Briefkastenaufkleber "Keine Werbung"

Begonnen von jewa, 08. September 2016, 07:38:39

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jewa

Ich weiß, das Thema ist eigentlich (ur-)alt aber ich kommt trotzdem nicht weiter...  :-[

Wir haben seit einiger Zeit diesen Aufkleber am Briefkasten, weil der immer so mit Werbung und Werbezeitungen "zugemüllt" wurde. Zuerst mit "nur keine Werbung", was gar nichts brachte. Also nochmals recherchiert und nach einem neueren Urteil muss da auch kostenlose Zeitung und so stehen. Also Verbotsschild am Briefkasten überarbeitet. Brachte auch nix, ergo Vertrieb angemailt und auf Schild hingewiesen und um Beachtung gebeten. Kam auch prompt die Rückantwort, sorry und so und seither war Ruhe. Die haben sogar nochmals nachgefragt, ob es klappt.  ;)
Gestern dann wieder Zeitungen...

Ich weiß, dass ich mich irgendwann schon einmal mit dem Thema auseinandergesetzt hatte und meine, dass es da etwas gab, dass Zeitungen, die "amtliche Bekanntmachungen" enthalten von der Regelung "keine Werbung/keine Zeitungen" ausgenommen seien.
Nur finde ich nix dazu und bevor ich die Vertriebe der neuerlichen Zeitungen anschreibe, möchte ich da sicher sein ob ich Recht habe oder nicht.

Weiß das jemand??

Für "amtliche Bekanntmachungen" gibt es (falls es wichtig ist) ja auch den Aushang (wobei der im Nachbarortsteil  3 km entfernt ist) und das Amtsblättchen, welches wir aber nicht abonniert haben (weil ich ja online nachschauen kann).
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

Emelie

Also ich habe schon einige Käseblätter ausgeteilt und hier galt folgende Regelung:

Werbung wie Lidl, Aldi, Rewe etc. was es da so bei euch gibt, darf in keinen Kasten mit Kleber. Kann sogar zur Kündigung führen.

Pizzazettel auch Tabu - meist können die Austräger die Aufkleber aber aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht lesen.

Kostenlose Zeitungen durfte ich zumindest auch bei "bitte keine Werbung" nicht einwerfen.

Ausgenommen ist Werbung, die z.B. durch die deutsche Post kommt, die ist dann mit "Info-Post" gekennzeichnet - Werbung ist es aber trotzdem.

Ausgenommen ist auch hier das Amtsblatt, Blättle, Gemeindeblatt, oder wie das in den ganzen Orten so heißt. Das muss auch an nicht Abonnenten verteilt werden bei wichtigen Infos

Emelie

Vergessen: Nach meinem Kenntnisstand darfst du alles verbieten was kostenlos zu dir kommt und nicht namentlich adressiert ist.

jewa

Es geht nicht um das kommunale Mitteilungsblatt (Amtsblatt), sondern eine kostenlose Wochenzeitung des Landkreises, das mit Werbung und irgendwo mal zwischendrin eine Amtliche Mitteilung von irgendeinem Kaff aus dem Landkreis drin hat (auf Seite 12 oder so die Zwangsversteigerung eines Grundstücks, etc. pp).

Kann ich also verbieten, GsD.

Zitat von: Emelie am 08. September 2016, 19:18:55
Vergessen: Nach meinem Kenntnisstand darfst du alles verbieten was kostenlos zu dir kommt und nicht namentlich adressiert ist.

So kenne ich es auch, versteh nur nicht, dass die Austräger das nicht wissen, so neu ist das ja nicht und sie wurden ja erst kürzlich nochmals instruiert..
Werde ich die Vertriebe also nochmal nett anschreiben.
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Emelie

Manchmal kommt das beim Wechsel von Austrâgern vor oder auch Ferienzeit wenn vertreten wird

Tirachan1987

Ach Herrje, habe leider eine ähnliche Erfahrung gemacht. Trotz Sticker am Kasten immer diese Müllblätter drin!
Sonnige Grüße aus Augsburg =)