Brauche Entscheidungshilfe -Verkehrsunfall

Begonnen von Chaosqueen, 30. April 2014, 13:17:20

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Solar. E

Da die Sache so undurchsichtig ist, würde ich es nicht auf ein Verfahren ankommen lassen und den Vergleich akzeptieren; ich bin allerdings nicht vom Fach.

Aber eine Frage hätte ich:
Zitat von: Chaosqueen am 30. April 2014, 16:17:42
Das Gute ist, sagt mein  Anwalt, dass das offiziell MEIN Auto ist.  Würde ich also Schadensersatzansprüche geltend machen, so wäre mein Mann Zeuge.

Das sie ohne Licht ggefahren ist, lässt sich im Nachhinein nur leider nicht mehr beweisen.



Die Zeugenaussage ist doch dann Beweismittel, oder seh ich das falsch?

Mondlaus

Durch ne Strafanzeige würdet ihr allerdings nur "Rache" bekommen, bzw sie ein bisschen auf den rechten Weg bringen, wenn sie wirklich lügen sollte. Wenn ihr Schadensersatz wollt oder sogar Schmerzensgeld, geht das über einen Zivilprozess, das sind zwei paar Schuhe.

Unabhängig davon könnt ihr trotzdem die 400 Euro zahlen und dann das Verfahren gegen EUCH einstellen lassen.
Kind 2011
Kind 2014
...

Fliegenpilz

Ich verstehe die Bildzeichnung nicht :-\

War die Polizei vor Ort?
An welcher Stelle ist euer Auto beschädigt?


schwalbe

Zitat von: Solar. E am 30. April 2014, 16:31:20
Da die Sache so undurchsichtig ist, würde ich es nicht auf ein Verfahren ankommen lassen und den Vergleich akzeptieren; ich bin allerdings nicht vom Fach.

Aber eine Frage hätte ich:
Zitat von: Chaosqueen am 30. April 2014, 16:17:42
Das Gute ist, sagt mein  Anwalt, dass das offiziell MEIN Auto ist.  Würde ich also Schadensersatzansprüche geltend machen, so wäre mein Mann Zeuge.

Das sie ohne Licht ggefahren ist, lässt sich im Nachhinein nur leider nicht mehr beweisen.



Die Zeugenaussage ist doch dann Beweismittel, oder seh ich das falsch?

Aber er hat sie ja gar nicht gesehen, also kann er auch nicht bezeugen, dass sie ohne Licht gefahren ist. Ist doof, weil MIT Licht hätte er sie vermutlich gesehen.

@netti, klar sind die Radfahrer und Fussgänger die Schwächeren, aber trotzdem müssen sie sich an die Regeln halten. Wenn man als geschädigter Radfahrer IMMER Kohle bekommen könnte, würde es unter den Deppen des Straßenverkehrs bald welche geben, die sich vor´s Auto schmeißen, wenn der Geldbeutel leer ist  :P

Zitat von: Christiane am 30. April 2014, 17:01:10
Ich verstehe die Bildzeichnung nicht :-\

War die Polizei vor Ort?
An welcher Stelle ist euer Auto beschädigt?



ich auch nicht so ganz. Ich glaube, er wollte erst rechts und dann links abbiegen und hat das Rad beim Rechtsabbiegen erwischt. Vielleicht kam das Fahrrad von hinten? ???


Zum Thema, wir würden uns tierisch ärgern und dann vermutlich zähneknirschend die 400 Euro bezahlen. Aber nur wenn das Thema dann auch tatsächlich vom Tisch ist und nicht wieder hoch geholt werden kann. Körperverletzung im Straßenverkehr ist übel und neben viel Kohle ist da auch schnell mal der Führerschein fällig.
zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen, Wurzeln und Flügel (Goethe)

Schnukki

Sorry, aber wenn ich mir die Radfahrer her anschaue .. die kommen zum Teil zwischen Autos vorgeschossen. So schnell kann ein Autofahrer meist gar nicht reagieren.

Ich würde es glaub drauf ankommen lassen.
Wenn ich die Skizze richtig deute und dann bedenke das sie ohne Licht fuhr (Zeugen?) dann kann man doch hier nicht dem Autofahrer pur die Schuld geben.

Cosima

#30
Zitat von: Hubs am 30. April 2014, 15:57:01
Meine Laienmeinung: Wenn ein Autofahrer einen schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radfahrer/Fußgänger) zusammenfährt, bekommt er zumindest Teilschuld.
Die 50:50 Chance find ich nicht sonderlich hoffnungsvoll, auch weil Dein Mann ja nicht mal weiß woher die Radfahrerin kam, da würde ich die 400€ zahlen.

