Ende Elternzeit, Job etc

Begonnen von Fussel13, 07. März 2015, 22:22:54

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Strandflieder

Toll, oder? Dann kannst du wahrscheinlich verstehen, warum ich nicht zu denen gehöre, die dann dem AG noch gerne entgegenkommen ;)
Liebe Grüße, Strandflieder

Fussel13

Ja kann ich (leider) absolut.
mir wäre es anders auch lieber aber irgendwo is halt auch ende....

            
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Sweetkofski

Zitat von: Fairydust am 10. März 2015, 21:10:33
Er muß dem zustimmen.

Nein, muss er beim dritten Jahr direkt im Anschluss nach LJ 2 definitiv nicht. Einer Übertragung müsste er zustimmen.
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Auf Seite 72 und 73 steht es ganz genau beschrieben.

Fussel, lies dir mal am besten die Broschüre durch.  Dann hast du die Punkte für dich nochmals alle klar.
Bei Rückfragen kannst du aber gerne noch mal fragen  :-*


@ strandflieder: ok, aber wenn der AG dich im BV ersetzt und einen Vertrag über die Dauer deines BV hinaus abschließt, dann ist das rechtlich gesehen sein Problem und kein betrieblicher Grund um TZ zu verwehren in Eltrrnzeit.
Wenn du dagegen 2 Jahre Eltrrnzeit beantragst, ohne TZ-Begehren, dann würde eine solche Vertretung als Grund gelten.


klar, am besten sollte man sich mit seinem AG auf einer gemeinsamen Basis einigen. Ich schreibe hier bloß was zu den rechtlichen Aspekten.

Ich habe bei der Elternzeit lauter lustige Dinge in Absprache mit meinem AG gemacht...verkürzt, beantragt und zurück gezogen und anschließend Ubertragen.
wir waren uns da aber auch einig, einfach weil sich Rahmenbedingungen geändert haben.  Mit Zustimmung geht fast alles.
In der Broschüre sind aber die Rechtsansprüche gelistet.

Fussel13

Danke für den Link sweetkofski,

haltet mich für doof, aber ich blick es trotzdem nicht zu 100%

Ich hasse so zeugs  :-X

Also zustimmen muss er nicht, dagegen machen kann er aber auch nix??

Oh mann.... s-:)

            
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Nipa

Ja, es mag sein, dass sich manche Arbeitgeber doof verhalten.
Aber ist die Schlussfolgerung daraus, dass man sich genauso verhalten muss?

Bei mir in der Firma war das durchaus NICHT gewollt, dass ich nach einer Elternzeit in Teilzeit arbeiten kann. Defakto hatten wir bis dahin niemanden in Teilzeit.
Man hatte mir sogar nahegelegt, dass ich ja mal klagen könnte.
Es war also nicht so, dass man mir da gross entgegen kam.

Aber: Ich habe FREUNDLICH darauf beharrt, und irgendwann hat man nachgegeben.
Und heute ist man froh, dass ich das gemacht habe.

Fussel13

Nipa, unter "genauso doof verhalten" würde ich das nicht abhaken.
ich muss mich wohl fühlen an meinem arbeitsplatz, beneidenswert dass es bei dir so lief bzw du da so gekämpft hast, aber meins wäre das nicht, zumindest nicht in dem Ausmaß.
Man sollte sich gegenseitig entgegen kommen und das fehlt seizens meines ag's absolut.

            
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Sweetkofski

Zitat von: Fussel13 am 12. März 2015, 06:23:27
Danke für den Link sweetkofski,

haltet mich für doof, aber ich blick es trotzdem nicht zu 100%

Ich hasse so zeugs  :-X

Also zustimmen muss er nicht, dagegen machen kann er aber auch nix??

Oh mann.... s-:)

drittes Jahr Elternzeit direkt im Anschluss an deine zwei Jahre Elternzeit MUSS Der AG dir gewähren, ohne wenn und aber.  Kann er sich auf den Kopf stellen und nix dagegen tun.  Genauso wie die ersten zwei Jahre

bloß eben spätestens 7 Wochen vor Ende der ersten zwei Jahre beantragen.  Schriftlich. Auf dem Dienstweg.

Scheckpony

Ich lese hier auch interssiert mit und blicke es auch nicht so ganz.

Sweetkofski, kann es sein, dass du dich irgendwo verschrieben hast? In dem Beitrag weiter oben schreibst du, der AG muss dem dritten Jahr nicht zustimmen und jetzt gerade schreibst du, er muss dem auf jeden Fall zustimmen?! Versteh ich nicht...

Sweetkofski

nein.... das ist Verwaltungsdeutsch... verwirrend, du hast recht  s-:)

Also, er muss dem 3. Jahr nicht Zustimmen, heißt, das 2. Jahr ist nicht Zustimmungspflichtig seitens des Arbeitgebers, also es ist nicht abhängig von seiner Zustimmung

heißt:

3. Jahr Elternzeit kannst du einfach beantragen, ohne dass der Arbeitgeber dazu "ja oder nein" sagen braucht. Er muss es dir nicht erlauben (also zustimmen), sondern du kannst es einfach ohne seine Erlaubnis beantragen und hast ein Anrecht drauf.