Aufteilung Elternzeit Frau/Mann

Begonnen von jaceny, 16. November 2012, 22:54:43

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jaceny

Hi

Hab da einfach mal eine Frage - viell. kann mir hier jmd. weiterhelfen ansonsten ruf ich einfach mal bei er E-Stelle an.

Gibt es Vorgaben bei der Aufteilung der Elternzeit, wenn beide Eltern dies in Anspruch nehmen wollen?

Weiss nur, dass man z.B 10 Monate bleibt die Frau zu Hause, 2 Monate der Mann. Dann bekommt man die vollen 12 Monate ausbezahlt.

Geht das auch, das 1. Jahr dass die Frau zu Hause bleibt - im 2. Jahr dann der Mann?
Oder muss man dann quasi 20 Monate die Frau und 4 Monate der Mann ?!

Ist dann auch die Berechnung anderst vom Prozentsatz für das Elterngeld?!


Hab mich damals nicht richtig so informiert weil damals es nicht möglich war, das Männlein auch zu Hause bleiben könnte. War ja nur 8 Monate zu Hause.

Grüßle

Muse

Du vermischt da jetzt Elternzeit und Elterngeld.  :)

Elternzeit beantragst du beim jeweiligen AG, da kann auch dein Mann win Jahr zu Hause bleiben. Pro Kind hat man ja Anspruch auf 3 Jahre.  :) Diese ist jetzt erstmal unbezahlt.

Da kommt das Elterngeld ins Spiel. Als Mutter bekommt man die ersten 2 Monate noch Mutterschaftsgeld (also von der Höhe her normales Gehalt im Endeffekt)

Dann kannst du als Mutter 10 Monate Elterngeld beantragen - somit wäre das erste Jahr abgesichert. Dem Vater stehen dann nur noch 2 Monate zu - das restliche 2. Jahr gibt es dann kein Elterngeld mehr, wie ihr die Elternzeit finanziert obliegt dann euch.
Diese insgesamt 12 Monate Elterngeldanspruch (Mutter + Vater) können beliebig aufgeteilt werden, also z.B. Einer 5 Monate, der andere 7. Das dürft ihr ausmachen. Aber 2 Jahre bekommt man nicht voll.
Halt doch, man kann sich das Elterngeld auch nur halb auszahlen lassen, da würd ich mich aber bei der Elterngeldstelle erkundigen.

War das jetzt irgendwie verständlich?  ;D

Pedi

Zur Erweiterung von Muse: Es gibt zusätzlich noch die sog. Partnermonate, da kann der Mann dann ebenfalls 2 Monate bezahlte Elternzeit nehmen. Mein Mann hatte die direkt nach der Geburt genommen. Wichtig ist nur, dass dies 7 Wochen vorher beim AG beantragt wird.

Wenn man möchte kann man sich das Elterngeld splitten lassen, dann wird einem entsprechend die Hälfte ausgezahlt. Das muss man dann nur im Antrag vermerken. :)
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*Unser Sternenmädchen wurde am 24.02.14 in der 19. SSW still geboren.Wir werden dich nicht vergessen!

Honigbluete

Es gibt Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn beide Partner jeweils mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen, wobei die ersten beiden Monate während des Mutterschutzes automatisch der Mutter zugerechnet werden. Es wäre also möglich, dass ihr gleichzeitig 7 Monate zuhause bleibt, du nur 2 Monate und dein Mann dann 12 oder umgekehrt oder oder oder. Wie das aussieht, wenn ihr euch jeweils nur die Hälfte auszahlen lasst, weiss ich nicht, müsste aber auch gehen... Kannst ja mal bei der Elterngeldstelle nachfragen und dann Bescheid sagen, finde ich nämlich auch interessant (auch wenn es für uns nicht infrage kommt)

jaceny

Hi

Also das mit den 14 Monaten weiss ich schon, wenn der Partner auch zu Hause bleibt.

Nehmen wir mal an, ich bleibe das 1. Jahr zu Hause, splitte mein Elterngeld - mein Mann das 2.Jahr.

