Arbeitszeiten im Elterngeld antrag

Begonnen von perdita, 09. Mai 2013, 12:15:35

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perdita

ICh hab die passende Info über die Suche nicht gefunden, auch wenn es die Frage sicher schon einmal gab.

Ich habe in den 12 Mon vor der Geburt nur ca. 6 gearbeitet (neuer Job, überraschende schwangerschaft  ;) )

Ich weiß, dass das für die Berechnung unerheblich ist, aber wie trag ich das in den Antrag ein? Da gibt es nur die möglichkeit a)ich habe 12 mon. gearbeitet oder b)ich habe nicht gearbeitet.
Man will ja auch nichts falsch machen...

Weiß da jemand mehr?
Große Schwester 09.2008*
Sternenschwester 04.2012 *+ 34 ssw
Kleine Schwester 04.2013*

Wie schön muß es erst im Himmel sein,
wenn er von außen schon so schön aussieht!
Astrid Lindgren (aus Pippi Langstrumpf)?

Sanne73

Erstmal herzlichen Glückwunsch zu Eurer dritten Tochter :-*
Ich freu mich sehr für Euch!

Zu Deiner Frage: wissen tu ich's nicht, aber ich würde die Option mit den 12 Monaten gearbeitet ankreuzen, denn immerhin hast Du gearbeitet (wenn auch nicht 12 Monate). Dann würde ich ggf. dazu schreiben, dass es in Deinem Fall nur 6 Monate waren. Es fallen in Eurem Fall ja wohl auch noch Monate vor Gesas Geburt mit rein, denn es zählen ja beim Elterngeld nur volle Monate ohne Mutterschutz.
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Tafi

würde auch gearbeitet ankreuzen-hast du ja auch. Für die Berechnung wird jeder einzelenen Monat berücksichtigt. Und wenn die Lohnhöhe sich von Monat zu Monat unterscheidet, legt man für jeden einen Nachweis vor. Die restlichen 6 Monaten werden dann mit 0 berechnet.

perdita

danke ihr zwei, ich glaub so mach ich es.
Große Schwester 09.2008*
Sternenschwester 04.2012 *+ 34 ssw
Kleine Schwester 04.2013*

Wie schön muß es erst im Himmel sein,
wenn er von außen schon so schön aussieht!
Astrid Lindgren (aus Pippi Langstrumpf)?

steffi+jungs

#4
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