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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: liadan am 16. Januar 2012, 19:23:13

Titel: Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: liadan am 16. Januar 2012, 19:23:13
Bei uns gab es vor Weihnachten einen Todesfall in der Familie und eben gerade habe ich erfahren das die direkten Erben das Erbe ausgeschlagen haben.

Die Geschwister auch. Da diese das Erbe auch ausgeschlagen haben geht das auf deren Kinder und Kindeskinder über.

Also u.a. auf meinen Sohn und mich.

Habe nur die Info erhalten das wir ausschlagen sollten wegen totaler Überschuldung des Verstorbenen das war es, kein Aktenzeichen nichts, auch nicht auf Nachfrage. Gibt es da Fristen und ab wann beginnen die Fristen? Müsste der Nachlassverwalter uns dazu anschreiben? Oder wie läuft das?

Reicht es wenn ich einfach schriftlich erkläre das ich das Erbe ausschlage oder gibt es da bestimmte Vorschriften wie das geschrieben werden muss?

Kann ich das auch nur schriftlich machen oder muss ich da persönlich hinfahren, um beim Amt vorzusprechen wo der Verstorbene gewohnt hat?

Letzteres wäre total ätzend da ich dafür dann ein paar hundert km fahren müsste was mit weiteren Kosten und auch Urlaub nehmen verbunden wäre  :-X.

Welche Kosten kommen da auf einen zu wenn man das ausschlägt?

Kennt sich jemand aus? Gerne auch via PN.

Aber ich möchte das natürlich so schnell als möglich klären  :P.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: iphi am 16. Januar 2012, 20:08:15
Hallo,

die Oma von meinem Ex-Mann ist gestorben und sie wohnte in Neuwied, ca. 350 km von uns weg. Unser Amtsgericht hat sich die Unterlagen vom Gericht in Neuwied geholt und wir konnten dann hier das Erbe ausschlagen (ich musste mit wegen Mattis). Gekostet hat es um die 20 Euro glaub ich für Jochen, Mattis und Jochens Neffen.
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: sunny+djuli am 16. Januar 2012, 20:12:45
ich musse das erbe meiner oma ablehnen.
hat glaube ich 20 euro gekostet.
beim amtsgericht habe ich das gemacht.
vielleicht können die dir am telefon weiterhelfen ? :)

lg
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: JennyBlack am 16. Januar 2012, 20:13:31
Bei einem Todesfall vor zwei Jahren musste ich mit meinem Sohn auch zum zuständigen Amtsgericht. War allerdings in der gleichen Stadt, also kein Thema. Gekostet hat es, wenn ich mich richtig erinnere, ca. 15 Euro pro Person. Und Jonas Papa musste mit um zu unterschreiben (gemeinsames Sorgerecht).

Ich würde nicht die Hand für die Info ins Feuer legen, aber ich meine man hat 6 Wochen ab dem Moment, wo Du vom Erbe Kenntnis erlangt hast.

Edit. Übrigens, der Rest meiner Familie wohnt 750 km weit weg, die konnten das alle vor Ort bei ihrem Amtsgericht machen lassen.
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: Fliegenpilz am 16. Januar 2012, 20:16:07
Normalerweise nimmt das zuständige Amtsgericht mit euch Kontakt auf und von da an beginnt die Frist. Ich müsste in meinen Unterlagen schauen wie diese angesetzt war, weiß ich nicht mehr aus dem Kopf.

Es zählt das Datum des Briefes und der POSTEINGANGSSTEMPEL des Amtsgerichts!

Du kannst alles über den Briefweg regeln, dafür brauchst Du nicht beim zuständigen Amtsgericht aufkreuzen.
Besondere Vorschriften für eine Erbausschlagung gibt es nicht, ein einfacher Dreizeiler genügt.

Mit den Kosten kenne ich mich nicht aus, da ich das Erbe angenommen habe.