ABER wie ist dann seine Berechnung für das Elterngeld?! O_o er bekommt ja nicht meine 2. Splittung sondern wird dann nochmals neu berechnet? Dann wärs ja doof weil ich ja quasi die andre Hälfte verschenkt hab, da mein Mann deutlich weniger verdient wie ich?
Oder bekommt quasi mein Mann meine Splittung auf 2 Jahre dann im 2.Jahr ausbezahlt? Wäre ja auch komisch und kann ich mir kaum vorstellen!


Oh man was für ein Heck Meck ... Ich ruf da einfach mal an und frag dumm ;) Sollen die mir das sagen was es für Möglichkeiten gibt und wie die Berechnungen dazu aussehen.


Pedi

Also wenn Du ein Jahr EZ nimmst und das Elterngeld splitten lässt, hat doch dein Mann damit nichts zu tun. Er kann ein zweites Jahr Elternzeit nehmen -bekommt dieses Jahr aber nicht bezahlt.
Auch wenn Du nach einem Jahr wieder arbeiten gehst wird dein Elterngeld noch die weiteren Monate ausbezahlt, schließlich hast Du es ja gesplittet. Es wird auch nicht angerechnet, da die Elterngeldstelle nur das erste Jahr interessiert :)
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Sonina

Zitat von: Pedi am 17. November 2012, 19:50:11
Auch wenn Du nach einem Jahr wieder arbeiten gehst wird dein Elterngeld noch die weiteren Monate ausbezahlt, schließlich hast Du es ja gesplittet. Es wird auch nicht angerechnet, da die Elterngeldstelle nur das erste Jahr interessiert :)

bist du dir da sicher Pedi?


Zitat von: jaceny am 17. November 2012, 19:43:06
Nehmen wir mal an, ich bleibe das 1. Jahr zu Hause, splitte mein Elterngeld - mein Mann das 2.Jahr.

ABER wie ist dann seine Berechnung für das Elterngeld?! O_o er bekommt ja nicht meine 2. Splittung sondern wird dann nochmals neu berechnet? Dann wärs ja doof weil ich ja quasi die andre Hälfte verschenkt hab, da mein Mann deutlich weniger verdient wie ich?

dann würde ich es an deiner Stelle so machen-, du nimmst dir die vollen 12 MOnate Elternzeit und lässt dir das Elterngeld voll auszahlen. Von dem ausgezahlten Geld packst du dir jeweils die Hälfte auf die Seite.
Dein Mann kann dann weitere 12 Monate in Elternzeit gehen (sofern der AG das mit macht) und 2 Monate davon selbst Elterngeld beantragen. Die restlichen 10 Monate finanziert ihr euch dann mit dem von deinem Elterngeld zurückgelgten Geld.

*kopfkratz* verständlich?
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Pedi

@Sonina: Ja, bin ich. Ich selbst habe das Elterngeld auch gesplittet und hatte daher diese Frage bei der Elterngeldstelle gestellt.
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jaceny

Holla di Waldfee - ist klar dass es nie so einfach ist :p
Sonst würden viel mehr Frauen die Hauptverdiener sind Kinder kriegen, Deutschland eben  S:D

Also im Falle von, bleib ich max. 10 Monate zu Hause, splitte.
Mein Männlein nimmt dann das 2.jahr Elternzeit und mein Elterngeld wird weiter ausbezahlt.
AUCH wenn ich wieder VZ arbeiten gehe? Das glaube ich nämlich nicht! *Kopf kratz*

Sprich dann eben klamm und heimlich die Hälfte zur Seite schippern für's 2.Jahr :p Mei...
Da wird einem echt das Kind nicht schmackhaft gemacht ...  :-X

Pedi

Das was Du sonst in einem Jahr an EG erhalten würdest, bekommst Du auf zwei Jahre aufgeteilt. Es ist doch nur die weitere Hälfte von dem was dir zustehen würde. Für die Elterngeldstelle ist  nur relevant was im ersten Jahr an weiteren Einkommen hinzukommt.

Eigentlich ist die Elterngeldstelle nach einem Jahr mit der Zahlung fertig- wenn man das EG wie die meisten sich auf 12 Monate auszahlen lässt (naja genau genommen 10).

Geh sonst einfach hin und lasse es dir selbst erklären. Ich finde es eine gute Lösung sich das Geld splitten zu lassen  :)
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