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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: schnie am 20. April 2012, 08:58:53

Titel: Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schnie am 20. April 2012, 08:58:53
Muss euch mal was fragen  :-\

Ich habe bei ebay Dean seine 4 monat alte Babyschaukel Graco Lovin Hug mit Stecker verkauft.
Die schaukel war sehr teuer 180euro und ich habe sie für 56,-verkauft.
Hab alles reingeschrieben bis auf das keine gebrauchsanweisung dabei ist.
Wuste nicht das man dies dabei schreiben muss :-\

Der käufer war sehr sauer,er hätte sich die anleitung aus dem internet geholt,hatt dann noch sachen dazu gelogen,die schaukel wäre voll schokoflecken,schraube fehlt.
Was aber nicht stimmte.
Er wolte 15euro schadensersatz  :o darauf wolte ich das er die schaukel mir zurück gibt.
Das wolte er nicht,er will nun 8 euro haben und droht mir mit Gerichtliches Mahnverfahren - Mahnbescheid...


Was soll ich tun??  :'(
Ich wünschte ich hätte die Schaukel nicht verkauft,war teuer genung und dann so ein ärger damit
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Mondlaus am 20. April 2012, 09:06:22
So ein Quatsch, den der Kauefer da abzieht. Wenn die Schaukel in Ordnung und so wie beschrieben war und wenn nicht explizit dabei stand, dass eine Gebrauchsanweisung beigelegt ist, dann bist du im Recht.

Die Tatsache, dass es die Anleitung per Mausklick im Internet gibt, spricht doch dafuer, dass der Kauefer nur irgendeinen Grund sucht, dich abzuzocken. Mit den Schokoflecken muesste er in der Beweispflicht sein, dass es wirklich mit Flecken ankam.

Lass ihn nur mahnen und reagiere nicht. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, legst du Wiederspruch ein, das ist ganz wichtig, wenn du es nicht machst, gilt die Forderung als akzeptiert.

Keine Angst vor gerichtilchen Mahnbescheiden - jedermann kann das fuer kleines Geld beim naehchsten Amtsgericht anfordern, die Forderungen werden nicht geprueft. Da es vom Gericht kommt, macht es aber den meisten Leuten Angst und sie zahlen. Wenn du Wiederspruch einlegst, dann kommt es zum Gerichtsverfahren, das der Klaeger dann wahrscheinlich verlieren wird und auch bezahlen muss. Fuer 56 Euro, oder 15 Euro Schadensersatz wuerde das kein Mensch riskieren, also denke ich nicht mal, dass ein Mahnbescheid kommen wird.

Gleichzeitig kontaktiere noch Ebay, vielleicht koennen die zur Problemloesung beitragen.
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: hectorundhilde am 20. April 2012, 09:06:39
Ich bin rechtlich nicht 100 Prpzent sicher, aber wenn die keine Rücknahme als Privatperson angibst, und trotzdem die Rücknahme und Kostenerstattung angeboten hast, dann bist du eigentlich aus dem Schneider!

Es gibt ja leider immer wieder Leute, die Neuware zu Minipreise haben wollen und dann ständig nur rummäkeln und krankhaft nach Fehlern suchen.

Wende dich einfach mal an Ebay, die haben da auch eine Rechtsberatung für sowas mit drin. Die können dir dann sagen, wie es aussieht! Denn davon mal abgesehen, hat Ebay Grundsätze, und wenn du die einhälst, bist du auch schon recht sicher!
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Klärchen am 20. April 2012, 09:10:03
Also ganz ehrlich würde ich versuchen sie zurückgeben zu lassen.

Du bist im recht, aber hast du genug positive Bewertungen, um eine fette Negatuve wegen verschmutzter, unvollständiger Artikl zu verkraften?

Ich mein das nicht persönlich, aber ich versuche immer alles, um solche Bewertungen zu umgehen. Ich würde die Rückgabe nochmals und nochmals anbieten.  ;)
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Schnauferl1974 am 20. April 2012, 09:13:21
einer Bekannten von mir ging es ähnlich, da hieß es der Buggy, denn sie versendet hätte waäre defekt und verdreckt, um Streit zu vermeiden hat sie eine Rücknahme angeboten und bekam einen ganz anderen Buggy zurück, sie konnte nix dagegen machen.

auch ich hatte schon diverse Probleme, ichverkaufe nur Sachen die keine löcher, Flecken oder Ähnliches aufwesen und noch voll funtionsfähig sind. Trotzdem kommen immer wieder Beschwerden, die Sachen passen nicht(nicht mein Problem), die Sachen haben Löcher (kann nicht sein)............... Ich lasse mich da nicht mehr drauf ein.
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: elmo666 am 20. April 2012, 09:18:50
gerade aktuell das problem,das ich einen buggy gekauft habe,der zwar funtkionstüchtig ist,aber leider voller kratzer und das verdeck hat ein loch.nunja stört mich nur bedingt,da es eh der 2 buggy ist,aber ich finde das kann und muss man angeben.verkäufer hat es nicht gemacht.
ich habe ebay angeschrieben und bekam nur zur antwort:Privatverkauf,keine Garantie und Rücknahme...

