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Allgemeines => Allgemein => Thema gestartet von: Honigbluete am 21. Oktober 2014, 16:45:28

Titel: ambulante OP beim Kind - Elternteil "krank geschrieben" oder Urlaub?
Beitrag von: Honigbluete am 21. Oktober 2014, 16:45:28
Lukas hat in einem Monat einen kleinen ambulanten Eingriff. Er wird den Tag zuhause bleiben müssen. Kann ich mich da Kind- krank melden oder muss ich Urlaub nehmen?
Titel: Antw:ambulante OP beim Kind - Elternteil "krank geschrieben" oder Urlaub?
Beitrag von: Pedi am 21. Oktober 2014, 16:53:43
Du musst keinen Urlaub nehmen, sondern kannst das über "Kind-krank" laufen lassen. Hatten wir dieses Jahr auch bei der OP von meinem Großen  :)
Titel: Antw:ambulante OP beim Kind - Elternteil "krank geschrieben" oder Urlaub?
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 21. Oktober 2014, 17:02:15
Kind-Krank.  :)
Allerdings würde ich für einen Tag wohl Urlaub nehmen, weil es nicht so ein Hickhack ist.  :P
Titel: Antw:ambulante OP beim Kind - Elternteil "krank geschrieben" oder Urlaub?
Beitrag von: Kratze am 21. Oktober 2014, 20:56:48
Na, ihr bringt mich auf Ideen. Hab extra eine Woche Urlaub wegen der op meines Sohnes. Da muss ich doch morgen gleich mal bei der Krankenkasse nachfragen...
Titel: Antw:ambulante OP beim Kind - Elternteil "krank geschrieben" oder Urlaub?
Beitrag von: Trouble2011 am 21. Oktober 2014, 21:43:18
Schau nach ob in deinem Arbeitsvertrag Kind-Krank-Tage ausgeschlossen sind.
Sind sie dass nicht, stehen die 5 bezahlte Tage zu, ohne dass die Krankenkasse ins Spiel kommt.
Sind sie ausgeschlossen, bezahlt die Krankenkasse den Tag, dass musst du dann gesondert beantragen.
Titel: Antw:ambulante OP beim Kind - Elternteil "krank geschrieben" oder Urlaub?
Beitrag von: Mondlaus am 21. Oktober 2014, 21:58:42
c
Titel: Antw:ambulante OP beim Kind - Elternteil "krank geschrieben" oder Urlaub?
Beitrag von: ~ Oma Netti ~ am 21. Oktober 2014, 22:02:45
ich meine auch es seien 10.
Titel: Antw:ambulante OP beim Kind - Elternteil "krank geschrieben" oder Urlaub?
Beitrag von: Nipa am 21. Oktober 2014, 22:49:15
Es sind gesetzlich 10 Tage, die einen der Arbeitgeber unbezahlt freistellen muss.
Hierfür können gesetzlich versicherte dann Kind-Krank-Geld über die Krankenkasse beziehen.

Einige Arbeitgeber scheuen den Aufwand des unbezahlt freistellen (und Bescheinigung für die KK über Verdienstausfall erstellen), so dass sie eine gewisse Anzahl an Kind-krank-Tagen mit Lohnfortzahlung als freiwillige Leistung anbieten.