Petition: Anpassung der Eltergeldbezugsdauer bei zu frueh geborenen Kindern

Begonnen von Petition, 16. Dezember 2014, 08:44:04

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Petition

Liebe Forennutzer und Eltern,
als Vater eines Frühchens, geboren in Schwangerschaftswoche 23 +3, berechneter Geburtstermin 5.3, liegt der Beginn des Elterngeldbezuges fast 4 Monate vor dem eigentlich berechneten Beginn.
Dies bedeutet in unserem Falle, ein Ende des Elterngeldbezugs nach ca. 8 Monaten nachdem das Kind das Krankenhaus verlassen wird. Aufgrund des erhöhten Förderbedarfs empfinden wir dies als Gerechtigkeitslücke.Leider verfügen Eltern in dieser speziellen Situation nicht über die Kraft und schon gar nicht über die Lobby, dies anzuprangern.Des Weiteren stellen wir bei ca. 9 % Frühgeburten keinen Einzelfall dar. Ich denke, vor allem für unsere Kinder und die immer propagierte Betreuung und Förderung, sollte dieser Sachverhalt dargestellt und verbessert werden..leider bisher ohne jegliche Reaktion der Regierung.
Ich habe hierzu eine Online Petition gestartet, um die Schwierigkeiten, die sich aus der Verkürzung der Elternzeit und der Bezugsdauer des Elterngeldes ergeben, sowohl in der Betreuung eines Frühgeborenen als auch in den teilweise nicht stemmbaren finanziellen Belastungen, anzugehen und eventuell eine Korrektur und Anpassung der Gesetzeslage zu erreichen. Vielleicht sind sie interessiert, unsere Sache zu unterstützen.
Die Petition ist einsehbar unter
openpetition.de
petition/online/anpassung-der-eltergeldbezugsdauer-bei-zu-frueh-geborenen-kindern

Gerne dürfen sie diese auch in allen Foren und Netzwerken sowie im Freundeskreis bei Interesse bewerben.
Über eine Antwort würde ich mich freuen,
mit Grüßen aus Saarbrücken,
Christian

kostrella

Das finde ich eine echt tolle Sache!
Meine Tochter war zwar kein Frühechen, aber wenn, würde ich sicher denken wir du .
Verliert nicht den Mut!!
s-daumenhoch

Sabrina84

Mein Sohn ist auch zu früh geboren worden. Was ich im Zusammenhang mit dem Elterngeld auch nett fand ist die Tatsache, dass im ganzen Zeitraum des Mutterschutzes das Elterngeld gestrichen wird, aber die Monate angerechnet werden.
Bei mir waren es 5,5 Wochen zu früh + 12 Wochen Mutterschutz, da Frühchen = 17,5 Wochen in denen ich keinen Anspruch auf Elterngeld hatte.