also im umkehrschluss heisst das du musst gar nix ihm bezahlen oder so.

im zweifelsfall gibt es ne negative bewertung und mehr kann und wird nciht passieren
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schnie am 20. April 2012, 09:20:18
Ich bin mir sicher das er ein Gerichtliches Mahnverfahren einleitet,er hat mir shcon so viele emails geschrieben von wegen wo endlich sein geld bleibt usw


Also einfach wenn es kommt Wiederspruch einlegen und gut?
Man ich hab davon echt keine ahung.

Habe voher über mein Ex Mann sein account immer verkauft da hatte ich 50 positive bewertungen und keine negative dabei.
Jetzt habe ich mein account noch nicht so lange und erst 12 positive  :-\
Er hat mich erst negative bewertet und weil ich erst 8 euro aus angst zahlen wolte hat er diese zurück genommen :-\

ach man


Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Klärchen am 20. April 2012, 09:25:48
Hm, als hätte ich es geahnt, dass du noch nicht viele Bewertungen hast ... aber man kann doch Bewertungen mittlerweile gar nicht mehr so einfach zurücknehmen?  ???

Bist du dir da sicher?
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Ann am 20. April 2012, 09:32:58
Ich habe schon recht viel und das seit 10 Jahren bei Ebay getätigt. Es ist leider eine neue Masche, Mängel hinterher zu melden.

1. Frage, hat du den wichtigsten Satz in deiner Autkion drin stehen, dass es ein Privatverkauf ist und spätere Garantie oder Rücknahmen ausgeschlossen sind, drin stehen? Wenn ja kann er dir gar nichts.

2. Zahle auf keine Fall Geld zurück, das machen auch viele gerne, dann noch Geld vom Kaufpreis zurück zu verlangen.

3. Wenn er dich mit Drohmails bombardiert, schalte sofort Ebay ein und melde ihn.

Lass dich nicht einschüchtern von leider immer mehr solchen Idioten bei Ebay.

Du bist im Recht, nicht er.

Ann
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Mondlaus am 20. April 2012, 09:36:40
Dann soll er das machen. Ja, lege Wiederspruch ein, wenn das kommt.
Schreibe ihm vorher nochmal eine Email, in der du ihm nochmals die Ruecknahme anbietest. Ausserdem erklaer ihm, dass es bei einem Privatkauf kein Rueckgabe recht gibt. Dann kannst du ihm sagen, dass er gerne das Mahnverfahren einleiten kann. Du hast dabie nicht viel zu verlieren. Bei einem Streitwert von 15 Euro (und ich denke, dass er dafuer mahnt) wird das Mahnverfahren gar nicht erst zugelassen, oder die Gerichtsgebuehren sind extrem niedrig.

Ich denke, er will dir Angst machen.

Zitat von: schnie am 20. April 2012, 09:20:18
Ich bin mir sicher das er ein Gerichtliches Mahnverfahren einleitet,er hat mir shcon so viele emails geschrieben von wegen wo endlich sein geld bleibt usw


Also einfach wenn es kommt Wiederspruch einlegen und gut?
Man ich hab davon echt keine ahung.

Habe voher über mein Ex Mann sein account immer verkauft da hatte ich 50 positive bewertungen und keine negative dabei.
Jetzt habe ich mein account noch nicht so lange und erst 12 positive  :-\
Er hat mich erst negative bewertet und weil ich erst 8 euro aus angst zahlen wolte hat er diese zurück genommen :-\

ach man
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Bettina am 20. April 2012, 10:14:46
Ich kann die Angst vor einer negativen Bewertung nicht verstehen. Soll er doch .... man kann Bezug nehmen auf die Bewertung, dann schreibt man halt hin, dass Rücknahme angeboten wurde, diese aber nicht gewünscht war.

Jeder, der bei ebay kauft, weiß, was zum Teil abläuft und schaut sich die Bewertungen an, wenn er wirklich Interesse an einem Teil hat. Ich habe jetzt schon mehrfach bei Leuten auch mit schlechter Bewertung gekauft, wenn aus den Kommentaren klar wurde, wie es dazu kam. Ich war immer zufrieden.

Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: lotte81 am 20. April 2012, 10:49:18
Was mich ja bei so was immer wundert: Wie schlecht muss es einem gehen, dass man wegen 8 Euro so einen Aufriss macht  s-:) ..klar, wir haben auch nichts zu verschenken, aber entweder das Teil ist kompletter Schrott, dann würde ich es komplett zu dir zurückschicken ODER es ist einigermaßen -evtl. mit "Mängeln" - dann würde ich mir denken "Lehrgeld bezahlt"....aber doch nicht wegen 8 Euro weniger so ein Theater machen  s-:) :P
Dass jemand am Ende wegen 8 Euro wirklich einen Mahnbescheid schickt oder vor GEricht geht, wage ich zu bezweifeln - ABER man hat ja schon alles erlebt....Jetzt liegt es an dir, ob du sagst, du lässt es drauf ankommen oder , ob du auf die 8 Euro verzichtest....Ich denke, ich würde es drauf ankommen lassen....soll er doch mahnen  :P
Negative Bewertung wäre mir persönlich auch egal, aber in erster Linie, weil ich eh nicht mehr über ebay verkaufe.... da spinnen mittlerweile ja einige und machen dann wegen 1,50 Euro einen Zwergenaufstand  s-:)
Ach so: Auf einen "Umtausch" würde ich mich wohl nie einlassen.... Ich wäre dafür zu misstrauisch....nicht dass er vorher seine SChokolfinger an dem Ding abwischt und einmal gegen tritt und du bekommst wirklich Schrott wieder  :-\ DAS wäre meine Befürchtung....
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schwarzesgiftal am 20. April 2012, 11:57:05
ich würd unbedingt ebay anrufen und mich erkundigen wie du weiter vorgehen sollst
hat er über paypal bezahlt oder per bank?
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Sandra77 am 20. April 2012, 12:31:10
Ich würd auch ebay kontaktieren.

Hast du dir mal ein Beweisfoto von dem "schokoverschmierten" Teil schicken lassen. Das wäre ja mal interessant. Denn wenn er nur abzocken will und das Ding ja eigentlich nutzen, dann wird er es ja nicht unbedingt selber verschmieren.
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Hannes und Johanna am 20. April 2012, 14:23:23
Ich glaub wirklich, das ist eine neue Masche bei ebay. Mir ist es sehr ähnlich gegangen. Hatte Klamotten verkauft und dann kam die Rückmeldung "verdreckt und Löcher". Die Käuferin wollte auch eine ziemlich hohe Rückzahlung und drohte mit negativer Bewertung. Habe ihr freundlich angeboten, ich nehme die Sachen zurück und erstatte ihr auch das Porto für das Zurücksenden. Dann wurd sie nochmal zickig und ich hab sie gebeten mir Fotos zu schicken, die würde ich zum Vergleich für meine Nachricht an ebay benötigen (was natürlich nicht stimmte). Und schwups kam nichts mehr... auch keine negative Bewertung.

Hast Du denn noch die Fotos, die Du eingestellt hast? Damit müsstest Du den Zustand doch nachweisen können! Mach Dich nicht verrückt. Ich glaube nicht, dass jemand wegen 8,00 € einen Mahnbescheid ausstellt (zumindest kann ich es mir nicht erklären). Und im Notfall schriftlich Widerspruch einlegen und abwarten. Manche Sachen muss man einfach aussitzen.

Ich glaube übrigens der Hinweis auf die Privatauktion ist nicht relevant, wenn der Käufer arglistige Täuschung unterstellt. Denn das tut er ja, wenn er behauptet man hätte wissentlich Mängel verschwiegen. Die hat aber leider nichts mit Rückgaberecht oder Gewährleistung zu tun.
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Didi81 am 20. April 2012, 14:28:49
Das ist leider mit ein Grund, weshalb ebay für mich kaum noch in Frage kommt. Denn seit dem neuen Bewertungssystem ist es Masche etlicher Käufer hinterher zu drohen mit neg. Bewertung (denn du kannst ja nicht neg. bewerten, leider) und hinterher zu feilschen. Das hat man bei mir sogar schon mit NEUEN(!) Sachen abgezogen.  :-X Ich würde nicht mehr reagieren oder aber ebay und Anwalt einschalten.
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schnie am 20. April 2012, 14:31:13
Zitat von: Klärchen am 20. April 2012, 09:25:48
Hm, als hätte ich es geahnt, dass du noch nicht viele Bewertungen hast ... aber man kann doch Bewertungen mittlerweile gar nicht mehr so einfach zurücknehmen?  ???

Bist du dir da sicher?

Doch die bewertung wurde zurück genommen,der jenige hat sofort ebay kontaktiert,und dann ging es.
Ich konnte nix machen
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schnie am 20. April 2012, 14:32:49
Zitat von: Ann ♥ am 20. April 2012, 09:32:58
Ich habe schon recht viel und das seit 10 Jahren bei Ebay getätigt. Es ist leider eine neue Masche, Mängel hinterher zu melden.

1. Frage, hat du den wichtigsten Satz in deiner Autkion drin stehen, dass es ein Privatverkauf ist und spätere Garantie oder Rücknahmen ausgeschlossen sind, drin stehen? Wenn ja kann er dir gar nichts.

