Nebenkostenabrechnung als Vermieter zu Hülf

Begonnen von Mamba, 02. Februar 2015, 14:41:44

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Mamba

Hallo,

ich bin ja auf die dumme Idee gekommen ein Mehrgenerationenhaus zu gründen.
Nun werde ich genötigt eine Nebenkostenabrechnung zu machen.

Die Frage aller Fragen die ich gerade habe ist, wie ich das Wasser und Strom abrechne. Beides wird von den Stadtwerken im Oktober abgerechnet.
Aber Nebenkostenabrechnung sind ja eigentlich Jahresweise?

Zu Hilfe  ;)
lg Mamba

tue nichts online, was du nicht auch offline tun würdest




Wechselflügler

Anteilig.
Januar bis Oktober, und wenn die neue Abrechnung kommt, den Anteil von Oktober bis Dezember.
(Jeweils Jahresbetrag ./.12 Monate x 10, bzw.3 Monate).

Mamba

aber muss ich nicht die Kosten schon bei der kommenden Lohnsteuererklärung mit aufnehmen? Also Nov/Dez 2014, weil ich  ja da die Einnahmen habe, also müsste ich auch die Ausgaben mit angeben?
lg Mamba

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Wechselflügler

Nimm die Abschläge - die Abrechnung bekommst Du ja erst wieder im Oktober.

Wechselflügler

Da bei Einnahmen aus V+ V das Zufluss/Abflussprinzip gilt, kannst Du ja sowieso nur Einnahmen/Ausgaben geltend machen, die im entsprechenden Veranlagungszeitraum (=Kalenderjahr)
tatsächlich geflossen sind.

Mamba

ja das ist klar. Aber die Abrechnung, die ich von den Stadtwerken bekomme, gilt ja von Okt - Okt.

Wenn ich DIE Abrechnung also nehme, dann habe ich 2 Monate aus dem Vorjahr dabei, die für die Lohnsteuererklärung ja irrelevant ist.

Gnarf.. hätte ich das gewusst, hätten wir das doofe Haus einfach gleich gemeinsam gekauft, dann hätten wir das Problem gar nicht erst, weil ich keine Miete nehmen müsste :p
lg Mamba

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