Mietverhältnis kündigen nach Todesfall + neue Frage zur Beerdigung

Begonnen von bella1979, 21. November 2011, 13:11:58

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bella1979

Hallo!

Mein Oma ist heute Nacht verstorben.  :'(
Relativ plötzlich, aber sie war halt schon älter, 85 ist sie im Oktober geworden.

Man wird ja ziemlich schnell mit 1000 bürokratischen Dingen beschäftigt wie Beerdigung, Wohnungsauflösung, Mietvertrag kündigen...  s-:)

Zum Letzteren habe ich mal eine Frage.

Mein Vater hat gerade die Vermieterin vom Tod ihrer Mieterin in Kenntnis gesetzt. Nach dem Standard-Bla bla "Tut mir Leid!" kam dann sofort, dass man Vater aber noch für die nächsten 3 Monate Miete bezahlen muss.
Meine Oma hatte aber nix mehr Gespartes, ihre Rente ging für Miete, AWO-Betreuung, Essen etc komplett drauf!

Da meinte die Vermieterin, dass mein Vater das dann jetzt bezahlen soll, ganze 3 Monate lang oder einen Nachmieter finden soll! Das kann schwierig werden, die Wohnung ist zwar Top und auch die Lange, aber die identische Nachbarswohnung meiner Oma steht auch schon über ein Jahr leer.

Kennt sich jemand aus und weiss, was man tun kann?

LG bella


guest1707

Mein Beileid  :-\

Das ist jetzt ohne Gewähr, aber soweit ich weiß gelten alle Verraglichen Bedingungen trotzdem weiter. Also auch diese 3 Monate Kündigungsfrist für eine Wohnung.
Genau so ist es mit Telefon, Kabel usw. Man kann oft nur auf Kulanz der einzelnen Vertragspartner hoffen.


Jules

Mein Beileid!!

Ich würde mal bei den Verbraucherzentralen anrufen, die machen auch telefonische Beratungen zu Rechtsthemen, da kriegst Du schnell ne Antwort.
Denn Dein Vater ist ja nicht Vertragspartner, warum sollte er zahlen müssen?
Aber mit Logik soll man sich ja nicht verwirren lassen. s-:)

www punkt verbraucherzentrale punkt de


bella1979

Danke, ihr Beiden!

@steffi: hoffen wir mal, dass es nicht so ist. Wenn jemand stirbt, der kein Erbe hätte und keine Angehörigen, dann könnte ja auch Niemand die Kosten weiter bezahlen...
Soviel Geld haben meine Eltern leider nicht, um 3 Monate lang noch nebenher die andere Wohnung zu bezahlen!  :-\

@Jules: Danke für den Tipp, mein Vater ruft gerade mal dort an!

Spatzlmama

Mein Beileid!  :-[

Als mein Opa auch ganz plötzlich verstarb vor gut 2 Jahren, war es das gleiche. Aber er hatte GsD vorgesorgt und so mußten meine Mama, Tanten und Onkel "nur" die Wohnung ausräumen.

Mitte September ist meine "Stiefoma" gestorben, da es ihr schlechter ging, bevor  sie starb, hatte sie kurz vorher einen Mietvertrag für betreutes Wohnen unterschrieben, d.h. mein Stiefvater mußte 3 Monate für die alte Wohnung noch zahlen + 3 Monate für das betreute Wohnen.  :-\
Ich fürchte da kannst Du nichts machen und ich hoffe inständig, daß meine Eltern mal da vorsorgen werden. Mir wurde auch erst durch den Tod meines Opas überhaupt bewusst, was da so für Kosten für die Hinterbliebenden entstehen.  :-\
WENN AUS LIEBE LEBEN WIRD...

unser Turbospatz  30.09.2006
unser Kuschelbär  10.07.2009

guest4811

Mein herziliches Beileid.

Ich würde mich wohl mal beim Bestatter informieren, die haben ja jeden Tag damit zu tun und wissen vielleicht noch was.