2. Zahle auf keine Fall Geld zurück, das machen auch viele gerne, dann noch Geld vom Kaufpreis zurück zu verlangen.

3. Wenn er dich mit Drohmails bombardiert, schalte sofort Ebay ein und melde ihn.

Lass dich nicht einschüchtern von leider immer mehr solchen Idioten bei Ebay.

Du bist im Recht, nicht er.

Ann


Dies hatte ich reingeschrieben

Dieses ist ein privater Verkauf, keine Rücknahme,kein Widerspruchsrecht
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schnie am 20. April 2012, 14:39:46
Zitat von: Sandra77 am 20. April 2012, 12:31:10
Ich würd auch ebay kontaktieren.

Hast du dir mal ein Beweisfoto von dem "schokoverschmierten" Teil schicken lassen. Das wäre ja mal interessant. Denn wenn er nur abzocken will und das Ding ja eigentlich nutzen, dann wird er es ja nicht unbedingt selber verschmieren.

Er hatte angeblich fotos,wolte mir aber keins zeigen  ;D
Wie denn auch ohen Flecken....
Oder er macht sie noch selber drauf :-X


@Bettina Ich ahbe absulut keine angst vor eine schlechte bewertung,nur das mit dem gerichtlichen mahnverfahren hat mir angts gemacht.



@Didi81
stimmt man selber kann gar nicht mehr negative bewerten,ich muste trotz dem mist positive bewerten :-X

Er hat mit paypol bezahlt da hatte ich auch ärger wegen ihn  :-[

Böh mich hat das irgendwie voll fertig gemacht.Das Menschen so sein könn...
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schnie am 20. April 2012, 14:41:08
Einer seine mails



Sehr geehrtes Ebay Mitglied,

leider konnte ich bis heute immer noch keinen Zahlungeingang vermerken.
Laut Gesetzeslage (w.z.B. § 242 BGB) ist eine schriftliche sowie auch mündliche vereinbarung die z.B. durch eine
Vertragsänderung zustande kam einzuhalten und somit auch bindent.
Schließlichh verfügen wir hier über einen nachweisbaren Kaufvertrag.
Der so nicht eingehalten wurde und daher eine zwischen uns vereinbarte Regelung bzw. Abänderung durch eine Rückerstattung zustande kam.
Wir haben hier über ebay einvernehmlich, schriftlich festgehalten das wir uns auf eine Teilrückerstattung einigen.
Ich habe meine mit uns abgesprochene Vereinbarung gehalten.
Nun sind sie verpflichtet dies ebenfalls zu erfüllen.
Ansonsten darf ich sie durch ein privates Mahnverfahren anzeigen.
Dies ist zum Glück auf privaten Käufern möglich die ggf. auf unzuverlässige Verkäufer treffen.
Die dadurch zusätzlichen Kosten eines Mahnverfahrens muss dann der Schuldner (Sie) tragen.
Da ich sie bereits 2 mal angeschrieben und auf den Geldrückstand hingewiesen habe darf ich dies unverzüglich einleiten.
Somit würden aus 8,- € eine weit aus höhere Summe entstehen.
Schließlich habe ich sie zeitlich nie unter Druck gesetzt und ihnen bisher genügend Zeit zum reagieren gelassen.
Aber auch meine Kulanz erreicht irgendwan seine verständlichen Grenzen.
Daher hoffe ich erneut auf ihre Einsicht.
Falls sie Unsicherheiten bezüglich meiner Aussagen haben dürfen sie sich gerne selber einen Rechtsbeistand zur Beratschlagung einholen.

Ebenso muss ich leider auf Grund meiner bisher gesammelten Erfahrungen mit ihnen ebenfalls eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen einräumen.

Vielen Dank für ihr Verständnis
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Cindy am 20. April 2012, 15:09:04
ich hatte vor einigen Monaten auch so einen Fall, ich hatte was verkauft was absolut ohne Löcher, jegliche Mängel war und plötzlich hieß es, es wären Nähte offen, es waren definitiv alle Nähte zu und es war auch ein sehr hochwertiger Artikel als Set und es sollten an mehreren Teilen Nähte offen sein, natürlich habe ich auch Bilder von den offenen Nähten bekommen, ja klar Nähte kann man schnell auftrennen und gut wieder vernähen, man brauch nur eine Nähmaschine, ich fand das so dreist und ebay macht dann rein garnichts, ich habe mich mehrmals an ebay gewendet, aber nicht mal eine Rückantwort erhalten, wurde dann negativ bewertet und habe auch geantwortet das ich Rückversand angeboten habe und darauf durfte der Käufer aber auch nochmal antworten und hat das dann so hingestellt als hätte er für die Versandkosten aufkommen müssen, das hatte ich so garnicht geschrieben, aber da ich nur einmal auf die Bewertung antworten konnte sieht das nun so aus als wenn er im Recht ist, ich verkaufe nur noch Sachen per Abholung bei ebay, bei mir war auch ganz klar zu erkennen das man nur den Preis drücken wollte, denn auf die Rücksendung wurde nicht eingegangen, ausserdem hätte ich dann ja sehen können ob die Nähte aufgetrennt wurden  :-[  bin froh hier zu lesen das das anscheinend eine neue Masche ist, das unterschreibt nur meinen Verdacht von damals nochmal
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Mondlaus am 20. April 2012, 15:11:58
Hast du denn irgendwann zugestimmt, dass es zu dieser Vertragsänderung kommt? Also hat er geschrieben - ich möchte meine 8 Euro Schadensersatz - und du hast zugestimmt? Man müsste den gesamten Schriftverkehr kennen. Wenn du niemals zugestimmt hast, schreibst du zurück:

Der Kaufvertrag ist rechtmäßig und ich habe durch die Übersendung der einwandfreien Ware meinen Teil erfüllt. Einer Änderung des Kaufvertrages habe ich weder schriftlich noch mündlich zugestimmt, weshalb eine Vertragsänderung niemals zustande kam.

Ich habe Ihnen lediglich angeboten, die Ware zurückzuschicken und den Kaufpreis zu erhalten, dieses Angebot haben wiederum Sie nicht angenommen.

Die Kosten des Mahnverfahrens, welche sich bei einem geringen Streitwert in Grenzen halten werden, sind nicht generell vom Beklagten zu tragen, sondern von demjenigen, der im Rechtsstreit unterliegt. Da ein von Ihnen eingeleitetes Mahnverfahren gegen mich  aufgrund des oben beschriebenen Sachverhalts keinen Erfolg haben wird, müssten sie die Kosten tragen. Dies wurde mir von meinem Anwalt ebenfalls bestätigt. Im Falle eines Mahnbescheides werde ich unverzüglich Widerspruch einlegen, so dass es zum Verfahren kommen wird.

Ich bitte Sie nun, die Sache auf sich beruhen zu lassen oder über Ebay zu Klären.


Das sollte reichen...

Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schnie am 20. April 2012, 15:17:02
@Mondlaus

Danke dir für deine mühe.

Er hatte mich sofort negative bewertet und das ebay und bei paypol gemeldet,ich hab nach langen hin und her (er wolte ja erst 15euro) ja zu den 8euro gesagt,weil ich dachte dachte wegen der fehlende anleitung ist er im recht.
Ich hatte ja nix von einer anleitung geschrieben weder das eine dabei ist noch das eine fehlt :-\

ach man
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Mondlaus am 20. April 2012, 15:20:09
Dann ist er leider im Recht. Du hast damit deinen "Status" als Schuldner anerkannt. Geb ihm die 8 Euro zurück, und zwar kommentarlos. Antworte nicht auf Mails, selbst wenn er dann noch mehr will, denn sonst könnte er dies ebenfalls als Zustimmung auslegen.
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schnie am 20. April 2012, 15:26:14
Mist.

Ja dann hat er es wohl geschaft.
ärgert mich das
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Mondlaus am 20. April 2012, 15:33:09
Ja, du hättest nicht zustimmen dürfen, sondern einfach standhaft bleiben müssen am Anfang. ABer es ist schwer, wenn solche Besserwisser mit Rechtsbegriffen um sich werfen :( Wenn es jetzt zu einem Mahnverfahren kommen würde, bin ich mir leider nicht sicher, wie es ausgeht. Also wenn du dir keinen Anwalt suchen willst, lass es lieber...
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schwarzesgiftal am 20. April 2012, 15:40:59
ich würde über paypal versuchen verkäuferschutz zu beantragen... und denen auch mitteilen dass du gern bereit bist das zurückzunehmen und den versand zu bezahlen usw.. eventuell kannst du da was machen...
ansonsten egal was geschrieben wurde wende dich an ebay evtl helfen dir die
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schnie am 20. April 2012, 15:48:44
wenn er nun im recht ist,überweise ich gleich seine 8,-euro
Damit er die schaukel richtig günstig bekommen hat :-X :-X
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: jewa am 20. April 2012, 15:52:24
Du könntest höchstens noch im Vorfeld auf ein Beweisfoto bestehen.

Schließlich ist der "Nachlass" ja wegen der Flecken. Und die kennst du nicht und da er die Ware hat, muss er das beweisen. Du hast ja ein fleckenfreies Foto aus der Aktion, oder?
Ich mach aus dem Grund, wenn wir bei Ebay was verkaufen, immer noch ein Foto vom Zustand beim einpacken. Leider bei Ebay mittlerweile nötig.
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Belinda am 20. April 2012, 16:06:27
Mann ganz schön frech  :o :-(

Da vergeht einem Ebay total  s-nein
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Unserwunder am 20. April 2012, 16:24:23
Das kann doch einfach nicht wahr sein,so eine frechheit! :-(
Wie dreist und bösswillig ist die Welt :-[
Wie kann so ein Mensch ruhig Schlafen?!
Kopfschüttel :-X

Ich bin schon so lange bei Ebay unterwegs und habe schon so einiges erlebt.
Man muss so vorsichtig sein mitlerweile.

