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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: BiDi am 01. Dezember 2015, 22:21:17

Titel: Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: BiDi am 01. Dezember 2015, 22:21:17
Hi zusammen,

Ich versuch's mal kurz zu machen. Mattis Rechtschreibleistungen auf dem Gymnasium sind unterirdisch. In Diktaten schafft er maximal eine 4-, Tendenz fallend (jetzt, in der 6.Klasse kommt er gerade noch auf eine 5). In Grammatik, Lesen, mündlicher Mitarbeit bewegt er sich hingegen zwischen 1 und 2, in Aufsätzen könnte es eine 3 sein, wäre da nicht die Mitbewertung der Rechtschreibung.

Seine Deutsch-Lehrerin ist ratlos und hat mich an eine Spezialistin für Rechtschreibschwäche verwiesen. Mattis Diktate wurden von der Spezialistin überprüft und sie hat mir heute eine Kurzeinführung in Förderungsbeantragung nach §35a SGB gegeben. Und: Puuh!

Am meisten Puuh! löste bei mir die 'Feststellung einer drohenden seelischen Behinderung' aus. Ja nun, Mattis ist zwar todtraurig, wenn eine Deutscharbeit mal wieder wegen Rechtschreibung in die Hose geht, aber so wirklich traumatisiert wirkt er auf mich nicht. 'Ich bin halt besser im Denken als im Schreiben'. Aber ob er damit seinen Hintern bis zum Abitur rettet?

Hat jemand das ganze Procedere schon hinter sich und kann mir erzählen was da ausser gefühlten Millionen Terminen und Tests auf uns zu kommt?

Grüsse
BiDi 
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: Meph am 01. Dezember 2015, 22:24:12
wir stehen auch gerade ganz am anfang, habe heute aber einen netten leitfaden bekommen im vorgehen. Öffentlich mag ich dazu aber nicht groß was schreiben. gerne per pn
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: peter am 01. Dezember 2015, 22:33:47
Nuf ne frage: wurde den bisher nix getestet oder unternommen? So als " aussenstehender" frag ich mich wie ein kind aufs gymi kommt wenn es in deutsch auf net 5 steht  ???
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: BiDi am 01. Dezember 2015, 23:15:52
@satti: In der Grundschule stand er auf 2. Und er steht auch jetzt in Deutsch keineswegs auf 5. Er steht auf 3. Die Rechtschreibung ist unterirdisch - sonst er sehr gut bis gut. Habe ich doch geschrieben...
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: scarlet_rose am 02. Dezember 2015, 06:52:49
Verdacht auf seelische Behinderung wegen schlechter Rechtschreibprüfungen?

Ich würde mich erst Mal etwas entspannen. Eine 3 in Deutsch auf dem Gymnasium ist doch eine gute Sache. Ich selbst habe genau das Gleiche durchgemacht. Meine erste Note auf dem Gymnasium war eine 6 im Diktat, ich kam mit einem Schnitt von 1,2 auf das Gymnasium.
Aufsätze, mündlich, Grammatik war alles super, nur die Rechtschreibung nicht.

Das Abi habe ich dennoch ohne Probleme gemacht.

Ich würde an euer Stellte erstmal alles durch testen und dann entspannt weiter schauen. 4en oder auch mal 5en sind vollkommen und absolut normal auf dem Gymnasium. Nur weil man mit 1,... Wechselt heißt das lange, lange nicht, dass es so bleibt, im Gegenteil. Auf dem Gymnasium wird ebenso selektiert wir vorab in der Grundschule und da muss es schlechte Noten geben.

Mein erster Rat ist daher ruhig zu blenden und den Teufel nicht an dir Wand zu malen. Er scheint ja eine recht gute Haltung dazu zu haben, bestärkte ihn darin und anstatt es als massive Problematik mit Abi-Hinderung zu sehen (was eher psychische Behinderung auslösen wird) als mehr als seine persönliche Schwäche.
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: Anders am 02. Dezember 2015, 07:01:48
edit
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: moni am 02. Dezember 2015, 08:25:03
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Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 02. Dezember 2015, 08:48:36
Bei uns wird das immer abgelehnt. Immer.
Selbst wenn du mit dem Anwalt um die Ecke kommst.
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: moni am 02. Dezember 2015, 08:51:59
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Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 02. Dezember 2015, 08:56:45
Ich hab den Antrag schon mit der Aussage zugeschickt bekommen, dass ich ihn gerne stellen darf, dass der Landkreis aber so oder so ablehnt.  s-:)
Die Schule und die Kinderpsychiazerin sagten das auch, es werden bei uns keine Anträge genehmigt, die werden fast alle abgelehnt. Auch Schulbegleitung etc.
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: Anders am 02. Dezember 2015, 09:48:05
edit
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: KoenigRaffzahn am 02. Dezember 2015, 11:28:26
Zitat von: ~Netti~ am 02. Dezember 2015, 08:56:45
Ich hab den Antrag schon mit der Aussage zugeschickt bekommen, dass ich ihn gerne stellen darf, dass der Landkreis aber so oder so ablehnt.  s-:)


