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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Honigbluete am 24. Oktober 2011, 13:55:53

Umfrage
Frage: Findet ihr es gerecht? Warum ist es so geregelt?
Antwort 1: Mir egal!
Antwort 2: Ich finde es ungerecht!
Antwort 3: Ich finde es ok!
Antwort 4: Ist doch klar, warum es so geregelt wird!
Antwort 5: Ich verstehe es nicht!
Titel: Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Honigbluete am 24. Oktober 2011, 13:55:53
Auch wenn es schon ein sehr spezieller Fall ist, möchte ich eure Meinugn dazu hören!

IN NRW ist seit 01.08.2011 das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Laut § 23 Absatz 3 des KiBiz ist für Kinder, die als Kann-Kinder eingeschult werden, eine maximale Beitragsfreiheit von 12 Monaten möglich, allerdings erst ab Dezember, wenn die verbindlichen Schulanmeldungen an die Stadt weitergeleitet wurden. Die Befreiung gilt dann vom 01.12.2011 bis 31.07.2012. Sollte das Kann-Kind nicht eingeschult werden, wird die Befreiung um 4 Monate verlängert, danach werden bis zur regulären Einschulung wieder die normalen Gebühren bezahlt. Wird das Kann-Kind aber eingeschult, gibt es keine Möglichkeit, die 4 restlichen Monate erstattet zu bekommen! Ich bin der Meinung, dass das total ungerecht ist und zumindest nach Einschulung und damit eingesetzter Schulpflicht die restlichen 4 Monatsbeiträge erstattet werden sollten.
Welche Meinung habt ihr dazu?
Wer hat eine Idee, an wen außer das örtliche Jugendamt ich mich wenden kann?
Findet ihr eine Erklärung dafür?
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: blondchen am 24. Oktober 2011, 14:04:17
in hessen ist das letute ajhr auch beitragsfrei, kannkinder zahlen das ajhr trotzdme beitrag und kommt es zu einer einschulung wird der betrag für das jahr rückerstattet
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Honigbluete am 24. Oktober 2011, 14:06:10
so fänd ich das ja auch in Ordnung, aber hier ist es leider nicht so... Will mich damit aber nicht so abgeben, vor allem, weil ich es nicht verstehe!
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: jewa am 24. Oktober 2011, 14:11:02
(Auch Hessen): Wir kriegen den vormittagsplatz im letzten Jahr kostenlos, der Nachmittag ist regulär beitragspflichtig. Gibt es eine Änderung wegen des Einschulungstermins, wird die Gebühr rückerstattet und zwar für das ganze reguläre Jahr. Geht über den Bescheid der Gemeinde (Kommunaler Kindergarten) ja auch ganz einfach.

Mit welcher Begründung, wenn es heißt ein Jahr vor der Einschulung ist kostenlos, kriegt man denn nur ein 3/4 Jahr??
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Swallowtail am 24. Oktober 2011, 14:13:28
na super, da werde ich ja dann auch von betroffen sein....  :-(
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Solar. E am 24. Oktober 2011, 16:24:45
Ich find es generell Mist, dass solche Sachen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind!  :P
OK, ich gehöre zu den Glücklichen, wo die letzten drei Jahre beitragsfrei sind, k.A. ob man da überhaupt was erstattet bekäme.
Als es "nur" das letzte Jahr beitragsfrei war, musste man wie in Hessen erst zahlen und dann am Einschulungstag konnte der Antrag auf Rückerstattung gestellt werden.
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Landei am 24. Oktober 2011, 17:21:52
In Brandenburg sind wir hier an sich gea...scht.
Beitragsfrei? Fehlanzeige!
2. Kind zahlt die Hälfte? Ist hier nicht!

Insofern würde ich es toll finden, zumindest 8 Monate beitragsfrei zu haben.
Andererseits, wenn man dann dort wohnt, ärgert man sich natürlich drüber.

Finde es sowieso bescheiden, daß Studenten sich über Studiengebühren aufregen und die 1. Bildung, wie der Kindergarten ja häufig tituliert wird, muß teuer bezahlt werden.
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Honigbluete am 24. Oktober 2011, 18:16:21
@jewa wenn ich das mal wüsste...Das ist es ja gerade, was mich so ärgert!