Aaaaber ich habe auch sehr sehr liebe Menschen kennengelernt und das zeigt mir das es noch lohnenswert ist.
Die guten gibt es ja auch noch.

Doch in dem Falle...meine Güte,mein Mann würde den Kerl besuchen fahren,das kannst du mir glauben S:D
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Martina am 20. April 2012, 17:23:35
Wir haben letzte Papas Schlafzimmer bei Ebay versteigert. Kleinanzeigen wollte er nicht. Das ging für 75,- € weg, nach Leer. Neupreis lag bei ca. 9.000,- DM. Wirklich ein tolles Schlafzimmer, wenn man auf Komplettsysteme steht.

Jedenfalls hat mein Vater bei den Betten ein falsches Maß angegeben. *augenroll* Er sagte 2*2 Meter und das war nur 1,80 * 2,00 Meter. Die gute Frau schrieb mich an und sagte mir auch was für tolle neue Matraten sie in 2*2 Meter hätten. Letzten Endes habe ich ihr 40,- € zurück überwiesen (ihre Sprit + Fährkosten). Jetzt wo ich das hier lese glaube ich, dass es ihr auch nur darum ging, möglichst günstig ans Schlafzimmer zu kommen. Ich meine, sie haben für 35,- € ein riesen großes Schlafzimmer bekommen.

Ich hatte ihr auch angeboten das wieder abzuholen, aber der Aufwand wäre enorm gewesen. Und sie war ja schon im Recht... Wenn es denn überhaupt gestimmt hat. o_O Im Nachhinein bin ich mir da nämlich auch gar nicht so sicher.
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schnie am 20. April 2012, 18:06:20
@Unserwunder  Mein Freund muss ich auch bremsen da nicht vorbei zu fahren S:D

Ich weis nicht ich habe immer so ein glück,am ende kommt er durch und ich muss mehr als 8 euro bezahlen :-X


Mondlaus sagt ja das er im recht nun ist
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Cecalein am 20. April 2012, 18:25:02
*
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schwarzesgiftal am 20. April 2012, 18:36:54
du hast das verkauft.. du bist sicher es waren keine flecken.. du hast fotos dass da keine waren.. somit würde der mich kreuzweise können von wegen geld zurückerstatten... du hast sogar rücknahme angeboten.. also soll er zurückschicken oder sich zufrieden geben... so seh ich das
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schnie am 20. April 2012, 18:38:59
ja er hat auch erst den kompletten betrag von der schaukel bei paypal zurück geholt,ich war total geschockt.

Ich verkaufe nun bei ebay nix mehr.

Meine sachen gehen immer sehr guten zustand für lau weg,und wenn ich mal auf was biete geht es teuer weg :-X

So ein blöder affe,hat totales schnäppchen gemacht,die schaukel war 4 moante alt und sag aus wie neu,und dann noch geld für haben wollen  :-X

so eine liste wäre nicht schlecht
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schwarzesgiftal am 20. April 2012, 18:44:57
warum hast du die schaukel nicht für mehr eingestellt ebay bietet doch derzeit eh kostenlos einstellen an?

ich würd schauen dass der dir das zurückschicken muss.. allein schon wegen der unverschämtheit von ihm?

hat er den betrag immer noch oder wie is das jetzt?
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: liadan am 20. April 2012, 20:24:04
Hast Du die Schaukel denn zurück bekommen? Oder wie stellt er sich das vor? Oder hat er dann nochmal überwiesen?

Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Lori+Annika+Nico am 20. April 2012, 21:40:52
Oh das trifft sich gut - ich habe grad auch Ärger mit einem ebay-Mitglied.

Ich habe nagelneue Blinke-Skechers reingestellt, NEU mit Etikett und Originalkarton. Weggegangen sind sie für 28,50 €. Vor einigen Stunden bekomme ich eine eMail von der Käuferin, dass sie die Schuhe bekommen hat und nun reklamieren muss, dass an einem Schuh die Dioden nur noch schwach leuchten. Als ich sie verschickt habe, haben beide Schuhe noch gleichmäßig geblinkt! Das weiß ich 100 %ig!!

Tja, was blieb mir jetzt anders übrig? Ich habe ihr angeboten, dass sie mir die Schuhe zurücksenden kann, ich übernehme auch das Rückporto. Darauf kam, dass sie mit 10 Euro Preisnachlass einverstanden wäre, falls ich es nicht wäre, würde sie die Schuhe auf meine Kosten zurückschicken.

