Wer erklärt mir folgendes?Frage zur PKV

Begonnen von Ina+Finn, 05. Juli 2012, 20:44:26

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Ina+Finn

Sie können beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und 2006 ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen 400,- EUR nicht übersteigt, sie nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind sowie grundsätzlich nicht anderweitig gesetzlich versichert, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.

Kinder sind familienversichert:
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus,
- ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.

Kinder sind nicht mitversichert, wenn ein Elternteil nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein monatliches Gesamteinkommen im Jahr 2007 3.975,00 EUR übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitgliedes (seines Ehepartners) ist.

Für eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gelten die Regelungen der Familienversicherung für Ehepartner analog. Auf sonstige eheähnliche Partnerschaften können die Regelungen nicht angewandt werden.

(Stand: 03/2007)



Wer kann mir das erklären?Ich versteh das nicht :-\

Muse

Die ersten 2 Absätze erklären die GKV - was willst du denn wissen?
Privat kannst weder du noch die Kids kostenfrei versichert werden.

Sanne73

#2
Na, diese ganzen Möglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten nur, wenn beide Ehepartner gesetzlich krankenversichert sind!
Ist einer privat krankenversichert, so dürfen die Kinder nicht in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Elternteils - es sei denn, der privat versicherte Elternteil verdient weniger als der gesetzlich versicherte und gleichzeitig weniger als die angegebene Grenze (~4.000€). Und in der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung, da muss für jedes Mitglied ein Beitrag gezahlt werden.
Mäusekind: 11/2006 -  Wenn aus Liebe Leben wird, hat das Glück einen Namen.
Kleiner Muck: 03/2008 -  Ein bisschen Mama, ein bisschen Papa und ganz viel Wunder.

Ina+Finn

Abgesehen davon,dass wir ja nun seit Jahren in der PKV sind,weil mein Mann Beamter ist :P hab ich das echt nicht verstanden 8)

Irgendwie kam ich nur auf den Gedanken,dass ich ja meine Riester noch etwas länger Beitragsfrei hätte lassen können,weil Lennja doch in der Elternzeit von Finn geboren wurde und über das Thema,bin ich auf das hier gestossen :P


@Sanne,darf ich fragen,wo Ihr Versichert seit und was Ihr für die Kinder zahlt?
Gerne auch per PN :-*

Tinkerbelli

Sanne, das ist zu mindest bei beamten anders... Mein mann verdient mehr als ich und trotzdem konnte ich unseren sohn bei mir in die gesetzliche nehmen! Allerdings muessen wir jedes jahr gehaltsbescheinigungen an die gesetzliche geben, damit die pruefen koennen, dass er nicht ueber die 4000€ kommt!

Ina, bei welcher pkv seit ihr! Mein mann und die kinder sind ab junibzw august bei der dbv wintertours, durch den anderen beihilfe satz (70:30 bei 2 kindern), zahlt er 40€ mehr, hat jetzt aber beide kinder mitversichert...
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*Eine Kerze für mein Sternchen und das meiner Freundin*

Ina+Finn

Wir sind seit Jahren bei der Debeka und zahlen für uns je 30% und für die Kinder je 20% PKV-Anteil

Achso,mein Mann ist auch Beamter ;)

Tinkerbelli

Oh da muss ich meinen mann mal fragen, wie das bei ihm genau mit den beihilfesaetzen ist.... Ich muss ja gestehen, ich finde das mit der pkv ganz schoen kompliziert....
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Sweetkofski

Zitat von: Sanne73 am 05. Juli 2012, 20:52:43
Na, diese ganzen Möglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten nur, wenn beide Ehepartner gesetzlich krankenversichert sind!
Ist einer privat krankenversichert, so dürfen die Kinder nicht in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Elternteils - es sei denn, der privat versicherte Elternteil verdient weniger als der gesetzlich versicherte und gleichzeitig weniger als die angegebene Grenze (~4.000€). Und in der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung, da muss für jedes Mitglied ein Beitrag gezahlt werden.

Konkretes Beispiel:
Mein Mann hat schon vor den Kindern deutlich mehr verdient als ich. Er ist in der PKV, ich in der GKV. Die Kinder durften nicht über mich - beitragsfrei - in der GKV familienversichert werden, sondern müssen über ihn - beitragspflichtig - in der PKV versichert sein. Sollte ich nicht arbeiten (oder nur geringfügig), so müsste ich mich selbst versichern, entweder beitragspflichtig in der PVK über meinen Mann oder freiwillig, beitragspflichtig, in der GKV.


so ist es...

und wenn das besser verdienende Elternteil verbeamtet ist, dann zahlt die beihilfe bei Kindern eben immer 80% der Arztrechnungen und für die verbleibende 20% schließt man eine private Krankenversicherung ab....