Erbschaftsfrage

Begonnen von KaLoJo, 11. Mai 2012, 16:49:41

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KaLoJo

Huhu,

kennt sich hier jemand mit Nachlass/Erbschaft aus?

Mein Mann hat heute Post bekommen vom Amtsgericht. Seine Oma ist verstorben (er hat sie nie kennengelernt). Nun soll er annehmen oder abschlagen. Die Tochter (also seine Mutter) hat das Erbe ausgeschlagen. Sie hatte selbst nie Kontakt zu ihrer richtigen Mutter und hat vorsorglich ausgeschlagen weil sie keine Lust hat evtl. Schulden zu übernehmen.

Nun meine Frage:  Woher weiß ich ob es was zu erben gibt oder doch nur Schulden da sind? Kann man das vorher irgendwie in Erfahrung bringen? falls nein, muß ich laut dem Brief zum Notar um auszuschlagen. Was kostet mich der Notar? Muß ich dafür überhaupt was bezahlen?

Wir kennen und damit so null aus...  :-\

Adrasthea / Lea Sophy

#1
soweit ich weiß kann man den wert der erbschaft vorher nicht in erfahrung bringen. vorsorglich eine erbschaft auszuschlagen ist bei dem verdacht einer "überschuldeten Erbschaft" keine schlechte idee. zu bedenken geben muss ich dabei nur noch das ich als ich damals eine erbschaft ausgeschlagen haben diese danch auch für meine kinder ausschlagen musste, sprich sollte dein mann auschlagen gilt er vor dem nachlassgericht als vor dem erblasser vberstorben, das heißt die gesetzliche erbfolge seinerseits tritt dann ein also sollten dann seine kinder auch ausschlagen so wurde mir das damals mal erklärt.

um rauszufinden ob erbmaterial vorhanden ist bleibt euch lediglich die möglichkeit verwandte abzutelefonieren und nach hören sagen euch zu erkundigen wie so der lebensstil der verstorbenen person aussah, ob konten vorhanden waren usw. das ist dann natürlich nur eine grobe schätzung. man muss dazu noch sagen das eine angenommene erbschaft auch die pflicht birgt eine bestattung zu zahlen sprich diese kosten sollte man nicht aus dem blick verlieren, bei einer "guten" erbshcaft dekt die erbschaft die summe der bestattung voll ab.

Zitat
Sie müssen keine Schulden erben, sondern können die Erbschaft ausschlagen, entweder vor einem Notar oder beim Nachlaßgericht. In der Regel innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis von Ihrer Erbenstellung. Erfahren Sie erst nach Ablauf dieser Frist von dem Bestehen einer Überschuldung, ist die Fristversäumung anfechtbar. Welche Wirkungen hat Ihre Ausschlagung? Die Erbfolge gestaltet sich so, als seien Sie bereits vor dem Erblasser verstorben. Haben Sie Kinder, erben diese an Ihrer Stelle und sollten ebenfalls ausschlagen, bei Minderjährigkeit vertreten durch alle Sorgeberechtigten.

Stellt sich später heraus, daß der Nachlaß doch nicht überschuldet war (Vermögen wird aufgefunden), ist die Ausschlagung nicht mehr rückgängig zu machen.


mitbringen müsst ihr dann
•Sterbeurkunde oder Mitteilung des Nachlaßgerichts
•Ihren Ausweis
•Ihren Ehepartner samt Ausweis, wenn Sie minderjährige Kinder haben, die nur aufgrund Ihrer Ausschlagung erben oder ggf. eine Gerichtsentscheidung, nach der Sie die alleinige elterliche Sorge haben
•Ihre volljährigen Kinder samt Ausweisen
•Namen und Anschriften der entfernteren Verwandten, die nach diesen Ausschlagungen als Erben in Betracht kommen.

soweit ich weiß kostet die Unterschriftsbeglaubigung unter einer Ausschlagungserklärung nur die Mindestgebühr von 10,00 € zzgl. MWSt.
Lea Sophy 17.04.2009 


Sebastian 27.10.1998    

peter

Erstens muss due bestattung eh bezahlt werden, wenn keiner das erbe will dann trotzdem ser nächste in der reihe
Und susserdem kann evt wenn grundstück, haus etc da ist ein nachlasspfleger bestellt werden

Wur wollten  für meine tichter auch fast auschlagen- jetzt erbte sie 80.000€

peter

Und es gibt eine erbinsollvenz wo man dann nur in höhe des erbes haftet
Also viele möglichkeiten
Informiert euch

liadan

#4
Habe das gerade hinter mir.

Wenn Ihr das Erbe ausschlagen wollt, dann müsst Ihr Euch ausweisen, den Brief über die Erbschaft mitbringen, dann kostet das 10,- Euro pro Person der ausschlägt und wichtig dabei nicht vergessen das Ihr auch für nicht volljährigen Kinder Deines Mannes das Erbe ausschlagen müsst, denn schlägt Dein Mann aus, sind seine Kinder dann auch irgendwann dran.

Vergesst nicht das es Fristen gibt um das Erbe auszuschlagen.

Solltest Du schwanger sein musst Du auch für das ungeborene Kind das Erbe ausschlagen, denn in dem Falle gilt das ungeborene schon als Erbberechtigt.

Wenn die Mutter Deines Mannes schon ausgeschlagen hat dann wird sie sicher wissen warum im Regelfall schlägt man sowas ja nur aus wenn wirklich vorauszusehen ist das nur Schulden bleiben. Die Mutter Deines Mannes wird schon wissen warum sie das getan hat, ich würde sie erstmal kontakten.

Achso, Du musst zum Amtsgericht.

Wenn Ihr Erben seid könnt ihr ggf. auch über die Stadt in Erfahrung bringen ob Schulden da sind, ob eine EV abgegeben worden ist oder wenn die Bankverbindung bekannt ist dort nachfragen wie das aussieht, also bei der Bank. Zur Not könnt Ihr auch eine Schufa Auskunft einholen, ihr könnt ja berechtigtes Interesse nachweisen.

Bei uns hat die Ehefrau, die Kinder, die Geschwister alle ausgeschlagen und bei uns war halt  hinlänglich bekannt das mein Onkel hoch verschuldet ist von daher habe ich mir die Mühe gar nicht gemacht nachzuforschen ob da nicht doch noch Geld da ist.  ;)


Heutzutage ist es so verdammt schwer dumm zu sein,  weil die Konkurrenz so gigantisch ist!