Wenn er sie Im Dunkeln aber NICHT sehen konnte....!

Mir hat mal ein Radfahrer an einer gleichrangigen Straße im Dunkeln ohne Licht die Vorfahrt genommen. ER hat gesehen & eingeschätzt, dass er gerade noch so durch passt! Ich bin total erschrocken, als er durch meinen Scheinwerferkegel raste...!

Ich sehe bei uns tgl. Radfahrer bei "rot" fahren! Die Farbe an der Ampel hat bestenfalls Empfehlungscharakter für sie... :P

Ich bin für den Schutz der Schwächeren Verkehrsteilnehmer, finde es aber blöd, wenn der Autofahrer standartmäßig der Dumme ist. Der Radler könnte Dir mit Absicht aufs Blech springen und Du wärst noch "teilschuld!" *hahaaa*

LG Cosima

PS: Zahlen und dabei belassen. Ist eben so!

dragoness

War die Polizei vor Ort? Was haben die genau aufgenommen?

guest4324

Abgesehen davon, dass ich immer noch nicht verstanden habe, wie Die linksabbiegende Radfahrerin vor Deinem rechtsabbiegenden Mann landen konnte, würde ich bei einer offensichtlich dermaßen schwindeligen Angelegenheit zähneknirschend die 400 Euro zahlen und hoffen, dass mir so etwas nie wieder passiert.  :P

Chaosqueen

#33
So, jetzt vom Laptop mit Bild in Farbe ;D
Schwarz ist mein Mann (also dessen Fahrweg), lila ist der RICHTIGE Fahrweg der Radfahrerin und rot markiert die Unfallstelle.

SIE hat bei der Polizei ausgesagt, dass mein Mann sie erwischt hätte, als sie bereits abgebogen sei... ???



Und eben genau deshalb Hrefna, bin ich mir nicht sicher was wir tun sollen...
Fakt ist, dass er sie umgekegelt hat.
Insofern hat er ja die Körperverletzung erst einmal begangen. Wer Schuld hat, ist da glaub ich zweitrangig vor Gericht, oder? Meine Kollegin hatte heute folgendes Beispiel angeführt: ein Kind reißt sich von der Hand der Mutter, rennt auf die Straße und wird angefahren. Wer hat Schuld - klar, der Autofahrer... Anders sieht sie das hier auch nicht...

Unser Auto ist an der Frontschürze an der Fahrerseite und Fahrerseite Radkasten (ist das nun der Kotflügel?? Keine Ahnung ... da halt ;D ) beschädigt. Die Frontschürze hat ein Loch, ich denke von der Radschraube hinten.

Ich weiß jetzt nicht wer es schrieb, ich kann so weit nicht zurücksehen grade. Blume, warst du das? Oder Mondlaus?
Die Strafanzeige wegen der Körperverletzung und die Unfallsache ansich wären 2 verschiedene Paar Schuhe!? So habe ich es jedenfalls verstanden.
WENN dem tatsächlich so ist, dann werden wir wohl zahlen und dann Schadenersatzansprüche gegen die Dame geltend machen. Dann gehts mir echt ums Prinzip.
Klar, schwächere Verkehrsteilnehmer muss man mit schützen und immer mit der Doofheit anderer rechnen ABER das ist eine erwachsene Frau, der die STVO sehr wohl bewusst ist bzw. bewusst sein sollte.

Die Polizei war selbstverständlich vor Ort. Was die ganz genau aufgenommen haben, kann ich nicht sagen, denn mein Mann hat keinen Unfallbericht ausgehändigt bekommen.
Die Entscheidung Kinder zu haben ist von sehr großer Tragweite - beschließt man doch, dass sein Herz für alle Zeit außerhalb des Körpers umherläuft





~ Oma Netti ~

Ja gut, das stimmt natürlich schon, auch Radfahrer müssen sich an die Regeln halten. Und im Dunkeln ohne Licht ist natürlich auch daneben. Keine Frage.

Aber wenn sie so gefahren wäre wie auf dem Foto markiert, hätte er sie ja nicht umfahren können  ??? Oder raff ich was nicht? Sie muss dann ja im Grunde die Kurve geschnitten haben.

Mondlaus

Ob er Schuld ist oder nicht, das ist shcon relevant - denn es muss sich um fahrlässige Körperverletzung handeln (vorsätzlich war es ja nicht). Fahrlässig hat er sicher nicht gehandelt, wenn er sich an die Regeln gehalten. Hat er sich an die Regeln gehalten, ist es keine Körperverletzung.

