Frage: Zuschuss Arbeitgeber zur Tagesmutter

Begonnen von ottili, 29. September 2011, 20:46:12

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ottili

Huhu,

ich habe eine recht dringende Frage und hoffe irgendeiner kann mir helfen :-\

Ich beginne einen neuen Job und habe mit meinem neuen Arbeitgeber vereinbart, dass er mir einen Zuschuss zur Kinderbetreuung (Tagesmutter) zahlt.

Nun haben wir den Antrag auf Förderung beim Land eingereicht und heute den Bescheid bekommen. Von der Gesamtkostensumme wurde nun erst der Zuschuss abgerechnet und dann der Elternbeitrag berechnet. Schlussendlich bleibt aber so vom AG-Zuschuss nicht mal die Hälfte übrig und wir müssen trotzdem noch ne ganze Stange Geld zahlen :-(
Laut der Berechnung haben wird also im Endeffekt der Kreis entlastet und nicht uns :-( :-[

Hat jemand Erfahrung mit der Anrechnung des AG-Zuschusses und kann mir sagen ob das so richtig ist. Evtl. wäre mir auch ein Gesetztestext hilfreich... Google hat mir bisher leider nicht weiterhelfen können :-\
Keiner verlangt, dass du zaubern kannst, nur dass du es probierst.



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starlet

oh weh oh weh.......

sowas haben wir auch noch, ich arbeite seit anfang august und noch ist keine besserung in sicht.

ich habe auch beim Jugendamt diesen zuschuss beantragt, von dem ich hätte fast die hälfte wieder zurückzahlen müssen. finde das total logisch, das man etwas bezuschusst mit 2 euro und dann einen euro wiederhaben will.  ???

jedenfalls habe ich einen antrag auf ERLASS gestellt, formlos. dann lohnabrechnung etc eingereicht und dieser betrag wurde mir erlassen. also zahlt das JA den zuschuss und ich zahl nichts an JA.
versuch das doch mal.


ihr könnt das auch monatlich über die lohnsteuer absetzten, anrufen beim finanzamt und nachfragen :)

ottili

Das habe ich ehrlich gesagt jetzt nicht so ganz verstanden :-\

Da es ja nur ein Zuschuss ist, ist ja schon klar, dass man was dazu zahlen muss. Wir haben 3,90€ pro Betreuungsstunde und der Elternanteil daran beträgt 1,68€. Ist ja auch soweit ok.

Ich bin halt davon ausgegangen, dass wir den Betrag, den wir an das Land zahlen müssen mit dem Zuschuss des AG weitestgehend decken können. Aber da das ja in der Berechnung eher schon abgezogen wird, bleibt ja kaum was davon übrig :-\

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Sanne73

Ich weiß nicht, ob Dir das weiterhilft, aber folgendes weiß ich sicher:
Der Zuschuss des Arbeitgebers zu den Betreuungskosten ist steuerfrei, wird also zusätzlich zum Bruttogehalt gezahlt. Das Bruttogehalt braucht die Stadt/Kreis o.ä. vermutlich zur Berechnung des tatsächlich zu zahlenden Satzes; dort wird also das Gehalt ohne den Zuschuss angegeben.
Der Arbeitgeber zahlt dann den Zuschuss direkt an Stadt/Kreis und/oder Tagesmutter. Bzw. es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber die Gesamtsumme an die zuständige Stelle zahlt und alles, was den Zuschuss überschreitet, wird auf der Gehaltsabrechnung vom Nettogehalt wieder abgezogen.

Also im Endeffekt ist der Zuschuss des AG eine steuerfreie Zusatzleistung - dass man darauf dann noch mal was zahlen muss, kann eigentlich nicht richtig sein.


Was ist das denn für ein Antrag auf Förderung beim Land? Bei uns gibt es sowas nicht...
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

ottili

Danke für deine Antwort erstmal! Das mit der Steuerfreiheit weiß ich. Das war vor allem der Grund warum ich diesen Zuschuss dem AG vorgeschlagen habe, den Zuschuss zu zahlen. So habe ich nämlich etwas (wenn auch nicht viel) mehr Gehalt als ich ohne den Zuschuss hätte. Zumindest nach meiner Rechnung wäre es so gewesen....

Der Antrag ist zur Unterstützung der Tagespflegeleistung. Also ein Landeszuschuss zur Tagesmutter.
Die Betreuung wird also einmal vom AG und einmal vom Land bezuschusst. Das Land hat nun jedoch einfach kompletten AG-Zuschuss als schon erbrachte Leistung vorrausgesetzt.

Beispielrechnung:
Gesamtbetrag für 160Stunden/Monat       600€
Arbeitgeberzuschuss      200€
Gesamt Rest    400€

Davon dann Elternanteil  (ohne Zuschuss)    250€
Elternanteil durch "Zuschuss"      125€

Die Frage die sich mir hier stellt ist, warum ich AG-Zuschuss für Kinderbetreuung bekomme, wenn die mich dann am Ende nicht entlastet werde, sondern trotzdem noch 125€ zahlen muss :-\

Sorry etwas wirr...
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starlet

mein beitrag war eher als tipp gemeint, was du sonst noch machen kannst.

es gibt nämlich nicht viel, und wie du bemerkt hast, wird gar nciht wirklich entlastet sondern nur falsche hoffnung geweckt.

ich glaube nicht, das die dir da noch was weglassen oder so, aber wie gesagt, schreibe doch einen formlosen antrag auf erlass der elternbeiträge.

wie hast du das denn bei deinem arbeitgeber gemacht, das er auch was zuzahlt? einfach im gespräch oder auch per antrag? wie läuft das ab?

