Wo ist bei Euch der Punkt erreicht an dem ihr Euch krank meldet?

Begonnen von Once, 12. Dezember 2015, 19:09:40

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~ Oma Netti ~

Zitat von: Schnukki am 14. Dezember 2015, 14:42:36
@ Netti: Die Krankschreibung ist nicht fürs Kind direkt .. sondern für den Arbeitgeber/Krankenkasse. Davon muss ich aber die Kopie in der Schule vorlegen.
Es steht halt der Name des Kindes drauf und das eine Betreuung notwendig ist.

Und wenn das Kind älter ist und du nicht mehr mit aufs Kind krank geschrieben witst?

Schnukki

@ Netti: gute Frage .. Dann ist es ja nicht mehr auf der Schule  :P

~ Oma Netti ~

Aber auf einer anderen.  ;D
Wie lange gibts kindkrank, bis 12 oder? Danach ist man ja auch noch ne Weile auf einer Schule.  ;)

guest76

So, da will ich euch mal aufklären  ;D

KO Tage: sind Krank tage ohne Schein,  da darf ich bis zu 3 Tage hintereinander zu Hause bleiben, aber  hab meist nur einen genommen,  gerade bei MD oder so.....wenn allerdings das Kind krank ist,  dann brauch ich nen Krankenschein.Allerdings nur für Arbeit,  für die Schule reicht bei mehreren Tagen,  Lara war mal ne Woche krank ein schreiben von mir, bei 1,2 Tagen nur ein Anruf im Sekretariat

~ Oma Netti ~

Hatte Schnukki schon geschrieben. KO Tage kannte ich nicht. Hab ich jetzt wieder hier bei EO gelernt.  ;D

Fliegenpilz

Nach dem 3.Tag besteht hier für Schüler auch die Attestpflicht. Ansonsten können die Eltern sie jederzeit selbst schriftlich entschuldigen - und für ein Attest würde ich kein  Geld beim Arzt lassen :-X

~ Oma Netti ~

Das sage ich ja auch. Ich sehe das nämlich auch nicht ein für den Wisch 2,50€ zu zahlen.
Wäre mein Kind attestpflichtig würde ich mich definitiv mit der Schule drum zanken wer das zahlt.
Nicht wegen den läppischen 2,50€, mir geht es da ums Prinzip.  :P

Mamba

unsere Direktorin sagte, dass sie gern ein Attest hätte, wenn es nichts kostet.. sonst ist es egal :)

(ging dabei aber um Arztbesuche während der OGS/Schule nicht um ganze Kranktage)
lg Mamba

tue nichts online, was du nicht auch offline tun würdest




Schnukki

@ Netti: Ab der 6. Klasse ändert sich ja die Schulform und dann gibt es sicherlich andere Bestimmungen. Das werde ich dann bei der entsprechenden Schule erfahren.

~ Oma Netti ~

Ach stimmt ja. Bei euch erst ab der 6. Klasse. Bzw. NACH der sechsten, oder?

Nipa

Edit

Fliegenpilz

Was ich nicht verstehe, Schnukki:
Du gehst zum Kinderarzt und bekommst eine AU ausgestellt auf das Kind, also hast du doch einen Nachweis das das Kind krank ist und es nicht am Schulunterricht teilnehmen kann - inkl. Ersterfassung so wie Dauer. Eine AU darf meines Wissens nach (ich lasse mich gerne belehren) gar nicht vom Arzt in Rechnung gestellt werden. Und die AU brauchst du ja für deinen AG.

Wieso also das (kostenpflichtige) Attest? ???
Wieso nicht einfach eine Kopie von der AU? ???

~ Oma Netti ~

Schnukki reicht doch eine Kopie der AU ein.  ???
Kostenpflichtig hab ich geschrieben. Hier kosten solche Bescheinigungen Geld, aber das sund keine richtigen AU's.

Schnukki

@ Fliegenpilz: Hä wo habe ich geschrieben das ich ein kostenpflichtiges Attest brauche?
Ich habe doch eben geschrieben, dass ich das eben nicht brauche - weil ich die Bestätigung für meinen Arbeitgeber habe und da reicht dann die Vorlage per Mail/Scan.
Und dafür habe ich noch nie etwas bezahlt.