GEZ-Frage

Begonnen von ~ Oma Netti ~, 07. Oktober 2011, 08:05:50

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~ Oma Netti ~

Ihr wißt doch immer so viel....  :D

Meine Tochter ist ja volljährig (19) lebt aber ohne eigenes Einkommen bei uns zu Hause. Nun wurde sie schon zwei mal von der GEZ angeschrieben, dass sie Rundfunkgebühren entrichten müsse. Sie soll ihre Geräte anmelden. Da sie kein Einkommen hat, müssten wir das bezahlen, aber wir zahlen doch schon GEZ.  ???
Sie hat bei denen angerufen und den Sachverhalt geschildert - angeblich muss sie zahlen.
Kann das stimmen?

Geunevive

ob es stimmt weiß ich nicht, aber ich habe in meinem leben noch nie ne GEZ gebühr bezahlt.
erst war ich ja noch bei meinen eltern gemeldet und später bin ich dann zu meinem schatz gezogen, welcher schon gebühren zahlte. einmal stand auch ne dame vor der tür, ich hab ihr gleich gesagt das alles angemeldet ist. damit war die sache erledigt.
sie wollte nur noch wissen ob ein auto auf mich angemeldet ist, denn für den autoradio müsste ich auch gebühren zahlen. meine ganz schnelle antwort lautete dann, das ich im auto keinen radio habe da der alte defekt war s-:)
also sollte sie ein auto haben wird sie da wohl zahlen müssen. bzw in dem fall ihr. ansonsten würde ich denen ein nettes schreiben schicken, das sie noch im elternhaus lebt, in ihrem zimmer keinen eigenen fernseher hat und die gebühren für die anderen geräte bereits von euch gezahlt werden. ihr müsst ja niemanden rein lassen um das zu kontrollieren ;)

mausebause

Soweit ich weiß ist es dann so, dass ihr dafür aufkommen müsst.. - ihr zahlt ja nur für die Geräte bei euch IM Haus - streng genommen müsste man sogar glaube ich bei mehreren Geräten jedes einzeln bezahlen, wenn ich richtig informiert bin..
Hat deine Tochter einen Fernseher, aber selbst kein Einkommen, wären also die Eltern dafür verantwortlich, dafür aufzukommen...
Ungerecht, aber leider wirklich so, ich kenns von unseren NAchbarn...

Honigbluete

Ich glaube, dass es früher so war, wie Geunevieve geschrieben hat, da musste nur pro Haushalt bezahlt werden plus Autoradio. Ich meine, dass mittlerweile die Gebühren pro Person oder pro Gerät eingezogen werden. Ich hab mal so eine Diskussion mitbekommen...

Geunevive

hab grad noch das hier auf der seite der GEZ gefunden:
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (291 Euro seit 1. Januar 2011), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

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Bloom

Die sagen immer, man muss bezahlen :-(

Hat sie ein Auto? Wenn ja, ist es auf sie angemeldet? Die GEZ verlangt ja auch für ein Autoradio Gebühren s-:)

Ist dies nicht der Fall, dann füllt ihr (solange sie kein Einkommen hat) aus, dass sie keine Geräte hat, die sie anmelden muss.

Peppeline

Ja das ist richtig, wenn deine Tochter ein eigenes Gerät hat.
Die haben mich auch ein paar Mal angeschrieben als ich mit meinem Mann zusammengezogen bin. Also, die haben mich bei meinen Eltern angeschrieben.  s-:)
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Nicht sehen können trennt von den Dingen, nicht hören können trennt von den Menschen.

Janny

Nun wird es kompliziert .

Ich habe mal bei Stern TV einen Mann gesehen der noch nie in seinem Leben GEZ bezahlt hat . Er erklärte das so , das man ja wenn man nie auf die Schreiben der GEZ reagiet die GEZ keinerlei Ansprüche stellen denn :

Man geht erst mit denen einen Vertrag ein , wenn man den Wisch ausfüllt und unterschreibt . Das ist kompliziert ich kann mich auch nicht so richtig ausdrücken. Aber solange man keinen Vertrag mit denen geschlossen hat , können die einem nichts . Ich google das mal.....
Ich bin mir sicher wie noch nie , ich hab den Weg verstanden !

by P.B.

