Klassenfahrt mit 6 Jahren

Begonnen von liadan, 30. September 2012, 09:12:18

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würdet Ihr Eure 6jährigen / 7 jährigen mitfahrenlassen

ja
28 (62.2%)
nein
17 (37.8%)

Stimmen insgesamt: 44

liadan

Mich würde mal interessieren ob Ihr Eure 6 - 7 Jährigen eine Woche lang mit auf Klassenfahrt lassen würdet 5 Tage.

Heutzutage ist es so verdammt schwer dumm zu sein,  weil die Konkurrenz so gigantisch ist!

Bettina

Aaaalso, da ich meinen 6jährigen kenne und die Umstände hier und die Lehrerin super ist und die Klasse an sich recht toll ist, ich schon fast alle einige Jahre kenne .... JA.

Aber wie gesagt, ist das keine pauschale Antwort, sondern bezogen auf uns und unsere Umstände.
4+1 x Glück: 02/1998; 09/1998; 07/2006; 09/2008; 08/2011

Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

guest76

Lara hat ja schon die Kiga-Abschlussfahrt mitgemacht, aber jetzt Klassenfahrt weiß ich nicht so recht,denn die Lehrerin kennt die Kinder ja nur kurz :-\

BiDi

Klassenfahrt ist bei uns erst in der 3.Klasse, aber Mattis war mit 7 Jahren auf einer Hortfreizeit  und fand es toll.
Kommt natürlich auf's Kind an, die Klasse, die Lehrer aber prinzipiell würde ich mein Kind mitlassen.
Ich vermute, die Klassenfahrt wäre erst im Frühjahr 2013? Normalerweise haben die Kinder da schon eine prima Bindung zu Lehrerin und Mitschülern aufgebaut.

Grüsse
BiDi
Mattis: * 3.2004
Moritz: * 4.2005

Flower Eight Revival

Andere Frage: sind Klassenfahrten nicht verpflichtend? Sie gehören quasi wie Schulunterricht dazu. Ich wüsste nicht, ob eine Befreieung möglich wäre. Oder liege ich falsch?
Klassenfahretn sind eigentlich was wunderbares, unabhängig vom Alter. Besteht die Möglichkeit als Begleitperson mitufahren? Das wäre zumindest für solche Kinder gut, die stark unter Heimweh leiden.

Aber: als Begleitperson ist man für alle Kinder mitverantwortlich, nicht nur für das eigene. Aus meiner persönlichen Erfahrung (mein Mann und ich waren beide als Begleitpersonen mit auf Klassenfahrten) ist es sogar so, dass es dem eigenen Kind zunächst recht gut gefällt, wenn die Eltern dabei sind. Das hält nur ein paar Stunden, danach wird man "lästig". Ich habe meine Tochter sehr selten allein sprechen können, meistens war ich bzw. mein Mann Ansprechpartner anderer Kinder. Unsere Tochter hat sich lieber an Lehrer bzw. andere Begleitpersonen gewandt. Wäre sonst irgendwie "uncool" für sie gewesen. ;D

Meine Antwort lautet: ja, klar!

Bettina

Ja, das stimmt mit verpflichtend. Allerdings kenne ich genug Eltern, die genug Kinderärzte oder sonstwen kennen, die dann auch eine Krankheit bescheinigen oder Eltern, die absichtlich den Impfpass vergessen und das Kind deshalb dann nicht mitgenommen wird ..... vor dem Bus. Das finde ich echt heftig, hab ich aber alles schon erlebt. Nicht erste, sondern zweite Klasse.

Das beste Argument einer Mutter, warum die Tochter nicht mit auf Klassenfahrt fahren kann "Die Tochter kann ihre langen Haare nicht allein kämmen!"  s-:) ..... mein Mann hat angeboten, das Problem mit seinem Haarschneider zu lösen fand die Mutter überhaupt nicht witzig  ;D
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Ann Kathrin Klaasen:"Ich hatte schon Freunde, da gab´s noch gar kein Facebook." Wolf:Ostfriesen-Feuer

Fliegenpilz

Bei uns waren Klassenfahrten auch immer verpflichtend, eine schulische Veranstaltung mit Teilnahmepflicht. Aber wenn Eltern wollen, dann schaffen sie es eine Befreiung zu kriegen :-\ ;)

Ansonsten:
Ich würde mein 6 Jahre altes Kind mitfahren lassen außer es würde sich mit Händen & Füßen dagegen wehren.

kd74

was hat denn der impfpass mit einer klassenfahrt zu tun?

ansonten ; ja würde ich.