Vielleicht funktioniert es auch, dass ihr das Erbe ausschlagt und dann eben nicht zahlen müsst?

bella1979

Zitat von: cookie am 21. November 2011, 13:46:36
Vielleicht funktioniert es auch, dass ihr das Erbe ausschlagt und dann eben nicht zahlen müsst?
Das sagte die Verbraucherzentrale auch, man hätte dann kein Anspruch auf Mietkaution (musste meine Oma nicht hinterlegen) und auch evtl. Rückzahlungen der Nebenkosten oder Strom!
Meine Eltern haben gleich einen Termin beim Bestatter, dann sollen sie dort auch noch mal nachfragen, wenn die Beerdigung geklärt ist!

@spatzlmama: oweia, das ist ja echt heftig. Da müsste dein Stiefvater sicherlich ordentlich bezahlen, denn so ein betreutes Wohnen ist garantiert nicht günstig....

myja78

Erstmal: Mein Beileid!

Erbe ausschlagen heißt aber auch, das ihr nichts mehr aus den persönlichen Sachen rausnehmen dürft, soweit ich weiß :-\
Drei Monate weiter die Miete zahlen ist aber auch schon ziemlich heftig :P Vielleicht könnte man sich aber mit einem potentiellen Nachmieter so einigem das man selbst für die 3 Monate noch einen kleinen Betrag zahlt, so das er in den ersten 3 Monaten günstiger wohnt um die Wohnung attraktiver zu machen wie die gegenüber (nur so ne Idee)

BiDi

Herzliches Beileid!

Zur Wohnungskündigung guck' mal hier:

[Login or Register]

Innerhalb eines Monats gilt wohl ein Sonderkündigungsrecht.

Grüsse
BiDi
Mattis: * 3.2004
Moritz: * 4.2005

bella1979

Zitat§ 580
Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters

Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

Danke Bidi, ich habe heute schon zuviel gelesen, mein Kopf kann nicht mehr vernünftig denken. Was heisst das jetzt?
Innerhalb eines Montats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist?

@myja: Wäre auch eine Idee, danke!

Mondlaus

Die gesetzliche Frist ist die, die im Mietvertrag vereinbart ist, also drei Monate?  Das "außerordentlich" heißt eigentlich nur, dass der Grund ein nicht alltäglicher ist, wie z.B. der Tod des Mieters. Wenn die Frist verkürzt wäre, wär es außerordentliche fristlose Kündigung. Ist etwas blöd formuliert :-\

Also ich als Vermieter würde in dem Fall auf die gesetzlichen Regelungen pfeiffen und die trauernde Familie in Ruhe lassen, traurig sowas
Kind 2011
Kind 2014
...

guest1707

@mondlaus: Das sagst du jetzt so...wenn du aber als Vermieter darauf angewiesen bist, was machst du dann? Vor allen Dingen wenn sich die Wohnung nicht so leicht wieder vermieten lässt. ;)
Ich würde versuchen eine Lösung mit dem Vermieter zu finden. Vielleicht müsst ihr nur für die Nebenkosten aufkommen oder zahlt nur die Kaltmiete.

bella1979

@mondlaus: Hoffen wir mal, dass das so ist. Meine Eltern haben heute auch noch die Kündigung bis zum 30.Nov per Einschreiben an den Vermieter geschickt. Müssen jetzt erstmal auf die Antwort warten!

@Steffi: Ja, ich kann den Vermieter auch verstehen. Aber Tod ist nunmal Tod, das ist nicht umziehen oder so... und dass sich dafür dann die Angehörigen verschulden sollen...irgendwie auch nicht fair!

perdita

Wir hatten vor kurzem einen ähnlichen Fall mit einer Mieterin, die plötzlich verstarb. Mangels Angehöriger und da die Dame eine Sozialbetreuung hatte, sagte uns ihre  gesl .Betreuuerin : Sie werde noch den laufenden und den nächsten Monat die Miete zahlen und der Rest sei nicht ihr Problem, weder die Wohnungsräumung noch sonst etwas.
Ich weiß nicht ob eine Privat Person das auch kann, das Amt kann es auf jeden Fall :-\
(zwei, drei so Fälle und du kommst als Kleinvermieter echt ins Schwimmen).