*Blümchen*

Nur um das zu verstehen: Musst Du mit oder ohne den Arbeitgeberzuschuss 250 € Elternanteil zahlen?

ottili

@starlet:
Ich weiß, dass es ein Tipp war, aber ist es nicht unlogisch erst den Zuschuss zu beantragen und dann ihn zu erlassen haben zu wollen ??? Dann müsste ich das doch aus eigener Tasche zahlen oder nicht? Vielleicht kannst du mir es nochmal erklären :-[

Es ist im Arbeitsvertrag festgehalten, dass ich bis zu x € für die Betreuung erhalten kann.
Bei der Beantragung des Zuschusses beim Land haben die die Summe des AG-Zuschusses einfach aus dem Arbeitsvertrag für ihre Berechnung übernommen. Das ist meiner Meinung nach aber nicht rechtens, da ich ja selbst bestimmen darf "welche" Kinderbetreuungskosten ich damit bezuschusse oder nicht? Ich könnte das Geld ja bspw. auch 50/50 auf beide Kinderbetreuungen aufteilen oder davon das Essensgeld bei der Tamu bezahlen? Oder hab ich einen Denkfehler?


@blümchen:
Zitat von: ottili am 29. September 2011, 23:13:00
Beispielrechnung:
Gesamtbetrag für 160Stunden/Monat       600€
Arbeitgeberzuschuss      200€
Gesamt Rest    400€

Davon dann Elternanteil  (ohne Zuschuss)    250€
Elternanteil durch "Zuschuss"      125€
Ohne den Zuschuss vom AG müsste ich 250€ an das Land zahlen.
Durch die Anrechnung des AG-Zuschusses sind es jetzt 125€ an das Land und eigentlich ja auch noch zusätzlich der AG-Zuschuss von 200€. Das Geld von AG ist doch aber dazu da den Arbeitnehmer zu entlasten und nicht das Land!?

Ich bin halt davon ausgegangen, dass ich 250€ an das Land zahlen müsste. Davon kann ich 200€ durch den AG-Zuschuss decken und 50€ aus der eigenen Tasche noch dazu.


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starlet

ich finde es unlogisch vom amt, das die das bezuschussen und dann die hälfte wiederhaben wollen :) und DER teil, den das JA von mir wieder wollte, haben sie mir erlassen. die hätten den anteil nämlich "für sich" behalten und nicht zur bezahlung der tamu verwendet.

die rechnen alle total seltsam. schreib deinem sachbearbeiter doch mal ne mail, wo du nachfragst, wie die das ausrechnen , das die auf sowas kommen, vielleicht hilft das

SarkanaM

Ottili, so wie du dir das vorgestellt hast, müsste es richtig sein. Denn der AG-Zuschuss ist tatsächlich dafür da den AN zu entlasten und nicht die Kommune/Land!

Ich würde das nochmal ganz genau versuchen zu klären, weil so macht es gar keinen Sinn, weil du ja eventuell sogar NOCH MEHR zahlst, weil du durch den Zuschuss ein höheres Bruttoeinkommen hättest (laut deren Rechnung).

Das kann so auf keinen Fall stimmen.
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"In the age of information, ignorance is a choice."

ottili

@starlet:
Mein Sachbearbeiter ist komisch, deswegen wollte ich erstmal nachhören ob mir hier vielleicht einer helfen kann. Danke dir erstmal.

@sarkana:
Danke dir. Kennst du dich ein wenig mehr damit aus? Ich scheine zumindest schon mal keinen grundsätzlichen Denkfehler zu haben.
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*Blümchen*

OK, jetzt verstehe ich.

Natürlich kann man sich hierzulande nicht 100% sicher sein, dass der AG-Zuschuss nicht direkt angerechnet wird, aber das ist nicht SINN des AG-Zuschusses. Ich würde da dringend noch mal nachfragen!

Musstest Du denen Deinen Arbeitsvertrag vorlegen zwecks Gehaltsermittlung oder woher wissen sie von dem Zuschuss?

ottili

Ja musste ich. Im Arbeitsvertrag ist aber nur erwähnt, dass es einen Zuschuss vom AG für die Betreuung gibt, aber nicht, dass das für diese Betreuung verwendet werden muss.

Bin mal gespannt wie das aus geht :-\

Danke!
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Sanne73

Also ich bin jetzt mal ganz simpel der Meinung, dass es das Land überhaupt nichts angeht, wieviel Dein AG Dich bezuschusst, weil es nämlich eine freiwillige zusätzliche Leistung des AG an Dich ist, die zusätzlich zum Bruttogehalt gezahlt wird und gar nicht in die Berechnung Eures Beitrags an das Land einfließen dürfte. So hat es mir unsere Buchhalterin erklärt (ich bereite im Büro die monatlichen Gehälter vor, die eigentlichen Abrechnungen werden von der Buchhalterin erstellt, aber wir haben gerade einen etwas komplizierteren Fall inkl. Bezuschussung durch uns zur Betreuung, da hat sie mir das nochmal genau erklärt).

Ich würde daher beim Land um eine neue Berechnung mit korrigierten Zahlen bitten!
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Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

ottili

Danke Sanne nochmal für diese Info. Weißt du zufällig ob es dazu noch einen Gesetzestext gibt?

Wir werden nun Widerspruch einlegen und eine Neuberechnung veranlassen. Halte euch auf dem Laufenden. :-*
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Sanne73

Nein, tut mir leid, wegen Gesetzestext weiß ich leider nichts.

Ich drück Euch die Daumen für den Widerspruch.
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