Ebay-Frage

Begonnen von Sonne1978, 03. Januar 2014, 13:26:20

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Sonne1978

Vielleicht kann einer von Euch weiterhelfen? Ich habe am 20.12. einen Artikel als Großbrief ohne Sendungsnummer versand, der bei mir ersteigert wurde. Der Artikel ist bis heute nicht geliefert worden. Alle anderen Käufer haben ihre Ware bereits erhalten. Wie läuft das, wenn der Käufer seine Ware nicht erhält? Erstatte ich ihm das Geld zurück? Inkl. Porto?

Bettina

Du hast doch sicher in deinem Angebot stehen, dass du für unversicherten Versand keine Haftung übernimmst oder?

Du kannst den Brief mit Adresse- und Absenderadresse bei der Post suchen lassen. Das geht auch bei unversicherten Sendungen.

Ob und wie du dem Verkäufer etwas erstatten möchtest oder nicht, ist ganz allein deine Sache und deine Freundlichkeit, wenn du die Haftung dafür vorher ausgeschlossen hast.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Sonne1978

Nein, das stand nicht explizit drin, aber bei einem Großbrief ist, soweit ich weiss, sowieso nix versichert. Oder täusch' ich mich?

Bettina

Nein, versichert ist das nicht. Aber das schließt noch keine Haftung für Verlust von deiner Seite aus aus. Normalerweise steht bei der Versandart dann aber unversichert dabei oder?
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Sonne1978

Keine Ahnung... ich habe jetzt mal einen Nachforschungsantrag gestellt. Mal sehen...

Mondlaus

Bei Privatkäufenrn endet deine Verantwortung, wenn der Artikel versendet ist. Wenn er also in der Post verloren geht, dann hat der Käufer den Schaden (wenn denn die Versandoption gewählt wurde, die angegeben war).
Heißt also, rechtlich musst du nichts erstatten. Wenn du es trotzdem machst, dann ist es Kulanz. Möglicherweise riskierst du eine negative Bewertung, wenn du es nicht machst, schlimmeres kann dir nicht passieren. Da hätte der Käufer auf versicherten Versand bestehen müssen.

Bei gewerblichen Verkäufern endet die Verantwortung erst, wenn das Paket oder der Brief zugestellt wurde.
Kind 2011
Kind 2014
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