AUs Unserer sicht. gerade Private Vermieter sind nicht immer auf dem neusten Stand des Mietrechts, und da in letzten Jahren Viel zum Schutz der Mieterrechte verändert wurde, mach dich genau schlau und rede mit der Vermieterin. Freundlich!
Große Schwester 09.2008*
Sternenschwester 04.2012 *+ 34 ssw
Kleine Schwester 04.2013*

Wie schön muß es erst im Himmel sein,
wenn er von außen schon so schön aussieht!
Astrid Lindgren (aus Pippi Langstrumpf)?

schwarzesgiftal

Ich hab dazu das gefunden:

Kündigung bei Tod des Mieters, wenn das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt wird
I . Am 01. September 2001 bestehende Mietverhältnisse

Stirbt der Mieter eines am 01.09.2001 bereits bestehenden Mietverhältnisses vor diesem Datum, bleibt § 569 BGB alt anwendbar. Das heißt:

Stirbt der Mieter, so sind sowohl die Erben, als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Da das Mietverhältnis so wie es ist (also auch mit dem bestehenden Kündigungsschutz) auf den oder die Erben übergeht, benötigt der Vermieter ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 564b BGB, um kündigen zu können.

Die Anwendung des alten Rechts gilt im Fall der Vermieterkündigung gegenüber den Erben jedoch nur, wenn auch die Kündigungserklärung dem Erben vor dem 01.09.2001 zugegangen ist.

Hinweis:
Wenn der Mieter mit seinem Ehegatten (der selbst Mieter war oder auch nicht) bzw. mit einem oder mehreren Familienmitgliedern einen gemeinsamen Hausstand geführt hat, richten sich deren Rechte nach §§ 569a und 569b BGB alt.

II. Rechtslage ab dem 01.09.2001

Wurde das Mietverhältnis erst nach dem 01.09.2001 geschlossen oder ist der Mieter nach dem 31.08.2001 gestorben, gilt § 564 BGB neu. Das heißt:

1. Wird das Mietverhältnis nicht mit überlebenden Mietern fortgesetzt (§ 563a BGB) und treten keine eintrittsberechtigten Personen in das Mietverhältnis ein (§ 563 BGB), wird es automatisch mit den Erben fortgesetzt. In diesem Fall sind sowohl der  oder die Erbe(n) als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind, mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

Achtung:
Eintrittsberechtigung und Erbenstellung werden oft in einer Person zusammenfallen: Dann bleibt es bei der Regelung in § 563 BGB, wonach lediglich erklärt zu werden braucht, dass das Mietverhältnis nicht fortgesetzt werden soll. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

2. Neu ist, dass der Vermieter kein berechtigtes Interesse mehr benötigt, um kündigen zu können, § 573d Abs. 1 BGB.



Erstmal mein Beileid...

ich denk im besten Fall findet ihr einen Nachmieter der innerhalb der Kündigungsfrist einziehen würde... somit wär das ja dann schnell erledigt...

ansonsten denk ich wär es ja vielleicht machbar mit der Kaution der Wohnung... das ganze abzuzahlen.. die beträgt ja meistens 3 monatsmieten.
" I'd rather be hated for who I am, than loved for who I am not."

guest1707

@bella: klar ist Tod Tod, aber Geld ist Geld und ohne das kann der Vermieter evt. auch nicht weiter Leben. :P Schei ß Sache in so einer Situation, haben wir auch schon durch or einigen Jahren. Aber ist halt so.
Drücke Deiner Familie die Daumen das es irgendwie gut laufen wird. :-*

peter

hier ging das grad mit nachlasspfleger etc und es war so das die miete noch 3 monate gezahlt werden muss WENN das erbe angenommern wird-auch nur dann muss z.b die bestattung gezahlt werden etc.....
wenn man das erbe ausschlägt ist man nicht mehr in der verantwortung

bella1979

Man man man, das ist echt so verwirrend, da gibt es zig Paragraphen und überall steht was anderes drin...  :-(

Ich habe noch mal eine andere Frage....

Am Freitag ist schon die Beerdigung.

