Nachmieter

Begonnen von JoJo0508, 11. Januar 2013, 16:23:47

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Sweety

Also, ja eine Wand muss neu verputzt werden. Aber auch sowas sieht man ja eher, wenn alles leer ist.

Ach naja, ist ja nur die eine. Dann ist das eben so. März wär lustig, dann könnten die sich einen Pfad durch die ganzen Kisten bahnen ;D

Flower Eight Revival

Immerhin bleiben sie sportlich ;D Du hast ja nur eine Besichtigung, ich hatte eine Armee. Die Leute, die Leute waren übel....und die Wohnung ist, kein Witz, immer noch nicht vermietet. Wir sind im Juli 2010 ausgezogen und jetzt haben wir Januar 2013. Irre, was?

Sweety

Das ist in der Tat irre :o :o ;D

Ürks, noch 'ne Frage. Meine Güte, beim letzten Mal ging das alles so unkompliziert und nach allem, was wir so mitkriegen, ist unser zukünftiger Vermieter da auch nicht so versessen darauf, alles nach Passierschein A-38 abzuwickeln ;D

Also - meistens fällt die Wohnungsabnahme ja mit der Schlüsselübergabe zusammen. Wäre ja sonst irgendwie sinnlos.
Aber muss das so sein? Ist das festgeschrieben? Kann man das trennen? Ich meine, auch wenn wir nichts machen müssen?
Und können wir beim Zeitpunkt der Wohnungsabnahme (wenn man es nicht von der Schlüsselübergabe trennen kann) ein Wörtchen mitreden?

~ Oma Netti ~

Bei meiner Tochter kommen keine potenziellen Nachmieter mehr zum Anschauen. In ihre Wohnung kann man mit niemandem reinkommen, das würde gar nicht gehen, denn die Küche wäre voll fettig von der Friteuse. Da kann man mit niemandem zum Anschauen kommen, das wäre peinlich. ...... sagt die Vermieterin .....  s-:)

Ihr habt doch von allem Ahnung, meine Tochter hat alles neu gestrichen bei Einzug. Im Schlafzimmer neu tapeziert. Sie muss bei Auszug nix machen, oder? (Hat dann genau 8 Monate drin gewohnt) Die Vermieter meinen nämlich sie müsste alles neu tapezieren (lassen) und sie erwarten Fließtapete.

Sweety

Unrenoviert rein, unrenoviert wieder raus ;)

~ Oma Netti ~

seh ich auch so. aber die meinen es wäre ja alles renoviert gewesen.  s-:) (vor 6 jahren für ihre tochter damals) das wär ja noch in ordnung gewesen.  s-:)

Flower Eight Revival

@netti
habt ihr kein übernahmeprotokoll gemacht? fotos vor renovierung? hat deine tochter zeugen?

@sweety
äääääähm, nochmal langsam für mich: was meinst du mit wohnungsabnahme? geht es hier um die "alte" wohnung? wenn ja, klar könnt ihr den zeitpunkt bestimmen. wenn du sagen wir mal am ersten märz ausziehst, dann kannst die übergabe auch anschließend machen. dem vermieter ist es wurscht, hauptsache du zahlst die miete bis vertragsende.
oder ging es dir um die neue bleibe? da muss ich überlegen....

~ Oma Netti ~

fotos vor renovierung haben wir nicht. zeugen jede menge. nee, und kein protokoll. die vermieter haben aber ausdrücklich erlaubt, dass sie die wände neu streicht. das schlafzimmer hat mein vater tapeziert.

Mondlaus

Schau mal in den Mietvertrag. Dort steht normalerweise drin, dass der Mieter Schönheitsreparaturen und Instandhaltun g leisten muss. Solche Sachen wie neu renovieren und Streichen fallen da ebenfalls darunter - allerdings darf das laut Gesetz nur alle 3 Jahre verlangt werden. Sollte eine kürzere Frist drinnen stehen, dann ist das nicht zulässig. Nach 8 monaten muss sie nicht noch einmal neu streichen.

Es sei denn, sie hat ne farbige Tapete angebracht, oder eine andere Wandfarbe. Dann muss sie alles weiß machen.
Kind 2011
Kind 2014
...

