Elternzeit vorzeitig beenden???

Begonnen von feuerwehrengel, 21. Januar 2012, 11:45:53

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feuerwehrengel

Wir haben folgenes Problem:

Mein Mann und ich haben uns sie Elternzeit geteilt. Jeder hat 7 Monate. Die Elternzeit von Männe würde bis 15.3 gehen und danach wäre er arbeitslos. Nun hat er die Chance sich bei seinem alten AG wieder zu bewerben , allerdings würde die Stelle schon ab 1.3 losgehen.

Weiss jemand ob man unter solchen Umständen die Elternzeit vorzeitig beenden kann?Wir haben ja dann nicht 14 Monate , sondern 13,5 :-\
Die Betreuung von unserem kleinen wäre gesichert, würden die Krippeneingewöhnung vorziehen und ich würde die ersten beiden Märzwochen dann Urlaub haben.
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und *** ganz tief in unserem Herzen

Sonina

Zitat§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit
(1) Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 1 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 1 angerechnet. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen.
(2) Können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund eine sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist des § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes anschließende Elternzeit nicht rechtzeitig verlangen, können sie dies innerhalb einer Woche nach Wegfall des Grundes nachholen.
(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 3 kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Die Arbeitnehmerin kann ihre Elternzeit nicht wegen der Mutterschutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes vorzeitig beenden; dies gilt nicht während ihrer zulässigen Teilzeitarbeit. Eine Verlängerung kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Anspruchsberechtigung aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.
(4) Stirbt das Kind während der Elternzeit, endet diese spätestens drei Wochen nach dem Tod des Kindes.
(5) Eine Änderung in der Anspruchsberechtigung hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.
Quelle: [Login or Register]

:) du musst es nur bei der Elterngeldstelle noch melden dann.
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Man muss sich schon wundern, warum wir an unseren Erwartungen festhalten.
Das Erwartete ist das, was uns in der Balance hält... aufrecht... ruhig.
Was wir erwarten, ist nur der Anfang.
Das, was wir nicht erwarten ist das, was unser Leben verändert.

nicky

Und wenn du die zwei Wochen länger machst?
Bei uns war es so... Ich habe 2 Monate verkürzt und mein Mann 2 Monate verlängert.
... so wie du bist, so und nicht anders sollst du sein ...
... so wie du bist, so bist du für mich der Sonnenschein ...






sonne78

2 Wochen "tauschen" geht nicht, da man nur volle Lebens-Monate nehmen kann (so war das zumindest vor 2 Jahren, als ich es beantragt habe). Daher frag doch einfach mal bei der Elterngeldstelle nach. Die werden Dir sicherlich Auskunft geben. Früher beenden dürfte aber kein Problem sein, wie auch schon Sonina schreibt!  ;)

feuerwehrengel

Danke für eure Antworten...werde Montag mal anrufen bei der Elterngeldstelle. Hab nur Angst, dass die sagen, dass wir die 14Monate komplett machen müssen, aber da wir ja 7/7Monate hatten, müsste es doch gehen, da einer von uns ja die 2Monate mindestens hatte :-\

@nicky: das mit den 2Wochen geht leider nicht, da ich in einem Arbeitsverhältniss stehe.

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und *** ganz tief in unserem Herzen

Sonina

Zitat von: feuerwehrengel am 21. Januar 2012, 16:02:57
Danke für eure Antworten...werde Montag mal anrufen bei der Elterngeldstelle. Hab nur Angst, dass die sagen, dass wir die 14Monate komplett machen müssen,

Wieso sollten sie denn? Für die Elterngeldstelle ist es im Prinzip ja eine "Ersparnis" ;)
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Man muss sich schon wundern, warum wir an unseren Erwartungen festhalten.
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feuerwehrengel

@sonina:

Ach ich weiss auch nicht ;) Ist alles so plötzlich für uns s-:)
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nicky

Zitat von: feuerwehrengel am 21. Januar 2012, 16:02:57
@nicky: das mit den 2Wochen geht leider nicht, da ich in einem Arbeitsverhältniss stehe.

Also wir haben "damals" auch beide in einem Arbeitsverhältnis gestanden... aber wenn es eh nur bei vollen Monaten geht wie Sonne78 schreibt, dann ist die Idee ja eh hinfällig. ;)
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Juli+Felix

Bei mir war es so, dass ich früher als geplant wieder mit 30 Wochenstunden gearbeitet hatte. Dadurch konnte ich in Elternzeit bleiben wieg geplant, habe in dieser Zeit aber "nur noch" den Mindestsatz von 300 Euro bekommen. Immerhin. Die Höhe meines Einkommens hatte auf diese 300 Euro keinen Einfluss.  :)

Das war 2009, ich weiß allerdings nicht ob das immer noch möglich ist.

feuerwehrengel

@juls:

Vielen Dank :-*

Jetzt klatsch ich mir an die Stirn ;D Die neue Stelle wäre sowieso nur ne 30h Stelle, also würde mein Mann die Elternzeit regulär bis 15.3 machen können und bekommt dann sogar noch 150Euro Elterngeld extra...selbstverständlich melden wir das dann alles an die Elterngeldstelle!!!
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