Nein, eine Strafanzeige und Strafverfahren, und Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz sind getrennt voneinander zu betrachten. Sobald eine vermeintliche Straftat zur Anzeige gebracht wurde, ist das Strafverfahren Sache der Staatsanwaltschaft, die sich dann weniger für die Entschädigung von Opfern interessiert, sondern für die Bestrafung des Täters. Natürlich wird dabei der Schaden des Opfers nicht außer acht gelassen, aber:
Für Schmerzensgeld oder Schadensersatz ist ein Zivilverfahren notwendig, also ein Extra-Gerichtsprozess. Dieser wird dann nicht von der Staatsanwaltschaft geführt, sondern vom Geschädigten. Der Geschädigte muss das auch in die Wege leiten, unabhängig ovn der Strafanzeige.

Strafanzeige gegen die Frau richten wird schwierig, denn sie hat höchstens eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat begangen.  Wenn ihr so ein Zivilverfahren auf Schadensersatz anstreben wollt, dann müsst ihr darlegen und letztlich beweisen, dass die Frau den Schaden verursacht hat.
Auch wenn das in erster Linie nix  mit dem Strafverfahren zu tun hat - wenn ihr es schwierig findet, in einem Strafverfahren darzulegen, dass ihr nicht schuld seid - dann wird es umso schwieriger zu beweisen, dass die Frau schuld ist. Wenn es nicht gelingt, müsst ihr die Verfahrenskosten tragen.
Richtige "Rache" werdet ihr nicht bekommen, denn normalerweise zahlt das die Haftpflicht der Frau
Kind 2011
Kind 2014
...

Chaosqueen

Netti, mein Mann vermutet dass sie entweder arg die Kurve geschnitten und überhaupt nicht ihren Abbiegestreifen benutzt hat oder aber vom Bürgersteig kam.
So, wie er sie erwischt hat, würde ich sagen, dass sie vom Bürgersteig her kam.
Das sie ohne Licht fuhr, lässt sich nicht beweisen. Mein Mann hat ausgesagt, sie hätte es nicht angehabt, sie sagte, sie hätte es angehabt. Da es keine Zeugen gibt...  :-\

Mondlaus, um Rache geht es mir bzw uns nicht (wirklich). Eher darum den Schaden ersetzt zu bekommen. So eine Schürze ist wirklich nicht billig, und die dann noch exakt in Wagenfarbe zu lackieren. .. Mir ist es wurscht wer das zahlt, wäre halt gut wenn nicht wir das wären :)
Die Entscheidung Kinder zu haben ist von sehr großer Tragweite - beschließt man doch, dass sein Herz für alle Zeit außerhalb des Körpers umherläuft





Once

Zitat von: schwalbe am 30. April 2014, 17:03:44
Aber er hat sie ja gar nicht gesehen, also kann er auch nicht bezeugen, dass sie ohne Licht gefahren ist. Ist doof, weil MIT Licht hätte er sie vermutlich gesehen.

Auch mein Gedanke.

Zu all den anderen Ungereimtheiten: Der Autofahrer erhält in aller Regel Teilschuld (so zumindest mein Wissensstand). Besteht nach einem Verkehrsunfall Personenschaden wird mW automatisch ein Verfahren eingeleitet und Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet, die - sofern man sich nicht rechtlich dagegen wehrt - mit einem Bußgeld einher geht.

Schnukki

Ich selbst bin kein Autofahrer - aber wenn ich mir die Wege auf der Skizze anschaue, dann hätte sie Deinem Mann gar nicht in die Quere kommen können!
Ich würde mir den Polizeibereich besorgen.

~ Oma Netti ~

Vom Bürgersteig - das könnte natürlich passen. Dann ist sie gegen die Richtung gefahren (Wird man hier bei uns auch schon mal angehalten deswegen  :P Kostet 10€  s-:))
Gut, Teilschuld könnte sie natürlich bekommen ...  :-\

jewa

Zitat von: Schnukki am 01. Mai 2014, 09:16:48
Ich würde mir den Polizeibereich besorgen.

Das ist eigentlich das erste, was ein Rechtsanwalt macht, wenn er eingeschaltet ist/wird...
Wann ist denn der Unfall passiert? Selbst wenn die Radfahrerin kein Licht angehabt hat, müsste die Kreuzung innerorts ja doch ausreichend beleuchtet sein.
Und wenn ich als Radfahrerin versuchen würde die Kurve zu "schneiden", dann würde ich das ja nicht tun, wenn ich ein entgegenkommendes Auto unschwer anhand des Lichtkegels erkennen kann. Was sagte denn die Polizei vor Ort, zumindest müsste euch ja bekannt sein, wer welche Aussage vor Ort gemacht hat. Ob das Licht am Rad an war/kaputt ist/schon länger kaputt ist, hätte die Polizei schauen/testen können bzw. wäre das ja abklärbar gewesen...
Raten kann ich da nichts, da doch alles sehr "unklar/ungenau" ist. Am besten kann das denke ich wirklich euer Rechtsanwalt, der auch alle Fakten (insb. Polizeibericht) kennt. Und eine Teilschuld ist denke ich schon allein aufgrund des "Ungleichgewichts" Auto vs. Radfahrer gegeben und, dass vermutlich die Kreuzung ausreichend beleuchet war - unabhängig vom Radlerlicht -.
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

Chaosqueen

Ich berichtige mich selbst : er hat kein Licht gesehen...