Ich trau der Käuferin nicht, aber was soll ich machen? Ich hab jetzt die 10 Euro-Variante genommen. Und ärger mich, dass ich die Schuhe dort verkauft habe  :P es macht wirklich keinen Spaß  :'(
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: piglet am 20. April 2012, 22:35:02
So heftig was man immer wieder über ebay hört!

@schnief: Da Du der 8,-€ zugestimmt hast würde ich die wohl auch zurück überweisen. Echt fies wie man da erpresst wird.

@Lori+Annika+Nico: Soviel ich weiß hat man sogar als Käufer im Schuhgeschäft schlechte Karten die Blinkeschuhe zurück zu geben wenn die nicht mehr blinken. Ich meine da liegen bei den Schuhen Zettel drin das keine Garantie auf das Blinken gibt. Ich würde mal bei Skechers schauen. Vielleicht steht bei denen was auf der Homepage oder so
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Capricornus am 20. April 2012, 23:04:30
@ schnie
Ich hoffe Du hast die 8 Euro noch nicht zurück überwiesen.
Also ich verkaufe gewerblich auf eBay und ja, man erlebt viel  ;D

Du hast ihm den Artikel als Privatverkäufer verkauft.
Jetzt muss er erst mal beweisen, dass der Artikel erhebliche und von der Artikelbeschreibung abweichende Mängel hat !
Mahnverfahren ? Also ich liebe ja solche Hobbyanwälte.

Wenn Du möchtest schreib ich für dich eine passende Antwort.

Und überweise auf keinen Fall die 8 Euro.

P.S. das mit Paypal ist normal... haben wir öfters  ;D
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schwarzesgiftal am 21. April 2012, 08:56:11
ehrlichgesagt versteh ich nicht warum ihr gleich zurückzahlt wenn die sachen eh zu schleuderpreisen weggegangen sind und ihr euch sicher seid dass sie vorher noch gingen.. ich hätt in beiden fällen drauf bestanden dass mir die ware zurückschickt wird...
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Cindy am 21. April 2012, 12:33:57
ich glaube die meisten überweisen zurück aus Angst eine negative Bewertung zu erhalten, das mit den Bewertungen finde ich sowieso total daneben, ich habe schon so viele Bewertungen und dachte dann, egal ich bin im Recht sollen sie mich doch negativ bewerten, hatte dann ja auch noch mit ebay Kontakt aufgenommen, wo aber garnichts zurück kam, was mich total ärgert die Prozentzahl setzt sich aus den Bewertungen der letzten 12Monate zusammen und somit hatte ich nun auch nur noch 94% denn ich habe in den letzten 12Monaten nicht mehr so viel bei ebay verkauft und gekauft
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Lori+Annika+Nico am 21. April 2012, 13:15:25
Ja, erstens hatte ich "Angst" vor einer negativen Bewertung (und daraus resultierend, dass ich schlechter verkaufe) und zweitens - wie hätte ich das beweisen sollen, dass die Blinkeschuhe daheim noch ordentlich Blink-Blink gemacht haben  :-\ Ich hätte es drauf ankommen lassen und die Dame bitten sollen, mir die Schuhe zurückzuschicken. Nur - dann hätte ich das Rückporto zahlen müssen, ihren Verkaufspreis zurück - da bin ich glaub mit den 12,50 € besser gefahren  :-\

Mein Mann hat nur gelacht und gemeint, das wären ja schöne Methoden bei ebay.

Momentan ärgere ich mich auch schwarz, dass ich nachgegeben habe. Aber wie gesagt, wie hätte ich es beweisen sollen  :-\
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: simsalabim am 21. April 2012, 13:37:37
Ich würde ihm die 8 € nicht überweisen. Der will dich abzocken. Soll er dir die Schaukel zurückschicken!

Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Sweety am 21. April 2012, 14:41:36
Zitat von: simsalabim am 21. April 2012, 13:37:37
Ich würde ihm die 8 € nicht überweisen. Der will dich abzocken. Soll er dir die Schaukel zurückschicken!

Na soll er doch vor allem erstmal Fotos schicken.

Denn es hat ja jemand anders schon gesagt - du bist zwar an die 8€ gebunden, weil du zugestimmt hast, aber ja eben nur unter der Voraussetzung, dass da wirklich ein Mangel vorliegt.
Soll er dir das nachweisen, dann zahlst du.
Wenn nicht, dann nicht.

Oh Mann - ich weiß schon, warum ich wenn überhaupt dort nur kaufe und wenn ich was loswerden will, es lieber auf einen Flohmarkt mitgebe.
Mag sein, dass ich dort weniger kriege, aber was dort weg ist, ist weg und kann abgehakt werden.
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Katie am 21. April 2012, 15:12:28
Ich verkaufe viel bei Ebay und sowas kommt ab und zu mal vor. Allerdings kenne ich diese Spielchen und lasse mich nicht drauf ein. Ich verkaufe nur Sachen ohne Risse, Flecken oder sonstige Maengel und in den acht Jahren die ich schon bei Ebay aktiv bin hab ich nur eine einzige negative Bewertung bekommen.

