Elternzeit und neuer Arbeitgeber

Begonnen von arosa, 11. Oktober 2011, 11:47:43

« vorheriges - nächstes »

arosa

Ich habe eine wirre Frage

Ich befinde mich bis 2013 in Elternzeit, weiß aber, daß ich meine alte Stelle nicht wieder antreten kann und werde. Es läuft dann spätestens eh auf eine Kündigung aus (wahrscheinlich würde ich die sogar schon in der Elternzeit aus betriebsbedingten Gründen (schließung) bekommen)

Jetzt hatte ich das große Glück und habe eine TZ Stelle in meinem Beruf bekommen für 22 Std die Woche- das alte Steuerbüro, wo ich bzgl.meiner Steuerkarte anfragte, riet mir, ich solle mir den Streß mit meiner Chefin (ist nicht mehr das zuständige Steuerbüro) doch nicht antun, wahrscheinlich würde sie mir die Stelle eh nicht gewähren (muss dazu sagen, mein neuer Chef möchte auch noch stillschweigen von mir bzgl. meiner neuen Stelle gegenüber meiner Chefin- haha, lustig, wenn ich an die Steuerkarte ran muss)
Ich sag ja, wirr. Jedenfalls riet mir meine Sachbarbeiterin im Steuerbüro, ich solle ganz einfach meine Stelle (in Elternzeit) kündigen und dementsprechend um die Aushändigung meiner Unterlagen bitten.
Da ich dort eh nicht mehr anfange, wäre das der einfachste Weg.

Nun frag ich mich- kann ich denn meine Elternzeit bei einem neuen Arbeitgeber weiterführen? Oder muss ich die vorzeitig beendigen?
Kennt sich zufällig jemand damit aus?


Nipa

Ist es denn wirklich so unwahrscheinlich dass Du dort nie mehr hingehst?
Wenn ja, dann wuerde ich kuendigen.
Ansonsten Antrag auf TZ bei anderem AG stellen, da muss man auch keine Namen nennen.
Ablehnen darf der AG das nur in wenigen Fällen.


Normal verlierst die EZ. Wenn Du aber Jahre aufgehoben hast ist es verhandlungssache ob der neue AG das mit in den Vertrag nimmt.


arosa

@nipa: Ja, ist ganz sicher. Meine Chefin hat die eigentliche praxis schon seit einem Jahr aufgegeben und ist woanders eingestiegen. Tja und dort hört sie nun zu Jahresende auf- und geht ganz weg hier. Sie bricht ihre Zelte hier quasi ganz offensichtlich durch Hausverkauf etc. ab.

Hhhm, ich werde das einfach versuchen, meine EZ fortlaufen zu lassen. Mein neuer Chef ist da sehr nett. Ich denke schon, das kann ich aushandeln. Wichtig ist erstmal, zu wissen, ob das Möglich ist, oder sie dann gänzlich verfällt, ich hab ja nun immerhin noch 2 Jahre

guest1707

Wenn du kündigst war es das dann mit deiner Elternzeit ;) Ich würde auch TZ in Elternzeit beantragen und zum Ende der Elternzeit kündigen.
Und wenn du schlau bist berlängerst du deine Elternzeit brav auf die 3 Jahre. :) da sheißt falls du doch Arbeitslos werden solltest, bzw. du in deinem neuen Job gekündigt wirst, bist ja immer noch in Elternzeit.
Ich habe damals 3 MOnate vor Ende meiner Eltenrzeit meinen Vertrag mit meinem alten AG aufgelöst. Weil die 3 Montate konnte ich mir wirklich schenken und mein AG hätte mir auch nciht genehmigt im Konkurrenzunternehmen zu arbeiten. ;) Da sist nämlich vertraglich schon ausgeschlossen worden!

arosa

Ich brauch die ja nicht verlängern- ich habe ja die 3 Jahre, davon sind noch 2 Jahre übrig!


guest1707

Zitat von: arosa am 11. Oktober 2011, 13:54:38
Ich brauch die ja nicht verlängern- ich habe ja die 3 Jahre, davon sind noch 2 Jahre übrig!

