Gräber für die "Sternenkinder"

Begonnen von Nagaroonia, 10. Mai 2012, 09:30:41

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Nagaroonia

10.05.2012
BIELEFELD
Gräber für die "Sternenkinder"
Totgeborene Kinder unter 500 Gramm dürfen in Zukunft in das Personenstandsregister aufgenommen werden
VON PATRICK BOCKWINKEL

Auf vielen Friedhöfen in Ostwestfalen-Lippe gibt es inzwischen Gräberfelder für totgeborene Kinder.
Hier ruhen die "Sternenkinder" | FOTO: DPA

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Bielefeld. Tamino-Federico und Penelope-Wolke haben nie gelacht, nie geschrien. Die Zwillinge von Barbara und Mario Martin, einem Paar aus Hessen, sind gleich nach ihrer Geburt gestorben. In der Familienurkunde steht aber nur der Name des Mädchens. Sein Bruder hat für die Behörden nie existiert.

Grund war ein Gesetz, das bis gestern den Eintrag in das Personenstandsregister regelte. Die alte Version schrieb vor, dass nur Fehlgeburten über 500 Gramm beurkundet wurden. Nur diese Kinder durften ganz offiziell einen Namen haben, waren bestattungspflichtig, existierten auch für die Behörden. Für Kinder unter dieser Grenze galt das nicht – so wie bei Tamino-Federico, dem Sohn der Martins.
Absurdität der deutschen Gesetzgebung
Gegen diese Absurdität der deutschen Gesetzgebung sind die Martins 2009 mit einer Petition an den Deutschen Bundestag herangetreten. Gestern haben sie Erfolg gehabt. Das Bundeskabinett hat das Gesetz geändert. Auf Antrag der Eltern können nun auch kleinste totgeborene Kinder ins Personenstandsregister eingetragen werden.

"Diese Gesetzesänderung ist ein sehr großer Schritt nach vorne", sagt Klaudia Oesterdiek aus Langenberg (Kreis Gütersloh). Rund 1.500 "Sternenkinder", wie Kinder genannt werden, die vor, bei oder kurz nach der Geburt gestorben sind, gibt es in Deutschland jedes Jahr. Auch Klaudia Oesterdiek hat diesen Schicksalsschlag erlitten. Obwohl das Jahrzehnte zurückliegt, kann sie noch heute nachfühlen, wie es den Martins geht.

"Ich habe vor 35 Jahren mein Kind verloren", erzählt Oesterdiek. Damals sei das von Ärzten und Umfeld eher beiläufig beiseite gewischt worden. An psychologische Betreuung oder gar die Bestattung des Kindes sei gar nicht zu denken gewesen. "Lange galten totgeborene Kinder lediglich als biologischer Abfall. Zum Glück hat sich da inzwischen viel getan", berichtet Oesterdiek. Ihre Erfahrung ließ sie nie los. Vor einigen Jahren initiierte sie deshalb ein "Sternenkinderfeld" in Langenberg, auf dem Totgeborene beerdigt werden können. Mehrmals im Jahr werden dort nun Kinder bestattet – in enger Zusammenarbeit mit den umliegenden Krankenhäusern und den Eltern.
Engelsskulptur markiert Bestattungsfeld
So läuft es inzwischen in vielen Kommunen in OWL. In Borgentreich (Kreis Höxter) markiert beispielsweise seit 2007 eine Engelsskulptur ein Bestattungsfeld für Frühgeburten. An der Skulptur können Eltern und Angehörige trauern, Blumen niederlegen oder Namenssteine ihres Kindes ablegen.

Ähnlich ist es auf dem Sennefriedhof in Bielefeld, auf dem beispielsweise die in der Kinderklinik Bethel tot geborenen Babys eine letzte Ruhestätte finden können. "Die Trauerarbeit ist für Paare und Mütter von großer Bedeutung und fängt bei uns schon in der Klinik an", berichtet Andreas Luttkus, Chefarzt der Frauenklinik.

Eltern würden von Psychologen, Ärzten und Hebammen begleitet. Wenn die Eltern es wünschen, werden von dem Kind Fotos gemacht, eine Locke abgeschnitten, Gipsabdrücke von Händen und Füßen zur Erinnerung gemacht. "Die Mutter vom toten Kind abzuschotten, wie es früher der Fall war, davon sind wir heute zum Glück meilenweit entfernt."
Ein Ort der Trauer
Auch am Mathilden-Hospital in Herford wird so verfahren. "Dass Eltern Abschied nehmen können, ist für viele von großer Bedeutung. Das erfahre ich immer wieder", sagt Schwester Christina, die Seelsorgerin des Hospitals. Auf der Gedenk- und Ruhestätte Morgenröte finden Kinder ein Grab und die Eltern einen Ort zum Trauern. "Die Kinder können natürlich auch privat von den Eltern bestattet werden", berichtet Schwester Christina. "In der schweren Situation empfinden es viele aber oft als dankenswerte Hilfe, wenn ihnen jemand den Verwaltungsaufwand abnimmt."

