Krankmeldung Kinderarzt - Vorgehen

Begonnen von Emelie, 27. Juni 2016, 11:52:27

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Emelie

Zitat von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:29:18
Dann befindet sich der Kindergarten gewiss nicht mehr auf einem rechtlich sicheren Boden...
Doch weil sie sich auf das Infektionsschutzgesetz berufen und eine Infektion ausschließlich durch eine Stuhlprobe ausgeschlossen werden kann und der Kindergarten hat nun einmal das Hausrecht. Vorallem wenn die Eltern im Vorfeld dieser Klausel zugestimmt haben.

Annakin

Ich kann da noch einen drauf setzen. Hier darf kein Kind unter Antibiose in den Kiga. Auch nicht wenn es das Medikament außerhalb der Kindergartenzeit einnimmt. Wer ein Antibiotikum bekommt ist schwach und braucht die Erholung zuhause. Super witzig bei einem Kind, dass gerne mal Mittelohrentzündungen bekommt und dabei nicht mal Schmerzen hat.
Auch bei Durchfall bleiben die Kinder 48 Stunden zuhause. Und es gibt vitalstoffreiche Vollwertkost. Da gibt es oft "Durchfall".
Meine Freundin (Kinderkrankenschwester) hatte auch schon Diskussionen, weil sie ihr Kind mit 37,4°C abholen sollte. Gemessen im Ohr nach dem Schlafen.
Ach ja, und Sie können nach Gutdünken eine "Gesundschreibung" vom Kinderarzt verlangen.
Stimmt, man müsste dagegen vorgehen. Macht aber keiner. Wir auch nicht, weil wir eh den Umzug planen.

~ Oma Netti ~

Was für ein vollkommener Unsinn, Emelie.  ???
Das würde ich nicht unterschreiben u d mit Infektionsschutzgesetz hat das absolut nix zu tun.

Fliegenpilz

Ich habe nun selbst im Infektionsschutzgesetz nachgeschaut, dort steht
ZitatIhr Kind darf nicht in die Kindereinrichtung gehen, wenn
• es an einer der folgenden seltenen, meist schweren Infektionen erkrankt
ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht:
Diphtherie, Cholera, Typhus, Paratyphus, Tuberkulose, Durchfall durch
EHEC-Bakterien
, Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Pest und Kinderlähmung

Sprich euer Kindergarten vermutet hinter jedem dünnflüssigen Stuhlgang eine Infektion mit EHEC-Bakterien?
Demnach darf das Kind ja dann mindestens zwei Tage nach Abgabe der Stuhlprobe im Labor (so lange dauert ja der Nachweis) nicht in den Kindergarten?
Ich hole mein Kind Montags nach einmaligem dünnflüssigen Stuhlgang ab, bringe die Stuhlprobe am selben Tag zum Kinderarzt, welche aber erst am Folgetag zum Labor geht und frühstens Donnerstag steht das Ergebnis fest. Ja?

Emelie

Zitat von: ~Netti~ am 30. Juni 2016, 21:37:30
Was für ein vollkommener Unsinn, Emelie.  ???
Das würde ich nicht unterschreiben u d mit Infektionsschutzgesetz hat das absolut nix zu tun.

Ich finde es auch unsinnig, aber wenn du den Platz willst bleibt dir nichts anderes übrig- klar man könnte mit einem Anwalt gegen den Träger vorgehen, aber als Azubi ohne Geld......da macht man halt drei Jahre mit - unser Hort hat diese Regelung Gott sei Dank nicht mehr!

~ Oma Netti ~

Das Infektionsschutzgesetz bezieht sich auf meldepflichtige Erkrankungen. Wie Fliegenpilz auch schreibt und zitiert. Mit pupseinfachem Durchfall hat das nix zu tun.  ???
Hier macht kein Arzt, auch kein Kinderarzt eine Stuhlprobe wegen einfachem Magen Darm. Spinnen die bei euch?

Emelie

Zitat von: Fliegenpilz am 30. Juni 2016, 21:38:54
Ich habe nun selbst im Infektionsschutzgesetz nachgeschaut, dort steht
ZitatIhr Kind darf nicht in die Kindereinrichtung gehen, wenn
• es an einer der folgenden seltenen, meist schweren Infektionen erkrankt
ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht:
Diphtherie, Cholera, Typhus, Paratyphus, Tuberkulose, Durchfall durch
EHEC-Bakterien
, Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Pest und Kinderlähmung

Sprich euer Kindergarten vermutet hinter jedem dünnflüssigen Stuhlgang eine Infektion mit EHEC-Bakterien?
Demnach darf das Kind ja dann mindestens zwei Tage nach Abgabe der Stuhlprobe im Labor (so lange dauert ja der Nachweis) nicht in den Kindergarten?
Ich hole mein Kind Montags nach einmaligem dünnflüssigen Stuhlgang ab, bringe die Stuhlprobe am selben Tag zum Kinderarzt, welche aber erst am Folgetag zum Labor geht und frühstens Donnerstag steht das Ergebnis fest. Ja?

