein KfZ-Haftpflichtschaden und hat somit mit der Deliktunfähigkeit in der PHV nichts zu tun.
Ich habe extra gerade nochmal meine Chefin (Maklerin) gefragt.

Bei Fragen kannst du dich gerne melden.  :-*

LG, kathrin

Peppeline

Thema erledigt, die Halterin hat sich gemeldet und gesagt, dass der Schaden nur ne Kleinigkeit war und in der Werkstatt beseitigt wurde. Was weiß ich, mit Lackstift drüber oder so. Und dafür die Aufregung  s-:)

Naja, wir haben aus der Geschichte gelernt, Felix übrigens auch, der macht die Tür nicht mehr alleine auf, sondern fragt immer vorher  :)
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Es gibt Wunder, die geschehen. Und es gibt Wunder die entstehen...

Nicht sehen können trennt von den Dingen, nicht hören können trennt von den Menschen.

LILA

das freut mich zu hören, dass alles glimpflich ausgegangen ist.  :D

myja78

Oh das ist ja schön :) Und was macht ihr jetzt mit der Versicherung? Ergänzen, wechseln?

lisa81

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#58
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