Hmm hmm hmm, schwere Sache. Es ist halt so dass sie ihm, bei richtigem Fahrweg, nicht hätte in die Quere kommen können. Ob ein Richter das auch so entscheidet oder Pro Radfahrer ist. ..

Ich weiß wirklich nicht was wir tun sollen...

Das zu erwartene Strafmaß wäre eine Geldbuße um 600€ + 2 Punkte + Eintrag ins Strafregister...

Jewa, ich selbst war ja nicht dabei, kann nur das wiedergeben was mein Mann mir gesagt und was der Anwalt bruchstückhaft aus dem Polizeibericht vorgelesen hat.

Die Entscheidung Kinder zu haben ist von sehr großer Tragweite - beschließt man doch, dass sein Herz für alle Zeit außerhalb des Körpers umherläuft





Sanne73

Bei dem zu erwartenden Strafmaß würde ich die 400€ zahlen, keine Punkte, kein Eintrag ins Strafregister.

Auf anderem Weg könnt Ihr ja - je nachdem, was der Anwalt Euch rät - versuchen, Schadenersatz von der Radfahrerin zu bekommen.
Andere Frage: müsste nicht Eure Versicherung den Schaden an Eurem Auto zahlen?
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Fliegenpilz


dragoness

Zitat von: Chaosqueen am 01. Mai 2014, 10:09:06
Ich berichtige mich selbst : er hat kein Licht gesehen...

Hmm hmm hmm, schwere Sache. Es ist halt so dass sie ihm, bei richtigem Fahrweg, nicht hätte in die Quere kommen können. Ob ein Richter das auch so entscheidet oder Pro Radfahrer ist. ..

Ich weiß wirklich nicht was wir tun sollen...

Das zu erwartene Strafmaß wäre eine Geldbuße um 600€ + 2 Punkte + Eintrag ins Strafregister...

Jewa, ich selbst war ja nicht dabei, kann nur das wiedergeben was mein Mann mir gesagt und was der Anwalt bruchstückhaft aus dem Polizeibericht vorgelesen hat.

Das ändert leider nichts dran, dass er sein Fahrzeug jederzeit zum Halten bringen muss, was natürlich schwer ist wenn er sie nicht gesehen hat.

Flower Eight Revival

#45
.

Martina

#46
...
Ohne

~ Oma Netti ~

Zitat von: Christiane am 01. Mai 2014, 10:25:21
Zahlt und gut ist es.

Würde ich wohl auch machen.  :)

Wir hatten vor Jahren mal ein schlechtes Erlebnis, daher würde ich hier wohl echt die 400€ zahlen und fertig.

Uns ist damals ein anderes Auto (eine ältere Frau) in unser stehendes (!!!) Auto gefahren.
Die Polizei kam, die Dame hat ausgesagt wir wären angefahren und IHR ins Auto gefahren, die Polizisten haben sich nichts groß angeschaut und uns nicht mal angehört, sondern aufgenommen wir wären angefahren und ihr ins Auto gefahren, es gab einen Rechtsstreit hin und her mit Anwalt und trallalla und letztlich haben wir verloren. Unseren Schaden mussten wir selber zahlen, Versicherung zahlte der Dame ihr Auto und ich hab den Glauben an die Wahrheit damals wirklich verloren, wenn es keine eindeutigen Zeugen gibt. Und wir standen wirklich, ich hatte sogar noch die Beifahrertür offen und meinen Fuß draußen. :-X
Aussage gegen Aussage und dann doch der Polizeibericht dazu, wir hatten keine Chance.

Chaosqueen

Netti, das ist ja der Hammer  :o

Vor dem Thread wusste ich nicht, dass diese Strafe und eine Schadenersatzsache zwei unterschiedliche Dinge sind. Da es keine Zeugen gibt und man wirklich alles drehen und wenden kann wie man will, werden wir die Strafe wohl zahlen und dann mal schauen ob und was wir noch tun können. ..

Vielleicht hat unser Anwalt Montag noch eine Idee
Die Entscheidung Kinder zu haben ist von sehr großer Tragweite - beschließt man doch, dass sein Herz für alle Zeit außerhalb des Körpers umherläuft





Martina

#49
...
Ohne