Rechtliche Frage NEWS Alles gut gegangen

Begonnen von ~ Oma Netti ~, 23. Juli 2012, 15:36:09

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~ Oma Netti ~

Folgendes: Wir hatten letzten Mittwoch eine (teure, aber das ist im Grunde ja unrelevant) Autoreparatur. Da das Auto mit meinem Mann 350 km weg von zu Hause auf Montage war und es dort passiert ist, kam das Auto auch dort in eine Werkstatt. (In die Werkstatt dessen, der meinen Mann abgeschleppt hat)
Nun ist am Samstag, also 3 Tage nachdem mein Mann das Auto abgeholt hatte, genau das gleiche Teil wieder kaputt gegangen, zum Glück nicht auf der Autobahn, sondern hier auf der Straße bei uns, als wir nur kurz zum Einkaufen wollten.

Nun will die Werkstatt, die es repariert hat uns zwar den Materialwert zurück erstatten. Aber die Arbeitskosten nicht. Sie hätten den Arbeitsaufwand schließlich gehabt, darum müssen wir den zahlen. Sagen die....

Was sagt ihr denn dazu? Ist das so richtig? Das Auto dort nachreparieren lassen geht ja nicht, denn es müsste dazu erstmal 350 km dorthin kommen und es fährt nicht.  s-:)

Bettina

Also meiner Meinung nach geht eine neue, neu eingebaute Antriebswelle nicht einfach so nach 3 Tagen wieder kaputt. Ergo ist entweder das Teil fehlerhaft gewesen. Dann haftet evtl. der Hersteller und zwar nicht nur für das Teil, sondern auch für daraus entstehende Kosten (Arbeitszeit, Verdienstausfall, Leihwagen, was weiß ich) oder es ist fehlerhaft eingebaut worden und dann haftet die Werkstatt. Materialkosten haben damit ja nix zu tun. Und wenn die Murks machen, dann müssen sie den auch beheben.

Ich würde bei du-weißt-schon-wen anfragen und wenn es nur das Teil war, was fehlerhaft war, dann eben dort nochmal machen lassen, Teil von der anderen Werkstatt ersetzen lassen und mit du-weißt-schon-wem kann man ja reden.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Janny

Lord Voldemort ?? *angsthab*
Ich bin mir sicher wie noch nie , ich hab den Weg verstanden !

by P.B.

Bettina

Oooooh EO ist so berechenbar  8) ;D! Nein, Netti weiß schon, wen ich meine  ;).
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kd74

wenn du beim adac bist dann kannst du dort anrufen und hast eine rechtliche beratung frei. sprich du schilderst deinen fall und die rechtsanwälte dort geben dir auskunft was du machen kanns bzw. in wieweit du das recht auf deiner seite hast.

das gleiche gilt bei den meisten rechtschutzversicherungen.

Karo

hallo Netti,


normalerweise hast Du mit der Werkstatt einen Werkvertrag geschlossen. Bei einem Werkvertrag wird - im Gegensatz zu einem Dienstvertrag -nicht nur bloßes Tätigwerden, sondern einen vertragsgemäßen Erfolg geschuldet. !

Ergo hast Du vereinbart, zum einen den Fehler zu finden und zum anderen den Fehler in der Folge - auf der Grundlage des Ergebnisses - zu beheben.

im ersten Fall passiert.
aber icht ordnungsmässig ausgetauscht.

normalerweise müsste die Werkstatt die Gelegenheit erhalten, den Werkvertrag Ordnungsgemäss erneut auszuführen- zu ihren Lasten-
oder
Übernahme der kompletten Fremdnachbesserungskosten.

über Rückerstattung der gesamtkosten kann ich Dir nichts sagen.

Erkundige Dich dazu auch bei Verbraucherschutz und bei einem Anwalt.