@landei ich wurde auch sehr überrascht von diesem Gesetz, es ist knapp 2 Wochen vor Inkrafttreten verabschiedet worden, so dass alle Betroffenen überrascht waren. Grundsätzlich wäre es mir lieber, dass das viele Geld statt an die Eltern direkt in die KiTas gehen würde, für mehr Personal oder zusätzliches Spiel- und Verbrauchsmaterial. Das wäre meines Erachtens viel sinnvoller!  Aber  ;) dass Kann-Kinder da so krass benachteiligt werden (bzw. die Eltern) und das ohne Begründung finde ich mehr als ärgerlich! Ich versuche mal, mehr Infos zu bekommen und evtl. dagegen anzugehen. Leider ist ja wirklich nur ein geringer Prozentsatz an Eltern (und damit Wählern) betroffen, so dass das wahrscheinlich niemanden kratzt  s-:)
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Sanne73 am 24. Oktober 2011, 21:19:00
Naja, es ist sicherlich nicht super korrekt, dass Kann-Kinder nur 8 Monate beitragfrei gestellt werden. Andererseits muss man sein Kind ja nicht früher in die Schule schicken... Und dann gibt es noch die Familien in NRW, die für das letzte Kindergartenjahr - sei es nun ein Kann-Kind oder nicht - überhaupt keine Beitragsbefreiung bekommen, weil es eine Geschwisterregelung gibt, nach der man ohnehin nur für ein Kind zahlt. Ist das nun gerecht?
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Honigbluete am 24. Oktober 2011, 21:33:58
@Sanne73 stimmt, das ist auch nicht gerecht! Allerdings hat man da dann ja auch keinen Nachteil, oder? Bei uns machen die 4 Monate gut 900€ aus, die wir weniger erstattet bekommen... Und wahrscheinlich habt ihr die Ersparnis dann, wenn das jüngere Kind kostenfrei ist.
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: bellami am 24. Oktober 2011, 21:44:28
gerecht ist das bestimmt nicht, aber bei uns hier in bw kostet es bis zum ende...und gerade wurden nochmal die gebuehren erhoeht! schulen wir unser kann-kind ein, dann wuerden wir rund 5000 euro sparen!!  ;D aber davon machen wir es wohl am wenigsten abhängig!!
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Eli mit Adina+Luan am 24. Oktober 2011, 22:20:46
bei uns (auch Hessen) sind die letzten beiden Jahre frei. Man zahlt nur das Mittagessen und die Nachmittagsbetreuung. Meine Maus ist jetzt als Kannkind eingeschult worden und wir haben ein komplettes Jahr erstattet bekommen.
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 25. Oktober 2011, 07:12:46
Ich finde es ehrlich gesagt nicht gerecht.

Bei uns gibt es ja keine Kannkinder, bei uns wird alles eingeschult, was bis zum 30.09. 6 Jahre alt geworden ist. Nun ist Jared ein reguläres Vorschulkind und somit ist er beitragsfrei. Sollte er noch ein Jahr im Kiga bleiben, ist er dieses Jahr dann auch frei.
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Eumel am 25. Oktober 2011, 09:19:30
Bin da zwiegespalten. Einerseits ist es ungerecht, ja. Andererseits seh ich das auch ein bisschen wie Sanne73: Es ist ja keiner gezwungen, sein Kind ein Jahr früher in die Schule zu schicken. Also wenn man den "regulären" Weg gehen würde, würde ja auch dieses Kind das volle beitragsfreie Jahr bekommen.  :-\

So oder ähnlich stelle ich mir die Antwort des Jugendamtes auch vor, wenn man sich da beschwert...

Ich kann beide Seiten verstehen. Einerseits die, dass du es unfair findest, wenn euch die Monate durch die Lappen gehen. Andererseits auch die, dass man es ja auch ein bisschen "selber schuld" ist. Ich hoffe, du verstehst, was ich meine...

Übrigens ist das letzte Kita-Jahr trotz jüngerem Geschwisterkind gratis. Bei uns ist es so, dass man für jüngere Geschwister dann nichts zahlt, wenn eines ein Vorschulkind ist.  :)
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Honigbluete am 25. Oktober 2011, 09:33:36
Krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird...

