Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?

Begonnen von Honigbluete, 24. Oktober 2011, 13:55:53

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Findet ihr es gerecht? Warum ist es so geregelt?

Mir egal!
Ich finde es ungerecht!
Ich finde es ok!
Ist doch klar, warum es so geregelt wird!
Ich verstehe es nicht!

Honigbluete

Auch wenn es schon ein sehr spezieller Fall ist, möchte ich eure Meinugn dazu hören!

IN NRW ist seit 01.08.2011 das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Laut § 23 Absatz 3 des KiBiz ist für Kinder, die als Kann-Kinder eingeschult werden, eine maximale Beitragsfreiheit von 12 Monaten möglich, allerdings erst ab Dezember, wenn die verbindlichen Schulanmeldungen an die Stadt weitergeleitet wurden. Die Befreiung gilt dann vom 01.12.2011 bis 31.07.2012. Sollte das Kann-Kind nicht eingeschult werden, wird die Befreiung um 4 Monate verlängert, danach werden bis zur regulären Einschulung wieder die normalen Gebühren bezahlt. Wird das Kann-Kind aber eingeschult, gibt es keine Möglichkeit, die 4 restlichen Monate erstattet zu bekommen! Ich bin der Meinung, dass das total ungerecht ist und zumindest nach Einschulung und damit eingesetzter Schulpflicht die restlichen 4 Monatsbeiträge erstattet werden sollten.
Welche Meinung habt ihr dazu?
Wer hat eine Idee, an wen außer das örtliche Jugendamt ich mich wenden kann?
Findet ihr eine Erklärung dafür?

blondchen

in hessen ist das letute ajhr auch beitragsfrei, kannkinder zahlen das ajhr trotzdme beitrag und kommt es zu einer einschulung wird der betrag für das jahr rückerstattet
Es geht nicht darum, wie schön ein Satz formuliert ist, sondern wie ehrlich er gemeint ist !



Mama von Prinz06 und King89

Honigbluete

so fänd ich das ja auch in Ordnung, aber hier ist es leider nicht so... Will mich damit aber nicht so abgeben, vor allem, weil ich es nicht verstehe!

jewa

(Auch Hessen): Wir kriegen den vormittagsplatz im letzten Jahr kostenlos, der Nachmittag ist regulär beitragspflichtig. Gibt es eine Änderung wegen des Einschulungstermins, wird die Gebühr rückerstattet und zwar für das ganze reguläre Jahr. Geht über den Bescheid der Gemeinde (Kommunaler Kindergarten) ja auch ganz einfach.

Mit welcher Begründung, wenn es heißt ein Jahr vor der Einschulung ist kostenlos, kriegt man denn nur ein 3/4 Jahr??
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

Swallowtail


Solar. E

Ich find es generell Mist, dass solche Sachen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind!  :P
OK, ich gehöre zu den Glücklichen, wo die letzten drei Jahre beitragsfrei sind, k.A. ob man da überhaupt was erstattet bekäme.
Als es "nur" das letzte Jahr beitragsfrei war, musste man wie in Hessen erst zahlen und dann am Einschulungstag konnte der Antrag auf Rückerstattung gestellt werden.

Landei

In Brandenburg sind wir hier an sich gea...scht.
Beitragsfrei? Fehlanzeige!
2. Kind zahlt die Hälfte? Ist hier nicht!

Insofern würde ich es toll finden, zumindest 8 Monate beitragsfrei zu haben.
Andererseits, wenn man dann dort wohnt, ärgert man sich natürlich drüber.

Finde es sowieso bescheiden, daß Studenten sich über Studiengebühren aufregen und die 1. Bildung, wie der Kindergarten ja häufig tituliert wird, muß teuer bezahlt werden.
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Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage (schreibe) und tue, nicht für das, was Ihr versteht (lest) und daraus macht!!!

Honigbluete

@jewa wenn ich das mal wüsste...Das ist es ja gerade, was mich so ärgert!

