Berechnung Gleitzone

Begonnen von Liasmum, 07. März 2013, 11:15:50

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Liasmum

Hallo,

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

Ich habe derzeit einen Minijob (ca. 180 € im Monat). Dies ist natürlich angemeldet!

Jetzt beginne ich zusätzlich am 15.03. eine Teilzeitstelle mit ca. 650 € im Monat.

Bin ich da noch nach neuer Regelung in der Gleitzone? Wie ist das mit den Abzügen? Habe gehört, damit man dann im Folgejahr bei der Steuererklärung immer eine Rückzahlung AN das Finanzamt leisten muss....

Wer kann mich aufklären?

Vielen lieben Dank für eure Mühe!,

Sabrina

Jomi

Mit 650 € bist du in der Gleitzone. Das ist aber nur für die Sozialversicherung relevant und heißt, dass dein AG im Verhältnis mehr von den Beiträge trägt (normalerweise ca. 50/50) als du. Wieviel genau muss man ausrechnen, da gibts ne Formel, das kann ich nicht im Kopf.

Wieviel Lohnsteuer und ob überhaupt hängt von deiner Lohnsteuerklasse ab.

Ob dann am Ende eine Nachzahlung oder Erstattung bei der Steuererklärung rauskommt, hängt von deinem/eurem Gesamteinkommen, der Lohnsteuerklasse usw. ab. Und ob ihr überhaupt eine Steuererklärung abgebt/abgeben müsst.

Den Minijob kannst du neben der Hauptbeschäftigung weiterlaufen lassen.
Mirja 6.11.09, Jonathan 8.12.11 und Jakob 17.1.15, unsere größten Schätze <3<3<3

*12/2013, für immer in unserem Herzen

Liasmum

Danke schonmal für deine Antwort.

LSt.- Jahresausgleich müssen wir machen ;-)