Frage zu Kinderfreibetrag - ich blick nicht durch

Begonnen von Mondlaus, 14. Februar 2012, 14:59:48

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Mondlaus

Hallo ihr Lieben,

eigentlich schon peinlich, ich promoviere in BWL und müsste das ja eigentlich wissen ;D Nur deutsches Steuerrecht hatte ich nie ;) 2011 kam unsere Maus zur Welt, bin ich  nun VERPFLICHTET, es dem Finanzamt zu melden, sprich 2012 den Kinderfreibetrag eintragen zu lassen? Der Chef von meinem Mann meinte, ja. Aber ich würde es einfach so lassen, wie es ist. Mit unserem Einkommen schätze ich, dass der Freibetrag leicht günstiger wäre als das Kindergeld, aber wird das in der Steuererklärung nicht so oder so berücksichtigt?

Wie ist das, wenn dann bei der STeuererklärung rauskommt, dass der Freibetrag günstiger gewesen wäre als das Kindergeld, muss man dann das Kindergeld zurückzahlen?
Kind 2011
Kind 2014
...

Muse

Also das Kind sollte schon auf der Lohnsteuerkarte stehen...

Direkt zurückzahlen muss man das Kindergeld nicht, das wird bei der Einkommensteuerveranlagung draufgerechnet wenn der Freibetrag günstiger ist.  :)

Sanne73

Das Finanzamt rechnet aus, was für einen günstiger ist. Wir bekommen auch ganz normal Kindergeld, aber ich glaube dass der Kinderfreibetrag bei uns günstiger ist (mein Mann macht bei uns die Steuer...).
Ich denke aber schon, dass man das Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen muss.
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Mondlaus

Aber es gibt doch EIGENTLICH seit Januar keine Lohnsteuerkarte mehr? Mein Mann hat einen neuen Job und er hat die von 2010 nehmen müssen.
Kind 2011
Kind 2014
...

baby2010

Man muss mit der Steuerkarte 2010 zum Finanzamt, da wird es dann nachgetragen. Ich hatte die Rennerei auch letztes Jahr und irgendwo hatte ich einen § gefunden, wo stand, dass man Freibeträge eintragen lassen MUSS.

Allerdings haben wir Ende letzten Jahres so Bescheinigungen bekommen, wo stand, man soll die Daten prüfen, weil ab 2012 nur noch elektronisch übermittelt wird (was schon letztes Jahr so gehen sollte). Also ich würde einfach mal beim Amt anrufen, die müssen das ja wissen...

Sanne73

Da das mit der elektronischen Übermittlung noch nicht wirklich funzt, gilt die Lohnsteuerkarte von 2010 auch für 2012 weiter. Ersatzweise kann man sich beim zuständigen Finanzamt eine "Bescheinigung zum Lohnsteuerabzug 2012" ausstellen lassen.
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