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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: GiGi am 05. Oktober 2011, 12:34:09

Titel: Frage zu privatem Waldbesitz
Beitrag von: GiGi am 05. Oktober 2011, 12:34:09
HAllo liebe Gemeinde, EO vereint ja eine Menge Wissen - vielleicht kann mir auchhier jemand weiterhelfen.

Wir sind auf der Suche nach Bauland und heute ist mir ein geniales Grundstück angeboten worden: 1700qm Baugrundstück und hinten dran 8000qm Wald. Das Grundstück ist perfekt gelegen - genau das, was wir uns so wünschen und bevor ich jetzt anfange zum Forstamt und Co. zu rennen um mich schlau zu machen, frage ich mal hier: kann mir jemand ganz grob sagen, was für Pflichten man als privater Besitzer von Wald hat? Wir denken z.B. über eine Holzheizung nach - kann ich da (ausserhalb der Ruhezeiten natürlich) einfach mal nen Baum fällen?

Für alle, die ob der Größe jetzt entgeistert gucken: wir reden hier von nem Grundstück in einem kleinen Dorf in Brandenburg - da kann man sich solche Teile leisten... 8)

Bin sehr gespannt, ob jemand von euch Ahnung hat!!

Danke und liebe Grüße!
Titel: Antw:Frage zu privatem Waldbesitz
Beitrag von: Bubi am 05. Oktober 2011, 14:53:50
Puh, gute Frage. Also ich meine einfach losgehen und fällen kannst Du nicht. Ich weiß, mein Mann hat mal Holz geholt ausm Wald, von jemandem aus dem Bekanntenkreis. Und da liegen ja auch immer mal einfach so Bäume um. Die darf man nicht mitnehmen. Die müssen im natürlichen Kreislauf bleiben. Du darfst ja zB auch auf Deinem eigenen Grundstück nicht einfach so einen Baum fällen. Meine Großeltern brauchten dazu die Genehmigung vom Förster.Also ich denke, DU kannst sicher in einer gewissen Zahl Bäume fällen, aber ich denke mal Du wirst dann auch die Auflage haben wieder neue Bäume zu pflanzen.
Titel: Antw:Frage zu privatem Waldbesitz
Beitrag von: lilly am 05. Oktober 2011, 17:33:39
Hallo,

lasst Euch da am besten vorab fachlich beraten und schaut euch auch die Eintragungen im Grundbuch gut an.

Ich kannte mal jemanden, der hat sich auch so ein Grundstück mit Wald dran günstig gekauft und musste dann zig tausend Euro für einen Brandschutzstreifen ausgeben.

Was und wieviel Du in dem Wald abholzen kannst müsste sich aus dem maßgeblichen Forstgesetz ergeben.
Titel: Antw:Frage zu privatem Waldbesitz
Beitrag von: piglet am 05. Oktober 2011, 19:12:38
Ich würde mich auch vor Ort informieren. Hat ja doch jede Gemeinde ihr eigenen Bestimmungen.
Mein Schwiegervater holt sich in seinem Wald auf jedenfall die umgestürzten Bäume, aber ob er zum Fällen Auflagen hat weiß ich nicht.
Titel: Antw:Frage zu privatem Waldbesitz
Beitrag von: kruemel35 am 05. Oktober 2011, 22:39:40
Wenn du Wald besitzt, musst du den dann immer in Schuss halten und vor allem (frag mich nicht genau wo) dafür auch noch Geld bezahlen. Müsste ich bei Schwiegermutter mal genau nachschauen.

Ich weiss das Schwiegermutter nun einen Förster beauftragt hat, nach dem Rechten zu schauen und der Verkauft dann auch das Holz. Nach Abzug seiner Kosten bekommt sie dann den Rest. Allerdings muss sie sich blind auf den Mann vertrauen, denn es liegen ca 700 km dazwischen und sie hat weder Auto noch Führerschein.
Titel: Antw:Frage zu privatem Waldbesitz
Beitrag von: GiGi am 07. Oktober 2011, 07:28:15
Lieben Dank für eure Hilfe - ich habe gestern mit dem Oberförster telefoniert und.... in Brandenburg ist das alles sehr entspannt: ich darf den Wald nicht einzäunen und muss drauf achten, dass niemendem Schaden entsteht (einige Bäume stehen an der Strasse), muss irgendso einer Genossenschaft für 20€ im Jahr beitreten und das wars im Wesentlichen. Er meinte, ich könne mit dem Wald machen, was ich wolle: Urwald oder alles fällen. Ich müsste keine regelmäßigen Pflegeaktionen dort betreiben, geschweige denn, dass von Profis machen lassen. Schön, jetzt muss ich nur noch meinen Mann weichkochen... ;)
Titel: Antw:Frage zu privatem Waldbesitz
Beitrag von: kruemel35 am 07. Oktober 2011, 14:08:20
GiGi Vorsicht, wenn Spaziergänger dann in eurem Wald rumlaufen, und denen fällt ein Baum auf dem Kopf, dann haftet ihr. Auch wenn der Wald Privatbesitz ist.