Kleidung beim Einsatz zerschnitten

Begonnen von luisekusch, 28. November 2016, 09:17:22

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luisekusch

Mir wurde gesagt, wenn bei einem Rettungseinsatz Kleidung zerschnitten würde, könnte man dieses steuerlich absetzen, ist dieses wirklich so?

Fliegenpilz

Der Unfallverursacher hat jeden Schaden der entsteht zu ersetzen, dazu gehören auch die Kosten für Bergung und Rettung, demnach auch für (zerschnittene / zerrissene) Kleidung.

Dazu kommt dann noch die Frage: Private Kleidung oder Arbeitskleidung?
Arbeitskleidung selbst kannst du ja generell steuerlich absetzen.

Das defekte Kleidung durch Unfälle absetzbar sind von der Steuer wären mir neu, aber ... ich lese interessiert mit.

luisekusch

Es ist ein Unfall in der Schule gewesen. Ich habe keine Ahnung wie das da ist, ich bin auch gar nicht auf die Idee gekommen, nun sagte man mir, man könne es geltend machen.

Fliegenpilz

Dann wird das Kind ja auch in diesem Moment über die Schule versichert sein - da greift dann mein erster Abschnitt ... und wenn du bzw. ihr schon etwas von der Versicherung ersetzt bekommt dann, wieso sollte es dann nochmal von der Steuer abgesetzt werden können?

Ich lese wirklich sehr interessiert mich, würde mich erstaunen ... aber ich lerne gerne dazu!

luisekusch

Ich habe noch von keiner Versicherung erstattet bekommen, der Unfall passierte am Donnerstag, bis Samstag war mein Kind im Krankenhaus, wie es nun weiter geht... keine Ahnung.

Wechselflügler

WENN(!) es möglich ist, dann wahrscheinlich als außergewöhnliche Belastung.

Damit sich außergewöhnliche Belastungen steuerlich auswirken, muss ein bestimmter Prozentsatz (=zumutbare Belastung) - gestaffelt nach Einkommen - überschritten werden. Alles was darunter liegt, hat steuerlich KEINERLEI Auswirkung.

sh. §§33ff. EStG

Muse

Meines Wissens kann man das bei der Steuer (!) nicht geltend machen.
Ich würde an deiner Stelle eher mal in der Schule nachfragen wie das versicherungstechnisch gehandhabt wird.

Gute Besserung nichtsdestotrotz!

Nipa

Die Frage wäre als was? Und von welchen Beträgen reden wir denn da?

Wie Fliegenpilz schreibt, ich denke man kann es im Falle eines Unfalls mit Fremdeinwirkung von der gegnerischen Partei erstattet bekommen, wenn der Gegner die Schuld trägt.

peter

Nur fürs verständniss:
Dein kind hatte in der schule einen unfall? Mit einem verursacher?
Bei der behandlung oder für die behandlung wurde kelidung deines kindes aufgeschnitten und ihr wollt diese nun ersetzt bzw bezahlt haben UND den betrag von der steuer absetzen?

Peppeline

Ich habe nirgendwo rauslesen können, dass luisekusch den Schaden doppelt beglichen haben möchte  ???

luisekusch: ich kenne es nur so (vom hörensagen, mein Mann war Rettungssanitäter), dass die beschädigte Kleidung von der Versicherung erstattet wird.
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Es gibt Wunder, die geschehen. Und es gibt Wunder die entstehen...

Nicht sehen können trennt von den Dingen, nicht hören können trennt von den Menschen.

Peppeline

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peter

Ich hab ihr ja nix unterstellt sondern ich hab es nicht verstanden und hab deswegen nachgefragt

luisekusch

Richtig, mein Sohn hatte einen Sturz aus 3M Höhe mit dem Kopf zuerst in der Betreuung der Schule, man hat ihn um ihn richtig verarzten zu können die neue Jack Wolfskin Jacke zerschnitten und deinen Pullover ebenfalls, es war notwendig und ich bin froh, dass es ihm soweit gut geht und wollte wissen, ob man diesen Sachschaden ersetzt bekommt.

Fairydust

Zuerst gute Besserung.
Ich würde auch bei der Versicherung der Schule nachfragen, ob die die Kosten übernehmen. Wenn es ersetzt wird, bekommst du dort die ganze Summe erstattet, bei der Steuer wird ja nur der Betrag, auf den du Steuer zahlen mußt, reduziert.

luisekusch

Ich habe mit der Betreuung in der Schule gesprochen, sie guckt, wie das abzurechnen ist.

Fliegenpilz

Es ist zwar schon etwas her, aber rein aus Interesse und weil hier ja auch keine Einigkeit herrschte: Wie ist das eigentlich zu Ende gegangen bzgl. der Verrechnung der Kleidung?