Wie lange dürfen eure 16. Jährigen weg?

Begonnen von moni, 16. Oktober 2010, 10:32:19

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~ Oma Netti ~

könnte ich mir überhaupt nicht vorstellen. weder selber - wobei ich mit 19 ausgezogen bin, aber da kannte ich schon 1 jahr meinen mann und bin mit ihm zusammen gezogen - noch könnte ich mir das bei meinen kindern vorstellen. meine kleinere tochter wird in einem monat 16 - undenkbar, dass sie dann ausziehen würde  :o

Sweety

Bei uns konnte es sich halt niemand andersherum vorstellen.

Meine Schwester zum Beispiel hat überhaupt nicht nach Lehrstellen geguckt in der heimischen Region. Hauptsache weit weg ;D ;D

Wir sind halt eine Familie von Nestflüchtern und ich hab dann einen ähnlich gelagerten Mann geheiratet :)

Ich finde es auch überhaupt nicht schlimm, wenn es andersherum ist, denke ja, wir reden hier nicht von 35jährigen, die sich von Mutti noch die Schlüpper waschen lassen ;D

~ Oma Netti ~

nee um gottes willen, mit 35 tu ich das für meine kiddis dann auch nimmer  :P ;D
die dürfen ruhig auch weiters weg ne ausbildung suchen und so, aber ich find mit 16 einfach wirklich extrem früh. ist ja auch eher selten. zumindest hier. früher im osten waren auch serh viele 16jährige aus mecklenburg bei uns in sachsen um ne lehre zu machen, die wohnten da ja auch ganz alleine. meine tante lernte meinen onkel mit knapp 16 kennen, da war sie schon ein paar monate gut 400km von zu hause weg.

redheart

#53
*editiert*

Brains are wonderful, I wish everyone had one.

Jungspundspin

Mein Sohn (18) ist direkt nach dem Abi auch ausgezogen und wäre auch gerne schon früher Weg. Eigene Wohnung, eigene Möbel, eigenes Leben... scheint ihn wohl deutlich mehr gereizt zu haben als Unterstützung von uns. Aber inzwischen kommt er wieder viel und gerne heim... Naja, irgendwann kommen sie sowieso wieder ;)

Malabar

Ich durfte mit 16 auch sehr viel.
Auch mit 14 durfte ich am Wochenende schon bis 2 Uhr nachts weg. Als ich 16 war, durfte ich dann bis 3 oder 4 uhr weg. Aber meine Mutter hat mich selbstbewusst erzogen und wusste, dass ich keinen Scheiß mache.

Sie wusste auch immer, wo ich war und mit wem. Und meistens hat sie uns auch abgeholt, auch wenn es nachts und meist sehr weit war. Aber ich würds wohl genau so machen ;)

Naja, aber in der Woche um 9 find ich schon ganz gut. meistens verspäten die sich ja eh noch etwas. Aber dann findet sich auch eher Zeit, sich noch mal mit den Kindern zu unterhalten. Später fände ich nicht so gut.

Vinz,Benedikt+Laura

Laura ist zwar gerade erst 15, aber sie darf unter der Woche bis 22 Uhr. Das nutzt sie aber nicht immer. Am WE schläft sie manhcmal bei ihrem Freund, oder umgekehrt ( Jaaa Netti, das ist immer noch der selbe  ;D ;) ) Wenn sie hier schläft muss sie spätestens 24 Uhr da sein.

Hab mal ne Frage: Hatten neulich das Problem, das sie mit Freunden am See war zum grillen. Ist es richtig, das sie laut gesetz eigentlich nur bis 22 Uhr raus darf,wenn aber die Eltern es erlauben auch länger? Ich bin mir da grad unschlüssig.

