ERZIEHUNG-ONLINE - Forum

Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Fairydust am 07. Januar 2012, 11:19:29

Titel: Frage zur Steuererklärung KAP
Beitrag von: Fairydust am 07. Januar 2012, 11:19:29
Wir haben für ein Sparbuch einen Freistellungauftrag vergessen. Jetzt hab ich hier so eine Steuerbescheinigung, wo auch steht in welche Zeilen der KAP die Summen eingetragen werden sollen. Wenn ich das da eintrage meckert das Steuerprogramm nur rum und will noch Sachen wissen, mit denen ich nichts anfangen kann. Muß ich das denn angeben oder kann ich die KAP weglassen? Die Steuern wurden ja gleich abgezogen, das Finanzamt hat ja das Geld schon.
Titel: Antw:Frage zur Steuererklärung KAP
Beitrag von: Muse am 07. Januar 2012, 11:45:58
Du kannst es weglassen- durch die Steuer ist es ja abgegolten.
Für euch ist es unter Umständen etwas ungünstiger es nicht anzugeben...  :-\ sonst würde ja eine Günstigerprüfung durchgeführt werden.

Ich würde da nach Höhe der Steuern entscheiden ob es mir wert istmich rumzuârgern.
Im Notfall den Wisch mitschicken und anfragen ob sie es von Amts wegen eintragen weil dein Programm es nicht schluckt  ;)
Titel: Antw:Frage zur Steuererklärung KAP
Beitrag von: Fairydust am 07. Januar 2012, 13:50:42
Danke, dann laß ich das einfach weg und schicke es online ab. Und zu den Unterlagen, die per Post hinterherkommen, leg ich das einfach mit rein. Kann nicht viel ausmachen  ;)
Titel: Antw:Frage zur Steuererklärung KAP
Beitrag von: Nipa am 07. Januar 2012, 13:59:19
Wenn Du einen niedrigeren Steuersatz als 25% hat, dann bekommst Du was erstattet und dann wäre es evtl. interessant es anzugeben. Ansonsten ist es quasi irrelevant.