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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: guest2751 am 24. Juni 2014, 10:22:55

Titel: beglaubigte kopie
Beitrag von: guest2751 am 24. Juni 2014, 10:22:55
.
Titel: Antw:beglaubigte kopie
Beitrag von: Honigbluete am 24. Juni 2014, 10:31:12
Ob es für diese Unterlagen geht, weiß ich nicht, aber ich habe Zeugnisse immer im Büro der Kirchengemeinde beglaubigt kopiert bekommen... Frag doch da mal nach.
Titel: Antw:beglaubigte kopie
Beitrag von: bibi1980 am 24. Juni 2014, 10:39:22
beglaubigung: notar, ausstellende behörde oder gericht (in österreich)
Titel: Antw:beglaubigte kopie
Beitrag von: guest2751 am 24. Juni 2014, 10:51:27
Jetzt
Titel: Antw:beglaubigte kopie
Beitrag von: bella1979 am 24. Juni 2014, 10:56:41
Bei uns ist es das Bürgeramt, welches beglaubigte Kopien ausstellt.
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Beitrag von: guest2751 am 24. Juni 2014, 10:59:48
e kopie ziehen?[/glow]
Titel: Antw:beglaubigte kopie
Beitrag von: bibi1980 am 24. Juni 2014, 11:00:34
entweder in den sauren apfel beissen und duplikate ausstellen lassen und eben bezahlen :( oder dein mann geht nochmals hin mit original und kopie und zeigt direkt nochmals vor... oder lässt dort vom original direkt kopien machen.

ich denke jetzt nicht, ganz ehrlich, dass eine beglaubigung billiger ist als 10 euro für eine neuausstellung... und wenn dann eher ganz gering. notarbeglaubigungen kosten viel viel mehr...
Titel: Antw:beglaubigte kopie
Beitrag von: bibi1980 am 24. Juni 2014, 11:01:34
Zitat von: Milli am 24. Juni 2014, 10:59:48
reicht es, wenn mein mann die originale mitnimmt und die sich selbst eine kopie ziehen?

genau. und die soll er dort direkt von einer/einem angestellen machen lassen. halt nur eventuell nicht selbst kopieren!
Titel: Antw:beglaubigte kopie
Beitrag von: guest2751 am 24. Juni 2014, 11:11:07
ich meine beim neues arbeitgeber, der die beglaubigten sachen haben will.  ;D

notfalls müssen wir halt neue dokumente austellen lassen :-X
Titel: Antw:beglaubigte kopie
Beitrag von: schwalbe am 24. Juni 2014, 11:28:01
wenn es um die Heiratsurkunde und die Geburt eures Sohnes geht, dann würde ich einen Auszug aus dem Familienstammbuch beantragen. Ist bei uns nicht teurer als die Heiratsurkunde, steht aber gleich beides drin. Kostet hier auf dem Amt 10 Euro.
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Beitrag von: guest2751 am 24. Juni 2014, 11:43:29
der tipp ist gut, danke :)
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Beitrag von: Mondlaus am 24. Juni 2014, 11:53:13
Es gibt an sich keine 'originale', alles, was das amt ausstellt, sind sog. Auszüge aus dem geburtenregister. Das geht immer aks beglaubigte kopie. Man jann sich beliebig viele ausstellen lassen.
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Beitrag von: guest2751 am 24. Juni 2014, 11:59:11
das heißt, ich kann ihn erstmal unsere mitgeben und später neue holen? die zeit sitzt und nämlich auch im nacken :P
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Beitrag von: Sanne73 am 24. Juni 2014, 12:49:27
Wenn der Arbeitgeber das verlangt, dann muss er übrigens auch dafür zahlen! Es ist also egal, für was Ihr Euch entscheidet - Quittung geben lassen und dann soll Dein Mann die einreichen :P
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Beitrag von: Mondlaus am 24. Juni 2014, 13:01:40
Ja kannst du! Das müsste auch eigentlich drauf stehen, "Auszug aus dem Geburtenregister, Eintrag Nr. X". Das "Original" ist der Eintrag im Standesamt, also der kann nicht verloren gehen.
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Beitrag von: guest4324 am 24. Juni 2014, 13:12:49
Die Bundeswehr kann auch beglaubigen. Er kann das Original mitnehmen und dann zum S1 gehen. Dort ist idR das Dienstsiegel.
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Beitrag von: guest2751 am 24. Juni 2014, 13:25:38
@ Hrefna ja, cool, danke :D

er wird schon wissen, was das S1 ist? oder ;D
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Beitrag von: guest4324 am 24. Juni 2014, 14:37:29
Wenn nicht er, dann genug Andere dort.  ;D
Beglaubigung kostet auch nix.  :)
Wird er schon rausbekommen.
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Beitrag von: TiPi am 24. Juni 2014, 18:15:37
Volksbank und Sparkasse machen das auch!
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Beitrag von: ejameja am 24. Juni 2014, 21:36:12
Hallo.

Das Problem hatte ich letztes Jahr auch als ich ein Sparkonto für unseren Sohn einrichten wollte.
Tatsächlich dürfen Geburts-und Heiratsurkunden nicht beglaubigt werden.
Ich habe bei dem zuständigen Standesamt sogar per E-Mail eine Geburtsurkunde bestellen können. Die wurde uns dann mit dem Überweisungsträger zugeschickt.
Wir haben damals aber nach der Antragsstellung die Geburtsurkunde wieder bekommen.

Eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde) darf nicht amtlich beglaubigt werden. (Auszug Bürgerbüro)

viele Grüße