@landei ich wurde auch sehr überrascht von diesem Gesetz, es ist knapp 2 Wochen vor Inkrafttreten verabschiedet worden, so dass alle Betroffenen überrascht waren. Grundsätzlich wäre es mir lieber, dass das viele Geld statt an die Eltern direkt in die KiTas gehen würde, für mehr Personal oder zusätzliches Spiel- und Verbrauchsmaterial. Das wäre meines Erachtens viel sinnvoller!  Aber  ;) dass Kann-Kinder da so krass benachteiligt werden (bzw. die Eltern) und das ohne Begründung finde ich mehr als ärgerlich! Ich versuche mal, mehr Infos zu bekommen und evtl. dagegen anzugehen. Leider ist ja wirklich nur ein geringer Prozentsatz an Eltern (und damit Wählern) betroffen, so dass das wahrscheinlich niemanden kratzt  s-:)

Sanne73

Naja, es ist sicherlich nicht super korrekt, dass Kann-Kinder nur 8 Monate beitragfrei gestellt werden. Andererseits muss man sein Kind ja nicht früher in die Schule schicken... Und dann gibt es noch die Familien in NRW, die für das letzte Kindergartenjahr - sei es nun ein Kann-Kind oder nicht - überhaupt keine Beitragsbefreiung bekommen, weil es eine Geschwisterregelung gibt, nach der man ohnehin nur für ein Kind zahlt. Ist das nun gerecht?
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Honigbluete

@Sanne73 stimmt, das ist auch nicht gerecht! Allerdings hat man da dann ja auch keinen Nachteil, oder? Bei uns machen die 4 Monate gut 900€ aus, die wir weniger erstattet bekommen... Und wahrscheinlich habt ihr die Ersparnis dann, wenn das jüngere Kind kostenfrei ist.

bellami

gerecht ist das bestimmt nicht, aber bei uns hier in bw kostet es bis zum ende...und gerade wurden nochmal die gebuehren erhoeht! schulen wir unser kann-kind ein, dann wuerden wir rund 5000 euro sparen!!  ;D aber davon machen wir es wohl am wenigsten abhängig!!
mit flo 24.06.05 und fay 02.11.07

Eli mit Adina+Luan

bei uns (auch Hessen) sind die letzten beiden Jahre frei. Man zahlt nur das Mittagessen und die Nachmittagsbetreuung. Meine Maus ist jetzt als Kannkind eingeschult worden und wir haben ein komplettes Jahr erstattet bekommen.
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~ Oma Netti ~

Ich finde es ehrlich gesagt nicht gerecht.

Bei uns gibt es ja keine Kannkinder, bei uns wird alles eingeschult, was bis zum 30.09. 6 Jahre alt geworden ist. Nun ist Jared ein reguläres Vorschulkind und somit ist er beitragsfrei. Sollte er noch ein Jahr im Kiga bleiben, ist er dieses Jahr dann auch frei.

Eumel

Bin da zwiegespalten. Einerseits ist es ungerecht, ja. Andererseits seh ich das auch ein bisschen wie Sanne73: Es ist ja keiner gezwungen, sein Kind ein Jahr früher in die Schule zu schicken. Also wenn man den "regulären" Weg gehen würde, würde ja auch dieses Kind das volle beitragsfreie Jahr bekommen.  :-\

So oder ähnlich stelle ich mir die Antwort des Jugendamtes auch vor, wenn man sich da beschwert...

Ich kann beide Seiten verstehen. Einerseits die, dass du es unfair findest, wenn euch die Monate durch die Lappen gehen. Andererseits auch die, dass man es ja auch ein bisschen "selber schuld" ist. Ich hoffe, du verstehst, was ich meine...

Übrigens ist das letzte Kita-Jahr trotz jüngerem Geschwisterkind gratis. Bei uns ist es so, dass man für jüngere Geschwister dann nichts zahlt, wenn eines ein Vorschulkind ist.  :)

Honigbluete

Krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird...

@selber Schuld Naja, Lukas ist 3 Tage nach dem Stichtag geboren, ziemlich fit und alle seine Freunde gehen im kommenden Jahr zur Schule. Dann wäre er nicht nur der älteste, größte und "fitteste" Junge im KiGa, sondern auch ohne seine komplette Kupel-Riege... Dazu kommt ja noch, dass er ursprünglich regulär schulpflichtig gewesen wäre, wenn nicht die neue Landesregierung im Frühjahr den Stichtag verändert hätte  s-:) Also war uns schon sehr lange klar, und alles lief darauf hinaus, dass er 2012 regulär eingeschult wird, den Deutschtest 2 Jahre vor der Einschulung hat er mit 3 1/2 Jahren gemacht... Erst im März habe ich erfahren, dass er doch nicht regulär schulpflichtig wird...

@netti ich frage mich, ob bei Rückstellung wirklich 2 Jahre kostenfrei sind... Hier wäre es wahrscheinlich nicht der Fall s-:)

@Eumel aber trotzdem ist es doch das letzte Kindergartenjahr vor Einschulung, oder stehe ich da total auf dem Schlauch? Von mir aus können die das gerne rückwirkend machen, aber so verstehe ich es einfach nicht!

