Existenzgründung / Gewerbe anmelden Haarverlängerung

Begonnen von sunny+djuli, 04. April 2012, 19:48:07

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sunny+djuli

Hallo,

ich bin Friseurin und plane schon seit einiger Zeit mich im Bereich Haarverlängerungen selbständig zu machen.
Nun ist das Problem, dass man sich in Punkto Haarverlängerung nur mit Meisterbrief verselbständigen darf.
Da ich alle Haarverlängerungsmethoden in Seminaren und auch im Salon erlernt und reichlich ausgeführt habe, ärgert mich dies natürlich sehr  ;D
Man hat es gelernt, kann es verdammt gut und hat es auch Jahrelang ausgeübt....und nun darf man es nicht in seine Selbstständigkeit mit einbeziehen.
Ich habe gestern im Netz mehrere ´´Schlupflöcher´´ entdeckt........
Z.B. habe ich gelesen, dass man als Nageldesignerin auch Haarverlängerungen anbieten darf.....
Rein zufällig kann ich auch Nägel machen  s-:) .
Wenn das wirklich so funktionieren könnte, würde ich meine Fähigkeiten und Kentnisse im Nageldesign weiter ausweiten und mich dann offiziell als Nageldesignerin selbständig machen + Haarverlängerungen mit einbeziehen.

Ist hier zufällig jemand Nageldesignerin oder kennt sich mit der Thematik aus?

Liebe Grüße Sunny
Das funkeln deiner Augen bringt mein Herz zum lachen.
In dein strahlendes Gesicht zu schauen ist das Schönste dieser Welt.

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Fliegenpilz

Wieso machst du nicht deinen Meister? :)
Da hättest du doch mehr in der Hand und mehr Möglichkeiten generell als wenn du dich im Bereich Nageldesign (heißt das so? ???) fortbildest.

sunny+djuli

Unter Anderem,  weil ich nicht einfach mal so nebenbei die 5000€ dafür in der Tasche habe  ;D
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ANEREVundMIKA

Wenn du z.b 4 Jahre lang eine Salonleitung vorweisen kannst, und das von der Handwerkskammer anerkannt wird kannst du dich auch ohne Meisterbrief selbstständig machen.


Lg Verena

sunny+djuli

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Didi81

NEIN! Darf man auch als Nageldesignerin nicht. Was viele Nageldesignerinnen anbieten können sind diese einfachen Haarclips oder Haarswarowskis (die habe ich zb auch), aber das sind ja laienhafte Tätigkeiten, die im Prinzip jeder anbieten darf.

Die von Dir erwähnten Schlupflöcher beinhalten immer ein "Lügen" ein "Umschreiben" der EIGENTLICHEN Tätigkeit. Denn es gibt für Tätigkeit X eben die Auflage einen Meister zu haben und für Tätigkeit Y eben nicht. Und je nachdem was man offiziell vorgibt zu tun, wird es eben verlangt oder nicht. Bei sowas bewegt man sich aber im Falle einer Kontrolle auf dünnem Eis. Ich würde es persönlich nicht empfehlen. Wir (dh der Zoll) decken sowas auch gern mal zufällig auf.

sunny+djuli

Ahhh okay.
Ich las da nur in einem Beitrag eines großen Salons, der auch Schulungen etc. anbietet. ;)
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Juli+Felix

Ich kenne mich zwar nicht mit Haarverlängerungen aus, aber vielleicht kannst du ja Meister-BaföG beantragen. Dann ist´s nicht mehr ganz so ein Batzen Geld.  :)

Conny

#8
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