Für die Martins geht ein jahrelanger Kampf zu Ende. Sie können den Namen ihres Sohnes nun nachträglich in die Familienurkunde eintragen lassen – gleich neben den seiner Schwester.

Januar2012

Endlich! Find ich richtig gut und ich habe mich immer gefragt, wer jemals das Recht hatte, diese 500 gr Grenze einzuführen! Für mich zählt jedes Kind (eigentlich bereits ab Zeugung) als vollwertiger Erdenbürger und gehört geachtet, geschützt und demnach auch begraben!

Ann

Das habe ich gestern im TV verfolgt und freu mich auch, wenn es durchkommt und endlich die Eltern für Sternenkinder ihren Babys Namen geben dürfen, eine Geburts- und Sterbeurkunde erhalten und sie beerdigen können. Ein Schritt in die richtige Richtung wie ich finde.

Ann

Adrasthea / Lea Sophy

ich finde es ist ein richtiger und wichtiger schritt in richtung elternrechte, den es sind die kinder der eltern egal ob 490g oder 500g oder noch weniger oder deutlich mehr.

den die eltern lieben und vermissen ihr kind egal wie schwer es war
Lea Sophy 17.04.2009 


Sebastian 27.10.1998    

Tami mit Jerome und Julie

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*06.01.2006
*Jermaine 15.11.2008 ihr lebt in unseren Herzen weiter!!!!
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Nagaroonia

Ich finde es richtig gut das den Eltern so ein ort gegeben wird. Diese Möglichkeit gab es damals noch nicht als ich meine 2 Sternchen gehen lassen muste ich finde das einen sehr guten und Wichtigen schritt.

melly

Gott sei Dank - endlich !! Das war mehr als überfällig!  :'(

LG

Melly
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Du kannst Kindern deine Liebe geben, aber nicht deine Gedanken, denn sie haben ihre eigenen Gedanken.

Cornelia x Marie Sophie

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"Wir sind geboren worden, um den Glanz Gottes, der in uns ist, leuchten zu lassen" (Nelson Mandela)

scarlet_rose

Ansich finde ich es richtig, wobei ich es äußerst kritisch finde, dass Eltern nun entscheiden dürfen ob ihre Kinder "Personen" sind oder nicht  :-\

Ist das der richtige Weg? Können wir einem Menschen das recht geben zu entscheiden, ob ein anderer Mensch eine Person ist oder nicht?

Versteht mich nicht falsch, ich finde es schon gut, dass diese Grenze weg ist, aber ganz richtig finde ich die Folgen des Gesetzes eben nicht.
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Solar. E

An sich finde ich es auch richtig - aber meine persönliche Erfahrung sieht irgendwie anders aus.  :-\
Bei uns werden auch die Babys unter 500g bestattet und das ist auch gut so. Wir wurden gefragt, ob wir es mit zur Sammelbestattung geben wollen oder uns selbst drum kümmern.

Aber das mit dem Person oder auch nicht find ich ...schwierig. Mehr kann ich dazu leider nicht schreiben, weil mir die richtigen Worte fehlen. Ich habs versucht, aber das klingt alles furchtbar. :'(

Fliegenpilz

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich es finden soll. Meine Gedanken gingen auch in die Richtung von scarlet_roses Aussage.

Natürlich war die Grenze von 500g relativ willkürlich gesetzt, aber so doof es auch immer klingen mag - irgendwo muss man Richtlinien erheben und es gibt dann leider auch immer welche die "knapp drunter vorbeirutschen". Man hätte es vielleicht auch an anderen Faktoren festmachen können.

Keine Ahnung, ich bin da sehr zwiegespalten ehrlich gesagt, habe aber auch eine eher unwillkommene Meinung bzgl. Fehlgeburten innerhalb des ersten Trimenons.

Mondlaus

Schön, dass es jetzt geht, ist leider zu spät für uns, aber ein Grab haben wir.

@Scarlet, es geht ja nicht darum, ob die Kinder "Personen" sind oder nicht, sondern nur um den Eintrag ins Personenstandsregister, das ist ja nur pro forma. Es obliegt den Eltern, ob sie nun eine Geburts - und Sterbeurkunde haben möchten oder nicht, ob es ihnen wichtig ist für den Trauerprozess oder ob sie lieber anders damit umgehen.

Ich persönlich hätte gerne eine gehabt - aber kann es verstehen, wenn Eltern das gerade nicht wollen.
Kind 2011
Kind 2014
...

Solar. E

OK, ich hab mich mal gesammelt.
Eintrag ins Personenstandsregister bzw. die Urkunden wären bei uns nicht möglich gewesen, es ging rein um die Bestattungsmöglichkeit - dass es bestattet wird und "nicht einfach so entsorgt", das ist mir schon wichtig.