Ich habe gestern noch eine mail ans Jugendamt geschrieben, mal sehen, was ich zur Antwort bekomme...

~ Oma Netti ~

doch, ich habe nachgefragt. weil ich mir dachte nicht dass ich dann das ganze jahr auf einen betrag nachzahlen muss oder so  :P sind dann aber tatsächlich 2 jahre frei.
ich bin eine ganz schlimme, denn mein kind hat kein einziges jahr kiga bezahlt. erst waren wir befreit wegen H4, jetzt befreit wegen vorschulkind.  :P

Eumel

Ja, genau an dem Punkt kann man auch anders denken: es ist EIGENTLICH nicht das letzte Jahr vor der Einschulung. EIGENTLICH ist es das vorletzte Jahr vor der Einschulung. Oder so gesagt: Für deinen Sohn wäre das Schuljahr 2012/2013 regulär das letzte Jahr vor der Einschulung. Dieses Schuljahr wäre für ihn beitragsfrei im Kindergarten. Im Schuljahr 2011/12 ist er noch kein offizielles Vorschulkind. Also ist er auch nicht beitragsfrei. Da er in dem Schuljahr, das für ihn beitragsfrei wäre, kein Kiga-Kind mehr ist, fällt die Beitragsfreiheit für ihn weg. Aaaaber wenigstens kriegt er dann im Nachhinein noch 8 Monate erstattet. Also das KANN man auch als Kulanz sehen, dass er überhaupt was erstattet bekommt.

Wie gesagt, ich kann beide Sichtweisen verstehen und nachvollziehen. Es kommt darauf an, ob du die Beitragsfreiheit in Abhängigkeitt von dem Vorschuljahr (= Jahr vor der Schule) machst oder ob du es terminlich von dem Jahr abhängig machst, in dem er laut Geburtsdatum regulär eingeschult würde (also das Jahr 2012/13 in eurem Fall). DAS wäre ja sein offizielles/reguläres Vorschuljahr (vom Termin her) und DAS würde auch komplett erstattet.

Oder um die Problematik, die ich meine, zu verdeutlichen: ein konstruiertes Beispiel. Kind geht mit 3 Jahren in den Kiga, bleibt ein Jahr drin. Danach nehmen die Eltern es raus und es bleibt zu Hause, bis es in die Schule kommt. Rein theoretisch ist jetzt das Jahr, in dem das Kind 3 war, sein Vorschuljahr im Kiga, weil es das letzte Kiga-Jahr vor der Schule war. Ist das dann im Nachhinein auch beitragsfrei?

Bitte nicht falsch verstehen, das ist nicht alles meine Meinung. Ich will im Moment einfach nur eine andere Sichtweise der Problematik verdeutlichen...


kruemel35

Man kann es nie allen recht machen. Es wird immer einer was auszusetzen haben.

jewa

Ich versteh es immer noch nicht.

In Hessen ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung frei. Also sozusagen ja landesrechtliche Regelung, aber doch bindend für alle Kindergärten egal ob kirchlicher oder kommunaler Kindergarten, oder?

Ich habe mir jetzt gerade mal unseren Gemeindeschrieb rausgesucht:

"aufgrund der geänderten Gebührensatzung der Gemeinde XXX werden in den letzten 12 Monaten vor der Einschulung eines Kindes keine Kindergartengebühren erhoben. Die kostenfreie Betreuungszeit erstreckt sich auf bis zu 5 Stunden täglich. Bei Ganztagskindern ist die Differenz zwischen Gantags- und Vormittagsgebühr auch weiterhin zu zahlen. Ebenfalls unberührt bleiben eventuelle Kosten für die Mittagsverpflegung...
Bitte beachten Sie, dass die Gebührenbefreiung nur für die letzten 12 Monate vor der Einschulung gewährt wird. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig."

Wenn die Gebührenbefreiung auf 12 Monate lautet, dann sind es doch auch 12 Monate und nicht 8 Monate, unabhängig, ob das Jahr 2011, 2012 oder 01.08.2011 - 31.07.2012 betroffen ist.
Das kann man doch regeln, entweder nachbelasten oder rückerstatten.
Aber einbehalten nach dem Motto "Pech gehabt", geht gar nicht.
Kann ich auch kaum glauben, das irgendeine Argumentation das rechtlich möglich macht.  ???
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

Martina

Hier gibt es das alles nicht. Für Geschwisterkinder gibt es 30 % Ermäßigung, aber ich glaube auch nur dann wenn sie beim gleichen Träger sind.  :P