... legasthenie förderung hier nur bei seelischer behinderung und wird zu 99% abgelehnt.

o-ton jugendamt, die eltern wollen nur nachhilfe auf kosten des jugendamtes
müssen sie mit dem kind nur mehr üben

legasthenie alleine ist doch kein grund für einen föderbedarf nach §35a

keinen nachteilsausgleich? diktate 5 und dann ne drei? bei richtiger bewertung? seltsam.

direktorin gymnasium - legasthenie hat sich ende der 4ten klasse ausgewachsen ...
gibts nicht ...
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: KoenigRaffzahn am 02. Dezember 2015, 11:31:19
Zitat von: BiDi am 01. Dezember 2015, 23:15:52
@satti: In der Grundschule stand er auf 2. Und er steht auch jetzt in Deutsch keineswegs auf 5. Er steht auf 3. Die Rechtschreibung ist unterirdisch - sonst er sehr gut bis gut. Habe ich doch geschrieben...

??? in der grundschule ist das nicht aufgefallen?
was wurde den bis jetzt gemacht?
das fällt erst in der 6ten klasse auf?
gab es dritte vierte keine bewertung in der rechtschreibung?  ???
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: BiDi am 02. Dezember 2015, 16:39:24
Ok, ich versuch' mal eins nach dem anderen zu beantworten.

@Raffzahn: Klar gab es in der 3./ 4. Klasse Noten. Aber eben auch eine Liste mit Lernwörtern und viel Zeit. Das ist auf dem Gymnasium halt komplett anders. Wieso ist die resultierende 3 seltsam? Diktat 5, Grammatiktest 1, Aufsatz 3, Mündlich 1. Ergo: Note 3.

@scarlet_rose: Ja, das ist die Krux. Mattis muss eine seelische Behinderung drohen, bevor die Region irgendeine Therapie übernimmt. Ich bin übrigens entspannt - seine Deutschlehrerin macht sich Sorgen.

@Netti: Na das sind ja schöne Aussichten  ;D.

Im Übrigen geht es mir auch erstmal um die Testung. Ich glaube nämlich nicht an Legasthenie, sondern eher an eine Hörwahrnehmungsstörung. DIE würde nämlich zu seiner Vorgeschichte passen. Legasthenie wäre mit Sicherheit schon in der Grundschule aufgefallen.

Grüsse
BiDi



Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 02. Dezember 2015, 16:51:09
Ist bei uns auch so, König Raffzahn.

Aber es ist wie KardaMom sagt, es kommt maßgeblich auf den Landkreis an. Und auf den Sachbearbeiter. Good luck.
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: Sonne1978 am 04. Dezember 2015, 16:33:35
Lese ich das richtig, dass die LRS noch nicht ärztlich attestiert / getestet wurde? Hier wäre mein Rat, einen Termin bei der Kinderärztin oder direkt beim Kinder- und Jugenpsychiater (oder ein Zentrum) zu vereinbaren, testen lassen und dann weitersehen. Der Arzt wird Euch bei gestellter Diagnose beraten, wie es weiter geht bzw. welche Optionen Ihr habt. Zudem kann dieser Mit Eurem Kind und Euch als Eltern herausfinden, ob weiterhin eine seelische Belastung aufgrund der Leistungen besteht.
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: BiDi am 05. Dezember 2015, 15:17:26
@Sonne:
Dann hätten wir die Testung zweimal. Denn genau diese Tests: Ob LRS, ob seelische Beeinträchtigung, werden auch nach Beantragung von Kostenübernahme nach 35a durchgeführt. Egal, wieviele Gutachten vorher vorliegen.

Grüsse
BiDi
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: Sonne1978 am 05. Dezember 2015, 22:18:19
Bidi, mir war nicht ganz klar, woher Dein Informationsstand stammt. Ich habe nur geschrieben, wie ich das Procedere kenne :) Es schadet ja nichts, eine fachärztliche Beratung hinzuzuziehen, auf die Du Dich später berufen kannst. Die hat zum einen mehr Gewicht, als von einem Nicht-Arzt und zum Anderen kennt der Arzt einen Fall wie Euren in der Regel und kann Euch eine Empfehlung oder zumindest Beratung geben, wie Ihr weiter vorgehen könnt. Ich finde, ein Vertrauensarzt gibt  eine Sicherheit, Stabilität in einer Zeit, die Euch als Eltern und auch Euer Kind verunsichert.
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: BiDi am 07. Dezember 2015, 16:08:56
@Sonne: Danke - das sollte auch kein bißchen vorwurfsvoll klingen.
Es ist nur so das wir ziemlich entspannt sind. Denn Mattis hat (wie jedes Kind) grossartige Fähigkeiten, wenn er denn eine Rechtschreibschwäche hat - was soll's. Dann werden wir halt das Beste draus machen. Ein ziemlich schlauer Kerl bleibt er allemal. Ich meine: Er kassiert eine 5 nach der nächsten in den Diktaten und strengt sich dann eben mündlich noch mehr an. Dafür hat er meinen allergrössten Respekt.