Andere Frage:
Wenn die anderen schon ausgeschlagen haben UND euch darüber in Kenntnis gesetzt haben, wieso geben sie euch nicht das Aktenzeichen und sagen euch, wie sie es ausgeschlagen haben? :-\
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: JennyBlack am 16. Januar 2012, 20:25:20
Guck mal, hier ist der Wiki-Link dazu. http://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: liadan am 16. Januar 2012, 20:31:16
Vielen Dank!  :)

@Christiane, dann kann ich also warten bis die mich anschreiben?
Werde aber trotzdem mal beim Amtsgericht anrufen. Hätte das gerne so schnell als möglich erledigt.

Diejenigen die das Aktenzeichen kennen mit denen rede ich seit Jahren kein Wort mehr und ich lege keinerlei Wert darauf deswegen den Kontakt wieder aufleben zu lassen. Ekelhafte Sippschaft! Mein Erzeuger teilte mir das eben nur per Telefon mit, ein Aktenzeichen hatte er nicht, er musste das auf dem Konsulat erledigen da er nicht Deutschland wohnt. Mehr Informationen hatte er nicht für mich und zack war das Telefongespräch schon wieder beendet. Was solls, das mein Onkel gestorben ist teilte man mir auch nur im Vorbeigehen mit, so sind sie, die liebe Verwandtschaft  :-X s-:) ???
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: Fliegenpilz am 16. Januar 2012, 20:34:46
@Liadan
Verlasse Dich bitte nicht auf meine Aussage ;D
Ich habe damals nur einen Brief bekommen, dass ich Erbin bin (und ich war auch nicht Haupterbin, ... etwas vertrakte Situation) und halt x Wochen Zeit habe mich zu melden bzgl. der Erbschaft.

In dem Link von Coke steht allerdings was anderes!
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: iphi am 16. Januar 2012, 20:37:15
Wir wurden nicht angeschrieben!

Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: liadan am 16. Januar 2012, 20:40:26
Ok, na dann muss ich das wohl morgen in Angriff nehmen und rumtelefonieren. Na da hab ich ja Bock drauf. Nicht das ich da irgendwelche Fristen versäume und Schulden an der Backe habe von jemandem den ich seit 25 Jahren nicht mehr gesehen und gesprochen habe. Boah echt  :-X :-X :-X Hab ja sonst nichts zu tun.

Hoffentlch geben die mir Auskunft am Telefon.
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: Fliegenpilz am 16. Januar 2012, 20:44:30
Vielleicht wurde ich informiert, weil bei uns so viele Anwälte drin hingen? Ich weiß es nicht, war bei uns ja ein ziemliches Chaos mit der Erbschaft :-\
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: Fairydust am 16. Januar 2012, 20:56:41
Ich wurde damals angeschrieben und ab da galt die Frist. Gewußt habe ich es vorher. Aber meine Eltern haben gesagt, dass sie vom Gericht gesagt bekommen haben, dass ich angeschrieben werde. Ich bin auch hier zu unserem Amtsgericht gegangen.
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: peter am 16. Januar 2012, 22:30:34
und selbst wenn ne frist verstreicht und ihr ausversehen das erbe angetreten habt heisst das noch lang net das ihr zahlen müßt  ;)
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: mausebause am 17. Januar 2012, 08:31:59
Zitat von: satti am 16. Januar 2012, 22:30:34
und selbst wenn ne frist verstreicht und ihr ausversehen das erbe angetreten habt heisst das noch lang net das ihr zahlen müßt  ;)

Das stimmt, das kann man nämlich noch im Nachhinein tun, ich würde es aber immer lieber gleich machen, zumal ihr ja von der Verschuldung wisst!
Die Frist beträgt übrigens 6 Wochen.. - ich würde auch lieber mal auf dem Amt anrufen und mich über die weiteren Schritte erkundigen!
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: A.n.j.a am 17. Januar 2012, 09:21:33
Hey Liadan, :)

schoen, Dich wieder hier zu lesen.

Im Link von Coke steht soweit alles Wichtige und Richtige. Kurz gesagt:

- das Ding ist formbeduerftig (mindestens Unterschriftsbeglaubigung), ein Dreizeiler ohneamtliche Beglaubigung reicht nicht.

- die im Inland geltende 6-Wochen-Frist Frist laeuft bei gesetzlicher Erbfolge (= kein Testament, und so schaut es aus bei Euch, oder?) ab Kenntnis, sprich ab dem Anruf Deines Erzeugers. Bei Testament ab Eroeffnung durchs AG.