Wir haben diesen Theater vor gut 3 Jahren gemacht. bei uns war nur der gesamte Wagen abgebrannt ;)
wir haben den Prozess gegen die Werkstatt 2 Jahren mit Erfolg geführt ..
aber ich sage, sagen tun sie viel, aber bitte alles aufschreiben lassen.

Gruss
Karo
Das schönste Geschenk ist es, wenn die Kinder Dich umarmen, auch wenn Du leere Hände hast.

myja78

#6
ein NEUES Teil geht nicht nach wenigen Tagen kaputt - entweder ist es selbst fehlerhaft - dann haftet der HERSTELLER für ALLE Kosten, auch Einbau und erneute Reparatur - oder aber es ist nicht fachgerecht eingebaut, dann haftet die Werkstatt für ALLE Kosten.

Ich denke das hier in JEDEM Fall eine Rechtsberatung hilfreich wäre. Entweder über ADAC oder Anwalt (evtl. Rechtschutzversicherung?)

Vielleicht kannst du auch erstmal den Hersteller kontaktieren und ihm die Sache schildern - wenn er die Kosten auf die Werkstatt abwälzen will, muß er ja tätig werden.

Und im Grundsatz gilt - in den ersten 6 Monaten der Gewährleisung muß der Hersteller dir beweisen, das ihr etwas falsch gemacht habt - kann er dies nicht, MUß er haften. (Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um und du mußt dem Hersteller den Fehler nachweisen - aber das trifft bei euch ja nicht zu)

jewa

Schließe mich da mal an und verweise noch auf § 439 BGB. Normalerweise zieht der Verweis darauf...
Später gerne mehr, aber ich muss jetzt erstmal kochen.  :-[
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Das Leben wäre viel einfacher, wenn ich dich nicht getroffen hätte.
Es wäre nur nicht mein Leben.

Bettina

@myja: Ich den Hersteller nicht kontaktieren, schließlich ist die Werkstatt quasi der Zwischenhändler für das Teil.
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~ Oma Netti ~

mit der werkstatt hier vor ort (@bettina ich weiß schon wer) hab ich schon den ganzen tag 150 mal telefoniert. der kann da gar nix machen sagt er. er würde das selbstverständlich nochmal reparieren, aber dann muss ich das nochmal zahlen. wie wir das mit der werkstatt regeln, die den wagen in kiel repariert hat, ist unser problem. und der sagt er erstattet uns wohl die kosten für das teil, was anscheinend fehlerhaft war, aber eben nicht mehr.  :-[
dann muss ich also jetzt wegen dem scheiß auch noch zum anwalt, ja? na herzlichen dank auch, so dachte ich mir das schon.
im adac sind wir nicht und eine rechtschutz hab ich für kfz auch nicht (mehr). aber da wir keine großverdiener sind müsste das über diesen 10€-schein gehen hoff ich.
kotzt mich das vielleicht an, das glaubt mir keiner.  :-(
selbst wenn wir im endeffekt recht bekommen, JETZT in diesem moment sieht alles scheiße aus. ist doch wirklich zum davonlaufen.


Bettina

Der guten Werkstatt würde ich was husten. Wenn das Teil fehlerhaft war, dann müssen die sich mit dem Hersteller auseinander setzen. Er ist euch gegenüber in der Pflicht, weil er mit euch den Vertrag hat. Also so seh ich das.

Ja, Rechtsanwalt hatte ich auch schon auf dem Plan  :-\
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~ Oma Netti ~

ich huste schon seit 8 uhr in der früh, glaub mir. aber es nützt nix, die gehen freiwillig eben nicht drauf ein, was soll ich denn noch machen?
klar, renn ich halt zum anwalt. und klar, krieg ich vielleicht recht. nützt mir das JETZT was? leider nein.  :-( ich bin stinkwütend.

Bettina

Mist alles  :-X

Netti ....  s-druecken
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Sisam

Hallo Netti,

Du solltest auf alle Fälle in Deiner Werkstatt vor Ort das Teil genauestens unter die Lupe nehmen lassen, ggf. mit Gutachter.