@selber Schuld Naja, Lukas ist 3 Tage nach dem Stichtag geboren, ziemlich fit und alle seine Freunde gehen im kommenden Jahr zur Schule. Dann wäre er nicht nur der älteste, größte und "fitteste" Junge im KiGa, sondern auch ohne seine komplette Kupel-Riege... Dazu kommt ja noch, dass er ursprünglich regulär schulpflichtig gewesen wäre, wenn nicht die neue Landesregierung im Frühjahr den Stichtag verändert hätte  s-:) Also war uns schon sehr lange klar, und alles lief darauf hinaus, dass er 2012 regulär eingeschult wird, den Deutschtest 2 Jahre vor der Einschulung hat er mit 3 1/2 Jahren gemacht... Erst im März habe ich erfahren, dass er doch nicht regulär schulpflichtig wird...

@netti ich frage mich, ob bei Rückstellung wirklich 2 Jahre kostenfrei sind... Hier wäre es wahrscheinlich nicht der Fall s-:)

@Eumel aber trotzdem ist es doch das letzte Kindergartenjahr vor Einschulung, oder stehe ich da total auf dem Schlauch? Von mir aus können die das gerne rückwirkend machen, aber so verstehe ich es einfach nicht!

Ich habe gestern noch eine mail ans Jugendamt geschrieben, mal sehen, was ich zur Antwort bekomme...
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 25. Oktober 2011, 09:45:30
doch, ich habe nachgefragt. weil ich mir dachte nicht dass ich dann das ganze jahr auf einen betrag nachzahlen muss oder so  :P sind dann aber tatsächlich 2 jahre frei.
ich bin eine ganz schlimme, denn mein kind hat kein einziges jahr kiga bezahlt. erst waren wir befreit wegen H4, jetzt befreit wegen vorschulkind.  :P
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Eumel am 25. Oktober 2011, 09:50:44
Ja, genau an dem Punkt kann man auch anders denken: es ist EIGENTLICH nicht das letzte Jahr vor der Einschulung. EIGENTLICH ist es das vorletzte Jahr vor der Einschulung. Oder so gesagt: Für deinen Sohn wäre das Schuljahr 2012/2013 regulär das letzte Jahr vor der Einschulung. Dieses Schuljahr wäre für ihn beitragsfrei im Kindergarten. Im Schuljahr 2011/12 ist er noch kein offizielles Vorschulkind. Also ist er auch nicht beitragsfrei. Da er in dem Schuljahr, das für ihn beitragsfrei wäre, kein Kiga-Kind mehr ist, fällt die Beitragsfreiheit für ihn weg. Aaaaber wenigstens kriegt er dann im Nachhinein noch 8 Monate erstattet. Also das KANN man auch als Kulanz sehen, dass er überhaupt was erstattet bekommt.

Wie gesagt, ich kann beide Sichtweisen verstehen und nachvollziehen. Es kommt darauf an, ob du die Beitragsfreiheit in Abhängigkeitt von dem Vorschuljahr (= Jahr vor der Schule) machst oder ob du es terminlich von dem Jahr abhängig machst, in dem er laut Geburtsdatum regulär eingeschult würde (also das Jahr 2012/13 in eurem Fall). DAS wäre ja sein offizielles/reguläres Vorschuljahr (vom Termin her) und DAS würde auch komplett erstattet.

Oder um die Problematik, die ich meine, zu verdeutlichen: ein konstruiertes Beispiel. Kind geht mit 3 Jahren in den Kiga, bleibt ein Jahr drin. Danach nehmen die Eltern es raus und es bleibt zu Hause, bis es in die Schule kommt. Rein theoretisch ist jetzt das Jahr, in dem das Kind 3 war, sein Vorschuljahr im Kiga, weil es das letzte Kiga-Jahr vor der Schule war. Ist das dann im Nachhinein auch beitragsfrei?

Bitte nicht falsch verstehen, das ist nicht alles meine Meinung. Ich will im Moment einfach nur eine andere Sichtweise der Problematik verdeutlichen...

Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: kruemel35 am 25. Oktober 2011, 10:04:08
Man kann es nie allen recht machen. Es wird immer einer was auszusetzen haben.
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: jewa am 25. Oktober 2011, 11:02:54
Ich versteh es immer noch nicht.

In Hessen ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung frei. Also sozusagen ja landesrechtliche Regelung, aber doch bindend für alle Kindergärten egal ob kirchlicher oder kommunaler Kindergarten, oder?