- kontaktiere asap von Dir aus das Nachlassgericht an Deinem Wohnort, google mal Deine Stadt, Amtsgericht, Nachlassgericht. Die koennen Dir weiterhelfen, indem sie sich an das andere, zustaendige AG wenden.

- fuers Kind bei geteiltem Sorgerecht auch unbedingt Vater mitnehmen
- Gebuehren zw. 15-20 Euro m.W.

Ich kenn das nur von der 'anderen Seite', also das was Dein Erzeuger im Ausland machte. Da betraegt die Frist 6 Monate.

Halt die nicht verlaengerbare ! Frist unbedingt ein - ein nicht ausgeschlagenes Schuldenerbe kann Leben ruinieren, auch wenn das dramatisch klingt.

LG
Anja
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: mausebause am 17. Januar 2012, 09:23:05
@Anja, danke, ich wusste nicht mehr ob 6 Wochen ab Kenntnis oder ab Benachrichtigung vom Amt, aber ich war auch der Meinung ab Kenntnis vom Tod..

Die Einhaltung der Ausschlagungs-Frist ist enorm wichtig!
Du kannst eigentlich nur im Nachhinein noch ausschlagen, wenn du nichts von den Schulden gewusst hast, soweit ich informiert bin...
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: Fliegenpilz am 17. Januar 2012, 09:24:59
Zitat von: A.n.j.a am 17. Januar 2012, 09:21:33
- das Ding ist formbeduerftig (mindestens Unterschriftsbeglaubigung), ein Dreizeiler ohneamtliche Beglaubigung reicht nicht.

Echt? ???
Mein Bruder hat seine Erbschaft absolut formlos mit einem Dreizeiler ausgeschlagen. Ich als Erbin musste zum Notar und meine Unterschrift beglaubigen lassen. Das Dokument hatte ich selbst geschrieben, so dass mich der Spaß nur 11€ gekostet hat. Hätten sie es geschrieben wäre ich fast im dreistelligen Bereich gelandet :P
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: mausebause am 17. Januar 2012, 09:27:43
Ich müsste meinen Mann fragen, der arbeitet ja in der Abteilung wie das genau ist mit der Formwahrung und so..aber wenn minderjährige Kinder mit im Spiel sind, dann ist das Ganze ja auch nochmal ne andere Sache..
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: A.n.j.a am 17. Januar 2012, 09:33:59
@ Nenita: die 6-Wochen-Sache wissen auch nicht alle, also hast Du denen schon was voraus. :)  Es gibt einige Gruende fuer ein AG zur Anschrift, sei das die Erbenermittlung, ein bereits beantragter Erbschein, oder eben die Testamentseroeffnung. Da kann man durcheinander kommen.

@Christiane: mit laaaaangen Zeilen kann das in der Tat ein Dreizeiler sein ;) klar kann man den selber aufsetzen, Daten sind halt ich, ab, geb. am in, whft., schlage die Erbschaft nach xy, geb. und verstorben am im, letzter Wohnsitz da und da hiermit aus. Dasselbe fuer mein Kind c, geb am in, Unterschriften mit Daten und Wohnsitz. Unterschriftsbeglaubigung oder eben zu Protokoll genommen beim AG direkt.