Aber die Urkunden - nein. Das Problem was ich habe ist einfach, dass mein Kind noch keinen Namen hatte, als es noch lebte. Und ihm jetzt noch einen zu geben - so fürchterlich sich das anhören mag - das fühlt sich einfach falsch an. Das ging alles einfach viel zu schnell :'(

*edit* Bitte zitiert das Geschriebene von mir jetzt nicht, vieleicht nehm ich es später wieder raus. Danke.

Mondlaus

Also ein Grab gibt es bei unserem Krankenhaus immer - alle 3-6 Monate findet eine Sammelbestattung statt, da werden dann alle Kinder begraben, die gestorben sind oder abgetrieben wurden (wobei ich glaube, vorher wurden sie verbrannt).

Auch so steht es ja im Gesetz, sie müssen "würdevoll" entsorgt werden, was wohl heißt, dass sie garantiert nicht mit dem Krankenhausmüll weggeworfen werden. Trotzdem ist es beklemmend.
Kind 2011
Kind 2014
...

Solar. E

Bei uns alle 6 Monate - und ja, die werden verbrannt. Als ich ins KH kam, war die letzte gerade vorbei. Das bedeutet, dass bei mir erst der ET kommt, der im Mutterpass steht und zwei Wochen später die Bestattungszeremonie, beides im September. Das wird wohl nochmal so richtig hart.  :(

Mondlaus

Ja, das ist das blöde :( Ich musste nur 4 Wochen warten. Es waren aber nur wenige Eltern da, wahrscheinlich sind viele, bei denen es schon länger her war, nicht gekommen. Ist auch blöd, da ist man schon mitten im Trauerprozess. Es war ja ganz nett, mit kleinem Sarg und Luftballons, Stofftieren... Aber ich fand das ganze einfach nur grotesk und wäre im Nachhinein lieber nicht gegangen. Mein Mann fand es sinnlos und ist von vorneherein nicht mitgekommen.
Kind 2011
Kind 2014
...

Nagaroonia

#16
ich findes es aber gut das ihr so jedenfals die Gelegenheit bekommt das es bestattet wird.

Meine 1. FG ist 20 jahre her und die letzte 2,5 jahre Beide male hatte wir diese Möglichkeit nicht. wir sind auch nicht gefragt ob wir es möchten. Man bekann denen Termin zur Ausschabung und damit hatte sich das von seiten der Klinik und der Ärtzte erledingt. Denen war egal wie man damit klar kommt und einen Ort an dem man abschied hätte nehmen können gab es nicht. ich finde es  für die Eltern sehr wichtig das sie diese Möglichkeit jetzt bekommen.
Ich habe mich damals sehr alleingelassen gefühlt und durfte mir auch noch sehr Verletzende Sachen anhören. Es gab so gut wie niemaden der für meine Trauer verständnis hatte. Ich denke das mit so einer Abschiednahme vieleicht auch ein umdenken in der Gesellschaft stattfindet.



Mondlaus

@Nagaroonia ja es ist leider in vielen KH ein Problem, dass sie einen gar nicht auf die Möglichkeiten hinweisen.
Es gibt bei den verwaisten Eltern eine Untergruppe für Eltern von totgeborenen Kindern, da sind auch viele mit frühen Fehlgeburten unterwegs. Dort erfährt man viel Unterstützung, mir helfen solche Gruppen nicht besonders, aber die, die dort waren, haben gute Erfahrung gemacht.
Kind 2011
Kind 2014
...

Solar. E

Zitat von: Mondlaus am 10. Mai 2012, 16:31:04
Aber ich fand das ganze einfach nur grotesk und wäre im Nachhinein lieber nicht gegangen. Mein Mann fand es sinnlos und ist von vorneherein nicht mitgekommen.

Sieh es mal so: Wärst du nicht hingegangen, würdest du es vielleicht auch bereuen, weil du dir dann sagst, hätte ich mal besser  :) Und was deinen Mann betrifft: Es war in dem Moment die für ihn richtige Entscheidung und ich find das ok.  :)

Mein Mann sagt, er lässt mich dabei nicht alleine. Ich hab ihm klipp und klar gesagt, dass er da nur um seiner selbst Willen mitgehen soll und nicht nur, weil er denkt, dass ich ihn brauche. Schließlich geht es darum, von unserem ungeborenen Kind Abschied zu nehmen und das muss jeder auf seine Weise tun. Wenn diese Trauerfeier nichts für einen ist, ist es besser man zwingt sich nicht dazu.