~ Oma Netti ~

das kann eigentlich nicht sein. klassenfahrten sind nicht verpflichtend. man kann sein kind immer davo abmelden, dann muss es eben zur schule in eine andere klasse. zumindest kenne ich es so. das entscheiden ganz alleine die eltern.

ich bin total dagegen, dass so junge kinder 5 tage auf klassenfahrt fahren. aber ich würde mich evtl. dazu überwinden mein kind mitfahren zu lassen, um ihn nicht auszuschließen. gut finde ich es aber nicht.

Sandra77

Zitat von: ~Netti~ am 30. September 2012, 11:09:24
das kann eigentlich nicht sein. klassenfahrten sind nicht verpflichtend. man kann sein kind immer davo abmelden, dann muss es eben zur schule in eine andere klasse. zumindest kenne ich es so. das entscheiden ganz alleine die eltern.


genauso kenne ich es auch.

Ich würde mein Kind auch mitfahren lassen, finde allerdings 5 Tage schon grenzwertig. Bei uns fahren die immer 3 Tage (allerdings in der 3. und in der 4. Klasse) Letzte Woche hatte Sarah auch eine Kennenlernklassenfahrt in der 5. der weiterführenden Schule.
Ach ja in sie war auch zu Ostern mit der OGS-Betreuung 4 Tage weg, war sie in der 1. Klasse. Hat prima geklappt.

Ein Impfpass mit Krankenkassenkarte ist bei uns auch mitzubringen. Ich weiß auch nicht was daran schlimm ist den abzugeben. Sonst wird da Kind bei möglichen Verletzungen einfach mal zusätzlich gegen Tetanus geimpft, was nicht sein müsste wenn der Impfpass (kopiert) mitgegeben wird.

Ich selber nehm unsere Impfpässe auch immer in den Urlaub mit.
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Die schlechte Nachricht: "Die Zeit fliegt".
Die gute Nachricht: "DU bist der Pilot".

~ Oma Netti ~

#10
Man muss nicht nachweisen, dass das Kind nicht mitfahren kann aus gesundheitlichen Gründen oder sonstwas.  ??? Wie kommt ihr darauf?
Man meldet sein Kind zur Klassenfahrt an oder eben nicht. Wenn ich als Erziehungsberechtigte nicht erlaube, dass mein Kind wegfährt, dann erlaube ich das nicht, das muss ich nicht mal begründen. Ich melde mein Kind dann nicht an und gut ist. Es darf natürlich dann nicht zu Hause bleiben in der Zeit, in der die anderen auf Klassenfahrt sind, denn es ist ja Schulzeit und nicht Ferienzeit. Aber mitfahren muss kein Kind.
Nur wenn man es angemeldet hat und die Klassenfahrt bezahlt hat und man will sein Geld dann wieder, DANN muss man ein ärztliches Attest haben.

Impfpass und Krankenkassenkarte mitgeben ist total normal und auch vernünftig. Das bekommen ja eh die Lehrer und nicht die Kinder, so dass da auch nix verloren gehen kann.

Übrigens werden hier bei uns keine Eltern als Begleitpersonen mitgenommen, da das für die entsprechenden Kinder saublöd ist, wenn sie ihre Eltern dabei haben. Hier gehen ausschließlich Lehrer(innen) mit.

kd74

ich fragte nicht was daran schlimm ist, ich wollte wissen warum.

okay das mit dem tetanus macht sinn, wobei bei einem schlimmen unfall niemand in den impfpass schaut sondern direkt impft.

Flower Eight Revival

@nnetti
Es ist offensichtlich nicht deutschlandweit gleich geregelt, aber ich kenne es nur als verpflichtend.