Netti, aber die Kinder vom 01.10. - 31.12. könnten bei euch doch auch eingeschult werden oder nicht? Das wären dann doch Kann-Kinder?
Ohne

Spatzlmama

davon ab, daß ich alles geben tät,wenn Niklas ein Kann-Kind wäre, nur ein paar Stunden später und er wäre es, so muß ich nun zittern, ob ich die Rückstellung durch bekomme.  :-\

Und hier in Bayern ist nichts mit Beitragsfrei, somit tät ich mich über 9 Monate sehr freuen.  S:D
WENN AUS LIEBE LEBEN WIRD...

unser Turbospatz  30.09.2006
unser Kuschelbär  10.07.2009

Sanne73

Ich sehe es insgesamt schon so wie Eumel, kann irgendwie alle Seiten verstehen.
Für uns persönlich geht es mir halt ein bisschen "am Po vorbei" weil wir zwar ein Kann-Kind haben, das aller Voraussicht nach im kommenden August eingeschult wird, aber eben so oder so für ein Kind den vollen Satz zahlen müssen. Die volle Ermäßigung bekommen wir dann im KiGa-Jahr 2013/2014 wenn unser Sohn reguläres Vorschulkind ist. Wenn die Landesregierung bis dahin hoffentlich die Beitragsfreiheit im letzten KiGa-Jahr nicht schon wieder abgeschafft hat!
Übrigens: Würden wir unsere Tochter in der Grundschule in die OGS stecken, dann müssten wir im letzten KiGa-Jahr unseres Sohnes zwar nicht den KiGa zahlen, dafür aber dann die OGS... Irgendwie sind wir also so oder so gekniffen. Nur dass wir glücklicherweise keinen OGS-Platz brauchen, weil ich nur bis 12 Uhr arbeite.
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Honigbluete

Ich bin immer mehr erstaunt, wie unterschiedlich das gehandhabt wird...

Irgendwie erscheint mir bisher keine Erklärung wirklich logisch...  :-[ Denn mit Einschulung ist das Kind dann ja schulpflichtig und somit müssten auch die 12 Monate voll erstattet werden...

@Spatzlmama ich freu mich tatsächlich über die 8 Monate, würde nur gerne verstehen, mit welcher Begründung das Gesetz so formuliert/ausgelegt wird...

@Sanne Aber dann profitiert ihr doch schon von der Befreiung für das 2. Kind, oder? Es gibt ja auch Gemeinden/Bundesländer, in dem man alles zahlen muss. Und wir werden auch die OGS-Gebühren zahlen müssen, wenn Luki einen Platz bekommt, und das auch gerne, eben weil wir es brauchen und ich gerne für eine gute Betreuung meines Kindes zahle.

@Kann-Kind ja, das sind alle Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, in NRW gibt es meines Wissens keine Grenze nach unten mehr.

@jewa es ist ein Zusatzsatz in dem § drin, dass Kann-Kinder maximal 12 Monate, frühestens ab Dezember (nach den offiziellen Anmeldungen) bis zur Einschulung von den Gebühren befreit sind. Geht das Kind in die Schule, Pech gehabt, bleibt es im KiGa, gibt es eine weitere Befreiung um 4 Monate, bis halt die 12 Monate voll sind. Danach muss, ähnlich wie in deinem Schreiben, wieder gezahlt werden...

Meph

Netti, natürlich gibts bei Euch auch kannkinder- relativ ohne Probleme bis 31.12. und mit Zusatzuntersuchung und ggf. Gutachen wieder bis zum ca. 31.7.
Und selbst das ist theoretisch kein Stichtag für Kannkinder, da das deutsche Schulgesetz KEIN Mindestalter für Schule vorsieht.... praktisch ist das dann etwas komplizierter....
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Für Dezentralität und Eigenverantwortung! https://www.youtube.com/watch?v=8zeg_R-PMAw
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Bomelo

Also ich finde diese Benachteiligung nicht richtig.

Allerdings Glückwunsch, dass bei euch das letzte KiGa-Jahr überhaupt frei ist. Bei uns wurde das zum 1.7.11 abgeschafft. Wir zahlen also auch im letzten KiGa-Jahr den vollen Beitrag.

Zitat von: Solar. E am 24. Oktober 2011, 16:24:45
Ich find es generell Mist, dass solche Sachen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind!  :P

Dito. Ich zieh in ein Bundesland, in dem das letzte Jahr frei ist  ;D
der beste große Bruder der Welt :-*
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2620 Gramm, 47 cm, 100% Wunder :-*
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