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Fliegenpilz

Unsere kleine Tochter musste vor Kurzem an einem Dienstag mit Bauchschmerzen und Kopfweh vom Kindergarten abgeholt werden, daraufhin bekam sie dann am Abend Zuhause Durchfall - wirklich Durchfall. Wie Wasser und in der Nacht bis zu 12 Toilettenbesuche, so dass ich ernsthaft Sorge trug, dass sie mir exsikkiert.
Mittwochs hatte ich frei. Donnerstag früh bestand die Symptomatik immer noch und erstmalig im Leben als Mutter benötigte ich daher eine Krankmeldung - Donnerstags früh sind wir dann zum Arzt und ich wurde bis Freitag einschließlich auf unsere Tochter krank geschrieben. Wenn Freitag früh der Durchfall (immerhin dann seit Dienstag Abend) noch da sei, dann benötigte der Arzt eine Stuhlprobe - Bearbeitung: 3 Werktage.
Ich habe sie ihm Freitag früh gebracht, der Durchfall hielt bis Montag Abend an. Ich war Sa, So und Mo wieder arbeiten - am Mittwoch bekamen wir das Ergebnis: Keine Erreger waren nachweisbar, kein NoroVirus, keine RotaViren, kein EHEC, ... also laut Stuhlprobe war das Kind gesund!

Emelie

Laut RKI sind Kinder vom Besuch einer Einrichtung auszuschließen ( Kinder unter 6) wenn nur der Verdacht auf einen Magen-Darm-Infekt ausgelöst durch Viren oder Bakterien besteht

Fliegenpilz

@Emelie
Ich kenne deinen Link, da wird auf "§ 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz" verwiesen in der Überschrift.
Nehme ich diesen Paragraphen, dann ... verweise ich auf [Login or Register] Link.
Meines Wissens nach steht da nichts von pflichtiger Stuhlprobe um die Einrichtung wieder besuchen zu dürfen, Durchfälle sind auf meldepflichtige Erkrankungen bezogen und nicht auf einzelnen dünnflüssigen Stuhlgang.
Und das ist eben der Knackpunkt: Auszuschließen bei Verdacht auf ..., aber das ist nicht durch das was du hier sagst gegeben. Und wenn der Kinderarzt sagt, dass das Kind gesund ist (auch ohne Stuhlprobe), dann hat der Kindergarten schlichtweg keine Handhabe und kann sich noch so auf das Infektionsschutzgesetz berufen wie es mag!


Glaube mir, jeder wird es merken wenn das Kind eine wirkliche (meldepflichtige) Erkrankung hat ... da bleibt es nämlich nicht bei einmaligen Absondern von dünnflüssigem Stuhlgang.

Emelie

Ein Verdacht auf eine Infektion ist auch nicht meldepflichtig, aber die Einrichtung kann bei einem Verdacht sagen, dass sie das Kind nicht betreuen. Der Kindergarten hat das Hausrecht und glaube mir, er darf!

Fliegenpilz

Weil die Eltern ihn lassen. Sonst besteht keinerlei rechtliche Grundlage.

Aber gut, lassen wir das ...

Martina

In unseren Kindergarten muss jedes Kind mit Durchfall (reicht einmalig), 48 Stunden zu Hause bleiben. Genau so, wenn das Kind einmal spuckt und dann nicht wieder. Bei uns gab das auch schon viel Diskussionen, aber da ich aktuell zu Hause bin, streite ich mich auch nicht rum. Bleiben meine Kinder halt auch zu Hause.  s-:) Als ich noch gearbeitet habe, hatte ich immer Großeltern die meine Kinder im Bedarfsfall betreut haben. Blöd, aber ist so.
Ohne

Nipa

Das Problem ist halt, dass viele Kinder auch "echt noch kranke" Kinder gern direkt wieder abgeben wollen, deshalb fahren Kindergärten oft solch "harte Linien".
Und das Nurofensaftgeben in der Garderobe gibt es auch wirklich...

Eigentlich sollte man doch abschätzen können: Hat das Kind was nicht vertragen und sich 1x vollgek... oder sitzt es stundenlang am Klo und hat sich echt was geholt, was man nicht anderen weitergeben muss... würden sich da alle dran halten wäre es leichter.

Solange aber auch noch Leute mit ernsthaft ansteckenden Krankheiten wie Windpocken auf Spielplätze gehen muss man sich nicht wundern...

~ Oma Netti ~

Windpocken sind ansteckend, bevor man überhaupt weiß, dass das Kind Windpocken bekommen wird. Da kann absolut kein Mensch was dafür, wenn er andere Kinder angesteckt hat. Und sobald die abtrocknen ist alles gut, da steckt man niemanden mehr an, die Kinder dürfen auch wieder in die Kita.

Ich kenne solche Regelungen, wie von Emelie und Martina beschrieben, aus keiner Einrichtung. Nicht aus Ba-Wü und nicht von hier.

lisa81

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#65
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Martina

Ach und aus Erziehersicht, es sind immer die gleichen Eltern die ihre Kinder auch "krank" in die Kita bringen. Logisch, denn manche sind abgebrüht und machen das (viele müssen nicht mal, aber sie sind zu Hause von ihren Kindern genervt) und andere machen das nicht. Eigentlich bräuchte es überhaupt keine Regelung, weil die eh jeder für sich auslegt.
Ohne

Nipa

@netti: ich rede von der Phase wo man es weiß und ansteckend ist - ist mir passiert als ich schwanger war. Da rief sie mir am Spielplatz zu ich solle nicht naeher kommen, der Sohn hat Windpocken und ist ansteckend. Und sorry, da gehe ich nicht am Samstag Nachmittag auf einen der beliebtesten Spielplätze!

Ja, leider bringt die strengere Regelung bei den "besonderen Eltern" nix und die anderen müssen es ausfressen. Nur das müssen die Leitungen/träger halt einsehen...

Wir haben mit unserer Gruppe aber zB einfach Glück. Ich durfte mein kind sogar mit gipsbein bringen, das lehnen zB viele Kindergaerten ab...

~ Oma Netti ~

Na so'n paar Bekloppte gibt es, aber Standard ist das doch nicht.