Ich habe mir jetzt gerade mal unseren Gemeindeschrieb rausgesucht:

"aufgrund der geänderten Gebührensatzung der Gemeinde XXX werden in den letzten 12 Monaten vor der Einschulung eines Kindes keine Kindergartengebühren erhoben. Die kostenfreie Betreuungszeit erstreckt sich auf bis zu 5 Stunden täglich. Bei Ganztagskindern ist die Differenz zwischen Gantags- und Vormittagsgebühr auch weiterhin zu zahlen. Ebenfalls unberührt bleiben eventuelle Kosten für die Mittagsverpflegung...
Bitte beachten Sie, dass die Gebührenbefreiung nur für die letzten 12 Monate vor der Einschulung gewährt wird. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig."

Wenn die Gebührenbefreiung auf 12 Monate lautet, dann sind es doch auch 12 Monate und nicht 8 Monate, unabhängig, ob das Jahr 2011, 2012 oder 01.08.2011 - 31.07.2012 betroffen ist.
Das kann man doch regeln, entweder nachbelasten oder rückerstatten.
Aber einbehalten nach dem Motto "Pech gehabt", geht gar nicht.
Kann ich auch kaum glauben, das irgendeine Argumentation das rechtlich möglich macht.  ???
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Martina am 25. Oktober 2011, 11:04:38
Hier gibt es das alles nicht. Für Geschwisterkinder gibt es 30 % Ermäßigung, aber ich glaube auch nur dann wenn sie beim gleichen Träger sind.  :P

Netti, aber die Kinder vom 01.10. - 31.12. könnten bei euch doch auch eingeschult werden oder nicht? Das wären dann doch Kann-Kinder?
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Spatzlmama am 25. Oktober 2011, 11:24:22
davon ab, daß ich alles geben tät,wenn Niklas ein Kann-Kind wäre, nur ein paar Stunden später und er wäre es, so muß ich nun zittern, ob ich die Rückstellung durch bekomme.  :-\

Und hier in Bayern ist nichts mit Beitragsfrei, somit tät ich mich über 9 Monate sehr freuen.  S:D
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Sanne73 am 25. Oktober 2011, 11:33:53
Ich sehe es insgesamt schon so wie Eumel, kann irgendwie alle Seiten verstehen.
Für uns persönlich geht es mir halt ein bisschen "am Po vorbei" weil wir zwar ein Kann-Kind haben, das aller Voraussicht nach im kommenden August eingeschult wird, aber eben so oder so für ein Kind den vollen Satz zahlen müssen. Die volle Ermäßigung bekommen wir dann im KiGa-Jahr 2013/2014 wenn unser Sohn reguläres Vorschulkind ist. Wenn die Landesregierung bis dahin hoffentlich die Beitragsfreiheit im letzten KiGa-Jahr nicht schon wieder abgeschafft hat!
Übrigens: Würden wir unsere Tochter in der Grundschule in die OGS stecken, dann müssten wir im letzten KiGa-Jahr unseres Sohnes zwar nicht den KiGa zahlen, dafür aber dann die OGS... Irgendwie sind wir also so oder so gekniffen. Nur dass wir glücklicherweise keinen OGS-Platz brauchen, weil ich nur bis 12 Uhr arbeite.
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Honigbluete am 25. Oktober 2011, 12:04:33
Ich bin immer mehr erstaunt, wie unterschiedlich das gehandhabt wird...

Irgendwie erscheint mir bisher keine Erklärung wirklich logisch...  :-[ Denn mit Einschulung ist das Kind dann ja schulpflichtig und somit müssten auch die 12 Monate voll erstattet werden...

@Spatzlmama ich freu mich tatsächlich über die 8 Monate, würde nur gerne verstehen, mit welcher Begründung das Gesetz so formuliert/ausgelegt wird...

@Sanne Aber dann profitiert ihr doch schon von der Befreiung für das 2. Kind, oder? Es gibt ja auch Gemeinden/Bundesländer, in dem man alles zahlen muss. Und wir werden auch die OGS-Gebühren zahlen müssen, wenn Luki einen Platz bekommt, und das auch gerne, eben weil wir es brauchen und ich gerne für eine gute Betreuung meines Kindes zahle.

@Kann-Kind ja, das sind alle Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, in NRW gibt es meines Wissens keine Grenze nach unten mehr.