Sonina

Zitat von: Vinz,Benedikt+Laura am 05. April 2011, 18:37:25
Hab mal ne Frage: Hatten neulich das Problem, das sie mit Freunden am See war zum grillen. Ist es richtig, das sie laut gesetz eigentlich nur bis 22 Uhr raus darf,wenn aber die Eltern es erlauben auch länger? Ich bin mir da grad unschlüssig.

das ist gesetzlich nicht wirklich geregelt, da es sich um keine öffentliche, sondern um eine private "Veranstaltung" handelt.
Könnte höchstens unter §8 des JuSchu fallen, muss aber nicht.

ZitatAbschnitt 2 Jugendschutz in der Öffentlichkeit
§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet
werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet
oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk
einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer
3
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5
Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten
Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in
vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und
Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16Jahren längstens bis 24 Uhr
gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter
16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten
Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der
Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
§ 6 Spielhallen, Glücksspiele
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb
dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und
Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder
ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn
in Waren von geringem Wert besteht.
§ 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das
körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die
zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und
Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen,
Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung
ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.
4
§ 8 Jugendgefährdende Orte
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine
unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die
zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu
treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person
1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist,
in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.
In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den
jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.
Quelle: [Login or Register]

oder vereinfacht:


[Login or Register]
Man muss sich schon wundern, warum wir an unseren Erwartungen festhalten.
Das Erwartete ist das, was uns in der Balance hält... aufrecht... ruhig.
Was wir erwarten, ist nur der Anfang.
Das, was wir nicht erwarten ist das, was unser Leben verändert.

~ Oma Netti ~

wie es mit grillen am see ist weiß ich nicht, aber unter 16 ist eigentlich tatsächlich um 22 uhr schicht. normalerweise dürfen jugendliche unter 16 nicht mal in ner pizzeria länger sitzen und pizza essen oder was trinken.
wenn sie 16 ist, dann ist um 24 uhr schicht. allerdings ist es bei usn in discotheken so, dass man sich einen schriebs unterschreiben lassen kann, dass man länger dableiben darf, allerdings muss jemand über 18 begleitung sein. ob das so korrekt ist - ich hab keinen plan. meine große war selten mal in der disco, aber wenn, dann immer länger als bis 24 uhr. jetzt wird sie ja eh schon 19, damit hat sich das erledigt und seit sie 18 ist und tun kann, was und wie lange sie will, pennt sie regelmäßig um 21 uhr ein  8) s-:) ;D ;D ;D
und die kleine ist keine disco-gängerin, die ist spätestens 22 uhr sowieso zu hause.  :)
übrigens schön, dass deine tochter immernoch den gleichen freund hat, scheint ja wirklich sehr ernst zu sein - schön  :D

Bettina

Ich weiß gar nicht, was ihr euch für nen Kopf macht  s-:)


.... meine werden nicht 16  8)!








.... die werden 15, 15a, 15b .... und irgendwann 20 oder so  ;D!

Als ich 16 war hab ich ja schon bei meinen Großeltern gelebt, weil meine Mutter früh gestorben ist. Abholen ging nicht, weil meine Großeltern kein Auto hatten und ich war meistens mit 2 oder 3 Freundinnen unterwegs und meistens hat dann auch einer bei mir oder ich bei ihr übernachtet. War einfach praktischer. Ich durfte schon bis 2 oder 3h weg, aber eben nur in der Gruppe und mit gesichertem Heimweg, im Zweifelsfall mit einem von meiner Großmutter gesponsortem Taxi. Da ich im Karnevalsverein war, waren wir da natürlich auch oft lang weg, aber eben auch immer in einer größeren Gruppe. Feste Zeiten gab es da nicht. Es war immer abhängig von was, wann (also unter der Woche oder WE) und mit wem.

Aber was immer war (zumindest wenn ich nach Hause gekommen bin) .... ich bin zu meiner Oma kurz rein und hab ihr gesagt, dass ich wieder da bin  ;).
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Vinz,Benedikt+Laura

Echt Bettina???  :o Das will ich bitte auch  ;D

Obwohl ich ja sagen muss, das meine Große ihre ganz schlimmen Sachen schon hinter sich bzw. ich hinter mich gebracht habe. Sie ist recht brav, hält sich an Absprachen, und ruft an, wenn sie doch länger bleiben will.

