Getrennt lebend...Hartz4 und Unterhalt

Begonnen von feuerwehrengel, 17. September 2014, 11:13:53

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feuerwehrengel

Mein (Noch) Mann und ich leben getrennt seit April diesen Jahres. Jeder hat seine eigene Wohnung und wir haben ein gemeinsames Kind für das ich Unterhaltsvorschuss bekomme. Er hat eine Zweitausbildung absolviert , hat aber noch nicht den für sich passenden Job gefunden und musste somit Hartz4 beantragen. Ich gehe arbeiten und verdiene nicht schlecht + Kindergeld +Unterhaltsvorschuss. Nun habe ich Befürchtungen , dass ich ihm Unterhalt zahlen muss :-( Kennt sich jemand aus? Wieviel selbsterhalt habe ich?
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und *** ganz tief in unserem Herzen

~ Oma Netti ~

Ich habe keine Ahnung, aber wieso solltest du ihm Unterhalt zahlen müssen? Er hat doch keine kleinen Kinder bei sich, wegen derer er nicht arbeiten könnte. Er kann doch ganz normal Vollzeit arbeiten gehen?


Trouble2011

Netti es gibt etwas, das nennt sich Trennungsunterhalt.
Das steht einem Ehepartner zu, innerhalb des Trennungsjahres.

"Es kommt nicht darauf an, ob der getrennt lebende Ehegatte seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Auch wenn er seine eigenen Lebenshaltungskosten tragen kann, soll es ihm durch den Trennungsunterhalt möglich sein, den ehelichen Lebensstandard zu erhalten.  Jeder Partner soll nach der Trennung nicht schlechter gestellt sein, als während der Ehe. Hat ein Partner wesentlich mehr verdient, als der andere, muss der besser Verdienende einen Ausgleich zahlen"

Gründe sind wie folgt, bspw. :
"
Arbeitslosigkeit--> Trotz Suche kann der Ex- Ehepartner keine Arbeit finden.     
Aufstockungsunterhalt--> Der Ex-Ehepartner ist erwerbstätig, sein Einkommen reicht aber für seinen vollen  Lebensunterhalt nicht aus

Der Selbstbehalt sind 1100 Euro steht hier.

(Quelle:[Login or Register])


lotte81

#3
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~ Oma Netti ~

Und ich dachte man bekommt nur noch Unterhalt, wenn man kleine Kinder zu betreuen hat und deswegen nicht / oder nur eingeschränkt arbeiten kann...  :-\

Muse

Ich habe die BGB Gesetze nicht mehr gebau im Kopf aber ja, das geht.

Diese Gesetzgebung ist auf das "traditionelle" Familienmodell gemünzt dass die Frau die zu Hause war eine Chance hat wieder Fuß im Berufsleben zu fassen.

Inwieweit das bei euch greift kann ich nur leider nicht sagen  :-\

lotte81

Ne, ich glaube es geht einfach um die Unterhaltspflicht in der Ehe....würde dein Mann jetzt arbeitslos, müsstest du ja auch "zahlen" (OK, er hätte vermutlich erst mal ALG 1, aber angenommen nicht) und genauso ist es so weit ich weiß eben im Trennungsjahr..... Alles andere Bezieht sich auf nach der SCheidung, oder? Wobei das mit dem Unterhalt nach Scheidung ja mittlerweile sehr reduziert ist
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lotte81

Zumal ich es nun so verstehe, dass er mit beidseitigem Einverständnis (davon würde ja ausgegangen) seine Ausbildung in der Ehe begonnen hat und von daher da schon von ihr mit finanziert wurde?.... Wobei bei meinen Bekannten er ja sogar erst nach der Trenung seinen Job gekündigt hat, trotzdem scheint sie Pech zu haben und zahlen zu müssen bis zur SCheidung
Aber klar, erst mal Anwalt fragen und Selbsterhaltung als Alleinerziehende mit Kind hast du ja auch noch...und vermutlich wird ihm auch noch ein fiktives Einkommen angerechnet oder er muss irgendwas zumutbares arbeiten..... Das Jobcenter allerdings wird sicher prüfen, ob nicht jemand Unterhaltspflichtig ist
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~ Oma Netti ~

Ach stimmt, das Trennungsjahr ... das hab ich verdrängt. Da könnte es tatsächlich sein. Aber nach der Scheidung nicht mehr, meine ich.

Littlebaby

feuerwehrengel dein Selbstbehalt mit einem Kind müsste aber höher sein als 1100.
ansonsten ist es aber schon so, dass man im Trennungsjahr Unterhalt zahlen muss  :-\

Trouble2011

Nach der Scheidung wirst du wahrscheinlich nicht mehr zahlen müssen,im Trennungsjahr schon.

Lunacole

Die sogenannte "Pfändungsfreigrenze" liegt momentan mit einem unterhaltspflichtigem Kind bei 1440 €.
Gibt es denn Ansprüche von deinem Mann?

lotte81

ich glaube dass das fast egal ist. Wenn er H4 bezieht, muss nicht mal er Ansprüche stellen,sondern das Amt prüft automatisch und sie wird Unterhaltspflichtig. Gesetz dem Fall sie hat mehr als 1440 Euro und von dem was sie mehr hat dann (so weit ich die Berechnungen verstehe) ungefähr die Hälfte. Was aber auch noch von Mietpreisen etc abhängig sein kann, dass es weniger wird..... Plus, dass er natürlich verpflichtet ist Volldampf bei der Arbeitssuche einzulegen und nicht nur nach eigenem Gefallen auszuwählen....
Was dann nach der Scheidung ist, weiß ich nicht. Aber ich glaube ab dann gibt es in dem fall keine Ansprüche mehr.
Härtefallscheidung mit verkürzter Trennungszeit kommt ja vermutlich nicht in Frage...... Also wird sich die Frage zumindest bis April stellen ....
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PeCaPe

hmm, aber ich glaub, das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuß zählen nicht in die 1440 Euro.
... wenn mich nicht alles täuscht.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine kleine, liebe Alicia!


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feuerwehrengel

Danke für eure Antworten :)

@lunacole: Nein Ansprüche gibt es seitens von ihm keine...er möchte das auch alles nicht. Aber man kann auch freiwillig nicht verzichten wenn es einem zusteht

Er hat sich nochmal beim Jobcenter erkundigt und musste angeben was und wo ich arbeite und der Mitarbeiter hat dann wohl ausgeschlossen, dass bei mir was zu holen ist :) Ich bin echt erleichert!

@lotte: Er bekommt kein ALG 1 nach der Ausbildung, da er die Ausbildung über eine Reha Maßnahme gemacht hat und somit bekommt man nach der Ausbildung gleich H4.
( 7Monate Elternzeit, danach 3 Monate ALG1, ca 2,5Jahre Ausbildung....dann kommt sofort H4)
Während der Ausbildungszeit bekam er quasi Geld in Höhe von ALG1, Fahrtkosten und Kita-Betreuungskosten.
Mit der Jobsuche tut er sich nicht leicht  s-:) ...aber das hat andere Hintergründe ;)
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