@jewa es ist ein Zusatzsatz in dem § drin, dass Kann-Kinder maximal 12 Monate, frühestens ab Dezember (nach den offiziellen Anmeldungen) bis zur Einschulung von den Gebühren befreit sind. Geht das Kind in die Schule, Pech gehabt, bleibt es im KiGa, gibt es eine weitere Befreiung um 4 Monate, bis halt die 12 Monate voll sind. Danach muss, ähnlich wie in deinem Schreiben, wieder gezahlt werden...
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Meph am 25. Oktober 2011, 12:13:41
Netti, natürlich gibts bei Euch auch kannkinder- relativ ohne Probleme bis 31.12. und mit Zusatzuntersuchung und ggf. Gutachen wieder bis zum ca. 31.7.
Und selbst das ist theoretisch kein Stichtag für Kannkinder, da das deutsche Schulgesetz KEIN Mindestalter für Schule vorsieht.... praktisch ist das dann etwas komplizierter....
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Bomelo am 25. Oktober 2011, 12:40:55
Also ich finde diese Benachteiligung nicht richtig.

Allerdings Glückwunsch, dass bei euch das letzte KiGa-Jahr überhaupt frei ist. Bei uns wurde das zum 1.7.11 abgeschafft. Wir zahlen also auch im letzten KiGa-Jahr den vollen Beitrag.

Zitat von: Solar. E am 24. Oktober 2011, 16:24:45
Ich find es generell Mist, dass solche Sachen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind!  :P

Dito. Ich zieh in ein Bundesland, in dem das letzte Jahr frei ist  ;D
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Solar. E am 25. Oktober 2011, 12:43:42
Zitat von: Elovan am 25. Oktober 2011, 12:40:55


Zitat von: Solar. E am 24. Oktober 2011, 16:24:45
Ich find es generell Mist, dass solche Sachen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind!  :P

Dito. Ich zieh in ein Bundesland, in dem das letzte Jahr frei ist  ;D

Komm nach RLP, wir haben wie gesagt die letzten drei Jahre frei  ;)
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Eumel am 25. Oktober 2011, 13:12:34
Es ging ja hier nur darum, Meinungen zum Thema aufzuschreiben. Ich bin bei dem Thema irgendwie leidenschaftslos und sehe es, wie gesagt, sowohl von der einen als auch von der anderen Seite.

Ich kenne gar nicht den genauen Gesetzestext für vorzeitige Einschulungen und Beitragsfreiheit in NRW. Aber wenn es in NRW so geregelt ist, dass Kann-Kinder dann nur 8 Monate erstattet kriegen, dann ist das so.

Man muss ja auch bedenken, dass der Stadt dann von dem Kann-Kind ebenfalls ein Jahr  die Einnahmen wegbrechen. Nach dem Kiga kommt das Kind ja in die (kostenfreie) Schule und dieses eine Kindergartenjahr hätte das Kann-Kind bei regulärer Einschulung ja noch volle Beiträge an die Stadt entrichtet.

Ich kann dir nicht zu 100 % sagen, ob ich es unfair finde. Einerseits ja, andererseits nicht. Und vor allem: Man weiß es ja vorher, wie es geregelt ist.  Ich hätte gar nicht damit gerechnet, überhaupt zu Kiga-Zeiten meiner Kinder von einer Beitragsfreiheit zu profitieren.

Vielleicht hast du ja Glück mit deinem Schreiben ans Jugendamt. Ich drück dir die Daumen.  :)
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 25. Oktober 2011, 13:38:03
Zitat von: Meph am 25. Oktober 2011, 12:13:41
Netti, natürlich gibts bei Euch auch kannkinder- relativ ohne Probleme bis 31.12. und mit Zusatzuntersuchung und ggf. Gutachen wieder bis zum ca. 31.7.
Und selbst das ist theoretisch kein Stichtag für Kannkinder, da das deutsche Schulgesetz KEIN Mindestalter für Schule vorsieht.... praktisch ist das dann etwas komplizierter....

hä? ich dachte der einschulungstermin ist deshalb so weit nach hinten gesetzt worden, damit es eben die kann-regelung gar nicht mehr gibt?
jetzt gibt es kann-kinder bis zum 31.12.? also kann ein kind, welches im dezember 6 wird im august vorher schon eingeschult werden? es wird immer bekloppter muss ich sagen.... :P
ich bin für einen stichtag und zwar bundesweit. der 30.06. wie es früher war. und damit basta. ausnahmen nur bei ganz speziellen einzelfällen, die vorher dann beantragt und untersucht werden. so war es früher und so war es gut.
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Eumel am 25. Oktober 2011, 13:43:38
@ Netti: Es gibt überhaupt keine Grenze nach unten. Wenn du willst, kannst du auch dein 3- oder 4-jähriges Kind an der Schule anmelden. Natürlich muss es dann auch die Untersuchungen "bestehen", aber wenn dem so ist, kann theoretisch auch ein 3-jähriges eingeschult werden.