Im Grunde ist es oft so, wie bei Dir früher. Wenn sie nicht mit ihrem Freund unterwegs ist, ist sie mit 2 Mädels auf Tour und das klappt dann schon. Aber jetzt beginnt wieder die Grillzeit draussen und da wollen sie dann doch länger bleiben.

o.s. vergiss nicht, das Geheimrezept zu schicken  ;)

~ Oma Netti ~

meine tochter schleicht immer superleise rein, um nur niemand zu wecken und die olle muddi wacht jedesmal trotzdem auf und kriegt mit, wann sie heimkommt  8) ;D
am samstag kam sie um 5 uhr !!!! aus der disse und hat sogar noch nen kerl angeschleppt zum kaffee trinken  s-:) (ja, kaffee trinken, sie hat ja nen freund  ;))

Nachtvogel

@netti
;D ;D ;D

immerhin kommt sie heim s-pfeifen

in dem Alter kam ich oft nachm Frühstück S:D  ;D ;D ;D

36+3 -> 2940g / 37+4 -> 3320g / 38+5 -> 3660g
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Sweety

Zitat von: Nachtvogel am 13. April 2011, 17:49:36
@netti
;D ;D ;D

immerhin kommt sie heim s-pfeifen

in dem Alter kam ich oft nachm Frühstück S:D  ;D ;D ;D

Nachtvogel, du warst halt ein anständiges Mädchen... und anständige Mädchen kommen heim, wenn es hell ist s-pfeifen

;D

~ Oma Netti ~

Zitat von: Sweety am 14. April 2011, 23:37:44
Zitat von: Nachtvogel am 13. April 2011, 17:49:36
@netti
;D ;D ;D

immerhin kommt sie heim s-pfeifen

in dem Alter kam ich oft nachm Frühstück S:D  ;D ;D ;D

Nachtvogel, du warst halt ein anständiges Mädchen... und anständige Mädchen kommen heim, wenn es hell ist s-pfeifen

;D

is ja nich jeder so'n früchtchen wie ihr...pah... ;) ;D

perdita

jetzt fühl ich mich wie ne Klosterschülerin ;D

Ich durfte erst ab 16 überhaupt richtig raus. dann war um Mitternacht Zapfenstreich und ich hatte immer Geld für ein Taxi dabei, da radfahren oder laufen auch in Begleitung meines Freundes nicht erlaubt war. (fand den Deal nicht so übel, gerade im Winter). Aber ich durfte beliebig bei ihm übernachten, so das das leicht zu ungehen war. s-:)

Das Problem war, das da wo ich hingegangen bin, vor 1-2i Uhr gar nichts los war und ich dementsprechend vor 4 selten heim bin. Später mit 18 dann, konnte ich gehen wie ich wollte. Aber immer die dringende Bitte (Quasi Befehl) entweder Taxi zu fahren oder gleich das Auto zu nehmen.

wie ich es später mache? wei0 ich nicht, kommt drauf an wie mein kind später sein wird. wie viel vertrauen ich in sie haben kann, dass sie dort ist wo sie sagt und sich an abmachungen hält. Ob sie ehr leichtsinnig oder ehr vorsichtig ist ob sie ehr in gruppen oder allein weg will. ehr zur disco (falls es dann hier noch welche gibt) oder ehr zu privaten partys, wie sie mit drogen umgeht (legale wie illegale) selbst und im Freundeskreis etc. also praktisch danach wie sie sich entwickelt und wie unsere Beziehung sich entwickelt.

Auch wie unsere Stadt sich entwickelt, wie das Verkehrsnetz ist, wie die Kriminilatätsstatistik sich dann darstellt, wird dann einfluss auf meine Entscheidung haben.
Große Schwester 09.2008*
Sternenschwester 04.2012 *+ 34 ssw
Kleine Schwester 04.2013*

Wie schön muß es erst im Himmel sein,
wenn er von außen schon so schön aussieht!
Astrid Lindgren (aus Pippi Langstrumpf)?

greenfood


diejuethe

Darf ich mal kurz an das Jugendschutzgesetz erinner?