~ Oma Netti ~

also - hm - ich kann es mir nicht vorstellen ehrlich gesagt. denn wer will mich als elternteil zwingen das zu erlauben? ich hab das sorgerecht und das aufenthaltsbestimmungsrecht für mein kind.  :-\

ich kenne es aus meiner eigenen schulzeit so, dass es die eltern bestimmen und die war in ba-wü. und ich kenne es hier aus mehreren verschiedenen schulen auch so.

was wäre sonst mit den ganzen muslimischen schülerinnen, die in der regel nicht mitfahren dürfen? das bestimmen ja auch die eltern.

Fliegenpilz

Wieso dürfen die muslimischen Schülerinnen nicht mitfahren? ???
Also ich habe ja wirklich in einer Großstadt gelebt mit sehr hohem Ausländeranteil und vielen muslimischen Klassenkameraden und die waren immer und alle mit auf den Klassenfahrten!

~ Oma Netti ~

Na also das kenn ich anders.
Bei uns durften die meisten ganz sicher nicht mitfahren. Und in Ba-Wü hat man ja schon sehr viel mit türkischen Mitschülern zu tun.  ;)
Warum - das frag deren Eltern.
Hier gibt es sehr wenige muslimische Mitbürger, aber die beiden Mädchen in der Klasse meiner Tochter durften auch weder am Schwimmunterricht teilnehmen, noch auf Klassenfahrt mitfahren. (kommen aus dem Kosovo)

Solar. E

#16
Also wie das ist mit der Verpflichtung oder nicht, weiß ich nicht. Ich finde nur, dass eine fünftägige Klassenfahrt bei Sechsjährigen bzw. Erstklässlern für meinen Geschmack viel zu früh kommt und ich hätte da Bauchschmerzen!

Bei uns kommt die erste Klassenfahrt zu Anfang der vierten Klasse und die sind da nur zwei Nächte weg. Und selbst da hatten in der Klasse meiner Tochter Eltern den Aufstand geprobt, weil ihre Kinder noch nie ohne sie weg waren.

Das fand ich nun auch wieder übertrieben.

Was ich bei uns gut finde: Unser Turnverein bietet jedes Jahr eine dreitägige Jugendherbergsfahrt an, Mindestalter ist 7. Da entscheide ich selber, ob ich mein Kind da mitfahren lasse oder lieber noch nicht.
Meine Tochter ist da als Siebenjährige das erste Mal mitgefahren, meinen Sohn habe ich dieses Jahr mit knapp 8 noch nicht mitgelassen!

Fazit: Es kommt ganz aufs Kind an und ich möchte das schon gerne selbst entscheiden dürfen, ob ich mein Kind schon mehrere Tage alleine mit einer Gruppe wegfahren lasse oder nicht. Von daher find ich eine von außen "aufdiktierte" Klassenfahrt in der ersten Klasse zu früh!

Ob ich das Kind entgegen meines Bauchgefühls mitfahren lassen würde, damit es nicht ausgeschlossen wird und in eine andere Klasse muss? Hmmm, letzten Endes wohl doch  :-\

~ Oma Netti ~

bei meiner tochter gerade ganz aktuell, da ich den zettel letzte woche erst bekommen habe.
man muss sein kind anmelden oder eben nicht, da die klassenfahrt überhaupt erst zustande kommt, wenn mindestens 80% der schüler mitfahren würden. melden sich weniger an, fällt die klassenfahrt flach.

dann kommt für mich noch der aspekt bezahlung dazu. die schule kann eigentlich nur verpflichten, wenn die schule auch zahlt würde ich sagen. die klassenfahrt meiner tochter soll nach berlin gehen und wird knappe 300€ kosten - OHNE vollverpflegung und taschengeld.
wer bitte soll mich denn dazu zwingen das zu bezahlen? die schule? wohl kaum. ich bleibe dabei, klassenfahrten sind nicht verpflichtend. das kann eigentlich nicht sein.

Flower Eight Revival

#18
Zitat von: ~Netti~ am 30. September 2012, 11:35:34
also - hm - ich kann es mir nicht vorstellen ehrlich gesagt. denn wer will mich als elternteil zwingen das zu erlauben? ich hab das sorgerecht und das aufenthaltsbestimmungsrecht für mein kind.  :-\

ich kenne es aus meiner eigenen schulzeit so, dass es die eltern bestimmen und die war in ba-wü. und ich kenne es hier aus mehreren verschiedenen schulen auch so.

was wäre sonst mit den ganzen muslimischen schülerinnen, die in der regel nicht mitfahren dürfen? das bestimmen ja auch die eltern.

