ehrenamtliche Betreuer

Begonnen von feuerwehrengel, 12. Oktober 2013, 18:14:00

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feuerwehrengel

Aus beruflichen Gründen habe ich mich mit dem Thema ehrenamtliche Betreuer auseinandergesetzt...ist hier jemand so was und kann mir dazu mal was sagen? Ich hab natürlich schon bißchen gegoogelt und rausgefunden das es eine Aufwandsentschädigung gibt im Jahr. Wie ist das wenn man die Gesundheitsfürsorge hat und der Klient in ein KH kommt und man unterschreiben muss? Muss man da Tag und Nacht hineilen? Kann man telefonisch seine Zustimmung geben? Was muss man noch so alles machen?

Vielleicht kann ja jemand was sagen. Interessiert mich nur mal :)
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und *** ganz tief in unserem Herzen

Bomelo

#1
Hallo.

Ich bin gesetzlicher Betreuer von zwei jungen Frauen (geistige Behinderung).

Also zur ersten Frage: ja, du musst zu jeder Tages- und Nachtzeit ins KH rennen, wenn was ist. Oder zu Behörden, Ärzten, Schule / Arbeitsstelle, .... überall hin, wo´s gerade brennt.

Was man alles machen muss: das hängt von den Bereichen ab, die dir als Betreuer übertragen wurden. Ich habe für beide Mädels alle Bereiche, also Personensorgen, Vermögenssorgen, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vertrags- und Behördenangelegenheiten. Beide Frauen sind somit voll geschäftsunfähig.

Ich muss also alles für sie entscheiden und organisieren und machen. Aktuell z. B. bei uns:
- mich mit dem Versorgungsamt über den GdB streiten
- mich mit dem Jugendamt und Versorgungsamt über die Übernahme der Kosten für die Unterkunft streiten, hier notfalls auch vor Gericht
- überlegen und entscheiden, wo die beiden zukünftig leben können, was sie ggf. arbeiten können, wo, welche Schule eventuell
- Mädel Nr. 1 nachts um 3 im KH besuchen, nachdem sie sich nen Vollrausch gegönnt hat  s-:)
- Mädel Nr. 2 von der Schule abholen, da sie aggressiv geworden war s-:)
- mich mit einem großen Handyvertragsanbieter rumärgern, da Mädel Nr. 1 einen Handyvertrag abgeschlossen hat. Dieser ist ohne meine Unterschrift nicht  rechtskräftig. Dummerweise sieht das der Handyanbieter etwas anders  :-X
- einmal jährlich eine Vermögensaufstellung machen (was ist  an Vermögen da, wofür wird es verwendet, wie angelegt, inklusive kompletter Rechnungslegung, .... )
- einmal jährlich ein Entwicklungsbericht für das Amtsgericht verfassen
- halbjährlich Hilfeplangespräche mit dem Jugendamt (die beiden Damen wurden gerade 18, aktuell läuft die Jugendhilfe noch - wir hätten gern bis 21 - darüber gibt es grad Zank, siehe oben)
-  mich um Dinge wie Verhütung, Arztbesuche, Kieferorthopäde, Psychotherapie, Krankenkassenangelegenheiten, etc. kümmern
- ähm ja .... also alles, was ein erwachsener Mensch sonst alle regelt

Ja, man bekommt eine Aufwandsentschädigung von aktuell 362 EUR im Jahr (bei uns). Aber ganz ehrlich .... rechne ich Benzingeld, Porto, Anwaltsgebühren, Telefonkosten und was weiß ich alles zusammen, dann dürfte das vielleicht gerade so null auf null aufgehen, ggf. leg ich sogar was drauf.

Aber letztenendes mach ich das gern. Ich war bereits seit 12 Jahren der gesetzliche Vormund der beiden Mädels, bin also in der Materie drin und außer mir haben sie niemanden, der den Job übernehmen könnte. Es ist für mich also absolut ok.

Ob ich diesen Aufwand jedoch für einen mir fremden Menschen betreiben würde, wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln.

Bei Fragen: her damit

LG
Bomelo
der beste große Bruder der Welt :-*
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2620 Gramm, 47 cm, 100% Wunder :-*
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mareka

Ich bin bin seit vielen Jahren die gesetzl. Betreuerin einer Frau mit einer geistigen Behinderung. Es ist eine Betreuung für alle Bereiche, auch Finanzen, wobei dies recht einfach ist, da es ein Heimkonto für Verfügungs- und Kleidergeld gibt, sonstiges Vermögen hat sie nicht.
Ich kenne die Frau durch mein FSJ; das Heim, in dem sie lebt, ist relativ weit weg von mir (ca. 2,5 h Fahrt), deshalb habe ich von Anfang an gesagt, dass ich nur ein "Minimalprogramm" anbieten kann, v.a. seit ich Kinder habe. Ich hole sie 1 x im Jahr für 4 Tage, schicke zu Weihnachten, Ostern und zum Geburtstag ein Päckchen und telefoniere gelegentlich mit ihren Heimerziehern. Mit ihr selbst telefonieren geht sehr schlecht; sie versteht nicht, wer anruft und spricht nur einzelne Wörter; so ein Anruf verwirrt sie eher.
Ich unterschreibe alles, was nötig ist, regle Dinge mit Versicherungen. Steht eine OP an, dann gebe ich meine schriftliche Einwilligung (meines Wissens geht das nicht am Telefon). Ich gehe aber nicht mit ins Krankenhaus. Das geht einfach nicht wegen der Entfernung.

Ich habe schon immer gesagt, dass es okay für mich wäre, wenn sie eine andere Betreuerin finden würden, die näher am Heim wohnt und sich dadurch mehr engagieren kann; Kontakt halten und 1x im Jahr für einen Besuch abholen würde ich sie nach wie vor, da sie mir sehr am Herzen liegt. Aber sie finden niemanden und sind froh, dass ich es mache. Zu ihrer Familie besteht keinerlei Kontakt.

Ich bekomme eine Aufwandsentschädigung von 323,-€ im Jahr, immer nachdem ich den jährlichen Bericht (einfach ein Formular zum Ausfüllen, keine große Sache, v.a. wenn die Finanzen nicht so komplex sind) abgegeben habe.
Beträgt das Vermögen der Betreuten unter 2600 € zahlt die Staatskasse die Aufwandsentschädigung, hat die Betreute mehr Vermögen, muss sie es selbst zahlen.

Sohn 06/2005
Tochter 08/2008