Wenn Dir die Werkstatt in Kiel ein wirklich neues Teil eingebaut hat, haben sie ihren Vertrag erfüllt, d.h. der Hersteller haftet für das Ersatzteil und alle daraus entstehenden Folgekosten.

Wenn Dir die Werkstatt in Kiel ein gebrauchtes Ersatzteil untergejubelt hat, haftet sie natürlich.

Ich fürchte, ohne Rechtsbeistand werdet Ihr da nicht durchkommen und da das Zeit braucht, werdet ihr auch nicht drumherum kommen, die erneute Reparatur erstmal auszulegen. Aber vielleicht kann man ja auch mit der Werkstatt Eures Vertrauens auch Zahlungsmodalitäten vereinbaren: Ratenzahlung, Rest erst, wenn die Erstattung da ist, o.ä.
früher: Sisamlimamzuri, die Unaussprechliche ;D
Wer den Kopf in den Sand steckt, hat schlechte Aussichten ;)

jewa

Also mal ganz ehrlich, was die Werkstatt die so fehlerhaft arbeitet sagt oder meint ist doch erstmal völlig egal.
Sie haben den Wagen repariert und ein neues oder auch ein gebrauchtes Teil eingebaut. Dafür gibt es auf jeden Fall eine gesetzliche Gewährleistungspflicht, um die sie nicht rum kommen. Punkt/Ende/Basta.
Rechnung liegt ja wohl vor.
Also wurde, wenn der Fehler nach 3 Tagen wieder auftaucht nicht ordentlich oder "mangelhaft" gearbeitet und da steht dir Nachbesserung zu. Einfach schriftlich mal mitteilen (wer schreibt bleibt) und auf § 439 BGB (lies u.a. auch mal Absatz 2) hinweisen.

Am günstigsten kommen die weg, wenn du es vor Ort reaprieren lässt und die fehlerhaft arbeitende Werkstatt das bezahlt. Das würde ich mir im Vorfeld aber schriftlich geben lassen.
Ansonsten gilt für die fehlerhaft arbeitende Werkstatt halt insbesondere Abs. 2 mit dem "für dich kostenlos".  :P :-* :)

Einfach mal die Rechtslage erörtern, notfalls mit Rechtsanwalt drohen.  S:D

So, jetzt können wir erstmal essen. Wenn du willst setz ich dir ein Schreiben auf.
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Es wäre nur nicht mein Leben.

~ Oma Netti ~

oh jewa, das wär super. würdest du das tun? dann weiter per pn.  :)

Conny

#16
*

myja78

#17
Bettina - oft kennt man aber den Hersteller eines Teils und der übt manchmal besser Druck auf die Werkstatt aus ;) - allerdings muß man den Hersteller ja auch erstmal kennen und eine Kontaktadresse haben.

Seh es mit den Paragraphen wie Nelia - es ist ein Werkvertrag und leider gibt es da auch einen "unterparagraphen, der dir - Netti - nicht besonders gefallen wird:

§633
3.5 Schadensersatz

Der Besteller kann gemäß § 634 BGB Schadensersatz statt der Leistung neben dem Rücktritt oder der Minderung geltend machen.

Jedoch wird nach einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2002 (BGH 10.10.1002 - VII ZR 315/01) der Werklohn trotz berechtigter Abnahmeverweigerung fällig, wenn der Auftraggeber nicht mehr Erfüllung, sondern wegen der mangelhaften Leistung nur noch Schadensersatz oder Minderung verlangt.


Bedeutet, entweder ihr pocht auf Erfüllung (Reparatur in der ersten Werkstatt) oder aber ihr verzichtet auf den Werklohn von WErkstatt 1 und lasst es vor Ort reparieren, da muß er dann aber den Werklohn mitzahlen (Teil des Schadenersatz - versteh ich zumindest so, das es in den Schadenersatz fällt).

