Bußgeldbescheid...... Kann ich irgendwas dagegen tun?

Begonnen von M-e-l, 30. Oktober 2013, 14:52:01

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M-e-l

Hallo ihr Lieben!

Die Situation ist folgende. Klara wurde ja im Januar geboren, seitdem beziehe ich Elterngeld, so weit so gut.
Eigentlich wollte ich gar nicht so schnell wieder anfangen zu arbeiten (ich arbeite ja als Tagesmutter) dann ereilte mich allerdings Ende April ein Hilferuf des Jugendamtes, dass sie SOFORT einen Platz bei mir bräuchten, ob das irgendwie möglich wäre, also für 2 Tage später, für den 1.5.

Es war also nicht absehbar vorher und auch beim Elterngeldantrag wusste ich noch nicht, dass ich so schnell wieder arbeiten würde.
Der Mai kam, das Tageskind kam auch und ich bekam erst im Juli mein erstes Geld vom Jugendamt, das dauert immer etwas.
Schon vor dem Bescheid habe ich meinen Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ich wieder anfange zu arbeiten, was ich verdienen würde und dass mir ja dann weniger Elterngeld zusteht.
Er hat das aufgenommen und mich gebeten, ihm das noch mal schriftlich mitzuteilen. das habe ich getan.

Damit war auch eigentlich alles gut, ich bekam ca. 3 Wochen später einen neuen Elterngeldbescheid in dem stand, was ich nun bekomme und dass ich ja nun ein mal zu viel Elterngeld ausgezahlt bekommen hätte und dass das, mit dem Elterngeld verrechnet werden würde, was mir bis Januar noch zusteht.

Im nächsten Monat bekam ich folglich weniger Elterngeld als ich eigentlich normal noch kriegen sollte, eben wegen des zu viel bezahlten und alles war ok.

Über einen Monat später kam dann ein Schreiben, wieder von meinem Sachbearbeiter in dem Stand, dass er ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet hätte, weil ich zu spät gemeldet hätte, dass ich wieder arbeite, ich sollte dazu Stellung nehmen.

Dies habe ich getan, ich habe ihm wiederrum geschrieben, seit wann ich wieder arbeite, seit wann ich davon wusste (das kann er sich ja auch vom Jugendamt bestätigen lassen), dass das bei Antragstellung nicht absehbar war, dass ich ihn doch telefonisch informiert hätte, dass mein Schreiben folgte, etc.

Heute hatte ich dann, wieder vom gleichen Sachbearbeiter, allerdings als Einschreiben mit zugefügtem Briefkopf des Kreises einen Busgeldbescheid über 228 € im Briefkasten, das muss ich nun innerhalb von 4 Wochen zahlen, weil ich damals angegeben habe, ich hätte nicht vor in der Elternzeit zu arbeiten.


Ich komme mir schwer verarscht vor, wenn ich ehrlich bin. Ich habe doch gemeldet, dass ich wieder arbeite, ich habe den zu viel bezahlten Beitrag verrechnen lassen, etc. Ich habe doch gar nicht wissentlich behauptet, dass ich nicht arbeiten will, obwohl ich es wieder vor hatte, das lässt sich doch nachvollziehen, dass das wirklich von einem Notruf des Jugendamtes aus ging.

Muss ich das so hinnehmen, oder kann ich irgendwas dagegen tun? Ich kann doch jetzt nicht genau das gleiche noch mal schreiben, aber was schreibt man sonst in so einen Widerspruch und kann der überhaupt Erfolg haben.

Bettina

Über die Rechtsmittel, die du einlegen kannst, muss ja etwas in dem Bescheid stehen. Das würde ich auf jeden Fall tun und mich wohl auch beraten lassen. Entweder erstmal nur von einer Beratungsstelle oder direkt vom Anwalt. Es reicht ja auch, erstmal formal Wiederspruch einzulegen und die Begründung später, einfach nur, um die Frist zu wahren.

Ämter ... ich sags dir  s-:).


Und wenn alle Stricke reißen und du das kannst, dann kannst du natürlich auch unter Vorbehalt zahlen. Das muss aber auch so im Verwendungszweck mit drin stehen. Das wäre aber die aller letzte Variante, die ich ins Auge fassen würde.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Sanne73

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen!
Hast Du jemanden mit juristischem Hintergrund im Bekanntenkreis, der das Schreiben für Dich aufsetzen kann und Dir bei den Formulierungen etwas behilflich sein kann?
Lass Dir nach Möglichkeit vom Jugendamt schriftlich bestätigen, wann sie mit Dir Kontakt aufgenommen haben und mit welchem Inhalt (Notruf, 2 Tage bevor Du ungeplant wieder angefangen hast zu arbeiten).

Ich war vor gut 10 Jahren mal arbeitslos, habe dann nach einiger Zeit im Rahmen der erlaubten Stunden gearbeitet, das sofort angezeigt und auch für jeden Monat am Ende des jeweiligen Monats oder in den ersten Tagen des Folgemonats das Formular mit dem dazuverdienten Geld persönlich im Arbeitsamt abgegeben. Das Arbeitslosengeld wurde allerdings trotzdem nicht gekürzt ??? Ziemlich genau 14 Monate später (nachdem ich wieder voll gearbeitet habe, also kein Arbeitslosengeld mehr bezogen habe) kam ein Schrieb des Arbeitsamtes, mit dem sie ca. 550€ wegen Zuverdienst zuviel gezahltes Arbeitslosengeld zurückgefordert haben! Da hab ich aber Widerspruch eingelegt (gut, da war die Frist von einem Jahr auch schon rum, mein Mann ist Jurist und hat den Brief geschrieben), dem Widerspruch wurde stattgegeben und ich musste nichts zurückzahlen.

Aber ein Widerspruch lohnt sich immer, denke ich. Zumal Du es ja wirklich nicht geplant hattest etc.
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

dragoness

Kannst Du evt. über die aufgeschlüsselte Telefonrechnung beweisen, wann Du dort angerufen hast. Dort werden doch oft die Telefonnummern, die man angerufen hat aufgelistet.

Ich würde auch erstmal Widerspruch einlegen und mich beraten lassen. Viel Glück :-)

Nipa

Schriftlich Widerruf einlegen.
Dann das JA bitten es auf kurzem Dienstweg zu klaeren.