Erziehungsgeld bzw. Lohnsteuernachzahlung!!??

Begonnen von MelMami1976, 02. November 2011, 11:21:42

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MelMami1976

Hallo...
Ich wollte mal nachfragen, ob jemand schon Erfahrung damit gemacht hat oder jemand Ahnung davon hat, wie man die Nachzahlung ausrechnen kann?

Also es geht darum, das mein Mann die ersten 2 Monate nach der Geburt unserer Tochter zu Hause geblieben ist und dann Erziehungsgeld bekommen hat!Jetzt haben wir dann beim Anmelden (Finanzamt) unserer Tochter erfahren, das mein Mann am Ende des Jahres bzw bei der Lohnsteuererklärung, Lohnsteuer für das Erziehungsgeld zurückzahlen muss!Und wir würden gerne ungefähr wissen mit welchen Betrag wir da ungefähr rechnen müssen, denn mein Mann hat vor im Januar oder Februar nochmal 2Monate Erziehungsurlaub zu nehmen!
Nur leider können wir uns dies nicht leisten, falls wir dann nochmal 300-400€ zurückzahlen müssen!

Hat jemand von Euch schon mal so eine  Situation gehabt, wo Ihr schon Lohnsteuer für das Erziehungsgeld zurückzahlen musstet, wo man ungefähr sagen kann, das sind ca so viel % oder so???

shiri

ALs Anhaltspunkt, ich war 12 Monate daheim, mein Mann zwei und wir hätten ca. einen Elterngeldmonatsbetrag zurückzahlen müssen.

Bekommst du denn auch Elterngeld? Das wird bei deinem Mann dann nämlich auch nachträglich angerechnet (Progressionsvorbehalt)

MelMami1976

Ja ich bekomme auch Elterngeld aber halt nur den Mindestbetrag von 300€!
Was ein ganzen Elterngeldmonatsbetrag??Das ist aber heftig.... :-[

Coney

Hallo,

mein Mann war zwei Vätermonate zu Hause, ich hab 12 Monate den Mindestsatz bekommen, wovon 10 Monate auf das alte Jahr gefallen sind und 1,5 Monate von meinem Mann. Wir mussten nichts nachzahlen.

PeCaPe

Kommt auch immer drauf an, welche Lohnsteuerklassen ihr habt.
Bei 4 muß man wohl wenig nachzahlen, bei 3 viel.

Und es kommt auf den Verdienst an.

Bin auch schon gespannt, was wir nachzahlen müssen. Ich in Elterngeldzeit und mein Mann LST 3, aber wir habe noch einen großen Freibetrag von meiner Tochter. Also hoffe ich, dass es sich in Grenzen hält.

Entdecke deine Grenzen, aber vor allem deine Möglichkeiten, meine kleine, liebe Alicia!


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ToStAl

Ich habe 10 monate lang  ca. 850€ bekommen, und dann mit LStKl 5, etwas über 500 € nachgezahlt. :-P

Coney

Huhu,

wir haben Steuerklasse 3 - und wie gesagt nichts nachbezalt (übrigens bei beiden Kindern nicht, mein Mann hatte beide Male Elternzeit, einmal in Teilzeit, da gab es den Mindestsatz und das letzte Mal komplett).

Bri Tta

Ich habe die 10 Monate Elterngeld bekommen, mein Mann 2 Monate und wir haben einen kompletten Monatssatz meines Elterngeldes zurückzahlen müssen. (Steuerklasse 3/5)

Da ich den Höchssatz Elterngeld erhalten habe war das ne ganz schöne Summe :P, aber da wir das schon vorher wussten, hatten wir das extra beiseite gelegt.
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ehemals Fannilein :-)

Wechselflügler

So pauschal kann man das nicht beantworten.

Die Höhe der evtl.Steuernachzahlung hängt von so vielen Faktoren ab. (Höhe des Einkommens, Höhe der Werbungskosten, etc.).

Wir haben Glück und müssen durch die hohen Werbungskosten meines Mannes (St.Kl III/V) nur ca.50 EUR nachzahlen. :D

Coney

Huhu,

bei uns hat das auch mit den Werbungskosten zu tun - und noch so ein paar anderen Faktoren  ;)

ottili

Wir mussten nichts zurückzahlen, da wir nicht verheiratet sind. (Hat also auch durchaus mal seine Vorteile :P)

Ich weiß aber von vielen Ehepaaren, dass sie auch ca. einen Monatsbeitrag Elterngeld zurück zahlen mussten.
Keiner verlangt, dass du zaubern kannst, nur dass du es probierst.



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Daniela+Kids

Pro Monat Elterngeldbezug hat sich die Steuerlast bei uns um ca. 200 € erhöht. Durch die Werbungskosten meines Mannes konnten wir aber die Rückzahlung auf gut 30 € mindern.

guest1707

Es kommt auf die Steuerklassen an und wieviel Elterngeld man bekommen hat und was man an Werbungskosten gegenüber stellen kann usw.

Man sollte aber bei nachzahlung Einspruch und Ruhen des Verfahrens beantragen, da im Moment was beim bundesgerichtshof liegt. 300 € sind ja der Mindestbetrag und die dürften in keinem Fall nachversteuert werden weil diese 300€ unter Sozialleistungen fallen.

Einfach mal googlen. :)

Haselmaus

Zitat von: Steffi+Emmy am 03. November 2011, 20:34:19
Es kommt auf die Steuerklassen an und wieviel Elterngeld man bekommen hat und was man an Werbungskosten gegenüber stellen kann usw.

Man sollte aber bei nachzahlung Einspruch und Ruhen des Verfahrens beantragen, da im Moment was beim bundesgerichtshof liegt. 300 € sind ja der Mindestbetrag und die dürften in keinem Fall nachversteuert werden weil diese 300€ unter Sozialleistungen fallen.

Einfach mal googlen. :)

Ich habe auch nur den Mindestbetrag bekommen und wir hätten ungefähr 400 nachzahlen müssen.

Da wir aber die letzten drei Jahre jetzt erst auf einmal eingereicht haben, kamen wir mit den Rückzahlungen aus den anderen zwei Jahren nur auf ca. 100 Euro Einzahlung.