Mein Sohn ist im September 4 Jahre alt geworden, ich habe ihm auch gestern erzählt, dass die Uhr-Oma tot ist.

Würdet ihr ihn mit zur Beerdigung nehmen?
Meine Tochter ist ja erst 16 Monate, sie wird das sowieso noch nicht verstehen, denkt ihr, dass ist zu früh für Benjamin? Mein Mann hat sofort gesagt, dass er dagegen ist. Ich möchte ihm aber die Chance geben, sich noch mal von der Ur-Oma zu verabschieden. Oder denkt ihr, dass das eine schlecht Idee ist?

Martina

Ich werde Franziska mitnehmen, wenn es bei uns soweit ist.  :'( Sie ist ein Jahr älter als dein Sohn.

Vor einem Jahr ist ihr Papa tödlich verunglückt, da habe ich sie nicht mitgenommen, aber das war auch keine "normale" Beerdigung. Da waren über 200 Leute, mit Lautsprecher vor der Kapelle und die Trauer der Familie war einfach eine andere und ich hätte niemanden mitnehmen können, der sich um sie kümmert. Zumal ihre Großeltern es auch nicht wollten. Wir waren einen Tag später am Grab, haben uns die Kränze angesehen und noch mal drüber gesprochen. In dem Fall war es so richtig.

Bei ihrer Ur-Oma würde ich sie aber ebenfalls mitnehmen und das hätte ich auch schon vor einem Jahr getan.
Ohne

peter

anna´s "rufopa" also der schwipa meiner schwester starb vor einigen wochen und anna war dabei.
ich habe sie nicht direkt gefragt,sie bekam mit das die beerdigung ist etc und sie sagte von sich aus feste und bestimmt-da geh ich mit! wir haben darüber gesprochen über "sellen im himmel" und die "hülle"....das war eine urnen bestattung,und ich habe ihr vorab erklärt wie udn warum das gemacht wird damit am tag selbst nicht so viele fragen offen stehen.
meine nichte ist 2 und war auch dabei,´für sie war es sehr viel "schlimmer" sie rief den opa und wollte später das blümchen wi sie zur urne warf wieder haben etc....
als die kleine in der kapelle anfing zu rufen und zu suchen haben ALLE echt schlucken müssen....
anna mit ihren sachlichen 5 jahren meinte dann: aber fine der ist doch tot und wurde verbrannt  :-[



erklät ihm was da passiert und wie das so ist und dann überlass ihm die entscheidung ;)

bella1979

Zitat von: satti am 22. November 2011, 12:52:43
erklät ihm was da passiert und wie das so ist und dann überlass ihm die entscheidung ;)

Das habe ich natürlich schon am Montag! Warum ich weine und traurig bin etc... Habe ihm auch eine Beerdigung erklärt und er meinte sofort, dass er mit möchte.

Ich habe jetzt noch mal mit meinen Eltern gesprochen, wie die Beerdigung abläuft, alles "normal", kein offener Sarg oder Verbrennung.

Wir gehen am Freitag alle 4 zusammen hin und schauen dann, wie er es aufnimmt...

bella1979

Eine gute Nachricht:

Die Vermieterin verzichtet auf die Kündigungsfrist und wir müssen also nicht mehr 3 Monate lang Miete bezahlen!!!  s-daumenhoch s-daumenhoch

Bis zum 30.11. muss alles raus sein aus der Wohnung und dann ist gut!!!!  :)


Jules

Super mit der Vermieterin. Zur Beerdigung würde ich so ein kleines Kind nicht mitnehmen, ich glaube da hat keiner der Beteiligten was davon.  :-\

Aber bei allem Verständnis, was man ja stets für alle Beteiligten hat: Klar ist es blöd, wenn der Vermieter wegen Tod eines Mieters Probleme bekommt, aber das gehört zum Geschäft dazu!  ???
Wenn ich hochbetagte Mieter habe, muss ich immer damit rechnen, dass die mal sterben und kann was zurücklegen. Und ich hab immer das Risiko, dass Wohnungen mal leerstehen, da muss ich mich auch drauf einstellen.
...