Grundschule wechseln

Begonnen von luisekusch, 27. April 2012, 11:22:20

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luisekusch

Ich weiss nicht, wie ich den Thread nennen soll, aber unser Sohn ist für eine Grundschule vorgemerkt, in dem wir ihn auf keinen Fall aus vielen Gründen nicht schicken wollen. Unsere Wunschgrundschule liegt im Nachbardorf sprich 8 km entfernt, ist aber für uns nicht zuständig, nun habe ich mir dieses Antragsformular geholt und muss es bis Januar ausfüllen, warum er auf eine andere Grundschule soll.

Unsere kleine "Dorfgrundschule" steht seit Jahren kurz vor der Schliessung, aus anderen Gemeinden werden gerne "fremde" Kinder aufgenommen, aber das Wechseln auf eine andere Schule gerne mal abgelehnt.

Die Frage ist, wie stellt man es nun am Besten an? Zweitwohnsitz? Tagesmutter bzw. Freundin, die das Kind "hütet"? Zweitwohnsitzsteuern gibt es hier nicht, aber hat das andere Nachteile?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung



Nipa

Eine Tagesmutter im Nachbarort ist schon mal ein guter Grund, da wurde bei uns eigentlich der Gastantrag in der Regel immer gestattet was ich so gehört habe.
Denn ohne Nachmittagsbetreuung steht man als arbeitendes Elternteil ja doof da.

Zweitwohnsitz würde ich nicht machen, denn warum sollte man einen Zweitwohnsitz im Nachbarort haben Und zweitens: Warum soll das Kind da in die Schule.
Zu kompliziert und widersprüchlich.

Probiers über die Betreuung. Wenn bei Euch im Ort jetzt nicht Betreuungsplätze en masse sind hast Du da gute Karten.

lotte81

Ja.... solche Grundschule gibt es hier auch...unter einen gewissen Kinderzahl schwinden Gelder und es droht sogar die SChliessung.... von daher lehnen die Direktoren unbegründete Anträge generell ab ("Brennpunktgrundschulen" haben hier echt das Problem, dass sie sonst nach und nach "ausbluten").
Viele Gründe die dann akzeptiert werden gibt es eigentlich nicht.

Ganztagsschule ist ein Grund (also wenn dein Kind gehen muss und deine Dorfgrundschule keine ist)...dieser Grund MUSS hier akzeptiert werden!
Tagesmutter wird hier auch bisher immer akzeptiert (Wobei eine Freundin nciht reichen muss, es muss schon offiziell sein). Kann aber auch sein, dass dem Direktor eine Freundin reicht... am Ende entscheidet das nämlich nur euer DIrektor  :P
Ich kenne auch eine Mutter, die sich samt Kind tatsächlich umgemeldet hat....sie sind nun bei einer Tante im Wunschort gemeldet  s-:) Widersprüchlich oder nicht (es ging auch direkt um den Nachbarort...) es musste akzeptiert werden und war dann auch irgendwie egal...bzw du meldest dich dann ja erst gar nicht bei dir im Ort an und wirst direkt von der anderen SChule angeschrieben, wenn du dort gemeldet bist.

In manchen Fällen könnte ich mir auch vorstellen, dass es schon reicht, wenn die andere GS ein anderes Konzept (z.b. klassenübergreifenden Unterricht) hat oder eine andere Fremdsprache....
Aus welchem Grund soll er denn in die andere Schule? Evtl reicht der ja schon...
03/2006 ♂️
03/2008 ♀️
10/2018 ♀️

Bettina

Wart ihr denn schon mal auf der Wunschgrundschule? Ich würde mich dort mit Rektor oder Rektorin zusammen tun und es dann beantragen. So hab ich das bei unserem Großen gemacht. Der Rektor war über jedes weitere Kind glücklich, weil er so mehr, aber kleinere Klassen machen konnte. Also hat er das von Anfang an befürwortet. Sprich Antrag von zwei Seiten. Hat glücklicher Weise super funktioniert.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Tini

#4
Meine Tochter wird ab Sommer in die Grundschule im Nachbarort gehen. Normalerweise hätten wir dafür auch einen Antrag stellen müssen und dann warten müssen, ob sie einen Platz bekommen hätte. Dass sie im Nachbarort in den KiGa geht, zählt leider nicht als Berechtigung.

Nun ist es bei uns so, dass unsere Wunschgrundschule eine bilinguale Schule ist, somit eine besondere Schulform (das war aber nicht vorrangig der Grund, weshalb sie dort eingeschult werden sollte, obwohl ich das mittlerweile als großen Vorteil sehe). Und deshalb war es kein Problem, sie dort anzumelden.

Normalerweise ist es hier so, dass man eben einen Ausnahmeantrag stellen muss, dann müssen sich die Rektoren der Schulen irgendwie einig werden. Wenn an der einen Schule ein Schüler "fehlt", könnte das unter umständen zu einem k.o-Kriterium werden.
She *7/2006
He   *7/2014

piglet

Wir haben auch in eine andere Grundschule eingeschult als die zuständige. Wir mußten keinen Antrag stellen, denn uns wurde gesagt das man einschulen darf wo man will. Allerdings könnte es sein das die Schulen ablehnen, wenn zum Beispiel die Klasse zu groß wird und es sich noch nicht lohnt zu teilen.
Ich würde einfach mal in der Wunschgrundschule anrufen.
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liadan

#6
Wir wollten auch auf einer anderen Schule einschulen als die für uns zuständige.
In der Wunschschule habe ich mit der Direktorin gesprochen, die meinte das man den Antrag an der eigentlichen Schuel holen muss, dort muss der Direktor der Schule sein ok geben.