Grüsse
BiDi
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: lotte81 am 07. Dezember 2015, 20:04:51
echt? Im Fall der Fälle muss man noch mal testen...was ein Unfug.... Aber kommt man denn ohne vorab Testung überhaupt zum Antrag der Förderung nach 35a oder braucht man da nicht evtl. vorab einen Test, um überhaupt eine Grundlage zu haben?
Ich kenne es allerdings auch so, dass man auch ohne die Förderung einen Nachteilsausgleich bekommt...der dann auch oft ausgehandelt werden kann... Meine Kollegin z.b. wollte für ihren Sohn gar nicht, dass Rechtschreibung aus der Bewertung genommen wird, dafür hat er aber jedes Halbjahr die Möglichkeit durch z.b. eine Buchbesprechung seine Note zu verbessern (oder hatte...derzeit macht er nämlich grad Abi  ;)) Andere bekommen einfach mehr Zeit oder Förderung innerhalb der Schule (haben hier wohl sogar alle Gymnasien , wie mir die Tage erzählt wurde...war mir gar nicht klar....Von daher bin ich froh, dass wir jetzt schon testen lassen...wobei die Gymnasien wohl eh zu Beginn des 5. Schuljahres testen lassen)....
Also unabhängig davon, ob du sagst, du möchtest die Förderung über das JA, kannst du auch übern Kinderarzt/ SPZ oder Schule direkt testen lassen und dann mit den Lehrern besprechen, was sie an Möglichkeiten sehen, FALLS das Ergebnis in Richtung LRS ausfällt.... Hier funktioniert das bei allen Leuten, die ich kenne ausgesprochen gut...wobei ich bisher uach nie mitbekommen habe, dass die Beantragung der Förderung über JA so schwierig ist.... war vielleicht Zufall.... ich werde mal berichten, wenn es hier weiter geht  ;)
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: Anders am 07. Dezember 2015, 20:33:09
edit
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: BiDi am 08. Dezember 2015, 07:07:22
@Kardamom:
Seine Deutschlehrerin ist ja diejenige, die verzweifelt  ;D.
Ja, ich befürchte auch, die Förderung wird an der Tatsache scheitern, das wir kein Drama 'draus machen. Allerdings zahle ich die 200€, die die eventuelle Lerntherapie kosten würde, lieber aus eigener Tasche als künstliche Dramen zu inzenieren.
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: lotte81 am 08. Dezember 2015, 14:14:51
Darf ich mal fragen, ob die 200 Euro nun nur irgendeine Zahl sind oder weisst du da genaueres? Snd das die Gesamtkosten für eine gewisse Anzahl Stunden oder Monatsbeträge?
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: Anders am 08. Dezember 2015, 14:52:55
edit
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: lotte81 am 08. Dezember 2015, 15:01:39
Wow....hier wird es über die Hochbegabtenförderung angeboten und da sind es 89 euro für 9-10X  je 60min .. Allerdings findet das nur alle 2 Wochen statt und ich müsste samstags hin...Von daher kommt das eigentlich nicht mehr in Frage...sollte ich dann aber bei dem Preis vermutlich überlegen...wobei alle 14 Tage vermutlich eh ein Tropfen auf den heißen Stein ist und nur als Zusatzförderung gelten kann..... 210 Euro im Monat fänd ich schon happig, wenn es nicht übernommen wird.... Ich bin ja nach wie vor gespannt, was rauskommt und was unser Kinderarzt dann empfiehlt.
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: Anders am 08. Dezember 2015, 15:39:55
edit
Titel: Antw:Förderung nach §35a: Hat das jemand durch?
Beitrag von: lotte81 am 08. Dezember 2015, 16:20:32
 ;D da hab ich mich doof ausgedrückt... Das ist nicht grundsätzlich für Hochbegabte günstiger, sonder in einer Institution die hochbegabtenförderung für den Preis möglich .... Kommt aber halt nicht in frage, weil nur 14 tägig und weil er da derzeit keinen anderes Kurs besucht und nur für die Stunde lohnt es sich nicht so richtig dahin zu fahren .... Ich glaube je nachdem was der Test zeigt versuchen wir es dort mit der Förderung aber evtl mal für den Übergang im nächsten Semester bis wir was anderes haben ....so hätte er wenigstens noch ein wenig Förderung vor dem Schulwechel... eine Überlegung wäre es wert und immerhin keine 200 Euro im Monat