Unseren Kunden haben wir kostenfrei das Ding immer formuliert und dann nur die normale U-Begl.Gebuehr eingezogen.
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: Fliegenpilz am 17. Januar 2012, 09:36:36
Ich hatte das Erbe nicht ausgeschlagen. Ich habe geerbt, mit Schulden!
Allerdings wußte ich vorher was auf mich zu kommt und es war absolut kalkulierbar :)
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: mausebause am 17. Januar 2012, 09:38:59
Ich hab mich damit nur genauer befasst, weil das auf mich irgendwann zukommen wird... - und mein Mann arbeitet nun GsD in der jeweiligen Abteilung auf der Bank, daher weiß er da mittlerweile auch schon einiges...
Ich müsste ihn aber genauer fragen in dem Fall..! :)
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: redheart am 17. Januar 2012, 09:43:42
Spannend... Mir steht wohl was ähnliches bevor (also nicht ausschlagen), aber anderes Land ;)
Wurde telefonisch kontaktiert vom Gericht und warte jetzt auf den Papierkram :)
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: Liasmum am 17. Januar 2012, 09:55:21
Hallo, habe jetzt nicht jede Antwort nachgelesen, aber genau diesen Fall habe ich gerade auch......Verstorbener: mein Erzeuger :-( (Selbstmord)!!!
Du hast eine Frist von 6 Wochen nach dem Ausschlagen deines Vorgängers in der Erbfolge! Sprich, ich hatte eine Frist von 6 Wochen nachdem die von meinem Erzeuger ernannte Erbin ausschlug! Allerdings habe ich schon vorab ausgeschlagen, auch wenn die gute Frau vom Amtsgericht meinte, es wäre nicht wirklich nötig es so früh zu machen und man sich die 20 Euro sparen könnte! Es hätte ja sein können, damit die ernannte Erbin annnimmt!
Mir war es aber so lieber, auch mein Halbbruder hatte schon bei einem anderen Gericht ausgeschlagen!
Ausschlagen kannst du bei deinem Amtsgericht oder einem Notar! Benötigt werden der derzeitige Lebensort des Verstorbenen (dort ist nämlich das Nachlassgericht)!

Hoffe, ich konnte dir helfen!

Wir (mein Bruder und Ich) müssen nun aber trotz allem die Beerdigungskosten tragen, da wir beide ein Einkommen haben  :-(
Gekümmert hat sich der feine Herr allerdings nie um mich, auch nie Unterhaltszahlungen geleistet.........aber ich darf zahlen!
(Hatte extra einen Anwalt eingeschaltet)

Liebe Grüße

Sabrina
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: mausebause am 17. Januar 2012, 09:58:27
@Liasmum: Die Beerdigungskosten hat man leider auch immer zu tragen, die haben mit dem Erbe nämlich nichts zu tun.. :-\ Auch wenn es in dem Fall mehr als bescheiden ist, so ist es leider...
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: JaJoJoJa am 17. Januar 2012, 10:05:21
Hmmm..läuft das eigentlich überall anders? ???
Ich musste vor 4 Jahren für meine Töchter das Erbe ausschlagen..nachdem alle Kinder ausgeschlagen haben waren die Enkel die nächsten in der Erbfolge..
Ich bekam Post vom Amtsgericht, dort musste ich hin zum Ausschlagen binnen 6 Wochen nach Posteingang..so und dann musste ich einen Antrag stellen um ausschlagen zu können, denn es hätte ja sein können das ich meinen Kindern aus Stolz etwas verwähre..

Es hat sich also etwas hingezogen..bezahlen musste ich gar nichts.. 
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: Liasmum am 17. Januar 2012, 10:12:58
Ja, das die Beerdigung nichts mit dem Erbe an sich zu tun hat, das weiß ich! Aber es ärgert mich so sehr...........was hab ich schon Tränen geheult und Nächte wach gelegen! Sowas bedrückt mich sehr und ich habe stark daran zu "knabbern"!

Allerdings war unsere Hoffung: die Erbin nimmt an und dann hätte sie lt. Anwalt (Erbrecht) die Bestattungskosten tragen müssen! Wir hätten das Geld bei ihr holen können! Da sie aber abgelehnt hat, ist diese Seifenblase nun auch geplatzt!

Lieber hätte ich das Geld an ein Kinderheim/ Tierheim gespendet, also für so einen Mensch zu zahlen :-(

Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: mausebause am 17. Januar 2012, 10:13:44
@Liasmum: Das glaube ich dir, ich hatte schon einen ähnlichen "Fall" daheim.. s-druecken
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: Schnukkel am 17. Januar 2012, 12:06:54
Hallo,

wir wurden damals vom Amtsgericht angeschrieben, das ich ein überschuldetes Haus erben könnte. Ich musste damals zum zuständigen Notar, der hat was aufgesetzt und er musste das auch mit unterschreiben, sonst wäre die Erbschaftsausschlagung nicht rechtens. Die Frist war bei mir übrigens 6 Wochen nach Zustellung des Bescheides.

