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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Vicky am 28. März 2013, 21:14:37

Titel: Gerichtskosten Verfahrenswert?
Beitrag von: Vicky am 28. März 2013, 21:14:37
Guten Abend zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand von euch weiter helfen.

Und zwar hab ich gerade einen Gerichtsbeschluss aus dem Postkasten geholt. Da steht drin.

"die Gerichtkosten tragen die Parteien je zur Hälfte" 

und des weiteren

" Der Verfahrenswert für das Verfahren wird auf 2000,00€ festgesetzt."


Heißt das jetzt, das ich vom Verfahrenswert die Hälfte zahlen muss? Oder werden Gerichtskodten anderweitig berechnet?

Ich hab keine Ahnung, und zum googlen hab ich vor lauter Wut im Moment den Nerv nicht.

Also ihr Lieben, könnt ihr mich aufklären

LG Wiebke
Titel: Antw:Gerichtskosten Verfahrenswert?
Beitrag von: Bettina am 28. März 2013, 21:21:13
Also lt. recht-interessantes.de bildet der Verfahrenswert die Grundlage für die Gerichtskosten-und Anwaltskosten. Das ist in einer Tabelle festgelegt.

Zitat:
"Für die meisten gerichtlichen Verfahren wird ein Wert festgesetzt, manchmal genannt Gegenstandswert, manchmal genannt Streitwert oder Verfahrenswert. In familienrechtlichen Verfahren spricht man vom Verfahrenswert. Nach dessen Höhe bestimmen sich die Anwalts- und Gerichtskosten.
Wie hoch die einzelnen Gebühren dann sind, ist in einer Tabelle je nach Verfahrenswert festgelegt. "

Lt. deren Tabelle wären das für einen Verfahrenswert von 2000€ eine Gebühr von 133€ und das in zwei Teile, also pro Partei 65,50€, so wie ich das verstanden habe.

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Titel: Antw:Gerichtskosten Verfahrenswert?
Beitrag von: Milka am 28. März 2013, 21:34:17
Hallo,

aus dem Verfahrenswert berechnen sich die Kosten des RA. Je nachdem was er für dich getan hat, kann er seine Gebühren aus diesem Wert berechnen. Dafür gibt es eine Tabelle (RVG)

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/gesetz/rvg-tabelle.pdf

Wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist, dann ist es eine 1,3 Prozessgeb., 1,2 Termingeb. und evtl. noch eine 1,0 Vergleichsgebühr. Dazu kommt noch ne Auslagnpauschale von 20,00 € + MwSt.

Die Gerichtskosten berechnen sich wieder aus einer anderen Tabelle (Gerichtskostentab. Par. 34 GKG) und betragen bei einem Streitwert von 2.000,00 € 219,00 €, wovon du die Hälfte bezahlen musst.

Edit: Die 219,00 € sind 3 Gebühren, welche bei einem normalen Gerichtsverfahren anfallen, wenn der Rechtsstreit bis zum Ende geführt wird. Du wirst bald einen Bescheid vom Gericht erhalten, wo die Höhe der Gerichtskosten drin steht.
Titel: Antw:Gerichtskosten Verfahrenswert?
Beitrag von: Vicky am 28. März 2013, 21:55:49
Hm, danke, das sind ja dann schonmal andere Hausnummern als die zuerst von mir befürchteten 1000€

Ja, Rechtsanwalt, hab ich keinen, und für mich wurde auch nix getan.

Das Jugendamt hat für meine Tochter das Verfahren angeleiert, weil der Kindsvater, sich geweigert hat anzuerkennen. 

Überall hat er sich nachweislich als Vater ausgegeben, nur die Anerkennung, wollte er nicht machen.

Also heißt das, er baut Mist, und ich darf dann blechen. Na danke auch  :-(
Titel: Antw:Gerichtskosten Verfahrenswert?
Beitrag von: Bettina am 28. März 2013, 21:59:03
Da würde ich mich aber mal erst schlau machen. Auch, ob du da noch Beihilfe bekommen kannst. Normalerweise müsstest du da nämlich nix zahlen. Das ging ja nicht von dir aus.
Titel: Antw:Gerichtskosten Verfahrenswert?
Beitrag von: Vicky am 28. März 2013, 22:01:44
Das werd ich auch machen Bettina, aber bis Dienstag ist noch so verdammt lang.

Deshalb versuch ich es vorab zu verstehen. Bzw das leicht erhitzte Gemüt wieder runterzufahren
Titel: Antw:Gerichtskosten Verfahrenswert?
Beitrag von: Bettina am 28. März 2013, 22:05:07
Das glaube ich  s-druecken