Katja

#34
.

~ Oma Netti ~

meine tochter zieht ja eh aus, wenn da noch was nachkommt geht sie zum anwalt, sie hat eine versicherung.  ;)

im mietvertrag steht nur das übliche, dass der mieter verpflichtet ist im rahmen der gesetzlichen frist die schönheitsreparaturen auszuführen, das ist ja alle paar jahre. und ich hab gelesen, dass die wände hell gestrichen sein müssen, nicht weiß. alles weiß ist scheinbar wirklich nicht mehr gängig.

Sweety

Ich bin grad am Überlegen, wie das bei uns wird. Wir haben hier Farbe an den Wänden, aber es steht extra im Mietvertrag, dass die Whg. unrenoviert übergeben wurde und wir haben da echt lagenweise knallbunte Tapete von den Wänden gekratzt. Und sogar in zwei Räumen das Laminat neu gekauft und verlegt. Die Kosten haben wir uns zwar mit den Vermietern geteilt... aber die Hälfte haben wir eben doch selber bezahlt. Leider sind die drei Jahre seit sieben Wochen um.
Arx - echt alles Mist.

~ Oma Netti ~

unrenoviert eingezogen. ich würde sagen da zieht man auch unrenoviert aus.

Sweety

Würd ich jetzt auch sagen. Zumal es auch wirklich im Mietvertrag festgehalten wurde. Lassen wir uns überraschen, wir leben hier aktuell nach dem Motto "Öfter mal was Neues" :P

Flower Eight Revival

Nun alle entspannen: selbst wenn Vermieter eine nagelneue Wohnung haben möchten, so müsst ihr dem Wunsch nicht nachkommen. Es versteht sich von selbst, dass man keine zerstörte und vermüllte Wohnung hinterlässt. Solange sich alles im Rahmen hält und sogar wie bei dir @Sweety vertraglich festgehalten wurde, solange müsst ihr nichts befürchten. Diese Klausel hatten wir auch und der Vermieter wurde nett darauf hingewiesen. Er konnte dagegen auch nichts sagen. Wir haben bemalte Wände (Asiatische Zeichen direkt auf weiße Tapete gemalt), Kindertapete (Drachen, Ritter, sowas eben), bunt gestrichene Wände (Apfelgrün, Babyblau und Altrosa) hinterlasen. Alles aber in sehr gepflegten Zustand.  :)

~ Oma Netti ~

ok, alles gut.  :) so dachte ich mir das nämlich auch, ist ja alles neu gemacht gewesen von meiner tochter.  :)

Flower Eight Revival

@netti
deine tochter hat auch die rechtsschutzversicherung, wenn ich richtig verstanden habe, oder? ist sie beim mieterschutzbund? wenn ja, dort anfragen und es kommt ein mitarbeiter bei der übergabe mit. das ist service.  ;) würde ich wärmstens empfehlen in ihrem fall.

~ Oma Netti ~

ja eine rechtschutz hat sie. im mieterbund ist sie glaub nicht, das muss ich nochmal fragen. die kommen sogar zur übergabe mit? das ist ja ne gute sache.

Flower Eight Revival

#43
Klar. Das wurde meiner Schwester ebenfalls angeboten, sie hatte ordentliche Probleme mit der Vermieterin. Sie war in September eingetreten, mit Rechtsbeistand. Für sie bedeutete laut Mieterschutzbund: beratend von Anfang an inkl. eben Beistand bei der Übergabe. Rechtsbeistand vor Gericht wäre es erst nach Ablauf von 3 Monate Mitgliedschaft.
Da deine Tochter eh schon versichert ist, kann sie ohne Rechtsbeistand eintreten und die Jahresgebühr ist dadurch auch niedriger.  :)

edit: ich würde es ihr echt empfehlen. sie wird noch einige zeit zur miete wohnen und wer weiß, was noch alles passiert? sie können ihr bereits vor der übergabe der wohnung tipps geben, sich den mietvertrag anschauen etc. pp.

~ Oma Netti ~

ich sag ihr das mal, danke blume.  :)