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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: maus2501 am 30. November 2011, 15:22:47

Titel: Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: maus2501 am 30. November 2011, 15:22:47
Hallo :)

Ich hab jetzt in der Elternzeit eine Ausbildung gemacht ( unbezahlt, ging nur 1 1/2 Wochen) jetzt nach der Ausbildung muss ich noch einige Begleitfahrten absolvieren ( Personenverkehr ) in dieser Woche komme ich aber auf 38 Stunden, die mir auch bezahlt werden. Die restlichen Wochen im Dezember arbeite ich aber gar nicht oder wenn dann vielleicht mal einen Tag. Wird mir dann trotzdem das komplette Elterngeld gestrichen ? Bin noch bis Ende Januar in Elternzeit , bekomme ich dann bis dahin keins mehr ? Was vielleicht noch wichtig ist, ich kriege nur den Mindestsatz von 300 Euro.Soweit ich weiß , wird mir dann mein Gehalt (was wirklich nicht viel ist ) nicht angerechnet oder ?
Wäre ja sehr blöd, wenn ich nur wegen einmalig 8 Std zuviel Arbeit gar kein Elterngeld bekomme.Bei der Elterngeldstelle in meiner Nähe war keiner mehr errichbar, würde mich freuen wenn mir bei meiner Frage jemand helfen könnte.

Liebe Grüße
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: maus2501 am 30. November 2011, 15:52:31
ich habe mich gerade noch etwas im Internet belesen und da steht immer "im Durchschnitt eines Monats " nicht mehr als 30 Std/Woche arbeiten.Das müsste dann ja bei mir so sein, eine Woche 38 std, die anderern 3 Wochen gar keine. Oder darf ich das so nicht rechnen ?
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: Svenja2411 am 30. November 2011, 15:55:03
man bekommt doch immer eine tele nr wo man anrufen kann, ich würde einfach anrufen. die wissen bescheid :)
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: maus2501 am 30. November 2011, 16:01:59
ja da kann ich aber erst morgen anrufen. Wollte mich trotzdem erkundigen ob sich hier jemand damit auskennt :)
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: Binus am 30. November 2011, 17:13:17
Ich kenn mich zwar mit deinem speziallen Fall gar nicht aus, aber bei mir war das ganz streng: maximal 30 Wochenstunden pro Kalenderwoche, jede Woche wird neu abgerechnet. Wie das jetzt in Bezug auf das Elterngeld ist, kann ich dir nicht sagen, aber wenn du mehr als 30 Wochenstunden arbeitest, kriegt wohl im Falle einer Überprüfung derArbeitgeber Ärger.
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: maus2501 am 30. November 2011, 17:33:34
aber warum sollte der Arbeitgeber ärger bekommen ? ich halte mich ja nicht an die Verpflichtungen zum Elterngeld. Der Arbeitgeber hat davon ja nichts.hm..na ich ruf dort morgen mal an, aber bei der Formulierung *Durchschnittlich 30 Wochenstunden im Monat werde ich schon stutzig "
In welchen Fall war das denn bei dir so streng Binus ? Hattest du jetzt auch Elterngeld oder nicht ?
Vielen Dank
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: guest4324 am 30. November 2011, 17:53:33
 :)
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: Binus am 30. November 2011, 20:20:44
Also, der, der dich beschäftigt (ich hab ihn jetzt mal Arbeitgeber genannt, bei dir wohl eher der Ausbilder?), darf das während laufender Elternzeit eben nicht länger als maximal 30 Stunden pro Woche. Tut er das, verstößt er gegen das Elternzeitgesetz.

Elterngeld ist dann noch ne andere Kiste. Zu dem Zeitpunkt, als ich wieder angefangen habe zu arbeiten, war das Elterngeld schon "vorbei", aber meine Elternzeit lief noch.

Wenn du noch Elterngeld beziehst, wird dein zusätzliches Einkommen angerechnet und, wie Hrefna schrieb, das Elterngeld entsprechend gekürzt.
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: bellami am 30. November 2011, 21:45:16
bei uns wr es auch so, dass die 30 stunden im durchschnitt woechentlich gearbeitet werden durften. bei meinem freund war es auch mal ne woche mehr, ne woche weniger und das ging! aber ich wuerde das zur sicherheit nochmal von der stelle absegenen lassen!
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: myja78 am 01. Dezember 2011, 10:26:19
Bei meinem Mann war es auch der Monatsdurchschnitt - er hat noch ne Woche oder sogar zwei Vollzeit (gute 40 Std. pro Woche) gearbeitet, die restlichen aber nimmer und da bekam er auch Elterngeld, da der Durchschnitt eben keine 30 Std. ergab ;)
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: guest1707 am 01. Dezember 2011, 10:46:52
Was ich mich nun die ganze Zeit frage...

Mal angenommen das wird streng so gehalten 30 Std. pro KW und mehr nicht...was ist dann wenn ich 30 Std. arbeite aber Überstunden machen musste aus was für einem Grund auch immer?
Evt. könnte man damit ja die Sache geschickt umgehen ohne irgendwelche Gesetze zu verletzen. Da müsste dann nur der AG das ein wenig umformulieren, aber das sollte ja kein Thema sein.
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: guest4324 am 01. Dezember 2011, 11:31:22
Die sehen das sehr entspannt. Zumindest bei unserer Elterngeldstelle.
Bei mir kam ja noch hinzu, dass ich von zuhause aus im Bereitschaftsdienst gearbeitet habe.
Das waren dann wenn man die reinen Bereitschaftszeiten berücksichtigt z.T. natürlich viel viel mehr als 30 Stunden. Aber laut Behörde: Kein Problem.  :)
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: Binus am 01. Dezember 2011, 16:39:33
Wie oft und von wem das überprüft wird - keine Ahnung. Meine Personalverwaltung ist da halt sehr streng (da es im Falle einer Überprüfung, wo eben mehr als 30 Wochenstunden gefunden werden, wohl 15.000€ Strafe kostet  s-:)). Und ja, auch Überstunden sind Arbeitszeit. Bei dir geht es doch aber nur um eine einzige Woche? Vielleicht lässt sich das ja auch anders "notieren".
Titel: Antw:Elterngeld 38std/woche einmalig arbeiten....
Beitrag von: maus2501 am 02. Dezember 2011, 09:50:13
ich habe gestern angerufen und es ist gar kein Problem ! Ich darf in der einen Woche ruhig 38 std arbeiten.Sollte halt nicht die ganze Zeit vorkommen aber es geht denen auch eher um den Durchschnitt. Angeben brauch ich sonst gar nichts , da ich ja eh nur den Mindestsatz bekomme.

Vielen Dank