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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Wonderwoman am 02. Oktober 2011, 20:00:59

Titel: Elterngeld-Rechnungen schreiben-Umsatz aber keinen Gewinn-ist das erlaubt?
Beitrag von: Wonderwoman am 02. Oktober 2011, 20:00:59
Ich spiele ja nun in einer Band und bin jetzt wieder aktiv dabei seit ein paar Wochen. Nun habe ich seit gestern einen neuen Posten, ich bin sozusagen für die Organisation zuständig. Wir haben viele Auftritte und bekommen auch recht ordentliche Gagen. Nun meine Frage, wie mach ich das am besten. Ich muss den Auftraggebern Rechnungen schreiben und bekomme die Bandgage auf mein Konto oder bar. Jedes Bandmitglied, was gespielt hat (das wechselt) schreibt nun wieder mir eine Rechnung und ich verteile das Geld. Übrig bleibt nur was, wenn ich auch gespielt hab und dafür schreibt meist mein Mann die Rechnung, so als hätte er gespielt. Meistens spielt er auch  s-:) ok.
Macht mir die Elterngeldkasse da ein Faß auf? Ist das ok so? Das ist ja ein durchlaufender Posten und ich mach das ja nicht um zu schummeln nur sind Recht haben und Recht bekommen ja zweierlei Dinge.
Kennt sich jemand damit aus oder hat schlauere Vorschläge?
Titel: Antw:Elterngeld-Rechnungen schreiben-Umsatz aber keinen Gewinn-ist das erlaubt?
Beitrag von: ottili am 02. Oktober 2011, 20:26:55
Ich würde ein Bandkonto anlegen und damit sollte es dann vermutlich keine Schwierigkeiten geben. Dann kannst du nämlich nachweisen, dass es nicht "dein" Geld ist was da regelmäßig eingeht.

Aber ob das ok ist, weiß ich auch nicht.
Titel: Antw:Elterngeld-Rechnungen schreiben-Umsatz aber keinen Gewinn-ist das erlaubt?
Beitrag von: lilly am 02. Oktober 2011, 23:34:14
Ich würde auch ein separates Konto aufmachen.
Titel: Antw:Elterngeld-Rechnungen schreiben-Umsatz aber keinen Gewinn-ist das erlaubt?
Beitrag von: guest4324 am 03. Oktober 2011, 11:46:32
Mir hat die Frau von der Elterngeldstelle das so erklärt:

Wenn man arbeitet und bekommt die Bezahlung aus selbständiger Arbeit während man Elterngeld bezieht, dann wird das bei Elterngeld berücksichtigt.
Erfolgt die Bezahlung erst nach dem Bezugszeitraum: Kein Problem.
Titel: Antw:Elterngeld-Rechnungen schreiben-Umsatz aber keinen Gewinn-ist das erlaubt?
Beitrag von: Wonderwoman am 03. Oktober 2011, 19:15:22
@Hrefna ja es geht nach dem Zuflussprinzip, aber das nützt mir ja nichts. Ich will nur nicht, dass man mir Betrug von denen vorwirft oder sowas, ich habe ja in der Tat dadurch keine Einnahmen, sondern es ist einfach so, dass die Gelder bei mir eintrudeln und von hier aus weiterverteilt werden  :-\
Ich ruf morgen mal meine zuständige Tante an und frag sie, wie ich mich jetzt am besten verhalte.

Trotzdem danke an alle!
Titel: Antw:Elterngeld-Rechnungen schreiben-Umsatz aber keinen Gewinn-ist das erlaubt?
Beitrag von: Melinas Mama - lucky81 am 03. Oktober 2011, 21:22:13
Zitat von: lilly am 02. Oktober 2011, 23:34:14
Ich würde auch ein separates Konto aufmachen.

würd ich auch machen
Titel: Antw:Elterngeld-Rechnungen schreiben-Umsatz aber keinen Gewinn-ist das erlaubt?
Beitrag von: Didi81 am 03. Oktober 2011, 21:34:29
Wieso sollte das ein Problem sein? So lange Du das "Verteilen" dann wieder als Ausgaben angibst, hast Du ja eine einfache Gewinn-Verlustrechnung indem Du auf der einen Seite die Einnahmen minus den Ausgaben rechnest und dann bleibt ja eben nur DEIN Geld über. Da gibts kein Problem. Wofür die Ausgaben letztendlich sind also Material oder eben Gagen der anderen, dass spielt keine Rolle. Hauptsache es ist dokumentiert.
Titel: Antw:Elterngeld-Rechnungen schreiben-Umsatz aber keinen Gewinn-ist das erlaubt?
Beitrag von: Hubs am 04. Oktober 2011, 09:11:32
Egal ob Du aus selbstständiger oder nicht-selbstständiger Arbeit Geld verdienst, wird entsprechend Dein Elterngeld gekürzt. Der Verdienst ist ja aber der Gewinn und nicht der Umsatz, solange Du nichts verdienst, also Dein Gewinn = 0, hast Du also auch kein Problem  ;)