Wenn sowas vorkommt sage ich klipp und klar, dass sie mir die Ware zurueckschicken sollen und ich erstatte dann Kaufpreis + Porto. Dann geben sie meist sofort Ruhe. Denn in Wirklichkeit wollen sie die Ware nicht zurueckschicken und es steckt auch kein Mangel dahinter. Die wollen das einfach billiger haben.

Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: schnie am 21. April 2012, 16:26:37
Zitat von: Capricornus am 20. April 2012, 23:04:30
@ schnie
Ich hoffe Du hast die 8 Euro noch nicht zurück überwiesen.
Also ich verkaufe gewerblich auf eBay und ja, man erlebt viel  ;D

Du hast ihm den Artikel als Privatverkäufer verkauft.
Jetzt muss er erst mal beweisen, dass der Artikel erhebliche und von der Artikelbeschreibung abweichende Mängel hat !
Mahnverfahren ? Also ich liebe ja solche Hobbyanwälte.

Wenn Du möchtest schreib ich für dich eine passende Antwort.

Und überweise auf keinen Fall die 8 Euro.

P.S. das mit Paypal ist normal... haben wir öfters  ;D



mist mist mist ich habe sie heute überwiesen :-X :-X :-X
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Mondlaus am 21. April 2012, 16:35:14
Na dann ist ja jetzt egal. Aber wenn er weiter fordern sollte, geh nicht darauf ein.
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Lori+Annika+Nico am 21. April 2012, 19:30:25
Oh man Schnie ... so ein Mist (mir gehts ja ähnlich). Jedenfalls, wenn ich eure Postings lese und mir nochmal so was widerfahren sollte, werde ich einfach drauf bestehen, dass sie mir den Artikel zurückschicken  :-[ Ärger mich grad so wegen den 10,00 Euro  :P
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Sandra1803 am 22. April 2012, 00:46:50
Mädels ich hatte heute so ne diskusion mit einem Ebay Käufer...
habe einen Pulli verkauft für sage und schreibe 1,50€ + 2,00€ Versand.
Dann kam ne Mail das der Pulli viiiiel kleiner ausfällt und sie den Pulli nicht tragen kann sondern ihre Tochter...hab  dafür auch ne negative Bewertung kassiert...hab mich auch schwarz geärgert darüber...
Vorallem versteh ich das aufgerege darüber nicht, wenn sie noch verwendung dafür hat...

Leider gibt es nicht nur ehrliche Menschen bei Ebay!!!!
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Once am 22. April 2012, 09:11:18
? aber da ist doch nichts unehrliches dran @Sandra
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Unserwunder am 22. April 2012, 09:16:01
Zitat von: Sandra1803 am 22. April 2012, 00:46:50
Mädels ich hatte heute so ne diskusion mit einem Ebay Käufer...
habe einen Pulli verkauft für sage und schreibe 1,50€ + 2,00€ Versand.
Dann kam ne Mail das der Pulli viiiiel kleiner ausfällt und sie den Pulli nicht tragen kann sondern ihre Tochter...hab  dafür auch ne negative Bewertung kassiert...hab mich auch schwarz geärgert darüber...
Vorallem versteh ich das aufgerege darüber nicht, wenn sie noch verwendung dafür hat...

Leider gibt es nicht nur ehrliche Menschen bei Ebay!!!!

????!!!! Kopfschüttel!!! :-(

Ist sowas noch normal??? :-X
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Fliegenpilz am 22. April 2012, 09:23:05
Manchmal macht eBay Spaß :)
Ich hatte mal einen nagelneuen Tankini verkauft, sogar noch mit Ausschilderungsettiketten, Originalpreis dran ect - und der ging auch recht hoch weg, höher als Neupreis :P - und daraufhin fing die Käuferin eine elendlange Diskussion an, dass das Höschen ja Tragespuren hätte, das Oberteil ausgeleiert sei, ... ??? Beides war noch zusammen "getackert", wurde nie getragen und ist quasi vom Geschenkpapier, in den Kleiderschrank, zu eBay.
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: Unserwunder am 22. April 2012, 09:36:48
Na warscheinlich passte der Tankini ihr nicht und wurde von ihrem anprobieren ausgeleiert und dann eben weil stinkig auf sich selbst,diese fiese Tour :-(

Echt Banane sowas :-(
Titel: Antw:Ärger mit ebaymitglied
Beitrag von: kruemel35 am 22. April 2012, 09:40:40
Wenn ich sowas lese, dann finde ich jedes mal aufs neue, wie gut das du bei ebay nicht bist.