Mondlaus

Solange sie sich in det Ausbildung befindet, dann nicht. Studiert sie denn, oder macht eine Ausbildung? Wenn nein, muss sie zahlen, solange sie keine Sozialleistungen enpfängt
Kind 2011
Kind 2014
...

Summse

Zitat von: Mondlaus am 07. Oktober 2011, 13:33:15
Solange sie sich in det Ausbildung befindet, dann nicht. Studiert sie denn, oder macht eine Ausbildung? Wenn nein, muss sie zahlen, solange sie keine Sozialleistungen enpfängt

So ist es m.E. richtig. Ich wurde damals auch angeschrieben als ich mit meinem Mann zusammengezogen bin. Habe dann auch brav GEZ angemeldet, allerdings bin ich befreit, weil ich das RF-Zeichen in meinem Schwerbehindertenausweis habe (bin hochgradig schwerhörig). Als wir dann geheiratet haben, hat mein Mann sich abgemeldet und die GEZ läuft jetzt über mich. Und da ich immer noch befreit bin brauchen wir nicht zahlen  ;)

*Blümchen*

Meiner Meinung muss für ihr Gerät nicht extra bezahlt werden!!

Habe auch gerade noch mal bei der GEZ geschaut:

Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?

Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit
1. Januar 2011 291 Euro.

Martina

Ich musste bezahlen als ich noch bei meinen Eltern gewohnt habe und in de Ausbildung war. Aktuell zahle ich nur das Radio, weil Nils schon seinen Fernseher bezahlt und wir haben wirklich nur einen.
Ohne

kruemel35

Netti, erst mal was ganz grundsätzliches. Niemals mit der GEZ telefonieren. Alles nur schriftlich, am besten bei Einschreiben-Rückschein und immer eine Kopie des Sshreibens für eure Unterlagen. Ich kenne den Verein von Berufswegen.

Anschreiben können die soviel wie die wollen. Achtung, es besteht keine Verpflichtung die Leute rein zu lassen. Und nochmal Achtung, die GEZ kauft Anschriften.

Also generell, wenn deine Tochter eigenes Einkommen hat und vor allem eigene Geräte zum Empfang hat, muss sie zahlen, wenn sie denn anmeldet. Und hier wieder ein Achtung, auch der PC oder das Handy zählen zu den Geräten dazu, sofern mit diesen Radio oder TV empfangen werden kann.

~ Oma Netti ~

aha, also etwas schlauer bin ich jetzt ja schon. nein, sie hat keinerlei einkommen, da sie zur schule geht (fachschule, zählt als erstes lehrjahr). also zähle ich das jetzt mal zu ausbildung und wir zahlen ja sowieso unsere gebühren, dann muss sie nicht zahlen. hab ich zumindest jetzt so verstanden.  :)
allerdings hat sie ein auto auf sich angemeldet und da ist auch ein radio drin. okeee, wir werden sehen.... :P

Meph

um die autoradiogebühren wird sie nicht rumkommen

Aber Danke für den Thread :D
Hab das Ummelden bei der GEZ näümlich bisher vergessen und somit direkt online erledigt :D
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Für Dezentralität und Eigenverantwortung! https://www.youtube.com/watch?v=8zeg_R-PMAw
1DfyhRV3c7nRGPQuF4PdMkhJYtqE3BmSzW

kruemel35

Zitat von: ~Netti~ am 07. Oktober 2011, 14:12:08
allerdings hat sie ein auto auf sich angemeldet und da ist auch ein radio drin. okeee, wir werden sehen.... :P

könnt ihr das nicht auf euren Namen ummelden?

~ Oma Netti ~

nee, das wollte ich nicht. ich wollte schon, dass es auf ihren namen läuft. naja, die gebühren für das autoradio können ja nicht die welt kosten. ich mach mich nochmal schlau, aber danke für eure hilfe.  :)

FrauHolle86

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#17
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Liebe Grüße
FrauHolle

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kruemel35

Die Gebühren für das Autoradio liegen ungefähr bei 25 € im Quartal.