Nur das Zurückstellen, das geht (zumindest in NRW) so gut wie überhaupt nicht mehr.
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: jewa am 25. Oktober 2011, 14:15:47
Zitat von: Honigbluete am 25. Oktober 2011, 12:04:33
@jewa es ist ein Zusatzsatz in dem § drin, dass Kann-Kinder maximal 12 Monate, frühestens ab Dezember (nach den offiziellen Anmeldungen) bis zur Einschulung von den Gebühren befreit sind. Geht das Kind in die Schule, Pech gehabt, bleibt es im KiGa, gibt es eine weitere Befreiung um 4 Monate, bis halt die 12 Monate voll sind. Danach muss, ähnlich wie in deinem Schreiben, wieder gezahlt werden...

Ok, wenn es in dem Paragraphen so geregelt ist, wirst du vermutlich nicht viel machen können.
Bei uns ist die Regelung ja definitiv auf 12 Monate festgesetzt im letzten Kindergartenjahr...  :-\


Also dass die Regelungen generell Ländersache sind und so unterschiedlich gehandhabt werden ist wirklich mehr als "doof". Man stelle sich mal vor ein hessisches Kind nach dem 30.06. geboren zieht "zum falschen Zeitpunkt" nach Bayern. In Hessen dann noch kein Vorschulkind und in Bayern dann gleich schulpflichtig wegen Verschiebung der Stichtagregelung nach hinten.
Wir hatten ja GsD den rumgedrehten Fall.  s-:)
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Bina am 25. Oktober 2011, 19:28:39
Ich finde auch das es einheitlich in DE geregelt sein sollte.

2 Orte weiter hier ist der Kindergarten KOSTENLOS  :P . Ich habe schon gesagt das ich die KiGa Zeit meiner Kinder dahin ziehe und danach wieder her  S:D .
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Eumel am 26. Oktober 2011, 10:10:50
Stimmt, es sollte einheitlich geregelt sein... lasst uns ALLE zahlen (am besten Hamburger Gebühren)  S:D ;D

Nee, ohne Quatsch, ich fänd es auch besser, wenn Schulangelegenheiten auf Bundesebene entschieden würden. Die Stichtagsregelung ist da ja fast noch das kleinste Problem. Noch schlimmer finde ich es für Kinder, die im Laufe ihrer Schullaufbahn umziehen und das Bundesland wechseln. Ist meinem Mann mehrmals passiert. Der hat in der Grundschule einige Themen doppelt durchgekaut und andere überhaupt nicht, weil die Lehrpläne der einzelnen Bundesländer überhaupt nicht aufeinander abgestimmt waren.  s-:)

Hat sich das Amt denn schon bei dir gemeldet, Honigbluete?
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Honigbluete am 26. Oktober 2011, 11:21:59
Nee, noch keine Antwort...

Das mit den Inhalten finde ich auch blöd, meine Familie ist kurz nach meiner Geburt von Bayern nach NRW gezogen, meine älteste Schwester war auf dem Gymnasium, ist hier in die 7. Klasse gekommen. In Bayern hatte sie bereits 2 Jahre Latein gelernt, aber kein Englisch, hier hatten die Mitschüler 2 Jahre Englisch und kein Latein...  :o Sie hat dann später das große Latinum mit 1 bestanden und hat mit sehr viel Arbeit die Inhalte von Englisch nachgearbeitet, so dass sie nach einem Jahr schon regulär benotet werden konnte...  8)

Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Honigbluete am 03. November 2011, 21:00:05
Ich habe heute endlich eine Antwort bekommen:

"Tatsächlich ist es aber so, dass bei ,,Kannkindern" eine Schulpflicht erst entsteht, wenn Sie Ihr Kind verbindlich an der Ihnen gewählten Schule angemeldet haben ( der Stichtag ist der 15.11. ).  Somit kann laut Gesetz in Ihrem Fall eine Befreiung erst ab dem Folgemonat – Dezember 2011 – erfolgen.
Bei Kindern, die zwischen dem 02.10.2005 bis 30.09.2006 geboren sind, entsteht automatisch eine Schulpflicht zum 01.08.2012, somit sind diese auch ab dem 01.08.2011 von der Zahlung der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindergarteneinrichtung zu befreien.
Zur Zeit kann ich Ihnen leider keine andere Auskunft geben."

