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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: lilly am 12. April 2014, 21:37:24

Titel: Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht "uneheliches Kind" 2003
Beitrag von: lilly am 12. April 2014, 21:37:24
 :)
Titel: Antw:Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht "uneheliches Kind" 2003
Beitrag von: Sonina am 12. April 2014, 23:11:56
Soweit ich weiß, gilt das nicht rückwirkend. du müsstest alleiniges Sorgerrecht haben, wenn ihr nie etwas beantragt/unterschrieben habt.

Wenn du dir unsicher bist, tut es aber ein einfacher Anruf beim Jugendamt deinet Stadt, die dir diese Auskunft mit 100%er Richtigkeit geben können.

Titel: Antw:Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht "uneheliches Kind" 2003
Beitrag von: guest2751 am 13. April 2014, 08:57:55
0)
Titel: Antw:Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht "uneheliches Kind" 2003
Beitrag von: Mondlaus am 13. April 2014, 12:13:41
Unverheiratete Väter bekommen das sorgerecht nach wie vor nicht. Die Neuerung im Gesetz ist dahingehend, dass die Väter nun auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht einklagen können, das war vorher nicht möglich. Dein Freund könnte das nun auch tun, wenn er das Sorgerecht wollte und du es ihm nicht geben möchtest. also es ändert sich bei euch nix.

Um den Pass zu benatragen, musst du aber ein Dokument mitbringen, aus dem hervorgeht, dass du das alleinige Sorgerrecht hast.
Titel: Antw:Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht "uneheliches Kind" 2003
Beitrag von: Fliegenpilz am 13. April 2014, 12:44:47
Es bedarf einer "Negativbescheinigung", die bekommst du vom Jugendamt ausgestellt.