Die Wunschschule darf auch keine Anmeldung rausgeben wenn die andere Schule nicht ihr ok gegeben hat. So war das bei uns.  :-( Bei uns kommt noch hinzu würden wir ca. 200 m weiter wohnen, wären wir im Einzugsgebiet unserer Wunschschule.  :-( Wir sogar über einen Umzug nachdenken, aber leider suchen wir schon die ganze Zeit aber weder Haus noch Wohnung die in Frage kommen sind zu finden, in der Schule in der wir einschulen müssen haben wir einen Hortplatz und sie ist Ganztagsgrundschule, deswegen würden wir mit dem Argument der Betreuung auch nicht weiterkommen, also sehr sehr schlechte Karten und der Gang vor Gericht somit schon fast unnötig. In der Wunschschule haben wir keine Betreuung, keine Ganztagsschule, keinen Hort, keine Tagesmutter, keine Familie und wir brauchen eine Betreuung.

Brennpunktschule oder die Schule gefällt einem nicht wird nicht als Grund anerkannt! Wichtig ist das Du dort wo Du Dein Kind einschulen willst eine Betreuung nachweisen kannst. Schriftlich von der Betreuuenden Person geben lassen. Das wird meist anerkannt.
Wenn die andere Schule eine Ganztagsschule ist dann darf es nicht abgelehnt werden, wenn die Schule in eurem Bezirk eben keine Ganztagsgrundschule ist. Allerdings kann es abglehent werden, wenn schon zu viele Schüler angemeldet sind und die Kapazitäten voll sind.

Bei uns wurde gleich gesagt der Direktor lehnt es ab (Gründe hierfür die "Kopfgelder" für jedes eingeschulte Kind ...).

Lehnt der Direktor das trotzdem ab dann geht das ganze zum Schulamt und dann unter Umständen vor Gericht.

Eine Mutter aus unserem KiGa musste das einklagen das Ihr Sohn auf eine andere Schule gehen durfte.

Viel Glück und auf keinen Fall darfst Du in dem Antrag was negatives über die Schule schreiben in die Ihr einschulen müsstet.


Heutzutage ist es so verdammt schwer dumm zu sein,  weil die Konkurrenz so gigantisch ist!

Katja

#7
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Bea1974

Ich wunder mich grade etwas, warum ihr alle solche Schwierigkeiten hattet. Ich hab meine Große an einer Schule angemeldet, die nicht mal in unserem Kreis liegt und bekam dort nur zu hören nach der Anmeldung, alles weitere würde jetzt die Schule machen. Ich musste weder einen Antrag stellen noch sonst i-was begründen.


liadan

Bei uns gibt es noch fest zugewiesene Schulbezirke und wenn man in eine andere Schule will muss man eben einen Ausnahmeantrag stellen.

Das handhabt doch auch jedes Bundesland oder gar jede Gemeine wie es ihnen beliebt.

Bei uns sollen im nächten Jahr die Schulbezirke / Einzugsbezirke wegfallen, bzw. ich habe davon gehört. Das bringt uns jetzt aber nichts.

Das gleiche ist doch auch mit den Stichtagen, das macht doch auch jeder wie er lustig ist.
Eine Bundesweit einheitliche Regelung würde ich echt begrüssen, es kann ja nicht sein das ein paar km weiter weg das eine Kind im gleichen Alter noch nicht schulreif sein soll und das ander dann aber schon.  :-(

Die Schule hat noch nicht angefangen und ist für mich schon ein absolutes Reizthema.

Heutzutage ist es so verdammt schwer dumm zu sein,  weil die Konkurrenz so gigantisch ist!

kruemel35

Bei uns sind die Schulbezirke wieder eingeführt worden.

luisekusch

So, nun ich mal wieder....

Zu den Gründen:

es ist eine kleine Dorfgrundschule, erste/zweite Klasse wird zusammen unterrichtet, dritte/vierte ebenfalls. Es wird nach Reichen unterrichtet, stört mich nicht, solange die Kinder irgendwann richtig Lesen und Schreiben lernen, was leider nicht der Fall ist, es gibt keine Strukturen, finde ich sehr wichtig, es ist im Prizip eine Erweiterung des KIGA`s. Morgenkreis, wenn man keine Lust hat, darf man Pause machen, Klassenarbeiten dürfen wiederholt werden, in Diktaten werden die Fehler nur zum Teil berichtigt und und und... Kreativität wird total gefördert, finde ich klasse, aber mit Kreativität wird es leider an den weitergehenden Schulen auch nicht wirklich was. Einige meiner Freundinnen sind Lehrerinnen und alle sagen, die Kinder von dieser Schule bekommen haben es sehr sehr schwer, da sich viele Fehler eingeschlichen haben, die nicht wieder korrigiert werden können.

Ich habe mit der "Wunschschule" telefoniert und mein Anliegen geschildert, die hätten kein Problem, ein Bus fährt aus unserem Dorf in die andere Schule. Sie sagte, ich solle im Januar bescheid geben und musste mir von der anderen Schule einen Antrag holen, dieser liegt hier jetzt.

Meine Freundin ist Erzieherin, die würde meinen Sohn dann nach der Schule zu sich nehmen, gilt dieses als Tagesmutter? Ich arbeite an drei Tagen in der Woche.