Och Netti. Nu nimm es einfach an: ;D  Du : Niedersachsen. Ich NRW. Bayern wird vermutlich wieder anders sein. Ist halt so.  Für mein Kind mussten wir das sogar unterschreiben mit Hinweis darauf, dass es eben verpflichtend ist.

edit. hab nochmal nachgelesen und es ist hier eben so. es gilt als eine schulveranstaltung die verpflichtend wirkt. befreieungen sind möglich, aber nur besondere gründe.

hier schulgesetz nrw: [Login or Register]

JaJoJoJa

Ich hätte meine Töchter definitiv nicht mit mit 6 Jahren schon 5 Tage auf Klassenfahrt geschickt....
Aber..bei uns hätte definitiv auch in der ersten Klasse keine stattgefunden..weil erstens die Lehrer das gar nicht machen und zweitens die Eltern nicht zugestimmt hätten...
Du bist ein Wunderkind, auch wenn niemand außer mir das sieht, die Leute sind für Wunder blind!Du bist einer aus einer Million, es ist Gott seine Welt, doch es ist deine Version. <3
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JaJoJoJa

Zu Pflicht oder nicht Pflicht habe ich folgendes gefunden, was wohl in ganz Deutschland so gültig ist.

ZitatZum Thema Klassenfahrt befanden Richter bislang: Die Teilnahme ist keine Pflicht. Eltern haben daher auch grundsätzlich das Recht, ihren Kindern das Mitfahren zu verbieten. Und Schüler können auch von sich aus sagen: "Ohne mich". Extra-Ferien bedeutet das für Daheimgebliebene aber nicht. Sie müssen in dieser Zeit dann in eine andere Klasse gehen. Und welche das sein wird, legt die Schule fest.
Du bist ein Wunderkind, auch wenn niemand außer mir das sieht, die Leute sind für Wunder blind!Du bist einer aus einer Million, es ist Gott seine Welt, doch es ist deine Version. <3
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Flower Eight Revival

#21
Mensch...Schulgesetze sind doch nicht bundesweit gültig.  s-:) Ich gebs auf. (Hinweis: das Zitat - habe Artikel ebenfalls gelesen- ist Allgemein gehalten; Befreiungen von Klassenfahrt sind möglich aber im Grunde genommen ist es in NRW eine verpflichtende Schulveranstaltung; wird dem Befreiiungsantrag statt gegeben, dann muss das Kind nicht mit auf die Klassenfahrt und wird in der Schule in einer Paralellklasse unterrichtet. Wird etwas schwierig, wenn alle Klassen eines Jahrgangs gleichzeitig -gab es auch- unterwegs sind. Dann kann es passieren, dass keine Befreiung ausgesprochen wird, denn die Schule ist nicht verpflichtet für diese Zeit ein spezieller Unterricht zu organisieren; Einzelfallentscheidungen finden natürlich immer statt.)

moni

auszug schulminesterium nrw

Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. Auf behinderte Schülerinnen und Schüler ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen, damit auch für sie die Teilnahme möglich und zumutbar ist. In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.
Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Ist dies nicht möglich, werden ihnen unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt.




Flower Eight Revival


Sandra77

Zitat von: blume8 am 30. September 2012, 12:14:24

Och Netti. Nu nimm es einfach an: ;D  Du : Niedersachsen. Ich NRW. Bayern wird vermutlich wieder anders sein. Ist halt so.  Für mein Kind mussten wir das sogar unterschreiben mit Hinweis darauf, dass es eben verpflichtend ist.

edit. hab nochmal nachgelesen und es ist hier eben so. es gilt als eine schulveranstaltung die verpflichtend wirkt. befreieungen sind möglich, aber nur besondere gründe.

hier schulgesetz nrw: [Login or Register]

Also ich komm auch aus NRW und bei uns müssen die Kinder auch nicht mitfahren, das bestimmen die Eltern. Auch wenn es scheinbar ein Gesetz gibt, wird es den Eltern schon freigestellt. Jedenfalls an unserer Grundschule und auch an der weiterführenden Schule wo meine Tochter jetzt ist.

Die Kinder müssen die Zeit dann natürlich trotzdem in die Schule in eine andere Klasse gehen.
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