~ Oma Netti ~

Jetzt raff ich es nicht mehr.  :-\

Also wie jetzt? Ich will doch von dem Typ gar kein Geld wieder haben. WENN ich das hier in der Werkstatt neu machen lassen kann.
Ich will einfach nur, dass das was wir reparieren lassen haben heile ist. Und die Kosten will ich eben nicht nochmal bezahlen. Dass er das behält, was wir bezahlt haben, wenn wir es hier nachbessern lassen dürfen war total klar. Aber er will uns den Materialwert erstatten und wir sollen die Reparatur dann komplett auf unsere Kosten hier nochmal machen lassen. Und DAS kann ich nicht ganz verstehen.

Bettina

Dass wollte ich auch gerade schreiben. Es geht ja drum, dass das Auto wieder fahren soll. Und entweder er zahlt alles zurück, damit Netti es hier machen lassen kann oder aber er rechnet das mit der Werkstatt hier ab, quasi damit er den Transport des Autos nach Kiel spart. Denn da müsste das Auto ja erstmal hin.

Ersatzteil-Erstattung schön und gut, das wird er mit dem Hersteller abklären, aber er hat seine Arbeitszeit bezahlt bekommen und Netti soll das hier nochmal löhnen, obwohl sie nichts dafür kann, weil es ja nicht ihr Fehler ist. Nö, das würde ich auch nicht einsehen.
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~ Oma Netti ~

Jetzt hab ich es nochmal gelesen und genau das will ich ja.
Zitatoder aber ihr verzichtet auf den Werklohn von WErkstatt 1 und lasst es vor Ort reparieren, da muß er dann aber den Werklohn mitzahlen (Teil des Schadenersatz - versteh ich zumindest so, das es in den Schadenersatz fällt).
Ich will es hier in der Werkstatt machen lassen, denn Kiel ist über 300km weit weg von mir und das Auto fährt nicht. Er soll alles behalten, was wir bezahlt haben, ich will gar nix zurück. Aber ich will die Werkstatt hier eben nicht nochmal bezahlen müssen.

myja78

Ja, ist etwas schwer verständlich - rechtliches Geschreibsel eben :P - generell denke ich MUß er euch diese Kosten auch ersetzen, denn diese entstehen ja im Zuge eines mangelhaften Teils und die kannst du mit als Schadenersatz geltend machen. Wenn er die nicht zahlen will, dann soll er das mit dem Hersteller verhackstücken, normalerweise sollte das nicht dein Problem sein. Oder aber er gibt dir die Kontaktdaten des Herstellers und du versuchst mit diesem eine Lösung zu finden, was der einfacherer Weg für dich sein könnte, denn ich denke gegen die Werkstatt müßtest du dir rechtlichen Beistand holen, da er sich ja weigert, die Arbeitskosten der Reparatur zu tragen :-\

Bettina

Hat eine Werkstatt für sowas nicht eine Versicherung?
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~ Oma Netti ~

Ich telefonier jetzt nochmal. Dann schreib ich den Brief, den Jewa mir gestern aufgesetzt hat und schick ihn ab, schriftlich ist ja immer sicherer. Schick ihn auch per Einschreiben.
Und wenn es dann keine Einigung gibt mach ich einen Termin beim Anwalt. Ich kann das einfach nicht nochmal komplett zahlen.  :-\

Keine Ahnung, Bettina  :-\

Fliegenpilz

Ratenzahlung bietet eure Werkstatt aufgrund der geschilderten Situation nicht an?

Ich meine, du kannst ja zeigen (Rechnung), dass du vor x Tagen diesen Betrag schon mal bezahlt hast und kannst denen ja auch in Fotokopie beifügen, dass du versuchst das Geld zurück zu bekommen bzw. das die Werkstatt sich dessen annimmt.

So könnte es vielleicht erstmal repariert werden und du zahlst die Raten bis eine Einigung mit der Kieler Werkstatt gefunden ist.