LG Schnukkel

Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: liadan am 17. Januar 2012, 12:58:57
 s-winken

Vielen Dank für die vielen Antworten!
Wir haben jetzt das Aktenzeichen vom zuständigen Amtsgericht erhalten. Dann habe ich mich mit dem Amtsgericht hier bei mir vor Ort in Verbindung gesetzt und ich kann das Erbe auch hier ausschlagen.

Dafür muss ich persönlich beim Amt vorsprechen mit  dem Kindsvater, da ich das ja auch im Namen unseres Sohnes ausschlagen möchte, da muss der Kindsvater dabei sein und unterschreiben.

Das ganze konstet uns wohl 20,- Euro  s-:), dafür hätt ich meinem Sohn lieber was von Star Wars gekauft, nun gut lässt sich nicht ändern ist aber schon ein stolzes Sümmchen wie ich finde, dafür das man eigentlich gezwungen wird was abzulehen von jemandem mit dem man eigentlich nichts zu tun hatte seit Jahrzehnten.

Wenn man sich das mal überlegt, zig leute müssen das ablehnen (meine Familie ist sehr groß mit über 15 Cousinen und Cousins die ich habe, alle haben davon noch Kinder und Kindeskinder) da fragt man sich echt was dieser Aufwand soll, da verwaltet man sich eher zu "tode" und die Leute haben Rennereien und schlussendlich bleiben die Gläubiger am Ende die gearschten.

Ich kann so emotionslos schreiben weil ich halt auch keine Bindung mehr hatte, für meine Tante und meine Cousinen tut es mir leid aber so ist das Leben, als meine Mutter gestorben ist hat von denen auch nicht einer gefragt wie es uns geht ...!

@Liasmum  :-[ s-druecken

@Beerdigungskosten, da hatte meine Freundin die absolute Krönung erlebt. Ihre Mutter hatte sie mit ein paar Monaten einfach bei der Oma "geparkt" und ist dann verschwunden und nie wieder aufgetaucht. Sprich sie ist also einfach abgehauen, da ist nichts passiert sie hat sich einfach abgesetzt.

Irgendwann bekam meine Freundin Post von Gericht mit dem Hinweis ihre Mutter sei verstorben und beerdigt worden und sie müsse die Beerdigungskosten tragen.  :o :o Keine Ahnung also ich finde in solchen wirklich krassen Fällen sollte der Gesetzgeber echt mal gucken ob das so richtig ist, ehrlich.
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: Stoffel am 17. Januar 2012, 13:53:32
Hab das auch erst grad hinter mir. Echt nervig. Weil eigentlich schuldet er mir ja sogar noch Unterhalt. Ich hoff, ich muss auch nichts an den Beerdigungskosten tragen.

Ach gestorben ist er in Freiburg aber die Ausschlagung habe ich an meinem Wohnort bei einem Notar gemacht. Muss aber so an die 20 Euro für den Notar und 10 Euro für das Amt in Freiburg bezahlen.
Titel: Antw:Erbschaft ausschlagen
Beitrag von: A.n.j.a am 17. Januar 2012, 14:04:40
Mein Gott, echt traurig, Eure "Erzeuger" und Tod-Stories. Schluck.  :-[

Nichtsdestotrotz hat wiki / coney da recht, wie geschrieben.

C, als Erbin sind ganz andere (teils weitaus leichtere Sachen zu erfuellen) als wenn man potentieller Ausschlaeger (wieher) ist. Egal. Gut, dass alles problemlos verlief.

@ Liadan: naja, ob es soviele gute/liebe Erben gibt, wohl als als die offenbar vielen schlimmen schlechtmeinenden. Statistisch haut sich das bei jedem "seh ich nicht so"weitaus mehr raus als das andere. Der Gesetzgeber hat mit Familienzwist per se niemals viel am Hut, leider. Und neutralerweise. Ist aber so. Ich hoffe, dass Du das Kapitel rasch ueber die Buehne bringen kannst. Alles Liebe!

Kuss
Anja