Das wußte ich ja nicht, dann beantrage auf jeden Fall TZ in EZ. :)

arosa

Also vielleicht nochmal fürs besser verstehen, hab ja so wirr geschrieben:

Fakten: Elternzeit bei Noch-AG bis November 2013
Nach Ablauf EZ wird es eine Kündigung geben, wahrscheinlich schon innerhalb der EZ wg. Schließung des Betriebs.
Meine Chefin gab mir vor nem Jahr die mündliche Zusage, wenn ich woanders Arbeit finde, solle ich das annehmen (hab nix schriftlich mit ihr)

So, nun hab ich ne neue Stelle, zu wann steht noch nicht ganu fest. Die Stelle wird wahrscheinlich, sollte ich nicht zu doof sein, für zig Jahre meine sein.

Im Steuerbüro bekam ich die Info, ich könne nicht so einfach in meinem Beruf woanders arbeiten, wahrscheinlich würde es dan drauf auslaufen, auf Steuerklasse 6 zu arbeiten blablabla.....

Also rieten die mir zur Kündigung meinerseits, um mit dem Thema "alte" Chefin abzuschließen und woanders halt neu anzufangen... :-\
Sie sagte, einfacher wäre es auf 400,- Basis gewesen, aber ich brauch ja meine 2010er Steuerkarte.....
Boah, dieses Hin und her, das nervt mich total

guest1707

Aber das ist doch Quark. Ich habe auch schon während der Elternzeit in TZ gearbeitet ganz normal in meiner Steuerklasse. Steuerkarte angefordert und gut ist.
Du bist ja eh in EZ und arbeitest gerade nicht.
Es wäre halt nur schade um die Elternzeit.
Außerdem ist dein AG verpflichtet die die Steuerkarte auszuhändigen wenn du eh nicht arbeitest. :)

Erna

Und die Lohnsteuerkart gilt doch nur noch für Okt-Dez 2011. Danach gibt es doch gar keine mehr... Es hört sich jetzt nciht so an, als ob DU schon im Nov. beginnen wolltest?!?

Erna
Du kannst Dir nicht immer aussuchen, was im
Leben passiert,
aber du kannst Dir aussuchen, wie du damit umgehst.

Man kann lieben, ohne glücklich zu sein und man kann glücklich sein, ohne zu lieben. Aber lieben und dabei glücklich sein, das wäre ein Wunder.

arosa

@Erna:Doch, ich werde wahbrscheinlich schon im November wieder anfangen.c
Und die Lohnsteuerkarte aus 2010 gilt dauerhaft, es ist richtig, danach gibt es keine neue mehr, aber die 2010er bleibt

SarkanaM

Was für Nachteile hat man denn, wenn die EZ wegfällt?

Sorry, hatte nur zwei Monate und stehe gerade auf dem Schlauch. Du arbeitest doch dann sowieso?  ???
[Login or Register]

[Login or Register]

"In the age of information, ignorance is a choice."

arosa

Das versteh ich auch gerade nicht, Nachteile glaub ich nur in Falle, wenn ich dann arbeitslos werden würde (Kinderbetreuungszeiten Rente?)(aber ich weiß es auch nicht wirklich)

Jomi

Die 2010er Karte gilt nur übergangsweise für 2011, danach läuft alles elektronisch.
Mirja 6.11.09, Jonathan 8.12.11 und Jakob 17.1.15, unsere größten Schätze <3<3<3

*12/2013, für immer in unserem Herzen

Eli mit Adina+Luan

Hallo,

wenn Du Elternzeit nicht verlieren möchtest musst Du bei deinem jetzigen AG Teilzeit in Elternzeit beantragen. Das kann er Ablehnen aber dann kann er Dir nicht verbieten woanders Teilzeit zu arbeiten.

Wenn Du sagt dass Dir evtl. betriebsbedingt gekündigt wird steht doch evtl. noch eine Abfindung für Dich ins Haus. Wie lange bist Du denn schon da beschäftigt?

Ich wechsele im Januar meinen Job und somit wir auch meine Elternzeit beendet. Denn kein Arbeitgeber holt sich jemand mit Sonderkündigungsschutz ins Haus.

Gruß

Eli
Code snippet: PseudoHTML, UBBCode™ and BBCode. Used on most forums.
[Login or Register]

[Login or Register]