Conor malt die Kita hübsch - können sie mich belangen?

Begonnen von Jules, 14. Oktober 2012, 14:34:43

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Jules

Gelbe Kindergartenwand + Conor + achtlos in Reichweite liegengelassener schwarzer dicker Edding = ?


Das fasst es eigentlich schön zusammen. Conor hat sich einen Edding geschnappt, den die Erzieherinnen in Greifweite haben liegen lassen und hat in Windeseile ein ordentliches Wandstück im Kindergarten geschwärzt. Seine Hose hat er auch gleich mit verschönert.

Den Erzieherinnen tat das total leid, ich glaube ihre größte Sorge war, dass ich wegen der Klamotten sauer sein könnte. Sie räumten auch gleich von sich ein, dass es ja ihr Fehler war, dass der Stift in Reichweite war, und er war einfach unglaublich schnell.

Ja, das ist mein Sohn.

Für mich ist das so kein großes Thema. Ich malere zu Hause eh gerade viel rum, auch in einer ähnlichen Farbe und meinte, ich bring dann etwas Farbe mit. Auch etwas Grundierung, denn eine normale Dispersionsfarbe deckt das niemals ab.

Ich habe also von mir aus angeboten, mitzuhelfen, das wieder in Ordnung zu bringen. Kenn mich damit auch ganz gut aus und bin für praktische schnelle Lösungen. Und ich nehme ja auch nur gute Produkte, die ich auch selbst zu Hause benutze.

Die Erzieherinnen haben sich darüber sehr gefreut.


Nun kam mir der Gedanke, ob die Kita-Trägerin mir Ärger machen könnte.
Ich kann die Frau nicht ausstehen und traue ihr da einiges zu. Kann das sein, dass die mir dann Ärger macht und mir noch irgendwelche Rechnungen aufdrücken will?
Der Schaden ist noch nicht behoben, ist erst am Donnerstag passiert, ich habe am WoE mich dann informiert und das passende Zeug geholt.

Hat die Kita da einen Anspruch an mich, wenn sie mir jetzt zuvor käme?

Nipa

Die Erzieherinnen haben ihre Aufsichtspflicht verletzt und nicht Du.
Und wenn Du  schon anbietest das zu malern, dann ist das nett, aber eh schon nicht Deine Pflicht.

Da würde ich mir nicht blöd kommen lassen....

Juli+Felix

Hat Conor während der Betreuungszeit die Wand bemalt? Dann läge die Verantwortung klar bei den Erzieherinnen, die in dieser Zeit die Aufsichtspflicht gehabt haben.

Da würde ich mir gar keine Sorgen machen, wie hättest du das denn in Abwesenheit verhindern sollen?  ???

Solar. E

Ich wüsste jetzt nicht, wieso die dich belangen können sollte. Dein Sohn ist noch unter 7, von daher ist er eh noch nicht deliktfähig. Es ist noch dazu nicht unter deiner Aufsicht passiert und der Stift wurde fahrlässig liegengelassen.

Genaugenommen müsstest du nicht mal den Schaden selbst beseitigen (was ich aber super finde, dass du das machst  :D).

Die Trägerin wäre schön blöd, wenn sie dir dafür zum Dank noch ans Bein pinkeln würde! 

Dies ist meine (wenn auch laienhafte, bin keine Juristin) Meinung  :)

liadan

 ??? Wieso sollte der KiGa Dich dafür verantwortlich machen, die sind ihrer Aufsichtsplicht nicht nachgekommen und außerdem ist Dein Kind in der Zeit, in der es im Kindergarten ist über den Kindergarten versichert  ;).

Ich würde da auch gar nicht anbieten das zu malern und schon gar nicht das Material dafür aus meiner Tasche zahlen, wenn die da nicht aufpassen und das muss ja über längeren Zeitraum gewesen sein ansonsten könnte man gar nicht soviel schwarz malen also muss Dein Sohn ja länger mit dem Stift rumhantiert haben.

Aber schön, das sowas auch den Profis passiert im KiGa  ;D ;D ;D

Heutzutage ist es so verdammt schwer dumm zu sein,  weil die Konkurrenz so gigantisch ist!

Nachtvogel

nein kann sie nicht.

die  Aufsichtspflicht lag bei den Erzieherinnen und damit bist du rechtlich raus aus der Sache  ;)

36+3 -> 2940g / 37+4 -> 3320g / 38+5 -> 3660g
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Honigbluete

rechtlich können sie dir sicherlich nichts tun, es ist in deren Verantwortung passiert und dafür ist ein KiGa versichert. Aber sie können den "Schaden" über die Versicherung fachmännisch beseitigen lassen, da kann es sein, dass es nicht so toll ist, wenn du sie vor vollendete Tatsachen stellst und einfach überstreichst. Klär es vorher ab, entweder nimmt sie dein nettes Angebot an oder eben nicht...
Ich weiss auch nicht, ob es bestimmte Vorschriften gibt für Farbe in KiTas???

Jules

Ich danke Euch.
Von der inneren Logik hab ich das auch genauso gesehen. Er war ja in seiner normalen KiGa-Betreuung, es nicht "unter meiner Aufsicht" passiert.

Aber dieser Frau ist echt einges zuzutrauen.

Jen❤L❤L


ohje das kenne ich auch .... Louis hat das mal mit seiner Verliebten ;) gemacht , genau im Eingangsbereich der Kita ein großes Herz an die Wand gemalt mit Ihren Namen im Herz.
Ich dachte mich trifft der Schlag als ich die Wand sah  8)

Bei uns haben es die Hausmeister dann neu gestrichen und ich habe auch keinen Ärger weiter bekommen.

zuz

Ich unterschreibe bei Honigblüte.
Aber das muss die Leiterin entscheiden, Du wirst ja nicht nachts einbrechen und streichen  ;)

Wegen Aufsichtspflicht: Die muss nicht verletzt gewesen sein, nur weil was passiert ist. Ok, das mit dem Edding war etwas fahrlässig. Dennoch, das heißt noch nicht zwingend, dass es gleich eine Aufsichtspflichtverletzung war. Da sind die Hürden GsD schon relativ hoch gehängt. (Bei nem ähnlichen Fall letztens: Wenn das Kind Laufrad fährt, der Vater aber im Haus ist, dann schon. Läuft er hinterher und kennt das Kind eigentlich die Regeln, dann nicht, nur als Beispiel).

Müsste nicht eigentlich der Kiga gegen solche Dinge versichert sein?

Kurz: Du kannst bestimmt nicht belangt werden.

Bradipa

auf keinen fall...aber selbst WENN so gibts dafür ja ne rechtschutz  s-:)