Ist ja schonmal eine klarere Aussage!
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Eumel am 03. November 2011, 21:08:21
Hm, so ganz verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Es entsteht doch durch die Anmeldung bei der Schule keine Schulpflicht...  Es ist doch so, dass man seine Anmeldung bei der Schule sogar noch am letzten Tag vor der Einschulung noch zurückziehen kann, wenn man möchte. Oder nicht.  ???

Die Schulpflicht setzt doch für Kann-Kinder erst am ersten Schultag ein.  ???

Nee, also mit DIESER Erklärung kann ich jetzt irgendwie gar nichts anfangen...  :-\
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Honigbluete am 03. November 2011, 21:20:06
Oh, das stimmt natürlich... Also bleibt immer noch der Passus mit der Befreiung in den 12 Monaten vor einsetzen der Schulpflicht...

Ich bleibe dran!  ;)
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Sanne73 am 03. November 2011, 21:48:48
Wird aber ein Kann-Kind rechtzeitig (bis zum 15.11.) angemeldet, dann wird es gleich behandelt wie regulär schulpflichtig werdende Kinder.
Das heißt z.B. dass ein Kann-Kind an der nächstgelegenen Grundschule bevorzugt behandelt wird im Vergleich zu regulär schulpflichtig werdenden Kindern, die nicht im Einzugsgebiet der Grundschule wohnen. Davon unberührt ist, dass man bei einem Kann-Kind quasi bis zum Morgen der Einschulung die Anmeldung zurückziehen kann. In dem Fall würde man ja dann noch weitere 4 Monate Beitragsfreiheit bekommen (also insgesamt die vollen 12 Monate), wenn ich es richtig verstanden habe.
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Eumel am 04. November 2011, 21:16:54
Ja, so wie Sanne es schreibt kann ich es dann auch nachvollziehen.

Das Kann-Kind steht ja zunächst mal gar nicht auf der Liste der Kinder, die im kommenden Jahr eingeschult werden. Auf diese Liste rückt es erst dann, wenn die Anmeldung bei der Schule eingegangen ist. Und ab diesem Zeitpunkt ist es dann offiziell Vorschulkind und somit beitragsfrei. Insgesamt ist dieses Kind dann halt 4 Monate weniger ein Vorschulkind.
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Nipa am 04. November 2011, 21:43:32
Ärgerlich, aber ich würd mich auch über die 9 freien Monate freuen und mich nicht weiter drüber aufregen.

Mein Sohn ist Kann-Kind und wenns nach mir geht wird er da nicht eingeschult (so wie es jetzt aussieht), auch wenn ich dann ein Jahr mehr Kiga-Gebühren zahlen darf...
Hier gibt es nix umsonst. Und selbst die Geschwister-Ermässigung ist mit 1/3 eher gering.
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Sandy+Victoria am 05. November 2011, 08:21:12
Hallo,
meine Tochter ist auch ein Kann-Kind. Habe sie am 07.10. bereits in der Schule angemeldet. Davor habe ich mit dem Jugendamt telefoniert. Die haben mir gesagt, wenn ich die Bestätigung der Schule habe, brauche ich diese nur einreichen und ich bekomme den Kiga Beitrag bis August rückwirkend erstattet. Wir wohnen auch in NRW. Eine andere Mutter, die ihr Kind auch vorzeitig angemeldet hat, hat beim Jugendamt eine Bestätigung vom Kiga eingereicht, dass ihre Tochter das Vorschuljahr macht, daraufhin wurde sie sofort beitragsfrei gesetzt. Sie hat aber eine andere Sachbearbeiterin.
Sobald ich die Anmeldebestätigung habe, werde ich diese einreichen und dann bin ich gespannt, ob ich es tatsächlich von August an rückwirkend bekomme ...

LG
Titel: Antw:Befreiung Elternbeiträge im letzten KiGa-Jahr- Benachteiligung von Kann-Kindern?
Beitrag von: Honigbluete am 06. November 2011, 10:27:27
@Sandy, das ist ja interessant! Kannst du mir nochmal Bescheid geben, wie das geklappt hat? Und aus welcher Stadt/Gemeinde kommst du? Gerne per PN  ;)