Merja

Ich finde die neue Regelung gut. Auch dass die Eltern entscheiden können, denn wäre es anders würde man z.b. auch Teenagern die vergewaltigt wurden und deshalb abgetrieben haben eine Geburtsurkunde in die Hand drücken... . Insofern muss man das Thema recht sensibel betrachten, nicht jedes "Elternpaar" handelt herzlos wenn es keine Urkunde möchte.

Auch der Wunsch, dass jedes Baby -egal wie klein- (ab Zeugung) als Person gewertet wird per Gesetz und dementsprechend geschützt wird, würde bedeuten dass Abtreibungen verboten würden.
Mit Tochter (7 Jahre) und Sohn (Julibaby 2012)

scarlet_rose

#20
Zitat von: Mondlaus am 10. Mai 2012, 15:23:02

@Scarlet, es geht ja nicht darum, ob die Kinder "Personen" sind oder nicht, sondern nur um den Eintrag ins Personenstandsregister, das ist ja nur pro forma. Es obliegt den Eltern, ob sie nun eine Geburts - und Sterbeurkunde haben möchten oder nicht, ob es ihnen wichtig ist für den Trauerprozess oder ob sie lieber anders damit umgehen.


Natürlich geht es nicht darum ob die Eltern es als Person werten aber es geht wohl darum, ob es als Person behandelt wird, eben vor dem Gesetz.
In das Personenstandsregister aufgenommen werden soll, dementsprechende Urkunden ausgestellt usw....Da hängt ja noch mehr dran als nur die Bestattung, sondern faktisch geht es darum ob der Staat das Kind als Person ansieht oder nicht. nicht die Eltern, sondern der Staat.

Zitat von: Merja am 11. Mai 2012, 04:49:41

Auch der Wunsch, dass jedes Baby -egal wie klein- (ab Zeugung) als Person gewertet wird per Gesetz und dementsprechend geschützt wird, würde bedeuten dass Abtreibungen verboten würden.
Abtreibung ist verboten, bleibt aber unter gewissen Voraussetzungen Straffrei.


Und gerade weil das mit der Entscheidung oder nicht weitreichende Folgen hat steh ich da irgendwie im Zwiespalt.
Ich finde es nicht ok, dass der Staat den Eltern die Entscheidung überlässt ob Person oder nicht. Entscheidungsfrei kann man es aber auch nicht handhaben, da nicht jede Abtreibung eine Bestattungspflicht+Aufnahme ins Personenstandsregister zur Folge haben kann.
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Mondlaus

@Merja also um genau zu sein, würde das Baby ja erst ab der Geburt (auch Totgeburt) als Person gewertet, nicht schon im Mutterleib, damit bleiben Abtreibungen straffrei, denn der lebende Fötus ist noch keine Person, nur der tote geborene Fötus. Das ist alles irgendwie verworren. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Regelung für abgetriebene Föten vor der 12.SSW gilt, gibt es da Infos?

@scarlet, ja stimmt, aber ich empfinde, dass der Eintrag ins Personenstandsregister trotzdem nur pro forma ist, also für niemanden außer den Eltern (und möglicherweise ein paar Abtreibungsgegnern, die so etwas instrumentalisieren) relevant ist. Ich muss sagen, ich finde es ganz gut, wie es ist. Manche Eltern würden die Sache mit der Totgeburt lieber vergessen.

@solar also ich hätte mir gewünscht, dass mein Mann zu meiner Unterstützung mitgeht. Die Fehlgeburt hat ihn nicht besonders getroffen. Er fand deshalb eine Beerdigung unnötig, da seiner Meinung noch ungeborene Kinder keine sind, und wollte sich nicht extra freinehmen.
Kind 2011
Kind 2014
...

scarlet_rose

Mondlaus natürlich ist es für die Eltern egal, aber vor dem Staat, so finde ich, nicht. Die Frage ist ja in dem Falle nicht nur, wie die Eltern ihr Kind empfinden (das wird sich durch die neue Regelung nicht ändern) sondern ob der Staat das Kind als Person sieht oder nicht. Wird das Kind gesetzlich zur Person erklärt oder nicht. Und doch,das macht für mich einen Unterschied. Nicht auf Seiten der Eltern aber auf seiten des Rechtsstaates, der es Eltern überlässt, ob die Kinder vor dem Gesetz als Person gelten sollen oder nicht.
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Mondlaus

Hm, zwiegespalten...  :-\ eigentlich geht es ja nur die Eltern was an, ob sie ihr Totgeborenes erfasst haben möchten, andererseits ist es recht willkürlich.
Ich überlege gerade, was für rechtliche Auswirkungen es hätte? Könnte mir vorstellen, vielleicht erbrechtlich, für IVF...
Kind 2011
Kind 2014
...

Fliegenpilz

Und wo genau wird dann jetzt die Grenze gezogen?
Ich meine, man sieht ja vor einem gewissen Zeitraum gar nicht das Geschlecht, aber für das Register ist es ja schon relevant ob männlich oder weiblich. ???