Normalerweise dürfen Kinder unter 18 Jahren gar nicht tanzen gehen und ich Gaststätten auch nur bis Mitternacht bleiben. Ich finde es ganz schön übel, dass das mittlerweile alle durchgehen lassen, denn was man so für Geschichten hört, die in den Clubs passieren, da wird einem Angst und bange.

§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer
3
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

erzaks

das ist ja ein ganz guter Hinweis!
ob das wirklich umsetzbar ist, weiß ich nicht...

AndreaSch

5 Uhr find ich für 15 Jahre aber viel zu lange. Fände da eher 23 Uhr angemessen.

Sonina

Zitat von: AndreaSch am 07. Dezember 2011, 15:50:45
5 Uhr find ich für 15 Jahre aber viel zu lange. Fände da eher 23 Uhr angemessen.

Laut Jugendschutzgesetz 22 Uhr  ;)
[Login or Register]
Man muss sich schon wundern, warum wir an unseren Erwartungen festhalten.
Das Erwartete ist das, was uns in der Balance hält... aufrecht... ruhig.
Was wir erwarten, ist nur der Anfang.
Das, was wir nicht erwarten ist das, was unser Leben verändert.

Sweety

Zitat von: AndreaSch am 07. Dezember 2011, 15:50:45
5 Uhr find ich für 15 Jahre aber viel zu lange. Fände da eher 23 Uhr angemessen.

Ähem... die Sperrzeit für das Alter gilt AB 22 Uhr BIS 5.00 Uhr. Das heißt, wenn die 15jährigen wollen, können sie sich den Wecker stellen und um halb sechs wieder aufkreuzen, aber erstmal müssen sie um zehn abends raus ;)

peter

ich hab keine mit 16...nur eine mit 15 und eine mit 17 und ich mach es kindabhängig  S:D

meine jüngere ist unzuverlässig nicht so der lerntyp,läßt gern die colle tussi raushängen,hat nen rieeeeeeeesen freundeskreis wo man net durchblickt und ein wortschatz  :P.....
sie darf "nur " ab und an mit ausnahme am wochenende bis 22uhr raus,übernachten nur wenn ich dort angerufen hab etc

die große hat seit fast 3 jahren den selben freund,ne ruhighe clique,stellt schule an erste stelle und ist verläßlich,sie hat keine zeiten mehr von mir da sie oft bei ihrem schatz ist und die eben dann party machen oder mit nem u18 formular in die disco gehen...aber sie bleibt auch oft zu hause...oder taucht um 21uhr wieder auf wenns ihr net gefallen hat oder so....

kasumi

Nun gut, ich bin selber 17 Jahre alt und ich darf grundsätzlich so lange wegbleiben, wie ich will, wobei ich dieses Recht in der Vergangenheit kaum gebraucht habe. Wenn ich mit Freunden irgendwo hingehe, wird zwar allerhand geraucht, aber ich trinke nicht. Exzesse muss man da nicht befürchten, meine Eltern haben da einfach Vertrauen und sie störts auch nicht, wenn ich um halb vier nach Hause komme, wies etwa gestern der Fall war.

Kindabhängig ist das ganze natürlich sowieso, doch, wenn man dem Sohn oder der Tochter jetzt verbietet, lange auszubleiben, und sie sich dieses Recht ab dem Alter von 18 von selbst holen, bleiben sie sowieso weg, solange sie wollen. Und ein Lernprozess ist nicht bei allen Jugendlichen gegeben.

Nati

Vom Gesetz her 12 Uhr. Aber am wochenende habe ich hin und wieder auch mal eine Ausnahme gemacht. Wenn meine Tochter gesichert nach Hause kam also abgeholt wurde oder mit dem Auto gebracht wurde dann durfte es auch schonmal 2 Uhr werden oder später. Aber sobald sie 17 wurde sind sowieso alle stricke gerissen und es wird inoch später also aufpassen mit der großzügigkeit